Wer ist für das Verfassungsrichteramt geeignet?

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 20.05.2020
Rechtsgebiete: Rechtspolitik20|7904 Aufrufe

In der Süddeutschen Zeitung war vor vier Tagen zu lesen, Astrid Wallrabenstein verdanke ihre Berufung ins Bundesverfassungsgericht dem Vorschlag einer Partei. Bei der Zeit-Online hieß es dann gestern, in Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Regierungsparteien gemeinsam mit einer Oppositionspartei nach einem längeren Diskussionsprozess auf ein "Personalpaket" zur Neubesetzung mehrerer Stellen beim Landesverfassungsgericht geeinigt, unter anderem auf Barbara Borchardt.

In beiden Berichten wird der Weg, dass Parteien Verfassungsrichterinnen bestimmen, nicht in Frage gestellt. Warum aber nicht?

  • Ist eine Richterin oder ein Richter schon dann geeignet, wenn sie/er einer Partei nahe steht?
  • Müsste die Formulierung irritieren, eine Besetzung sei nach Fachkompetenz erfolgt – so in der Süddeutschen Zeitung? Wonach denn sonst?
  • Wie wäre es wohl, wenn eine Regierungspartei unserer europäsichen Partner seine Verfassungsrichterinnen handverlesen aussucht? Klatschten wir Beifall? Wären wir argwöhnisch? Was wäre anders?

Mit den Fragen soll absolut nichts gegen die fachliche Kompetenz und Eignung der neuen Verfassungsrichterinnen gesagt werden. Die Berichte über ihre Bestellungen sind nur ein Anlass für eine gewisse Nachdenklichkeit. Diese gilt dem Umgang, wie höchste Richterstellen besetzt werden. Die Frage ist: Warum geht es bei der Auswahl eigentlich nicht nur und ausschließlich um die Eignung der Bewerberinnen? Um eine Bestenauslese? Ermöglicht uns ein "Personalpaket" oder ein "Bestimmungsrecht" eine Bestenauslese? Oder kommt es darauf gar nicht an? Geht es gegebenenfalls (nur) um Proporz? Um Ausgewogenheit? Das mag ein Prüfstein sein. Reicht er?

 

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20 Kommentare

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Die Richterstellen am Bundesverfassungsgericht werden schon immer ausgekungelt, ohne dass das dem Gericht bisher geschadet hätte. Dort scheint eine Atmosphäre zu herrschen, die die Richter sehr schnell den Parteienproporz vergessen lassen.

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Ich sehe angesichts dessen mit Amusement, wie gewisse deutsche Rechtsstaatoide und EU-Oberlehrer meinen, anderen Ländern Politisierung der Justiz vorwerfen zu können. 

aber pssst, Sie sollten lieber mit Ihrem Bollerwagen durch die Gegend tuckern und Ihr Bier versaufen statt hier gewohnt abwegige "juristische" Texte abzusondern!

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 Das Demokratieverständnis der Elite, nach dem wir uns zu richten haben:

Wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur sei das demokratische Prinzip ausreichend, um Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so Prof. Dr. Ridder, http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).

Wer nicht an diese Weltanschauung der Elite glaubt, gilt als Querulant, Verschwörungstheoretiker, minderwertig, demokratiefeindlich etc., frühere Bezeichnungen waren z.B. Ketzer, Regimegegner, Dissident.

Gruppenegoismus bzw. Clan-Verhalten ist auch bei Tieren bekannt, z.B. bei unseren nächsten Verwandten, den Schimpansen.

„Ein Problem für sich war und ist ... der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht“ (s. Internet, Institut für Rechtspolitik). Dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, kann man im täglichen Leben und im (noch nicht umfassend zensierten) Internet erfahren.

Zur aktuellen Lage der „Eliten-Demokratie“, vgl. auch Vorträge von Prof. Rainer Mausfeld wie das Video https://www.youtube.com/watch?v=VXhK8uN6WyA:

Die allgemeine Bevölkerung weiß nicht, was passiert und sie weiß nicht, dass sie es nicht weiß.

Die Verhältnisse sind nicht so, wie sie gelehrt werden. Wir sind beim Recht des Stärkeren, also wieder dort, wo die alten Griechen zur Zeit von Solon und Platon gestartet sind. Fehlende Volkssouveränität und fehlende Möglichkeit der Verfassungsänderung, fehlende Öffentlichkeit, fehlende Rechenschaftspflicht der Exekutive, Auswahl der Amtsträger durch das Volk existiert nicht, keine Aufklärung, Gewaltenteilung ist weitgehend ausgehölt, Anbindung der Exekutive an das demokratische Gesetz gibt es nicht, die UN-Charta wird nicht eingehalten.

