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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Ihre IT-Attestanalyse bestätigt wie wichtig ordentliche Begriffsdefinitionen sind
Sehr geehrter Herr Lippke,
vielen Dank für Ihre Analysen, die abermals bestätigen, wie wichtig klar definierte Begriffe sind. Vielleicht sollten wir daher, die für die IT-Attestanalyse wichtigen Begriffe für die mit ihnen verbundenen Begründungsketten noch einmal festhalten:
Lutz Lippke schrieb:
Zusammenfassung Beweisfehler
Beweisaufnahme vom 8.8.14 zum IT-Bericht vom 6.8.14
...
Beweiswürdigung im Urteil
...
Hier wären es dann:
Speicherort Speicherort (neu, backups)
(originär) (sekundär 1,2,3,...?
Dateiname ..... .... .... .....
Dateiinhalt ..... .... .... .....
Bearbeitungsdatum ..... .... .... .....
Ausdruckdatum ..... .... .... .....
Ausgabetext ..... .... .... ......
Habe ich noch was vergessen oder schlagen Sie Veränderungen vor?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Stand der Attestdiskussion
ich war ein wenig außen infolge einiger Verpflichtungen. Wo kann ich eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand finden? Danke.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Verstehe ich zwar nicht ...
... und habe auch noch wenig Zeit, da die Feiertagsschließung vorbei ist und die Arbeit wieder ihren Tribut forderte (darüberhinaus habe ich noch 64/32 bit Trouble).
Diese Kombination kommt im Urteil oft vor und ist so von der Formulierung her ja auch richtig: glaubwürdig - Person; Aussage / Angabe - glaubhaft. Mit den Kriterien hapert es aber überall, doch das ist ja alles dokumentiert; schrecklich ...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Suggestivfragen - Fortsetzung 2 mit Anmerkungen zur Pappkameraden Sophistik
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
fettkursive Markierungen in Prof. Müllers Text von RS
(1) Da haben Sie aber einen hübschen Pappkamaeraden* mit unbestimmter Unterstellung in einer ganz anderen (Nicht) Vernehmungssituation aufgebaut: Wer hat denn jemals behauptet, dass Suggestionen immer die Wirkung haben, die ich angeblich impliziere? Und welche impliziere ich denn immer? Die in der Suggestivfragenforschung einhellige Auffassung** ist, dass Suggestivfragen in Vernehmungen gefährlich und zu vermeiden sind. Und das wusste schon Mittermaier (neben anderen wichtigen und kritischen Einsichten zum Vernehmungsprotokoll).
(2) Das ist der zweite Pappkamerad*, den Sie generieren. Tatsächlich habe ich gesagt, dass die einfachste Form der Suggestivfrage eine Frage ist, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Daraus ergibt sich bereits, dass es mehrere Formen gibt, wie man zwanglos erkennen kann - wenn man will. Von einer "anerkannten Definition" oder gar vollständigen Definition war nirgendwo die Rede. Ich habe ja in #17 gesagt:
Soweit meine Ausführung vorher.
(3) Falsch. Diese Suggestion besteht erst einmal in der Botschaft, dass eine Erklärung gewünscht ist. Das könnte den Befragten verführen, selbst wenn er keine Erklärung hat, eine zu suchen und zu phantasieren. Da sist nicht harmlos, besonders dann nicht, wenn der Aussage Gewicht zukommt.
(4) Ja. Selbstverständlich ist "Haben Sie die Uhrzeit?" eine Suggestivfrage. Mir fallen übrigens noch viele und lustigere Varianten ein. Der Punkt ist natürlich, es gibt harmlose und gefährliche und fatale, nicht mehr gutzumachende Suggestivfragen. Es ist kein Problem, zig harmlose, sozusagen nur formale Suggestivfragen, zu kreieren. Hier machen Sie den Fehler, dass Sie aus der Tatsache, dass es harmlose Suggestivfragen gibt, die Methode überhaupt in Frage stellen möchten. Es ist ganz einfach: 1. Schritt: erfassen, ob Suggestivfrage. 2. Schritt: Wichtigkeit oder Bedeutung bewerten. Hierzu und da gebe ich Ihnen völlig Recht, ist der Kontext wichtig.
