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Meine Kommentare
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Nach Suchworten echt verschieden sind davon 173 Textstellen, nämlich a+c+f+g = 83+33+36+21
Die Kategorie "Glaubhaft" lässt sich nicht vernünftig grundsätzlich angreifen, da sich für jede Aussage die Frage stellt ; glaubhaft, nicht glaubhaft, teilweise glaubhaft, nicht feststellbar glaubhaft (also keine zweiwertige Logik mit WAHR oder FALSCH, sondern eine praktisch angemessene vierwertige). Akzeptiert man dies nicht, müsste man auf jede Aussage verzichten, was absurd ist.
Das Gericht verwendet auch einige Kriterien, ich habe für glaubhaft inzwischen mindestens 10 gefunden. Meine Kritik ist, wenn ich mal als Psychologe sprechen darf, das ich es als eine ziemliche Zumutung empfinde, wie eine Ratte aus dem Lernlabor mühsam zu erschließen, was das Gericht für Kriterien hat, statt diese einmal klar vorneweg zu benennen. Hier schläft aber auch der BGH, der natürlich längst ein Glossar der Grundbegriffe ins Netz hätte stellen können und sollen.
Ich schlage vor, dass zur richtigen Diskussion dieser Methode die Gesamtauswertung abgewartet wird, für die ich inzwischen eine kompakte und übersichtliche Darstellung gefunden habe. Es wird nach 5 Kriterien pro Textstelle ausgewertet, so dass jede Textstelle 001-173 nach einem 5-stelligen Zifferncode ausgewertet wird:
Jede Auswertungzelle erhält einen Eintrag folgender Form, damit eine übersichtliche, wenn auch kodiert-kompakte Darstellung möglich ist: zzz:ddddd, wobei zzz= 1 bis 173 und d= 1 (Ja, erfüllt) oder d=0 (Nein, nicht erfüllt)
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Fundstellen-Dokumentation: un/glaubwürdig, un/glaubhaft, überzeugend, kein(e) Zweifel
a un/Glaubhaft - in welchen Textstellen kommt glaubhaft vor? [83 Fundstellen]
b un/Glaubhaft - in welchen Textstellen kommt nur glaubhaft und nicht glaubwürdig vor? [56 Fundstellen]
c un/Glaubwürdig - in welchen Stellen kommt glaubwürdig vor? [33 Fundstellen]
d un/Glaubwürdig - in welchen Stellen kommt nur glaubwürdig und nicht glaubhaft vor? [6 Fundstellen]
e un/Glaubhaft und un/glaubwürdig - in welchen Textstellen kommen beide vor? [27 Fundstellen]
f Ein Sonderfall ist die Verwendung von "überzeugend" oder "nicht überzeugend" bei Aussagen. [36 Fundstellen]
g Kein(e) Zweifel [21 Fundstellen]
Es wurden insgesamt 83+56+33+6+27+36+21=262 gefunden. Die Gesamtauswertung, die im Teil 4 Beweismethodik veröffentlicht werden wird, wird noch mindestens einen halben Tag in Anspruch nehmen.
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/HS04_GlaubHW.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Was soll glaubwürdig heißen? Welche Kriterien gibt es? Wie prüft man sie?
Na immerhin haben Sie Humor, das ist schon einmal ein Viertel der Miete. Ich bezwecke lediglich, dass Sie Ihr 1x1 zu Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit zeigen. Das scheint Ihnen aber nicht möglich, was zwei Deutungsmöglichkeit zulässt: Sie können es nicht oder Sie wollen es nicht zeigen.
Nun sagen Sie, Sie möchten nicht von Definitionen und Kriterien sprechen, sondern Sie möchten über die Begriffe und Sachverhalte hinwegmeinen, also über Worthülsen frei dahin schwadronieren. Darauf mag ich mich aber nicht weiter einlassen. Dazu ist mir die Problematik zu ernst und wichtig.
Die zitierte Arbeit von RA Jahn ist interessant und kundig, aber sie zeigt auch erhebliche Mängel. Die Arbeit vermeidet nämlich eine Glaubwürdigkeitdefinition oder Merkmalsbeschreibung / Kriterien durch Zitat (S. 7, Fußnote 27: Grundlegend Nack Kriminalistik 1995, 257; Arntzen DRiZ 1971, 276; Leferenz in: Handbuch der forensischen Psychiatrie, 1972, S. 1314 ff.), aber immerhin mit genauer Fundstelle. Das ist mehr als uns das LG bietet und eine insofern sehr interessante Variante, die mir bisher noch gar nicht aufgefallen war, wie man inhaltlichen Bestimmungen entgehen kann. Ich habe davon nur Leferenz [Jurist, Psychiater, 1. Kriminologie-Prof in D], "2.1. Allgemeine Glaubwürdigkeit" überprüft, dessen Ausführungen S. 1317 hinten und vorne nicht genügen. Und die Ausführungen S. 1325-1327 zeigen nur die alten Vorurteile: un/glaubwürdig, also un/glaubhaft.
