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"weil die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt den Überschallcharakter der bei allen 10 Schüssen verwendeten Tatmunition (UA S. 27; 37) – aus welchen Gründen auch immer – nicht erkannt hat.
[...] und eine Schalldämpfung des Geschoss- bzw. Überschallknalls unmöglich ist."
Auch wenn Sie es hundertfach wiederholen, M.M., es gibt keine Munition in diesem Übergangsbereich der Laborierungen und der Geschoßmassen mit den bereits früher schon zitierten Werksangaben, bei der per se alle Schüsse, mit egal welcher Waffe, einen Überschallknall erzeugen. Der "Überschallcharakter" ist völlig unmaßgeblich für den Einzelfall.
Aber Sie glauben ja Zahlenwerten und Argumenten nicht, die selbst SV Winkelsdorf anführt, auf der Seite 11 seines Gutachten im Absatz vor der Temperatur-/ Schallgeschwindigkeitstabelle:
Und genau so ist es für die "Überschallmunition" aus denklogischen Gründen! Damit fällt ihm und RA Strate und M.M / P.P. das krachend auf die eigenen Füße.
Nur wer von Anfanhg an aber meint, es kam keinesfalls eine Selbstbau-SD-Variante auf der Basis einer PET-Flasche mit Bauschaum zum Einsatz, nur der hat auch noch Probleme mit einem größer werdenden Schußkanal beim Schießen durch ausgehärteten Bauschaum, denn nichts deutete anscheinend auf noch pastösen Bauschaum hin, oder hat jemand dazu Hinweise?
RA Strate und seine Anhänger machen auch da einen klassischen Bestätigungsfehler und das zeigen auch die Gutachten des WAA.
Lesen Sie doch einfach mal die ganzen Diskussionen hier um diese Geschoßknall-Fabel von RA Strate nach und wie man neben einer Pistole auch die Munition mit einfachen Mitteln noch abändern kann.
Den Täter dieser Taten halte ich für keinen ganz Unfähigen, und wenn er doch einer war, kann er rein theoretisch nach den 2 Schüssen vor der Tür im Freien vor dem Vorraum und den 4 Schüssen im Vorraum bei geschlossener Tür auch den SD gewechselt oder neu präpariert haben. Auch hanbe ich das mit den 8 Schüssen doch nicht geschrieben, da ging es mir um die Vergrößerung des Schußkanals mit den Schüssen, und das steht außer jeder Frage.
Ein lauter Geschoßknall entsteht nicht völlig abrupt bei dem Überschreiten von Mach 1,00000 an letzter Stelle bei Mach 1,00001.
Das sind Fabeln von RA Strate und evtl. von Gutachtern, die nicht messen.
292 + 2 stammt aber nicht von mir! In der UA folgt auf 51 schon die 54, siehe: Permanenter Link
Das sind Fehler ohne große Bedeutung.
Fällt warten auf Post aus Kassel wirklich so schwer, M.M. / P.P. ?
PMC gibt doch auf seiner Website http://pmcammo.com/product/bronze-9g/ das an:
"VELOCITY (feet per second) Muzzle: 1110" (ohne weitere Spezifizierung zur Messung und zu Toleranzen) Umgerechnet:1110 Feet per second = 338,328 Meters per second
in Tabellen nachgesehen: Schallgeschwindigkeit c = 343,5 Meters per second (bei 20°C Luft)
Bei SV Winkelsdorf steht 343,1 als Zahlenwert auf Seite 12, damit wären oberhalb 12°C alle Schüsse keine Überschallschüsse mehr, sondern Unterschallschüsse ohne Geschoßknall.
SV Cachée hatte eine auch erwähnte Geschoss-Geschwindigkeitsmeßanlage, die er aber nicht einsetzte und er machte auch keine Schallmessungen, jedenfalls schreibt er dazu nichts.
Ein halbwegs intelligenter Täter dürfte doch auch mal vor dem SD-Bau verschiedene PET-1-Literflaschen mit Wasser abgedrückt haben, um sich die statisch stabilste herauszusuchen und um sich die Schwachstellen beim Aufreisen der Flaschen auch anzusehen. Die PET-Flaschen von Cachée würden da nämlich bereits von Anfang an alle ausscheiden.
Da schlägt es doch eigentlich 13, die 13 gilt oft als Unglückszahl, M.M. / P.P. ......
Der bereits beim Bau angebrachte Schußkanal im Bauschaum durch ein Rohr ist bei Cachée mit 10mm angegeben, wie die Bohrung im Flaschenboden, aber er führt das nicht aus, wie tief er diesen Schußkanal wirklich machte und auf welche Art bei seinen labilen Flaschen ohne alle Verstärkungen.
Den Intentionen der Schweizer Website hat er damit nicht entsprochen.
Damit widerlegt er nur eine ganz spezielle Ausführung, die nicht zu einem ausreichenden Erfolg mit einer hohen Schußfrequenz führen kann.
Mutmaßlich die 8) der Zählung von M.M.
Dann halt wieder zu den Gutachten selber, Miss Marple.
