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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Inzwischen haben sich die Vorschriften ja geändert für den Zusatz von Vergällungsmitteln beim Spiritus.
Der Brandstifter, der reines Ethanol unvergällt verwendet, der ist ja sowieso im Vorteil. Da Prof. Goertz ja als Herkunft der Ethanol-Spur Bier angenommen hatte, würde mich auch mal die forensische und quantifizierbare Spuren-Analytik für Bier bei einem Brandopfer interessieren, auch noch für erbrochenes Bier aus dem Magen, das dann auch nicht mehr so wie in der Flasche vorhanden ist, wie wenn es lediglich verschüttet wurde.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Prof. Goertz kann es sicher noch quantifizieren, wieviel 2-Butanon bei diesem Holzabbrand insgesamt entstanden ist und wie bei der Spurensicherung und Spurenauswertung bei Brandherden in Zukunft genau zu verfahren ist zum Nachweis dieser flüchtigen Substanz.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Diese Fragen stelle ich jetzt auch mal Ihnen, Nick:
Wie viele Instanzen hätten Sie denn gerne, wenn es ökonomisch möglich wäre? Zwei oder drei? Und wie viele Richter sollten in der zweiten Tatsacheninstanz entscheiden? Mehr oder weniger, als in der ersten Instanz? Ab der wievielten Instanz meinen Sie, wird absolute Gewissheit hergestellt?
Ergänzt noch um diese Frage:
Wie viele Gutachter hätten Sie denn gerne bereits in der ersten Instanz? Zwei oder drei? Und wieviele dann in den nächsten Instanzen?
Dann mal los, Nick.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wer als Jurist auch große Lust noch auf Chemie hat, für den ist diese Dissertation von Albert Lingens mit gerade mal 206 Seiten eine gute Abwechslung.
Das 2-Butanon findet der geneigte Leser als Peak 127 von insgesamt 294 anderen Peaks bei der eigenen Methodik des Herrn Lingens mit Adsorptionsröhrchen und Mikrowellen-Thermodesorber, Ethanol wurde von ihm nicht nachgewiesen bei seinen Versuchen.
Warum aber kein Nachweis dieser einen Substanz 2-Butanon bei keinem der anderen 10 Asservate im SV-Gutachten für das Tatgericht in der HV vorhanden war, bei denen evtl. ja ähnliche Einwirkungen der Brandgase aus dem großen Holzbrand wie beim Stoffstück am Leichnam mit dieser einzigen Spur mit einer Kombination von Ethanol und 2-Butanon aus Auskondensierung vorlagen, das müßte von einem anderen Sachverständigen für einen Wiederaufnahmeantrag doch m.E. auch plausibel erklärt werden, um eine damalige Beweiswürdigung des Tatgerichts ernsthaft erschüttern zu können.
Denn aus diesem umfangreichen Holzbrand vieler Holzmassen in Kilogramm müßte ja auch viel gasförmiges 2-Butanon entstanden sein, evtl. mehr als aus Spiritus als Brandbeschleuniger, selbst bei einem Liter.
Aber dazu ist doch überhaupt nichts zu finden in den Schriftstücken und Erklärungen bei RA Strate als plausible und quantifizierte Abschätzung und auch als Begründung.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die "zweite Tatsacheninstanz" zu ermöglichen durch einfache Einlegung einer Berufung bei allen großen Prozessen vor LGs als neue Änderung in der StPO ist für mich eine absurde Vorstellung, Nick Knatterton.
Für Sie scheint das wohl anders zu sein, aber Sie sind auch nur eine witzige Figur aus alten Comics aus der deutschen Nachkriegszeit, als 1984 noch sehr weit weg war und auch noch alte Backsteine des Reichsformats abgeklopft wurden für neue Häuser, und Menschen mit Hüten auf dem Kopf im Käfer mit dem Brezelfenster noch fuhren ......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch wenn ich vorher dafür eingetreten bin, Spurensicherungen und Spurenauswertungen zu verstärken und die wissenschaftlichen Grundlagen dafür ebenso, so sind auch dafür die materiellen (sächlichen) und personellen Ressourcen beschränkt. Auch wichtige Asservate, wie eine Strumpfhose als mutmaßliches Tatwerkzeug, nämlich verschwinden passender Weise mal aus den Archiven dafür, ein Schelm, wer da Böses dabei denkt. Ich denke da aber an den Mordfall Markus Kern.
