Heute in Kraft getreten: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung mit Änderungen von BtMG und BtMVV
von , veröffentlicht am 22.04.2020Heute ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 20.4.2020 in Kraft getreten, nachdem gestern die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt war. Sie enthält neben Ausnahmen und Ergänzungen der bestehenden Regelungen des SGB V, des Apothekengesetzes (ApoG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auch Ausnahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), über die ich in meinen Blog-Beitrag vom 9.4.2020 berichtet habe.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gilt nach § 9 i.V.m. § 5 Abs. 4 ISchG bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, ansonsten spätestens bis zum 31. März 2021.
Einzelheiten zur Verordnung mit dem Download-Link finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnu...
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