Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Stefan Chatzipa... kommentierte zu Bielefelder Maschinenbauer will Betriebsvorsitzenden kündigen – Verfahren vor dem LAG Hamm
oebuff kommentierte zu Neue Software für Poliscan - und nun????
Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
dexnalry kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
Meine Kommentare
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Verschmiertechnik in der Befragung Mollaths am 8.8.2014 - 15. VT
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
auf was bezieht sich die Frage der VRiinLG:
Was können wir der Feststellung vor der Frage entnehmen?
unbestimmt: teilweise
unbestimmt: in den Akten
unbestimmt: oder so was
Also gleich dreifach unbestimmt und unklar.
Das ist insofern interessant, weil ja "Was mich prägte" ver- oder gelesen wurde. Schon deshalb ist es natürlich naheliegend, dass dieser Passus gemeint war. Dafür spricht auch, dass diese Textstelle in "Was mich prägte" in der schriftlichen UA gleich zwei -von drei mal - ausdrücklich genannt und hervorgehoben wird.
Es ist spielt aber für den gemeinten Sachverhalt "ich habe mich nur gewehrt oder so" keine Rolle in welcher Akte er sich befindet, da ja das Gemeinte wörtlich ausgedrückt wurde. Denn die unbestimmte Formulierung "in den Akten" umfasst dies jedenfalls. Es ist auch die bedeutsamste Formulierung im Gesamtkontext, schon deshalb weil es die erste war und in Stille und unbeeinflusst von Vernehmungssituationen entstanden ist.
Obwohl also "Was mich prägte" verlesen oder gelesen wurde, zitiert die VRiinLG nicht klar und genau sondern im "oder so was"-Stil. Warum fragt sie nicht einfach klar und direkt unter expliziter Bezugnahme auf das Ge- oder Verlesene:
"Wollen Sie etwas Klärendes dazu sagen?"
Unbeantwortet ist weiterhin, weshalb das LG der zeitlichen Einbettung - die sie ja durch das Ver/Lesen/Zitieren ja kennen muss - keinerlei Aufmerksamkeit und Erörterung gewidmet hat, denn die Aussage "Leider habe ich mich gewehrt" findet sich zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 in "Was mich prägte" zeitlich eingeordnet.
So wie es aussieht, kristallisiert sich zunehmend das Unklare, Unscharfe und die Verschmierungstechnik immer mehr heraus, so dass sich die Hypothese aufdrängt: wurde dies mit Absicht so nebelhaft, unklar und unscharf inszeniert? Etwa nach dem Motto: im Vieldeutigen lässt sich immer etwas Brauchbares finden? Als Psychologe erinnert mich diese Vernehmungstechnik immer mehr an ein projektives Testverfahren - die von Gerichten allerdings abgelehnt werden.
Beste Grüße
Rudolf Sponsel
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Zum 2.: "Leider habe ich mich gewehrt" zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 in "Was mich prägte" zeitlich eingeordnet
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
Einspruch. Die Diskussion hier ging sehr lange um das Datum und dem Zeitraum. Nachdem sich die VRiinLG ausdrücklich auf "Was mich prägte" berief und deutlich machte, dass sie diese Äußerung meint, ist es natürlich wichtig, den Zeitraum näher zu bestimmen und die Informationen dort zu nutzen. Nachdem "Leider habe ich mich gewehrt" zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 eingeordnet ist, ergibt sich daraus erst einmal, dass die Zuordnung für 2001 eher nicht, jedenfalls sicher nicht zwingend zutrifft. Das kann man sehen, und wenn man es sieht, muss man es erörtern. Also von wegen, darauf kommt es nicht an. Es ist aber nicht erörtert worden, wie überhaupt sehr nachlässig und unprofessionell vernommen wurde, vielleicht gab es aber auch Absichten, Strategie oder Taktik.
Tatsächlich steht fest, dass die VRiinLG darauf verzichtet hat, den Text aus "Was mich prägte" vorzuhalten und genau nachzufragen:
Drängt sich - vorausgesetzt man hätte vorgehalten - da nicht die Frage auf, wann es denn (ungefähr) zum ersten Mal passierte und wann es (ungefähr) zum zweiten Mal passierte?