Ein "Bestätigungsfehler" der gegensätzlichen Art kann bei den Gutachten im WAA jedenfalls auch nicht ausgeschlossen werden, denn die DVD aus dem BKA ist bei RA Strate am 21. Dez. 2015 eingegangen, Gutachter Cachée im WAA hatte darin vermutlich eine Vorlage für Flasche und Füllung gesehen und sich dann offenbar daran gehalten. Aber diese Vorlage aus der DVD muß ja nicht auch bei der wirklichen Tat-Ausführung so gebaut und verwendet worden sein. In den 10 Videoclips aus dem BKA ist keine komplette Schuß-Sequenz über mindestens 6, wie auf Herrn Toll im UG, oder noch mehr Schüssen enthalten und die Bohrung im Flaschenboden hat am Bildschirm ausgemessen ca. 15 mm oder mehr im Durchmesser, der bereits beim Bau angebrachte Schußkanal im Bauschaum durch das Rohr ist dort nicht ersichtlich. Die rote Kappe sieht anders aus als die gekaufte Schraubkappe bei Cachée, die weiße Kappe ist sowieso ganz anders. Die ganz genaue Verbindung mit dem Pistolenlauf ist bei beiden Kappen nicht genau ersichtlich in den Details.
Es ist aber nicht auszuschließen, daß es eine Sequenz zwar gab, die in etwa auch gepasst hatte und auch gezeigt wurde, aber nicht mehr als Video noch vorhanden war.
Eine angenäherte Rekonstruktion der Spuren am Tatort sehe ich in keinem Gutachten der WAA, auch nicht in den 10 Videoclips aus dem BKA.
Worauf stützt sich die Festlegung der Reihenfolge der Tatorte im 1. OG und im DG im Urteil?
In einem Prozeßbericht ist die übrigens anders als im Urteil angegeben.
In einem wiederaufgenommenen Prozeß in Kassel ist auch dieser Verurteilte aber noch nicht automatisch rechtskräftig freigesprochen, da kann viel dabei und danach geschehen, Indizien bleiben ja weiter. Die StA kann auch noch erfolgreich in die Revision gehen mit Schuldspruch am Ende, sogar bei bis zu drei Prozessen.
Hat auch RA Strate schon mal so erfahren müssen inklusive einer Verfassungsbeschwerde dabei.
Mutmaßlich die 7) der Zählung von M.M.
Die Schöffen sind an der schriftlichen Ausformulierung des Urteils nicht beteiligt. Die damaligen Verteidiger schweigen sich zu den Ungereimtheiten bei den Schüssen laut Urteil aus, von ihnen sind auch keine Beweisanträge bekannt.
Die rechtliche Bewertung des WAA in Kassel mit m.E. nicht wirklich überzeugenden Gutachten darin mit einer Entscheidung wird ja bald erwartet und kann auch hier nicht beeinflusst werden von P.P., auch P.P. kennt die Ausführungen des SV Pfoser nicht und wiederholt erneut nur eigene Spekulationen mangels eigenem Verständnis von Schußwaffen, Munition und SD bei diesem Verbrechen.
Also keinerlei wirklich relevante Neuigkeiten sind in dieser Sache seit Wochen zu vermelden.
emil kommentiert am Mo, 2019-01-07 22:30 Permanenter Link
"Auch wenn die Revision – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz eröffnet, werden dort durchaus Sachverständige befragt:
BGH 1 StR 618/98 - Urteil v. 30. Juli 1999"
Hier gab es bereits ein vorliegendes schriftliches Erstgutachten und einen abgelehnten Beweisantrag, der das schriftliche Erstgutachten anzweifelte. Die Befragungen der Sachverständigen betrafen das schriftliche Erstgutachten.
Eine Übertragung 1:1 auf den Mordfall Babenhausen Friedrich-Ebert-Str. ist damit m.E. ausgeschlossen.
emil kommentiert am Mo, 2019-01-07 22:41 Permanenter Link
"Wurden die „mündlichen Ausführungen“ etwa nicht (inhaltlich) protokolliert?"
Die StPO verlangt im § 273 keine genaue wörtliche Wiedergabe.
"Ergeben sich diese nicht zumindest 1:1 aus der Wiedergabe im Urteil, da das Gericht, anders als alle anderen Menschen, vor Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Wiedergabeirrtümern gefeit ist? Hätten irrtumsbedingte Missverständnisse nicht schon damals in der Revision gerügt und - zusammen mit Herrn Pfoser – geklärt werden können?"
Aus dem Text im Urteil sind die mündlichen Ausführungen des SV Pfoser und seine den Beteiligten vorgeführten Bilder oder Videos letztlich unbestimmt geblieben und auch nicht genau nachvollziehbar. Die Revision jedoch fand keine Rechtsfehler.
Vom den beiden bis zum Urteil übriggebliebenen Verteidigern gibt es zu diesen Ausführungen und dem Bild- und Videomaterial von SV Pfoser in der HV m.W. keine Stellungnahmen, auch sind Beweisanträge dazu unbekannt geblieben, ein Verteidiger schied auch aus.
Und das ist ja auch nicht uninteressant bei diesem Verfahren, was da von den damaligen Verteidigern in der HV unternommen oder unterlassen wurde, die ja m.W. nicht mit einer Verurteilung gerechnet hatten.
Falls SV Pfoser seine Schuß-Versuche so erklärt hatte, daß sich daraus keine Nachfragen ergaben, oder besser Beweisanträge gestellt wurden zur weiteren Klärung, die im Protokoll aufzunehmen waren, dann scheinen sein Schuß-Versuche doch damals in 2011 Akzeptanz gefunden zu haben.
Übrigens, die enthaltene, leichte Ironie auch mal zu erkennen in meinen Kommentaren, ist auch nicht allen Leserinnen und Lesern und Dritten gegeben, Miss Marple.
Ich bereue es nicht, gelegentlich dieses Mittel mal anzuwenden. Das wird sich auch nicht mehr ändern als weitere Sozialprognose.
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