Aber ich denke auch an den Mordfall Weimar, denn die Patientenakten des Herrn Weimar wurden den Ermittlungen und der Verteidigung von Frau Weimar ja entzogen, wobei auch dabei noch die korrekte Führung dieser Dokumente durch seine Ärzte ja SEHR ZU BEZWEIFELN ist.
Er soll ja auch gegenüber Mitpatienten sich so eingelassen haben (Zitat aus DIE ZEIT):
Quelle: https://www.zeit.de/1995/51/Schuldig_auf_Verdacht/seite-6
Auch da sehe ich rein theoretisch durchaus noch die Möglichkeit einer erneuten Wiederaufnahme mit erstmaligen Auswertungen der Patientenakten und Verhören seiner ehemaligen Ärzte dazu.
Aber so (viel) altes Holz wird wohl keiner mehr in einen ganzen Wald zurücktragen wollen, selbst ein Dr. Strate inzwischen nicht mehr.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das liegt doch völlig auf der Hand, auch bei Gerichten und Staatsanwälten sind die materiellen (sächlichen) und personellen Ressourcen beschränkt. Was daran wirr sein soll, bleibt allein Ihr eigenes Geheimnis.
Möglich ist viel, wenn eine gute Fee Sterntaler regnen läßt, oder nur noch Juristen im öffentlichen Dienst beschäftigt werden sollen als Richter oder Staatsanwälte.
Ich sehe keinen Grund, an der bisherigen Praxis etwas zu ändern in Bezug auf Urteilen von Landgerichten.
Und wenn auch auf den Bauern Rupp erneut verwiesen wurde von Herrn Prof. Dr. Müller, dann ist ein Totschlagsurteil eines Schwurgerichts mit Zerstückelung einer Leiche und anschließender Verfütterung an Tiere selbstverständlich nach Auffinden der kompletten Leiche später in einem PKW völlig haltlos geworden und in der Wiederaufnahme auch aufzuheben. Das kann für einen vernünftigen Menschen doch überhaupt keine Frage sein.
Daß sich ein OLG erst dagegen sperrte, das ist in der Tat ein echter Justizskandal.
Aber was hat das mit dem Fall Sabolic konkret zu tun?
Einmal falsch, immer falsch, wenn OLGs einen Wiederaufnahmeantrag verwerfen, werter Nick Knatterton und legendärer Meisterdetektiv, zurecht aber nur eine Figur aus alten Comics?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist richtig, ist ein "Wiederaufnahmeverfahren" erfolgreich für den Antragsteller in Addition und Probation abgeschlossen worden, dann kommt es zu einem "wiederaufgenommenen Verfahren".
Also setzt die Justiz gleich die Hürden hoch, nennt sich Justiz-Ökonomie zum effektiven Einsatz der Arbeitszeiten des Justizpersonals.
Bei Frank Plasberg am Montag habe ich einen heutigen Arbeitsplatz einer Staatsanwältin ja auch gesehen.
Der Anwalt in der Sendung konnte da nur lächeln.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Kriminalistik und die Qualität der Rechtsmedizin bei der Spurenerfassung und Spurenauswertung verbessern sich doch ständig im Lauf der Zeit, aber nicht die Qualität der Zeugenerinnerungen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
In wiederaufgenommenen Verfahren werden auch vermeintliche Tatsachenfeststellungen im ersten Verfahren evtl. neu bewertet, oder auch nicht. Siehe den Fall Weimar.
Daher meine Wortwahl von der "zweiten Tatsacheninstanz".
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