Wir diskutierten übrigens nicht über die Anzahl, hier zwei, sondern über die Äußerung "Leider habe ich mich gewehrt". Wenn Sie nun nicht ausblenden, sondern hinzublenden, indem Sie "Wie schon mal passiert" einbringen, ist das in der Tat ein weiterer Vorschlag für die rsr-Seite ;-), obwohl man diese Technik vielleicht schon unter die Pappkameraden-Sophistik subsumieren könnte. Denn Sie bringen ja etwas auf, was gar nicht Gegenstand der Diskussion war.
Schön, dass Sie den Zeitrum der Äußerung, auf die sich die VRiinLG bezieht, nicht ausblenden wollen. Für mich steht bislang nur fest, was in Herrn Mollaths Zitat steht, hier noch mal mit Einbettung:
"In der NN am 26.2.2002: "Staatsanwalt soll Diehl prüfen."
Ich war so am Ende, ich konnte mich fast nicht mehr bewegen
Ich habe meine Frau angefleht, nichts ließ sie erweichen.
Meine Bitte mir zu helfen hat sie auch nicht interresiert.
Dann bekam ich Post von der Initiative to BAN Landmines,
mit dem Buch "Gute Mine" zum bösen Spiel Landminen made in Germany
Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert, Sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich."
Am 30.5.02 dringen sie, ihr Bruder und dessen Lebensgefiihrtin überraschend bei mir ein."
Quelle: http://www.spiegel.de/media/media-34449.pdf#6
[/quote]
Besten Gruß
Rudolf Sponsel
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"Leider habe ich mich gewehrt" zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 in "Was mich prägte" zeitlich eingeordnet
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
Ja, aber wir zwei gewiss nicht mit dém Ergebnis "eindeutig".
Das ist falsch. Bei mir ist der gesamte Kontext - nebst Hintergrund aus "Was mich prägte", ohne Lücke abgehandelt. Weshalb Sie die Zeiten aus "Was mich prägte" einfach ausblenden, wirft kein gutes Licht auf Ihren Argumentationsstil. Daher hier noch einmal für alle, die die Stelle in "Was mich prägte" nicht eingesehen haben: In der autobiographischen Einleitung "Was mich prägte" seiner Selbstverteidigungsschrift (Duraplus-Hefter) ist die Bemerkung Gustl Mollaths "Leider habe ich mich gewehrt" zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 eingeordnet. Warum dieser Sachverhalt vom LG in der Vernehmung nicht berücksichtigt wurde, ist unklar.
Das hat mit dem 11. oder 12.8.2001 nichts zu tun. Es ist zwar richtig, dass Herr Mollath viel Zeit zur Vorbereitung hatte. Und er hat auch gewusst, dass es bei seiner Aussage um die Tatwürfe geht. Das Datum ist allerdings so wenig "eindeutig" geklärt worden wie alles andere auch (nicht). Daraus folgt aber nichts. Nicht für das, was er sagte und auch nicht für das was nichts sagte.
Es wäre sicher besser, wenn Sie die Tatsachen zur Kenntnis nehmen würden. Aber zur Erklärung: Es war eine Frage in die Runde, wo sich die Veröffentlichung "Was mich prägte" im Netz findet. Ich wusste nicht mehr genau, ob es (jüngst) beim Spiegel war (http://www.spiegel.de/media/media-34449.pdf#6). Jedenfalls ist diese Textstelle für die Frage wo "Leider wehre ich mich" zeitlich hingehört, informativ und wichtig. Es ist Ihr Fehler wie der des Gerichts, wenn Sie das ausblenden. Denn nicht nur Herr Mollath hatte viel Zeit, sich vorzubereiten, auch das Gericht. Und es hat ja "Was mich prägte" gelesen. Warum setzt es sich dann nicht mit der Zeitspanne, in die "Leider habe ich mich gewehrt" eingeordnet ist, auseinander? Sie übergehen das ja auch. Weil es vielleicht nicht so gut in die gewählte Linie passt?
Das Gute am Schlechten: Ich werde dieser beliebten und häufigen rhetorischen Technik "ausblenden durch übergehen oder weglassen" auf meiner rsr-Seite einen Eintrag widmen ;-).
Besten Gruß allemal
Rudolf Sponsel
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Einspruch
"Eindeutig" ist hier kaum etwas bis auf die Bedeutung, dass Abwehrhandlungen kein Angriff sind. Aus dem nun auch öffentlich zugänglichen* "Was mich prägte" lässt sich die Aussage zeitlich einordnen und gehört demnach ins Jahr 2002:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/MkUAPA1.htm#Ich%20habe%20m...