(5) Ja klar. Das ist nun der dritte Pappkamerad*, den Sie einbringen. Denn wer hat denn jemals behauptet, das das Ja/Nein-Kriterium das einzige sein soll?
(6) Ja. Das ist der vierte Pappkamerad*. Denn wer hat denn das jemals anders gesagt?
(7) Das ist so, wie Sie es formulieren, auch falsch. Richtig ist es nur dann, wenn der Befragte vorher, von sich aus von einem Fausteschlag gesprochen hat und nicht ein Vernehmer/ Frager.
Das ist der fünfte Pappkamerad*. Siehe bitte (2).
Beste Grüße: Rudolf Sponsel
* Pappkameraden-Sopistik hier:
http://www.sgipt.org/wisms/gb/beweis/b_rsr.htm#Allgemeine%20Pappkamerade...
** Ergebnisse der Suggestivfragenforschung 1834-2002:
http://www.sgipt.org/forpsy/sugg/sfragen.htm#Ergebnis%20der%20Suggetivfr...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Suggestivfragen - Fortsetzung 1
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
Sie schreiben:
Das ist übrigens eine Suggestivfrage mit rhetorischer Verstärkungsvariante - passt sozusagen zur Diskussion.
Ja. Selbstverständlich ist die Form meist von großer Bedeutung. Wie erklären Sie das? ist zwar besser als Haben Sie eine Erklärung dafür? aber bestenfalls auch nur 4-, obwohl hier das einfachste Kriterium Ja-Nein nicht greift, aber es ist keine offene Frage, weil sie die Existenz der Erklärung vorgibt. Es steckt in der Frageformuliereng, dass der Befragte es erklären kann. Manchmal ist es sehr schwer, offen zu fragen, dann muss man aber wenigstens VER-ODERN, um ein einfaches Ja oder Nein zu verhindern - natürlich nur, wenn man guter und möglichst einflussbarer Befragung interessiert ist. Ziemlich brauchbar wäre hier: Können Sie das erklären oder haben Sie keine Erklärung dafür?
Hier wird gar nichts unterstellt (versteckte Suggestivbotschaft), sondern es steht ja da: nur mit Ja oder Nein darauf zu antworten nöthig hat.
a) es wird ausführlicher geworden vorgesagt, also nahe gelegt. Das ist 6. Ziemlich gut wäre: Wie war denn der Bericht? Oder: Was hat sie denn gesagt? Oder: Was hat sie denn so erzählt? Hat sie noch mehr dazu gesagt oder hat sie nicht mehr dazu gesagt?
b) Es wird das erklären können, was es damit auf sich hat vorgesagt, das ihm ein einfaches Ja oder Nein ermöglicht, so dass er nicht nachzudenken braucht
Jetzt haben Sie einen rhetorischen Schlenker von der einfachsten Form der Suggestivfrage, Beleg und Begründung sind Sie auch schuldig geblieben, zur Wissenschaft und Methodologie gemacht. Ich gebe Ihnen aber recht, wir sind sozusagen auf dem gemeinsamen Nenner, keinen gemeinsamen Nenner in dierser Frage zu finden.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Eimnfachstes Kriterium Suggestivfrage - Mittermaier 1834
Es gibt unterschiedliche. Ziemlich umfassend können Sie sich hier informieren:
http://www.sgipt.org/forpsy/sugg/sfragen.htm
Ich habe das praktisch einfachste Kriterium angewandt, nämlich: Kann die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden? (Mittermaier 1834)
Bei genauerer Analyse wird da noch viel mehr rauskommen, aber mir genügt meine Stichprobe vollauf.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Aussagemethodologie - Standards
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
Ihre Ausführungen rufen wiederum bei mir einen Einspruch hervor. Methodologische Kritik hat nichts mit Aussagepsychologie zu tun, die natürlich auch selbst davon betroffen ist.
Wenn das Recht Aussagen beurteilt, dann muss das Recht selbstverständlich wie jede andere Disziplin auch, erklären, was es unter "Aussage" - dem Objekt der Beurteilung - jeweils versteht.
