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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die denklogischen und methodischen Fehler zu erkennen in den Gutachten des WAA, Miss Marple, interessiert Sie offenbar ja nicht besonders, wäre aber m.E. wichtig.
Mal sehen, wie das Interesse in Kassel daran sich gestaltet und schließlich sich in der Antwort nun ausdrückt.
Besten Gruß
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Verehrte Miss Marple, da ich keine Honorare für Gutachten erhalte, auch keine Geschäftsstelle habe für die Schreibarbeit, kommen solche kleinen, formalen Fehler eben noch vor. Ich gönne Ihnen aber alle Ihre Auflistungen solcher Kleinigkeiten rein formaler Natur. Die lassen mich erkennen, daß bei Ihnen vermutlich eine juristische Ausbildung die Freude daran vermittelte und noch weiter erhält, sich daran so hochzuziehen. Ich bin da mehr an den Inhalten interessiert, finde die auch viel wichtiger in dieser Sache zur Aufklärung des Tatgeschehens.
Daß Ihnen nicht aufgefallen ist bei der DVD des BKA, daß dort die Befestigung der Flasche an der Waffe gezeigt wurde, wenn auch nicht in höchster Auflösung, das finde ich viel gravierender. Und daß es sich bei weißen, anders aussehenden Kappen z.b. in Videoclips 7 und 8 möglicherweise um weiße, übergezogene Schrumpfschläuche gehandelt hatte, das kommt dazu.
Auch ist dort ja kein Korn der P38 mehr zu sehen.
Pfoser als Praktiker wußte sich offenbar zu helfen. Schrumpfschläuche sind gut für diesen Zweck geeignet. Aber Sie, Miss Marple, haben eben andere Prioritäten als ich und offenbar auch nicht überall den gleichen Spürsinn.
Abwarten, was nun Kassel entscheidet, nur noch etwas Geduld wäre dazu nötig.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im Gegensatz zu diesem Zitat von M. M. steht also auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung sehr wohl etwas vom dritten und/oder vierten Schuss.
Weiter steht dann auf der papierenen UA auf dem folgenden Blatt 23 (im PDF Seite 25 bei mir) oben das Wort "Einschussbereich" in der 3. Zeile.
Wer da einen inhaltlichen Gegensatz konstruiert zu meiner eigenen Wortwahl und Schreibweise vorher und sich darüber ausführlich hier mokiert und das nicht findet, dem gratuliere ich zu seiner qualitativen und quantitativen Detektivarbeit und bedanke mich auch dafür.
Gerne weiter so, bis in Kassel entschieden wurde in der Sache.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Zwischen Blatt- und Seitenzahl besteht grundsätzlich kein Unterschied"
Verehrte Miss Marple, über jedem Blatt der Urteilsausfertigung steht eine Blatt-Nummer, auch eine Nr. 1a kommt vor, die bei mir als Seite 2 erscheint in der Zählung im PDF. In meinem PDF folgt auf die Blatt Nr. 51, angezeigt als Seite 53 im Pdf die Blatt Nr. 54, angezeigt als Seite 54 im PDF. Erst danach besteht kein Unterschied mehr, also sind die über oben un der UA stehenden Blatt-Nummern unterschiedlich zu den Seiten-Nummern von 1a bis 51.
Da auch andere Kommentare darauf Bezug nahmen, stelle ich das mal für jeden Leser und jeder Leserin nachprüfbar fest.
Also ist Ihr letzter langer Kommentar doch erneut hier gegenstandslos und reine Wortklauberei oder Beckmesserei, auch wird das durch Ihre ständigen Wiederholungen nicht wirklich besser.
Qualität vor Quantität, das wäre doch auch für Sie dann gültig. Im übrigen warte ich auch neue Nachrichten aus Kassel in dieser Sache, die Sie aber auch gerne verkünden können.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
.... aufgrund seiner Schussverletzung .....
steht in der UA. Ich bereue zutiefst.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Schauen Sie bitte noch einmal nach, Miss Marple. Das Blatt 22 der UA ist nach der Zählung im PDF die Seite 24 von 292 Seiten. Im vorletzten Absatz ist der 3. Schuß angeführt, im letzten Absatz der 4. Schuß.
Zitat Anfang letzter Absatz dort:
"Mit dem vierten unmittelbar danach abgegebenen Schuss verfehlte der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt immer noch unmittelbar im Eingangsbereich hinter der Souterraintür stand, den aufgrund seiner Schußverletzung zu Boden gehenden Klaus Toll ........."
Dieser Absatz setzt sich danach fort bis zum nächsten Blatt 23 UA oben mit dem "Anhaften" am Projektil und "Einklemmen" des Bauschaumteilchens an der Wand dort.
Solche Einwände mit der Fundstelle in einem Text haben für mich das Format von Wortklaubereien, auch gab es hier schon Hinweise auf Zitierweisen von §§, die ich gerne zur Kenntnis nehme und ebenfalls unter obiger Rubrik abbuche.
