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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Steffi kommentiert am So, 2018-10-28 18:01 Permanenter Link
Nur noch zur Erklärung meines egenen Fehlers.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bevor hier auch noch Wortklaubereien wieder stattfinden, ích meinte mit Einschuß die Stelle an der Wand, an der ein Projektil abgelenkt wurde, ohne dort stecken zu bleiben. Es handelte sich laut Urteil aber um den 4. Schuß, nicht um den 3. Schuß, so daß dann nur der Auswurf von 3 Schüssen für diesen Partikel in Frage käme.
(siehe UA Blatt 22 unten.)
Diesen eigenen Fehler korrigiere ich hiermit.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nochmal gesendet für Empfänger auch in Offenbach: Ein Darlegungsfehler im Urteil widerlegt nicht dieses Indiz des verschmauchten Bauschaumpartikels an der Wandeinschußstelle im Vorraum, wie es vorher oft behauptet wurde!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
An der linken Wand hinter der Souterraintür im Vorraum befand sich ein Einschuß mit beschädigtem Putz und ausgefranster Tapete, die an den Rändern folglich auch abstand und so Taschen am unteren Rand bildete laut Urteil. In diesem Vorraum hinter der Türe wurden insgesamt 4 Schüsse abgegeben, 2 vor der Türe. Da es zu Auswurf von Bauschaumpartikeln aus dem SD gekommen ist, das SV-Gutachten dazu belegt ja Bauschaum und damit fallen Partikel einer PUR-Dichtscheibe eines SD nach Winkelsdorf m.E. weg, ist das die Erklärung der Spur. Bei dem Partikel-Auswurf von einem dieser 4 Schüsse, ohne Anhaftung an dem Projektil des 3. Schusses allerdings, eine Fehleinschätzung vermutlich des Gerichts, ist es höchst wahrscheinlich, daß dieser Partikel ebenfalls aus dem SD stammte von einem der 4 Schüsse. Die verputzte und tapezierte Wand selber wird kaum bereits verschmauchten Bauschaum an dieser Stelle der Wand vor der Tat enthalten haben, denn das wäre den Ermittlern bei der Spurensicherung und Betrachtung der Einschußstelle doch aufgefallen.
Ein Interpretationsfehler des Gerichts mit der Anhaftung des verschmauchten Bauschaumpartikel an dem Projektil des 3. Schusses laut Urteilsausfertigung ist m.E. hier nicht von durchschlagender Bedeutung, sondern dieser Brösel ist geradezu ein Indiz für einen verwendeten SD mit Bauschaum im Inneren des Vorraums bei den 4 Schußabgaben dort.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ist das das eine Spezialauslegung, die sonst noch niemand kennt?
Selbst RA Strate und Kollegen und der BGH nicht?
Siehe: https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stpo...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bei der Abstimmung zählen alle Richter, also Berufs- und Laienrichter, (§§ 30, 77 GVG).
Oder hier nachlesen:
[PDF]MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN
Also haben 4 oder 5 Richter für einen Schuldspruch gestimmt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Anmerkung: Des öfteren habe ich erfahren, daß die Gutachter den Ausgang eines Verfahrens nicht kennen, in dem ihr Gutachten eine Rolle gespielt hatte, also auch das Urteil nicht und seine schriftliche Ausfertigung ebenfalls nicht.
Wahrscheinlich fehlt dafür einfach die Zeit für eine solche Auseinandersetzung, so daß ein Feedback dadurch nicht gegeben ist. Offenbar kennt niemand der Diskutanten hier das schriftliche Gutachten des SV Pfoser und seine mündlichen Erklärungen dazu in der HV, und was alles an Videos oder Bildern den Beteiligten vorgeführt wurde in der HV.
Auch jetzt wird wieder Kritik an einigen Schlußfolgerungen im Urteil geübt, die bereits bei der Revision von der Verteidigung gerügt werden konnten. Wurde das eigentlich gerügt?
RA Lang jedenfalls konzentrierte sich in seinen Einlassungen im bekannten Video auf die bereits beim ersten Schuß abgefallene PET-Flasche, die nur mit einem Klebeband befestigt wurde, und auf den Zugriff auf die Website.
Beim Wiederaufnahmeantrag spielt beides aber keine Rolle mehr.
Zitat:
"Es ist eindeutig klar, dass bei dieser Tat kein Schalldämpfer benutzt worden ist, der aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche besteht", so Strate. "Daran hängt sich die ganze Argumentation auf. Ich bin mir sicher, dass das nicht der Fall war und wir können das belegen."
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/verurteilter-doppelmoerder-will-seinen-fall-neu-aufrollen-lassen,doppelmord-wiederaufnahme-100.html
Den Beleg der Unmöglichkeit der Verwendung eines solchen SD bei der Tat mit den möglichen Varianten gemäß der Website jedenfalls sehe ich noch nicht erbracht.
Da nachgeladen werden mußte, ohne ein größeres Spezialmagazin zu verwenden, hätte auch ein zweiter SD aus einer PET-Flasche noch verwendet werden können von einem vorausplanenden Täter, der ja nicht nur Herrn Toll töten wollte und die ganze Konstruktion vorher auch vermutlich getestet hatte.
Da ist vieles doch unklar, was aber im Urteil so klar dargestellt wird. Besonders daß die Schüsse auf beide Frauen in deren Schlafhaltung abgegeben wurden, das verwundert mich selbst bei Schüssen mit einem professionellen Schalldämpfer, von dem SV Winkelsdorf ja ausgegangen ist in seinen Schlußfolgerungen aus den Spuren und dem rechtsmedizinischen Gutachten.
Die Ermittler hatten sich darüber ja auch Gedanken gemacht gehabt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dafür gibt es auch eine einfache Erklärung. Wer von Anfang an einen großen "Schußkanal" macht durch großzügiges Ausstechen des ausgehärteten Bauschaums und außerdem noch mit Anfeuchten arbeitet, der verschiebt die mechanische Zerbröselung der mit den heißen Verbrennungsgasen beaufschlagten Partien des Bauschaums dann nach hinten, auch die vorher eingebrachte Feuchtigkeit wird ja weniger dabei.
Wann und nach wieviel Schüssen insgesamt der Zeitpunkt des Umschlags dabei erreicht wird, das können nur ausgiebige Versuche klären.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
SV Pfoser hatte offenbar nicht bei allen seinen Tests immer ein völlig gleiches Verteilungsmuster vorgefunden und das auch nicht verschwiegen gehabt.
Das spricht aber nicht gegen ihn, sondern das kann durchaus erwartet werden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Schlußsatz auf der Seite 1 unter der Ziffer (3) ist ja auch schönstes Juristendeutsch:
"Im Interesse der Klarheit, der Vereinfachung und der effizienten Verwaltung ......."
Und im Bundestag geht es dann damit so ähnlich weiter, alles wird wunschgemäß immer klarer und einfacher und effizienter durch solche Bemühungen dazu .......
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