War es Spiegel-Panorama?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Von dem ist also nichts zu erwarten
So wenig offenbar wie von der FAZ.
Wie die Nürnberger Nachrichten heute berichten, wird anscheinend der Taufkirchen-Fixierungsfolter-Skandal auch verschleppt. Da ist nirgendwo echte Einsicht oder Veränderungsbereitschaft zu erkennen. Von wegen Reform.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Das Wiki wurde eingerichtet
Ich habe Ihnen am 17.1.15 auch eine Post an Ihre Adresse im beck-blog geschickt, aber nichts gehört. Also noch mal für alle, die mitarbeiten wollen: Kontakt mit dem Betreiber (Gaston) der Seite Drei Säulen aufnehmen:
http://drei-saeulen.de/index.php?title=Drei_S%C3%A4ulen
oder direkt mailen: Gaston [klammeraffe] drei-saeulen.de
Benutzername und Passwort beantragen, Stichwort "Ereignistabelle". Zunächst ist der Aufbau der Ereignistabelle zu erörtern und zu vereinbaren.
Die Seite ist noch nicht öffentlich.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Daraus hat Dr. Leip mit Hilfe einer Textmontage eine Befunffälschung gemacht
um einen Vergiftungswahn bei der LeserIn zu induzieren. Prompt ist Prof Krö darauf reingefallen oder willfährig aufgesprungen.
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/G050725M.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Aktueller Stand der Reformbestrebungen
Kennt jemand den aktuellen Stand zu den Reformbestrebungen?
Danke.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Entscheidungsregel Nieder- und Glattbügelungstechnik 2
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
mit einem lachenden und einem weinenden Auge nehme ich zur Kenntnis, dass Nieder- und Glattbügeln teils "systemimmament" bedingt ist. Das bestärkt mich in der Idee, dass dieses System kein gutes System und grundlegend reformbedürftig ist.
Ihr Argument mit den Freisprüchen verstehe ich nicht, da Mollath ja freigesprochen wurde, wenn auch hanebüchen und mit perfiden Verrenkungen (nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit).
In meiner Zusammenfassung geht es nicht nur um den 12.8.2001, was mühelos erkennbar ist - wenn man will. Denn die extreme Einseitigkeit, die das ganze Urteil von vorne bis hinten durchzieht, schreit ja zum Himmel. So gesehen kann ich Mollath nicht nur verstehen, sondern ich gebe ihm auch Recht, wenn er klagt, dass - außer Dr. Bra - kein Zeuge zugelassen wurde, der Positives und Entlastendes über ihn hätte sagen können. Gerhard Dörner hätte z.B. einige Beiträge zum Belastungseifer und zum Psychiatrieplan der Nebenklägerin sagen können.
Ihr Pauschalvorwurf ist - interessant - selbst pauschal und darüber hinaus auch falsch. Davon kann sich jede überzeugen, die meine Urteilskritikseiten anschaut, etwa alle Fundstellen zu Glaubwürdig- und Glaubhaftigkeit* inspiziert. Andererseits wäre ich bei Ihnen, wenn Sie damit meinen sollten, dass eine "Gesamtschau" wie die Entscheidungsregel Nieder- und Glattbügelungstechnik insofern "pauschal" ist als sie zusammenfasst.
Wie Sie darauf kommen, ich würde Mollath nicht glauben, bleibt einstweilen Ihr Geheimnis. Zu meinen subjektiven Tatsachen gehört jedenfalls: ich weiß nicht, ob und was am 12.8.2001 oder an sonstigen Tagen war. Mollath hat sich - was ich bedauere - nur kärglich und vage geäußert (ich habe mich nur gewehrt) und die grammatische Schlinge "das" ist mir in einer solchen kritischen Situation Aussage-gegen-Aussage entschieden zu wenig. Umso mehr als eine kompetente und ordentliche Vernehmung ja problemlos hätte gemacht werden können. Wollte man etwa gar nicht, vielleicht weil es "reichte"?
Besten Gruß
Rudolf Sponsel
*
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/HS04_GlaubHW.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Danke - ein nützliches Beispiel
Danke, das ist ein im Prinzip gutes Beispiel. Es fehlen: ZEIT, ORT, AUSSAGEDATUM, AUSSAGEORT), ich nehme es mal auf, damit es nicht vergessen werden kann:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Chrono.htm
Seiten