Offensichtlich begreift man den einfachen Sachverhalt nur schwer, dass es ebenso gute Gründe zu lügen für den Gewissenhaften wie für den Gewissenlosen gibt. Der Gewissenhafte erträgt sich nicht als schlechter Mensch (korrekter: Mensch mit schlechtem Verhalten), daher war er es nicht, darf er es nicht gewesen sein und darum lügt er, umso mehr, wenn es öffentlich, z.B. vor Gericht ist. Der Gewissenlose lügt ohne alle Probleme und daher vielleicht dem Eindruck nach besonders überzeugend.
Im wesentlichen behandelt Jahns Arbeit einen Teil der aussagepsychologischen Realkennzeichen und - verdienstvollerweise - die hypothesenorientierte Methodik für Glaubhaftigkeit. Er nennt aber nur die Worthülse Glaubwürdigkeit und ergreift die Flucht vor dem Inhalt durch Zitieren - wie Sie auch.
Das LG benutzt an 27 Textstellen glaubwürdig und glaubhaft. Darum geht es in unserer Diskussion Daher geht es um die Unterscheidung und die Beziehung glaubwürdig und glaubhaft. Die ist schwierig geworden, seit nicht mehr gilt: glaubwürdig, also glaubhaft bzw. unglaubwürdig, also nicht glaubhaft. Man kann diese Beziehung nicht untersuchen, wenn man gar nicht weiß, was "glaubwürdig" sein soll.
In den Fußnoten wird verschmiert (glaubhaft und glaubwürdig verwischt). Es wird nicht klar, was davon nun juristisch aussagemethologisch zählen soll. Für das LG spielt das aber auch gar keine Rolle, weil ja noch nicht einmal das Jahrhunderturteil zur Aussagepsychologie erwähnt, geschweige angewendet hat.
Anmerkung: Die von Jahn erwähnten Lügenmerkmale halte ich für gefährlich und empirisch nicht fundiert.
Um die Titelfrage abschließend zu beantworten: Die einfachste und - vielleicht deshalb - am häufigsten angewandte Methode in der Justiz und forensischen Psychiatrie ist das Meinen - am besten in ein 1x1 verkleidet, das man nicht aufsagen kann oder mag. Auch ein guter Trick, um inhaltlicher Bestimmung zu entfliehen: man sagt einfach, das ist 1x1.
Immerhin habe ich durch diese Auseinandersetzung wieder etwas gelernt, nämlich wie man durch Zitieren inhaltlichen Bestimmungen aus dem Weg gehen kann. So gesehen: besten Dank. Das 1x1 des LG zur Glaubwürdigkeit lege ich bald vor.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Glaubhaft, glaubwürdig, überzeugend - Bedeutung überzeugend?
Sehr geehrter Herr Prof. Müller, Kundige,
bei der Analyse der Textstellen mit Ausdrücken wie glaubhaft und glaubwürdig, habe ich viele Textstellen gefunden, in denen Angaben oder Aussagen nicht als "glaubhaft und glaubwürdig", sondern als "überzeugend" charakterisiert werden. Beispiel, S. 14:
"Die Angaben der daher im Rahmen der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, die die Schilderungen der Nebenklägerin zum Tatgeschehen und eigene Beobachtungen von Verletzungen wiedergegeben haben, und die verlesenen Vernehmungsprotokolle ergeben glaubhafte und überzeugende Angaben der Nebenklägerin, die das ,festgestellte Tatgeschehen belegen."
Frage: Welche Bedeutung hat die Charakterisierung einer Aussage neben glaubhaft und glaubwürdig als "überzeugend" oder ist das nur ein Synonym glaubwürdig oder eine Verstärkung für glaubhaft oder ...?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Um Erfolg geht es doch gar nicht
Es geht um die Urteilsanalyse und das Aufzeigen, Dokumentieren und Begründen der Hunderte von Fehlern, die das LG gemacht hat. Das ist einmalig möglich, weil noch nie ein Fall - dank Dr. Strate - so gut dokumentiert wurde (noch nie war es z.B. möglich, das mündliche GA mit dem schriftlichen zu vergleichen).
In vielen Foren herrscht die Meineritis, in diesem beck-blog ist das glücklicherweise nicht so ausgeprägt. D.h. wichtige Aussagen sollten möglichst gut belegt oder begründet werden. Und der Inhalt dieses Telefongesprächs ist wichtig.
"Kronzeuge" Braun hat sich selbst und seine Glaubwürdigkeit durch seine überaus unangemessene Folklorebemerkung entwertet - wie Mollath übrigens auch durch seine Nichtaussage zum 12.08.2001. Er hat sozusagen durch seine nichtsaussagende Aussage die Büchse der Beweiswürdigungspandora geöffnet. Er war nicht gut beraten und nicht gut vorbereitet. Und dies lag sicher nicht an Dr. Strate.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Warum ist es sinnvoll, das Urteil nach Textstellen zu durchsuchen? - Wichtige Begriffe müssen erklärt werden.
