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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Art. 6 Abs. 1 EMRK enthält unter anderem den Anspruch auf eine öffentliche und damit mündliche Gerichtsverhandlung. Diese ist zumindest zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Gerichtsverfahrens durchzuführen. Umfasst das Gerichtsverfahren nur eine einzige Instanz, ist die mündliche öffentliche Verhandlung also in dieser Instanz durchzuführen.[16][17][18]
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Eine mündliche Verhandlung hat stattzufinden gem. § 101 VwGO i.V.m. Art. 6 I EMRK.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dieser Dialog führt u.U. dazu, dass Sie als Zeuge benannt werden könnten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, mit meiner Bemerkung meine ich v.a. das Interview, das Gerhart Baum schon am 18. Januar dem Deutschlandradio gegeben hat. Halten Sie die Äußerungen dort für so sehr glücklich?
Das ganze Interview heißt übrigens
„Es sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank“
Da hat Gerhart Baum offenbar nicht gelesen, wie Sie schon seit Jahren dem Publikum auf beck-blog erklären, dass man ausgerechnet Sauerland und Schaller nicht drankriegt.
Fiel mir gerade in die Hände:
https://www1.wdr.de/nachrichten/loveparade-prozess-schaller-sauerland-10...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
Sie schreiben in Ihrem Update den Satz: "Aus meiner Sicht hat damit nämlich der Vorsitzende, wenn er es ernst gemeint hat, vorab jedes Druckmittel aus der Hand gegeben." Damit werden Sie wohl Recht haben. Es kommt hinzu, dass sich auch die Nebenklage nicht so recht kampfwillig zeigt, um es noch zurückhaltend zu umschreiben. Alles in allem eine ausgesprochen ungute Entwicklung!
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die aktuelle Prozessberichterstattung der FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/gerichtsverfahren-lov...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Heute in der Post war die Aktenzeichen-Mitteilung des BVerfG: 1 BvR 183/19, Beschluss des LG München I vom 8.11.2018, Az. 15 S 8616/18 (Mietprozess Dr. Tholl)
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Unsere Diskussion hat es in die NJW-aktuell geschafft.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nein, es ist natürlich genau umgekehrt: Sowohl die Interpretation der geltenden Rechtsnormen als auch zukünftige Aktivitäten des Gesetzgebers müssen sich an dem geltenden Verfassungsrecht orientieren. Und der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter ist hierbei integraler Bestandteil des geltenden Verfassungsrechts.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Frau Kollegin Heinecke hat ihren Antragsschriftsatz im Fall Oury Jalloh vor exakt vier Wochen beim OLG Naumburg eingereicht. Es ist an der Zeit, den Antragsschriftsatz den Prozessbeteiligten, der GenStA und den beiden des Mordes beschuldigten Polizeibeamten, zuzustellen und Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
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