Um die Elitendemokratie durchzusetzen, wird uns eingeredet, dass Demokratie durch unser Wahlsystem gewährleistet wird und die Mehrheit die Minderheit dominieren würde.

Demokratie ist ein funktionierender öffentlicher Debattenraum. Dieser darf nicht durch Interessengruppen dominiert oder eingeschränkt werden.

Es besteht die Tendenz, Missstände kleinzureden, Opfern selbst die Schuld zu geben sowie diejenigen negativ einzuschätzen, die die Verhältnisse ändern wollen. Das hatte bisher und hat auch weiterhin Vorteile. Ein demokratischer Dialog ist allerdings nicht das "Fertigmachen" oder Ausschalten von Kritikern.

„Demokratie“ hat egalitäre Prozeduren bereitzustellen, um auf friedlichem Wege unterschiedliche Positionen für ein politisches Handeln miteinander in Einklang zu bringen.

Macht muss radikal eingehegt werden, denn Demokratie wird nur von oben gewährt, wenn der Druck von unten groß genug ist und die Gefahr einer Revolution besteht. Machtstrukturen haben sich der Existenzberechtigung zu stellen mit Rechenschaftspflichtigkeit, evtl. ein Verfahren ähnlich dem im antiken Griechenland bestandenen sogenannten „Scherbengericht“, mit dem Zweck, unliebsame oder zu mächtige Bürger aus dem politischen Leben zu entfernen.

Die Alternative ist immer die Barbarei. Passivität bedeutet die Entscheidung für die Barbarei.  

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Elitendemokratie

Wenn ich Wahl zwischen demokratisch gewählten, politischen "Eliten" und Idioten habe, wüßte ich, was mir lieber ist.

ein Verfahren ähnlich dem im antiken Griechenland bestandenen sogenannten „Scherbengericht“, mit dem Zweck, unliebsame oder zu mächtige Bürger aus dem politischen Leben zu entfernen.

Diesen Verfahren (früher "Ostrakismos") nennt sich heute "Wahlen".

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Die LTO-Presseschau:

BVerfG-Richterwahl: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, worum es bei der Nachfolge für BVerfG-Richter Johannes Masing geht: Im Wesentlichen stehen sich Jes Möller, ein Kandidat mit ostdeutscher Biographie, und Martin Eifert, ein Kandidat mit ausgewiesener fachlicher Expertise für die zu besetzende Stelle, gegenüber. Die Argumente für Eifert werden als stark überwiegend dargestellt.

Neue Verfassungsrichterin in M-V: Auch die Sa-FAZ (Mona Jaeger) und die Sa-SZ (Peter Burghardt) widmen sich der umstrittenen Personalie für das mecklenburg-vorpommersche Landesverfassungsgericht: Vor wenigen Tagen hatte das dortige Landesparlament Barbara Borchardt, die der im Verfassungsschutzbericht als extremistisch erwähnten "Antikapitalistische Linke" angehört, zur neuen Verfassungsrichterin gewählt. Die Entscheidung ist vielfach auf Kritik gestoßen.

Rechtsprofessor Arnd Diringer meint in seiner Gastkolumne für die Wams, dass die Wahl Borchardts das Vertrauen in das Verfassungsgericht, und damit in ein Verfassungsorgan erschüttere. Das sei für unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat fatal, so Diringer. Detlef Esslinger (Sa-SZ) kommentiert: "Eine Verfassungsrichterin hat über jeden Zweifel erhaben zu sein. Borchardt ist das bislang nicht."

Die LTO-Presseschau:

Verfassungsrichterwahl: Vor der für den 5. Juni geplanten Wahl über die Nachfolge des ausscheidenden Verfassungsrichters Johannes Masing geht nun taz.de (Christian Rath) auf das berufliche Wirken des von Brandenburg favorisierten Jes Möller ein. Dieser habe als Präsident des Brandenburger Landesverfassungsgerichts an einer umstrittenen und letztlich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig aufgehobenen Entscheidung zum Kommunalabgabengesetz mitgewirkt. Nach der Aufhebung der Regelung durch das BVerfG habe Möller keine Einsicht und in den Worten der im Text zitierten Anwältin Vilma Nicolas damit auch keine charakterliche Stärke gezeigt. Der Tsp (Stephan-Andreas Casdorff) beschreibt die Kandidatenauswahl als Konkurrenz zwischen Möller und dem an der Humboldt Universität lehrenden Rechtsprofessor Martin Eifert. Schließlich stellt auch die FAZ (Reinhard Müller) die beruflichen und persönlichen Biographien der Kandidaten vor.

