Änderung des BtMG mit Aufnahme von vier neuen NPS in Kraft getreten
von , veröffentlicht am 03.01.2023Am 21.12.2022 trat die 33. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (33. BtMÄndVO) vom 16.12.2022 in Kraft, nachdem diese am 20.12.2022 im Bundesanzeiger verkündet worden war (BAnz AT 20.12.2022 V1). Mit ihr wurden die synthetischen Opioide Brorphin und Metonitazen sowie die Cathinonderivate Eutylon und 3-CMC (Clophedron) in Anlage II des BtMG aufgenommen. Der Konsum dieser vier NPS kann zu teils schweren Intoxikationen führen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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Holetschek: Psychosen wegen Cannabis haben sich in Bayern vervielfacht – Bayerns Gesundheitsminister dringt auf Stopp der Berliner Legalisierungs-Pläne – Gesundheitssystem vor zusätzlicher Belastung bewahren
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