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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Welche Beurteilungswerte und wie viele Ausprägungen sind bei Aussagen aus aussagemethodologischer Sicht in praxi zu berücksichtigen?
Zunächst einmal ist der Aussagebegriff zu spezifizieren, zum Beispiel wie folgt:
Wir haben in der Praxis ab 4., also den Handlungseinheiten, vier Ausprägungen (Ja, Nein, teilweise, unklar oder nicht feststellbar) in theoretisch drei, praktisch zwei Beurteilungsdimensionen zu berücksichtigen:
Bei Elementaraussagen kann man die Beurteilungswerte in der Regel auf zwei Ausprägungen verkürzen, was bei "Molekularaussagen" schon kritisch werden kann (z.B. er hat mich in den Arm gebissen, er hat mich in den Ellenbogen gebissen, hier ist beißen konstant = gleich, aber nicht der Bissort)
Für 1 bis 6 kann bei Wiederholungen eine Konstanzanalyse durchgeführt werden. In der Aussagepsychologie setzt man hier aber seit Arntzen bis Volbert voraus, dass kunstgerecht exploriert oder vernommen wurde (offene und keine Suggestivfragen), was in der Regel von der Polizei, Staatsanwält- und RichterInnen nicht zu erwarten ist, also nicht in der faktischen juristischen Aussagemethodologie. Die wissen meist gar nicht, was eine richtige Vernehmung ist. Die Folgen sieht man besonders dramatisch bei Ulvi Kulac, seit über 13 Jahren im BKH Bayreuth, und der offenbar nun - seit der Mordvorwurf durch Freispruch in der Wiederaufnahme gefallen ist - noch viel "gefährlicher" wurde als davor (das ist eben der hochentwickelte Rechtsstaat Bayern).
Der Hauptfeind bei Zeugenaussagen vor Gericht ist nicht die Lüge, sondern der Irrtum. Das hat Rolf Bender 1982 im Strafverteidiger kurz und bündig auf den Punkt gebracht: "„Der Irrtum ist der größte Feind der Wahrheitsfindung vor Gericht."
Der Attestaussteller muss also z.B. nicht lügen, um die Unwahrheit zu sagen, er kann auf vielerlei Weise, je nachdem wie komplex das Attest ist, irren. Bei 10 Sachverhalten sind es theoretisch - bei nur 2 Beurteilungswerten - bereits 2^10=1024 Möglichkeiten.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Schöne neue Rhetorik-Phrase der Form Keiner der, ... wird oder Niemand der, ... wird
Schöne neue Rhetorik-Phrase der Form Keiner der, ... wird oder Niemand der, ... wird.
http://www.sgipt.org/kom/KillPhra.htm#Keiner%20der,%20...%20,%20wird
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Deshalb wären klare und hinreichend genaue Definitionen nötig
Die gibt es aber im Urteil nicht, weder direkt noch durch Verweis. Und sie scheinen auch weder von den höchsten Gerichten noch von der Rechtswissenschaft angemessen bereitgestellt werden. In diesem Sinne verstehe ich auch Dr. Strates ebenso fachkritisch wie trefflich formulierte Kritik in seinem Buch, S. 21:
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Ungesicherter Eindruck als Basis?
Beim Gericht muss gar nichts entstanden sein; es hat sich aber offensichtlich mit diesem wenigen und unklaren begnügt. Und warum hat das Gericht nicht die zeitlichen Informationen aus "Was mich prägte" eingebracht und geklärt?
Es sieht danach aus, als hätte das Gericht hat durch die hochverdünnte Vakuum-Einlassung Mollaths bekommen, was es brauchte, um würdigen zu können. Das kann man auch als hereinlegen deuten, wobei Mollath daran seinen Anteil hat.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Zeitliche Einordnung "Ich habe mich nur gewehrt" nach "Was mich prägte"
Ich habe mir gestern noch einmal die autobiographische Einleitung "Was mich prägte" von Gustl Mollaths Selbstverteidigungsschrift (Duraplus-Hefter) genau angeschaut. Die Bemerkung Gustl Mollaths "Ich habe mich nur gewehrt" ist dort zwischen dem 26.2.2002 und dem 30.5.2002 eingeordnet. Warum dieser Sachverhalt vom LG in der Vernehmung nicht berücksichtigt wurde, ist unklar - oder wurde das berücksichtigt und ich habe es übersehen?
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/MkUAPA1.htm#Ich%20habe%20m...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
So ist es
Ich habe das inzwischen auf meiner Sophistikseite eingearbeitet und werde es auch bei den Killerphrasen noch einbauen. MM liefert wunderbare Beispiele.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Brainstorming Materialien ("Anknüpfungstatsachen") zur Komplotthypothese
Vorab: Der Hypothesengedanke spielt im schriftlichen Urteil so gut wie keine Rolle, wenn man das Wort sucht. Es zitiert lediglich Prof. Dr. Ne, S. 81:
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Alternativhypothesen und Kan-Niet-Verstaan Killerphraseologie
#16, Max Mustermann, 03.01.2015
Sehr geehrter Herr Mustermann,
in meinem Text, den Sie abgeschnitten haben, wurden zwei wichtige Alternativhypothesen aufgeführt. Ich glaube aber nicht, dass Sie Alternativhypothesen jemals erreichen werden, selbst wenn die Alternativhypothesen Sie anspringen, beißen, treten oder würgen würden. Auf Ihre rhetorischen Fragen werde ich hier kaum mehr eingehen und sie andernorts bearbeiten, weil sie sich meist sehr schön zur Illustration rhetorischer Figuren oder als Beispiele für Killerphrasen eignen.