Die LTO-Presseschau:

Barbara Borchardt im Interview: Die SZ (Peter Burghardt) spricht mit der neuen Richterin am Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Barbara Borchardt, über ihr Grundrechtsverständnis, ihre umstrittene Mitgliedschaft in der antikapitalistischen Linken und die DDR. 

Die LTO-Presseschau:

Landesverfassungsrichterin HH: Die Welt (Marcel Leubecher) berichtet über Verbindungen der Hamburger Landesverfassungsrichterin Cornelia Ganten-Lange zu linken Gruppen.

Die LTO-Presseschau:

Ostdeutsche Verfassungsrichter: Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die mögliche Wahl von Jes Möller als erstem ostdeutschen Verfassungsrichter erklärt lto.de (Christian Rath), warum es bisher keinen solchen gab. DDR-Juristen hätten als zu systemnah gegolten, Oppositionelle seien eher Pfarrer gewesen und wer erst nach der Wende mit dem Studium begann, habe erst seinen Weg machen müssen, um für Karlsruhe präsentabel zu sein. Heute sei DDR-Erfahrung für die Arbeit am BVerfG nicht mehr relevant.

Die LTO-Presseschau:

Nachfolge Masing am BVerfG: Auch am vergangenen Freitag wurde – entgegen den vorherigen Planungen – kein Nachfolger für Verfassungsrichter Johannes Masing gewählt, wie lto.de schreibt. Im Rennen sind weiterhin Martin Eifert, Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin, Jes Möller, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und Lars Brocker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Doch die SPD könne sich nach wie vor nicht einigen, welchen Kandidaten sie zur Wahl im Bundesrat vorschlagen wolle. Angekündigt wurde jetzt eine erneute Befassung des Bundesrates in der nächsten Sitzung am 3. Juli.

Christian Rath (taz.de) beschreibt noch einmal, warum aus seiner Sicht insbesondere bei der jetzt zu besetzenden Position einschlägige Fachkompetenz (Martin Eiffert) vor (ostdeutscher) Herkunft (Jes Möller) gehen sollte. Da es am Bundesverfassungsgericht kaum noch Fälle mit DDR-Bezug gebe, komme es auf die DDR-Erfahrungen Möllers nicht mehr an. Es gebe noch viele Möglichkeiten, jüngere ostdeutsche Verfassungsrichter zu wählen.

Wenn ich ganz ehrlich bin, ist mir z.B. auch die Berufung von Juli Zeh zur Verfassungsrichterin ein Dorn im Auge. Denn wodurch qualifiziert sich Juli Zeh zur Verfassungsrichterin? Durch ihre Popularität? Dadurch, dass sie ein häufiger Gast in Talkshows aller Art ist? Besteht dadurch nicht eher die Gefahr, dass sich Juli Zeh in ihrem Amt als Verfassungsrichterin "verzettelt"? Ich gebe ja auch zu, dass meine Ressentiments gegen Juli Zeh im Grunde genommen dieselben Ressentiments sind, die ich auch gegen den unsäglichen Herrn von Schirach hege: Intellektuelle Plattheit, gepaart mit enormem Geschäftssinn. 

Was soll das Geschwätz? Die Frau ist promovierte Volljuristin mit Befähigung zum Richteramt!

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Wer, Gast   06-09   16:43 ? Zeh ist promoviert, hat aber keinen Assessor. Das wird jedenfalls soweit ersichtlich nirgendwo behauptet. Ansonsten bitte Hinweis bzw. Nachweis. Die Linke Borchardt  ist nach SBZ-"Dipl.-Juristin" geworden und dann qua SBZ-Folgenbeseitigungs- und Überleitungsrecht mit der Befähigung zum Richteramt beglückt worden, promoviert wann ? wo? 

Beide haben aber wohl die Qualifikation, einen BH zu tragen. 

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Amt als Verfassungsrichter nicht mit den Ämtern an Bundesgerichten vergleichbar ist. Bei den Bundesgerichten sollte es ausschließlich um fachliche Eignung und  bei Vorsitzendenstellen zusätzlich um soziale Kompetenz gehen. Das Bundesverfassungsgericht liegt aber außerhalb des Instanzenzugs der Gerichtsbarkeiten und stellt kein normales Gericht dar. Es ist immer auch eine politische Instanz. Es hat sich auch durchaus bewährt, Parteipolitiker als Präsidenten einzusetzen. Ich denke da etwa an Ernst Benda oder Roman Herzog. Der Nichtparteipolitiker Voßkuhle hat sich dagegen meines Erachtens vor allem durch Weltfremdheit ausgezeichnet. Dass bei mehr politisch Erfahrenen ein so katastrofales Urteil wie das EZB-Anleihen-Urteil passiert wäre, glaube ich nicht.