Jeder Mensch verstand doch meine eigene Anführung des StPO § 275 (2) Satz 3, den ich als bekannt auch in OF voraussetzte, auch wenn daran ein Kommentar sich wieder mal störte, so wie auch daran, daß ich noch Schuß oder daß schreibe mit dem "scharfen ß" am Schluß eines Worts.
Die sog. "Rechtschreibreformer" wollten ja damals alle Bücher vernichten mit dieser alten Schreibweise, selbst im GG war die ja zu finden.
Eine moderne Bilderstürmerei, wie aus dem Mittelalter.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ Westerwälder
Verteidiger haben ja öfters Gehilfen (Praktikanten z.B) in einer HV dabei, die beim Publikum sitzen und auch zuhören.
In der Regel sind das Juristen, oder wollen noch welche werden. In einem solchen Fall reicht das halt nicht aus, wenn die außerjuristische Sachkunde fehlt, dann wird ein SV eben mal entlassen, wenn niemand mehr Fragen oder Anträge dazu stellt bis zum Urteil.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sarkastisch zu schreiben bei solchen Verbrechen ist Geschmacksache. SV Cachée hatte ja nur eine ganz schlechte, damit ungeeignete Variante eines SD verwendet. Die Gutachten von Cachée zeigen damit leider, wie man Gutachten in diesem Fall nicht abfassen sollte, außerdem hatte er seine vorhandene Geschoß-Geschwindigkeitsmessanlage zwar erwähnt, aber nicht eingesetzt, auf Geräuschmessungen sogar ganz verzichtet, wie auch andere Gutachter da sich bedeckt gehalten hatten mit genauen Angaben, die Polizei hatte solche Geräuschmessungen grundsätzlich durchgeführt gehabt. Der Schweizer Verfasser der Website kannte sich jedenfalls mit Waffen und Waffenschalldämpfern aus, seine Anleitung ist auch m.E. mehr eine Anregung als eine genaue und optimierte Bauanleitung für die Pistole P38, aber auch noch deutlich verbesserbar.
Das Gutachten des SV Pfoser ist in schriftlicher Form bisher unveröffentlicht geblieben, ebenso sind seine mündlichen Ausführungen dazu unbekannt geblieben. Die Gutachten des WAA dagegen sind veröffentlicht worden.
SV Winkelsdorf hatte bis auf einige methodische Fehler ein gutes Gutachten abgeliefert. Zu SV Pfosers Gutachten kann nur der doch eine Wertung abgeben, der alles dazu Geschriebene und Gesagte kennt.
Wer sich aber etwas mit Schalldämpfern für Waffen auskennt oder deren Problematik durchdringt, auch bei Schalldämpfern an Kolbenmotoren, Kompressoren oder an Preßluft-Werkzeugen, das ist ja nicht so schwer, und dann auch noch Bau- und Montageschäume, deren oberflächiges Klebevermögen und deren Porosität und deren Ausdehnung bei der langsamen und vollkommenen Durchhärtung kennt, der baut einen solchen PET-Flaschen-SD anders und intelligenter, nicht so wie auf den Videos. Auch die Befestigung an der Pistole ist ohne einen gekauften Adapter speziell für eine P38 möglich, ein Besuch im nächsten Baumarkt liefert das Material dafür, falls nicht bereits vorhanden, eine Bohrmaschine und einen Winkelschleifer und etwas Werkzeug zu benützen ist wohl auch kein großes Problem.
Ohne waffenrechtliche Konzessionen und ohne Waffe P38 und Munition PMC 9mm Luger 124 Grs. FMJ kann man sowieso keine vernünftigen Tests machen mit Anspruch auf eine erfolgreiche Tatausführung, die aber auch notwendig sind für Tat-Rekonstruktionen bei den Tatorten in 3 verschiedenen Stockwerken.
3 Menschen ermorden zu wollen, aber ohne viele auswertbare Spuren zu hinterlassen, das macht jedenfalls kein Täter aus dem Handgelenk. Und das Aufklären ist dann noch schwieriger danach.
Jetzt mal ohne Sarkasmus bemerkt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Mit so völlig an den Haaren herbeigezogenen Spekulationen aus OF, die außerdem auch ohne genau Kenntnisse der Tatortbefunde und der Gutachten und der HV selber sind, lohnt es sich für mich nicht, noch länger Zeit zu verschwenden. Auch von Seiten des Verurteilten AD, seiner Ehefrau und von RA Strate wird das ja so gesehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die beiden ersten Schüsse wurden ja außerhalb des Hauses vor der Souterraintür abgefeuert aus größerer Distanz zum späteren Leichenfundort, erklärt damit keine auffälligen Partikel unter der Leiche.
Ihre Theorie erklärt auch nicht die Partikel um die Leiche und auf der Leiche des Herrn Toll.
Die von den Ermittlern gesichteten Partikel bei den beiden Frauen können außerdem aus keiner Kellerwand im UG stammen.
Und gesichert und untersucht waren auch noch Partikel im 1. OG und im DG, siehe Blatt 110 in der UA.
Ihre Theorie ist wieder durch nichts gedeckt und eine freie Erfindung.
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