Noch einmal für die wirklich Interessierten die beiden genannten:
Alternativhypothese 1 naheliegende Hauptmöglichkeit, dass die Verletzungsmale von jemandem anderen erzeugt wurden ( da gibt es mehrere Varianten).
Alternativhypothese 2 Modifikation des Attestes (auch hier gibt es mehrere Varianten).
Alternativhypothesen werden gewöhnlich erst dann geprüft, wenn sie vorher gedacht werden. Hier hat das LG offensichtlich ein ziemlich dünnes Brett gebohrt.
Daraus wird bei Max Mustermann:
Die Kan-Nietverstaan Rhetorik verfängt bei mir nicht (ist aber für meine Sammlung gut). Mal sehen, was Sie nun daraus machen. Ein einfachsten ist Killerphrase K01: direktes Leugnen eines offensichtlichen Sachverhalts. Vielleicht bevorzugen Sie aber auch eine Variante:
http://www.sgipt.org/kom/KillPhra.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Teil 4 Beweismethodik: Glaubhaftig, Glaubwürdig, Überzeugend, kein(e) - durchgreifenden - Zweifel in der Urteilsbegründung
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/MkUAPA4.htm#Glaubhaftigkei...
Glaubwürdig, Glaubhaft, Überzeugend, kein(e) Zweifel- Hilfsseite für die Fundstellen in der schriftlichen Urteilsbegründung
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/HS04_GlaubHW.htm
Ich habe noch einmal umorganisiert und die Auswertung mit Signaturen und Kommentaren direkt auf der Belegseite am Ort der 173 Fundstellen untergebracht; so müssen Interessierte nicht ständig hin- und herspringen.
Nachdem der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit in der schriftlichen Unrteilsbegründung die entscheidende und zentrale Rolle zukommt, habe ich die Analyse mit dem entsprechenden Aufwand betrieben.
Mein Ergebnisfazit hat sich nicht verändert: Die schriftliche Urteilsbegründung zeigt aus allgemeiner wissenschafts-methodologischer Sicht mehr Fehler, Mängel, Schwächen, Ungereimtheiten und schwere Unklarheiten als ein Mensch Knochen hat (also >200).
Ich habe diese Analyse mit folgendem Ausblick beendet:
Was bleibt (Ausblick) ?
Schön wäre, wenn die Strafrechtswissenschaft sich endlich anschickte eine zu werden, wie Dr. Gerhard Strate in seinem Buch, S. 21, ebenso fachkritisch wie trefflich formulierte: "... so ist hierfür eine Wissenschaft verantwortlich, die fern davon ist, eine zu sein, jedoch große Leistungen darin vollbringt, die Suggestion von Wissenschaftlichkeit zu verbreiten: die Strafrechtswissenschaft. ..." Das wäre, 2350 Jahre nach Aristoteles, kein übereilter Schritt, also wenigstens die Entscheidungsphraseologie durch Methodologie zu ersetzen, die der abendländischen Geisteskultur angemessen ist.
Die Justiz hat sich zu einer Kaste entwickelt, die den wohlverstandenen Rechtsstaat mindestens so gefährdet wie sie ihn pflegt. Das muss anders werden, grundlegend anders. Und dazu bedarf es endlich wirksamer Außenkontrollen und Korrektive. Schaut man sich an, was die großen Medien (DIE ZEIT, DER SPIEGEL) mit Ausnahme einiger weniger wie z.B. die SZ an überangepassten Fehlleistungen in ihrer Justizikritik hervorbringen, muss man sagen: auch die Medien versagen in einer Weise, wie es nur mit einem Nietzsche-Wort kommentiert werden kann: ....*
Und wenn wir schon dabei sind: vielleicht sollte man auch anfangen, den Rechtsstaat, Demokratie und die Gewaltenteilung praktisch ernster zu nehmen und weiter zu entwickeln; und als ersten Schritt vielleicht das Bruderschaftskorps RichterInnen und StaatsanwältInnen trennen, das sich täuschend hinter der Vokabel "Richterverein" versteckt. Und auch das Justizpsychiatriesystem taugt, wie der Fall Mollath, die Spitze des Eisbergs, ebenso empörend wie erschütternd zeigt, weitgehend keinen Schuss Pulver.
Hier triumphieren zum Schaden aller entgleiste, weil beliebige bis willkürliche Meinungskulturen.
*
http://www.sgipt.org/gesch/bolt_t.htm#Was%20w%C3%BCrde%20Nietsche
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Aus der Tatsache von Verletzungsmalen folgt nicht, wer die VerursacherIn ist
Daran ist gar nichts simpel. Schon deshalb nicht, weil die naheliegendste weitere Haupt-Möglichkeit - es gibt ja mehrere Alternativhypothesen - dass die Verletzungsmale von einem/einer anderen erzeugt wurden, gar nicht erwogen bzw. ernsthaft geprüft wurde. Und einmal geschriebene Texte, etwa Atteste können natürlich auch verändert werden.
Der Arzt muss übrigens gar nicht lügen, er kann sich schlicht irren oder vertun. Die beste Methode in Aussage-gegen-Aussage-Situationen ist immer die Modifikation der Wahrheit. Das wusste schon Lichtenberg:
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