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Sie verstehen meine Methode nicht ("was soll das eigentlich?"), greifen sie aber an:
Ich möchte die Methode daher erklären.
Das Urteil enthält eine ganze Reihe wichtiger Worte, deren Begriffe nicht klar sind (Glaubwürdigkeit, Glaubhaftigkeit, Konstanz u.a.m.). Für die Erklärung gibt es im Allgemeinen zwei Wege. Der allgemeine, normale und insbesondere der wissenschaftliche Weg besteht darin, einen wichtigen Begriff beim ersten Gebrauch in der verwendeten Bedeutung anzugeben, entweder direkt erklärt oder durch einen angemessenen und klaren Verweis mit genauer Fundstelle. Ein solches übliches Vorgehen pflegt die schriftliche Urteilsbegründung des LG Regensburg nicht. Man kennt also die Bedeutung der - nicht irgendwelchen, sondern wichtigen und zentralen - Begriffe nicht. Das allein sollte schon ein Revisionsgrund sein (ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das nicht so ist).
Machen Sie bitte nicht mich für den hanebüchenen Begriffsstil der Urteilsbegründung verantwortlich. Ich versuche nur richtig oder besser zu verstehen, was das LG meinen könnte.
Was kann man, ich also tun, um dennoch den Bedeutungen näherzukommen? Eine gute Methode ist: man schaut sich die Textstellen an und gewinnt aus den Texten selbst Bedeutungsinformation. So kann man z.B. der Textstelle S. 62 entnehmen, dass das Gericht folgende Aussage-Merkmale als Glaubwürdigkeitsindizien verwendet: (keine) Übertreibungen, (kein) Belastungseifer, Einräumen von Erinnerungslücken (eine der 19 vom BGH anerkannten Kriterien für eine realerlebnisfundierte Merkmalsanalyse), Bemühen um eine zutreffende - nicht übertriebene - Darstellung. Daher ist es sinnvoll, die Textstellen mit entsprechenden Suchworten zu finden, um sozusagen durch den impliziten Gebrauch, die Bedeutung zu erschließen. Und damit da nichts entgeht, ist es sinnvoll den gesamten Urteilstext mit entsprechenden Suchworten zu durchsuchen.
Die Sprachprobleme zwischen Juristen und Nichtjuristen sind enorm, weil Rechtstexte ein Kauderwelsch von alltäglichen, bildungssprachlichen, fachlichen und Rechtsbegriffen verwenden, ohne jeweils deutlich zu machen, in welcher Sprache (alltäglich, bildungssprachlich, fachlich/ fachwissenschaftlich, rechtsbegrifflich) sie gerade sprechen. Ich werde diesen unerträglichen Begrifsswirrwarr besonders im Teil 5 "Klarheit, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit" noch erörtern.
Ihre Anspielung auf Wittgenstein (Tractatus?), wie viele Ihrer Schnellschussmeinungen, bleibt kryptisch. Da sind Sie ganz beim Landgericht. Die Nummerierung bei meinen Textfundstellen ist zweifach begründet: 1) technisch-serviceleistungsmotiviert, um schnell und einfach Textstellen über Zielmarken anspringen zu können; 2) um in der Argumentation schnell und leicht Belege anführen zu können.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Bedeutung Eid, Meineid
Danke. Welchen Sinn haben dann Vereidigung? Hat nicht die Zeugin Sim auch einen Meineid geleistet? Falls, scheint er ihrer Glaubwürdigkeit im Urteil aber nicht geschadet zu haben ... Schwierigi, schwierig.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Beweisträchtige Fundstellen belegen wäre hilfreich
Ich fände es sehr hilfreich, wenn Sie solch kritische und beweisträchtigen Fundstellen belegen würden.
Danke. Das Telefonat müsste sich über die Straubing-Akten noch sichern lassen, vermutlich nicht der Inhalt. Könnte den Mollath mit einer eidesstattlichen Versicherung aufwerten?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Therapiestand lässt es nicht zu, Heiligabend zu Hause zu verbringen
Das hörte ich gestern von Gudrun Rödel, der Betreuerin von Ulvi Kulac, die das WA auf den Weg brachte.
Am Heiligabend wird Ulvi Kulac 3899 Tage Spezialbehandlung - seit dem 21.4.2004 - hinter sich haben, also 10 2/3 Jahre. Insgesamt werden es dann es dann über 13 Jahre, nämlich 4856 Tage sein.
Seit er vom Mordvorwurf frei gesprochen wurde, scheint er in den Augen des Dr. L und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit gewonnen zu haben.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"Und, was sagst Du jetzt?!"
Gibt es für dieses Zitat eine Fundstelle?
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