Änderung des BtMG mit Aufnahme von vier neuen NPS in Kraft getreten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 03.01.2023
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht1|4757 Aufrufe

Am 21.12.2022 trat die 33. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (33. BtMÄndVO) vom 16.12.2022 in Kraft, nachdem diese am 20.12.2022 im Bundesanzeiger verkündet worden war (BAnz AT 20.12.2022 V1). Mit ihr wurden die synthetischen Opioide Brorphin und Metonitazen sowie die Cathinonderivate Eutylon und 3-CMC (Clophedron) in Anlage II des BtMG aufgenommen. Der Konsum dieser vier NPS kann zu teils schweren Intoxikationen führen.

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