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m/w/d Gästle 06-10   08:51 Uhr, stimme ich weitestgehend zu. Bs einschließlich der positiven Würdigung an Beispielen wie Bednda und Herzog. Prof Voßkuhle jedoch, den ich u.a. in Essen einmal bei einem Vortrag gehört habe, ist alles andere als weltfremd. Das heißt nicht,dass ic seine Tendenz insoweit teile. Diese hemmungslose Bejahung des staatspolitischen heutigen Systembetriebs in seiner Grundtedenz widert mich an, aber isticht realitätsfern.  Das EZB-Urteil stellt hingegen, getroffen allerdings nicht von ihm allein, eine kaum noch erhoffte fast goldene Krönung deutscher Verfassungsgerichtsbarkeit dar. Wenn man unter "politisch Erfahrenen" die Günstlinge des EU-Terrorwesens begreift, ja, die hätten anders entschieden. "Wollt ihr die totale EU? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“ 

Der Nichtparteipolitiker Voßkuhle hat sich dagegen meines Erachtens vor allem durch Weltfremdheit ausgezeichnet. Dass bei mehr politisch Erfahrenen ein so katastrofales Urteil wie das EZB-Anleihen-Urteil passiert wäre, glaube ich nicht.

Ich meine auch, ein Politiker, der zum BVerfG wechselt, ist danach kein Politiker mehr, sondern ein Verfassungsrichter, allein dem GG verpflichtet, der auch für eine deutsche Regierung und für ein deutsches Parlament kein Erfüllungsgehilfe mehr sein muss, und auch kein Filial-Vertreter europäischer Institutionen, wie auch der europäischen Gerichte.

Voßkuhle hat mMn genau richtig entschieden mit seinen Kollegen und Kolleginnen zusammen aus dem BVerfG.

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Abstarkt betrachtet ist der Einfluss der politischen Parteien bei der Auswahl Derjenigen die Richter am BVerfG werden zu groß.

Dennoch, also obwohl abstrakt ein Problem vorliegt, ist es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Ergebnis und in der Praxis letzendlich bisher meist relativ gut ausgegangen.

Allerdings ist seit einigen Jahren in der Politik zu beobachten, daß die Parteien, welche Kandidaten für die Volksvertretungen aufstellen, an Volksnähe einbüßen, und auch hierzulande (während derartiges in den USA bereits etwas länger zu beobachten ist) zunehmend zu Getrieben von Lobbyisten, Zeitgeist, Gesinnungs- und Moral-Kampagen, und der Medien, werden.

Lobbyisten, Zeitgeist, Gesinnungs- und Moral-Kampagen, und Medien, sind keine Volksverteter, und sind nicht demokratisch legitimiert, haben jedoch einen zunehmend großen Einfluss, der die politischen Parteien zunehmend unter Druck setzt, was dazu führen kann, daß zukünfig Kompetenz und Sachlichkeit weniger eine Rolle spielen werden, als vielmehr die Bereitschaft Moden zu folgen und solche Gesinnungen zu zeigen, die im aktuellen Mainstream gerade als erwünscht erscheinen.

Die politische Landschaft leidet nicht nur unter rechtem Populismus, sondern auch unter linkem Populismus, jedoch braucht man zur sachgerechten Promplemlösung keinen Populismus, sondern Kompetenz, Sachlichkeit, Nüchternheit, Aufrichtigkeit, Pragmatismus, und zwar auch dann, wenn man sich damit bei bestimmten Agendas verfolgenden Aktivisten (seien sie rechts oder links) unbeliebt macht.

Wir haben keine Gewähr dafür, daß das Modell, das bisher funktioniert hat, auch in Zukunft funktionieren wird.

Immer mehr Kräfte versuchen, auf Politik und Justiz Druck auszuüben (Trump will ja sogar die Richter in Den Haag ächten und teilweise enteignen, falls diese ein Verfahren gegen US-Soldaten einleiten; und manche Fanatiker oder Aktivisten steigern sich in Ideen hinein, und tendieren zunehmend dazu, Entscheidungen von Politikern oder Gerichten mal eben ganz schell zu dämonisieren, bloß weil sie ihnen nicht passen).

Legislative, Exekutive, und Judikative, sollten gestärkt werden gegen jedwede Versuche, auf sie illegitim Druck auszuüben.

Man sollte sich also auch Gedanken darüber machen, wie man das Bundesverfassungsgericht und dessen Unabhängigkeit und Autorität stärken kann.

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