GEIG kommt!

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 16.02.2021
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht7|3335 Aufrufe

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) hat den Bundestag passiert. Es dient der Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75).

Das GEIG kann u.a. auch in bestehende Wohnungseigentumsanlagen Bewegung bringen. Überblick:

  • Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer nach § 8 Abs. 1 GEIG dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
  • Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer nach § 8 Abs. 2 GEIG dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.

„Größere Renovierung“ ist nach § 2 Nr. 5 GEIG die Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden.

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7 Kommentare

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Wie ist die Haftung für Brandschäden bei den Elektroautos geregelt? Ist sichergestellt, dass man dann die nach Feuerwehrerfahrung notwendigen riesigen Wasserkästen zur Brandlöschung in die Gebäude transportieren kann?

Meines Wissens nach weisen Elektrofahrzeuge keine erhöhtes Brandrisiko gegenüber Fahrzeugen mit Vebrennungsmotor auf. Das gelegentlich erneute Entzünden des Akkus im bereits gelöschten Fahrzeug kann verhindert werden, wenn der Akku resp. das Fahrzeug in einem Wassertank versenkt wird. Dieser Wassertank dient damit auch nicht zur unmittelbaren Brandbekämpfung vor Ort. Der Tank muss damit auch nicht in die Tiefgarage an den Brandort gebracht. Das Fahrzeug wird abgeschleppt und im Freien verwahrt bzw. versenkt.

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Wenn ein Elektroauto brennt, kapituliert die Feuerwehr aber oft (Stand heute). Das ist in Tiefgaragen unter Wohngebäuden aber absolut untragbar. Wer sein Auto dort lädt oder auch nur parkt, wird derzeit als potentieller Brandstifter angesehen. In vielen Gebäuden werden daher vom Vermieter sogar E-Bikes verboten, die nun draußen im Regen und zum Abtransport durch Diebe stehen.

Und es geht sogar noch offizieller:

Elektromobilität: E-Autos sind hier unerwünscht

"Brennende Elektroautos sind schwierig zu löschen. In zwei Städten dürfen sie deshalb nicht mehr in Tiefgaragen und Parkhäuser fahren. Wie groß ist die Gefahr wirklich? "

Die Zeit am 27. Februar 2021 (Weiteres hinter der Bezahlschranke)

Ergebnis: die Gefahr ist nicht sehr groß, aber das Problem besteht tatsächlich. Und die Gefahr wird in Zukunft noch deutlich sinken und irgendwann wird vergessen werden. Bis dahin ist sind entsprechende Verbote aber ein prima Arbeitsgebiet für Anwälte und Gerichte.

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Merke: Jede Renovierung in 5 Abschnitte einteilen, jeden Abschnitt in einem anderen Jahr durchführen --> keine >20%.

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Zu Herrn Scheffelt - da würden mich präzisere Untersuchungen interessieren. Etwa differenziert nach a) Häufigkeit einer Brandentstehung aa) bei Beladen/Tanken bb)im Betrieb  cc) im Ruhezustand  b) Hartnäckigkeit des Feuers, auch: Wirkung nach außen/auf Umstehende/Gebäude  c) Bekämpfbarkeit. 

Eine Untersuchung die Zumindest auf einige der Fragen eingeht gibt es bei der VZM.

Zum Originalbeitrag, für den unbedarften Leser wäre die Information das das ganze erst recht für Neubauten gilt sicher nicht uninteressant.

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Der VZM ist aussagearm. Neuerdings Focus 21.2.2021. Erste Städte sperren Parkhäuser für E-Fahrzeuge. Der ADAC wird zitiert - er trägt vorrngig politideologisch vor, das gefährde den politideologischen Ausbau der E-Mobilität. 

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