Ich benenne auch keine "Idealstandards einer Aussagepsychologie", sondern elementare Standards der Methodologie ("Normalstandards der Wissenschaftstheorie"), an dieser Stelle neben der Methodik auch der Definition.
Eine "Aussage" kann ein Ganzes sein, z.B. aus 2-3 Seiten bestehen. In dieser "Aussage" finden sich nun wiederum eine Reihe von "Aussagen" usw. Das kann man herunterbrechen auf die kleinste Einheit. Ich habe vorgeschlagen, diese kleinste Einheit Elementaraussage zu nennen mit der Form S(P): von einem S wird P ausgesagt. Das muss man nicht so machen. Was man aber auf jeden Fall, egal wie man es macht, machen muss, ist, erklären, wie man es denn macht. Denn wenn die Aussagen sich im Umfang unterscheiden, dann ist Aussage natürlich nicht gleich Aussage. Wenn Sie aber bei Aussage(Umfang5)=Aussage(Umfang1) bleiben, dann verfangen Sie sich in einem einfachen und klaren Widerspruch, weil das Gleichheitszeichen nicht gilt.
Es wäre aus meiner Sicht elementare Aufgabe der Rechtswissenschaft, eine ordentliche Aussagemethodologie vorzulegen. Ich sehe aber weit und breit nicht, dass die Rechtswissenschaft dieser Aufgabe nachkommt, vielleicht können Sie aber auch Arbeiten nennen, die meine Auffassung da widerlegen. Tatsächlich ist das juristische Standardwerk von Nack und Bender ja auch nicht etwa von Rechtswissenschaftlern verfasst, sondern von hohen Richtern. Also auch nicht gerade ein Qualitätsausweis für die Rechtswissenschaft.
Wer Konstanzanalysen durchführt, muss sagen, unter welchen Voraussetzungen er das macht, was warum seine Kriterien sind und was er überhaupt darunter verstehen will. Dazu ist es zwingend erforderlich, den Aussagebegriff zu definieren und zu differenzieren. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Natürlich ist es nicht sinnvoll, in jedes Urteil eine methodologische Abhandlung zu schreiben. Daher habe ich ja gesagt, ein ordentlicher Verweis mit genauer Fundstelle würde für die wichtigen Begriffe und Methoden genügen - also kein Hochstaplerzitierstil, wie er leider in der Psychologie üblich ist.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Beispiele zur Vernehmungskompetenz VRiinLG
vielen Dank Herr Lippke (p17, #41), ich signiere das mal einfach durch:
Gericht: Hat sie das näher ausgeführt, dass sie von ihrem Mann geschlagen oder misshandelt worden sei?
Suggestivfrage.
Gericht: Wenn wir nochmal zurückgehen, was die Frau Maske, damals Mollath, Ihnen gesagt hat von den Misshandlungen. Ist sie da etwas ausführlicher geworden?
Suggestivfrage.
Gericht: Attest – schreiben Sie, wenn Patient das Zimmer verlassen hat?
Suggestivfrage.
Gericht: Wie kriegt der Patient das dann?
Verdeckte Suggestifvfrage, weil sie unterstellt, dass es der Patient kriegt.
Gericht: War das auch offene Wunde?
Suggestivfrage.
Gericht: Fotodokumentation?
Suggestivfrage.
Gericht: Können Sie erklären, was es damit auf sich hat?
Suggestivfrage.
Gericht: Ja haben Sie es nicht mitgebracht?
Suggestivfrage.
Pi mal Daumen Suggestivrate ca. 70%. Das ist vermutlich der Vernehmungsstandard an Gerichten. Meilenweit von Nack und Bender entfernt. Es ist zu befürchten, dass es in der JuristInnenausbildung kein Seminar Befragungsmethodik gibt.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Das Vorliegen einer Psychose genügt nicht
Das ist so allgemein gesagt sicher falsch. Es ist in jedem (Einzel) Fall zu zeigen, wie die affektive Psychose die Schuldunfähigkeit bewirkt hat. Die bloße Tatsache genügt nicht. Das galt vor 20 Jahren und davor.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Können Richter am Landgericht ihren Job?
Brixner war auch Richter am Landgericht. Das heißt also gar nichts.
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