Weiter keine Testpflicht für Unternehmen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 23.03.2021
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht|1960 Aufrufe

Arbeitgeber bleiben weiterhin von einer rechtlichen Verpflichtung, ihren Arbeitnehmer Corona-Testmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, verschont. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrer Videokonferenz am 22. März 2021 verständigt. Die SPD-geführten Länder wollten die Unternehmen eigentlich verpflichten, ihren Beschäftigten, die weiter ins Büro oder in die Fabrik kommen, regelmäßige Testangebote zu machen. „Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen“, hieß es in dem von den SPD-Ländern vorgelegten Beschlussentwurf. Stattdessen vertrauen die Regierungschefs weiter auf die Selbstverpflichtung der Spitzenverbände der Wirtschaft, die diese am 9. März abgegeben hatten. Angesichts steigender Infektionszahlen sei aber eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschlusspapier. Im Wortlaut heißt es in Punkt 7 des Beschlusspapiers

„Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.“

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