EU-US Steuerdaten – FATCA und DSGVO - keinen Datentransfer mehr in die USA?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.06.2023
Rechtsgebiete: SteuerrechtWirtschaftsrechtDatenschutzrecht2|2442 Aufrufe

Wer mit transatlantischem Steuerrecht zu tun hat, dem ist der Foreign Account Tax Compliance Act FATCA ein Begriff (im Blog schon vor Jahren hier und hier) - eine Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Finanzdaten sind nach der DSGVO (wie von EuGH entschieden) personenbezogene Daten. Nach FATCA müssen ausländische Banken Informationen über Konten von in den USA steuerpflichtigen Personen an ihre Regierungen übermitteln, die diese dann an die US-Steuerbehörde IRS weitergeben.

Das Thema FATCA kocht jetzt hoch: Belgien wird die seit Jahren bestehende automatische Weitergabe der Daten nach FATCA an die US-Steuerbehörden einstellen, nachdem die Datenschutzbehörde ADP des Landes die Informationsübermittlung für rechtswidrig erklärt hat, teilte die Regierung mit.

Die europäische Gruppe "Accidental Americans Association (AAA)“ und wohl auch die ACA (American Citizens Abroad) argumentieren, dass sie ungerechterweise in ein Raster der Offenlegungspflicht für ein Land geraten sind, zu dem sie kaum eine Verbindung haben. Für einige von ihnen hatte dies die Verweigerung von Bankdienstleistungen und andere bürokratische Schwierigkeiten in ihren Heimatländern zur Folge. Die Gruppe AAA und einige Doppelstaatsbürger haben in Belgien und wohl in anderen EU-Staaten Beschwerden eingereicht.

Artikel 96 DSGVO erlaubt es, dass internationale Abkommen, die vor der DSGVO geschlossen wurden, gültig bleiben, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Abschlusses mit der DSGVO übereinstimmten. Die Belgische Datenschutzbehörde entschied jedoch am 24.05.23 mit ausführlicher Begründung, dass die „allgemeine und undifferenzierte Übermittlung von Steuerdaten" des amerikanisch-belgischen FATCA-Abkommens nicht den Standards entspreche, die verlangen, dass internationale Abkommen genaue Ziele für die Übermittlung solcher Daten enthalten und nur die Daten verarbeiten, die für die angestrebten Zwecke "unbedingt" erforderlich sind. Art. 96 DSGVO könne Nachverhandlungen mit den USA zur Pflicht machen. Die belgische Regierung hat kürzlich Berufung eingelegt - erste mdl. Verhandlung am 28.06. Das Ende des gerichtlichen Verfahrens ist offen, Vorlage an den EuGH möglich.

Was meinen Sie – ist das der Anfang von Ende für die EU-Datentransfers nach FATCA?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Man fragt sich, warum das Thema jetzt erst hochkommt, wo doch die FATCA Agreements Anno 2012 ausverhadelt wurden. Aus dem Tätigkeitbericht einer dt. DSB von 2013:

"Die Umsetzung des Abkommens hat indes einige datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Unklar war vor allem, auf welcher Rechtsgrundlage eine Datenübermittlung stattfinden dürfe. Um diese für die Bundesrepublik Deutschland zu schaffen, soll eine Regelung in der Abgabenordnung aufgenommen werden, welche eine Vorbildfunktion für alle anderen internationalen Abkommen haben wird. Des Weiteren sollen in einer Durchführungsvereinbarung zum FATCA-​Abkommen weitere datenschutzrechtliche Anforderungen festgeschrieben werden."

 https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/taetigkeitsberichte/tb-11/3-nationales-und-internationales-datenschutzrecht/32-europaeische-und-internationale-entwicklungen/322-fatca/

Was ist seitdem geschehen? Nichts?

0

Vielleicht hilfreich zum weiteren Verständnis: 

https://www.bundestag.de/resource/blob/573372/f8409bfbd414f6a9d4218cb97a...

Zitat: "Von einer Unvereinbarkeit des Abkommens mit den Vorgaben der Richtlinie 95/46/EG wurde und wird jedoch vonseiten der Bundesdatenschutzbeauftragten offenbar nicht ausgegangen."

Kommentar hinzufügen