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Meine Kommentare
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Es gibt wohl im BMJV bereits einen internen Entwurf, der Ende dieser Woche in vorabgestimmter Fassung Herrn Maas vorgelegt werden soll.
Die Zeit für die Beteiligung der Industrie soll auf 1 Woche begrenzt sein - die Frist für die Konsolidierung der Stellungnahme ist also extrem kurz.
Insgesamt sind alle Fristen sind kurz ausgelegt, denn die Verabschiedung im Kabinett soll wohl noch vor dem SPD-Parteitag erfolgen.
Gibt es Kommentare?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Der Innenminister geht "frohgemut" in die Auseinandersetzungen.
Ein noch zu klärender Punkt: die Definition von Standortdaten Möglicherweise soll der Standort eines Handynutzers nicht nur immer dann festgehalten werden, wenn er einen Anruf (oder eine SMS) eintrifft oder er selbst jemanden anruft, sondern auch bei jeder Internet-Verbindung. Das wäre dann häufig alle paar Minuten.
Was meinen Sie zu diesen Plänen?
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-04/vorratsdatenspeicherung-vosshoff-de-maiziere
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die BfDI hat heute mit einer Pressemitteilung die Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung kommentiert- was halten Sie davon?
"Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt.
[...] Im letzten Jahr hob der Europäische Gerichtshof die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende europäische Richtlinie auf, da diese gegen elementare Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta verstieß. Die in diesem Zusammenhang vom Gericht vorgelegte Begründung wurde von vielen Beobachtern als ein scheinbar unüberwindbares Hindernis für eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bewertet. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte Zweifel geäußert, ob eine Vorratsdatenspeicherung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, überhaupt noch einen Mehrwert mit sich bringen würde, der den massiven Grundrechtseingriff rechtfertigt."
Link: http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/13_LeitlinienZurVDS.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Ich hoffe, die Diskussion hier im Blog geht noch etwas weiter...
Welche Rolle spielen die Entwicklungen in Frankreich? Erklärt das die Eile von Herrn Maas u.a. (keine vorhergehende Konsultation der Industrie zum Beispiel)?
Frankreich hat (ähnlich wie GB) seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung - von zwölf Monaten. Hinzu kommen soll nunmehr eine Verpflichtung der Internetanbieter, den Geheimdiensten in Echtzeit die Kontrolle des gesamten E-Mail-, SMS- oder Telefonverkehrs zu ermöglichen.
Quelle:
http://www.fr-online.de/datenschutz/ueberwachung-frankreich-laesst-spione-von-der-leine-,1472644,30451946.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die FDP will wohl gegen das Gesetz nach Karlsruhe ziehen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/geplantes-sicherheitsgesetz-fdp-erwaegt-klage-gegen-vorratsdatenspeicherung-1.2437802
Wird sie Erfolg haben?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank. Klar, das bekommt Herr Maas jetzt vorgehalten. Warum heißt es in der BMJV-Presseerklärung "Höchstspeicherfristen"? Die Daten müssen doch 10 bzw. 4 Wochen gespeichert werden. Was meinen Sie?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Alles sehr spannend. Wie sieht es aus mit einer Strafbarkeit der behandelnden Ärzte nach § 138 StGB zum Beispiel (mal vorausgesetzt, es gab einen "ernstlichen Plan")?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Frage, die jemand im Blog sicherlich beantworten kann: Hätte der behandelnde Arzt nicht den Betriebsarzt bei Gemanwings über eine evtl. Flugunfähigkeit informieren müssen?
Oder das Luftfahrtbundesamt? Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty sagte der „Rheinischen Post”: „Die Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit von Piloten liegt nicht bei der jeweiligen Fluggesellschaft, sondern beim Luftfahrtbundesamt.”
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gerade im Ticker: "Französische Staatsanwälte haben die Ermittler in Düsseldorf um Rechtshilfe im Fall der abgestürzten Germanwings-Maschine gebeten. Das bestätigte die Düsseldorfer Polizei. Vor der Wohnung des Co-Piloten am Stadtrand von Düsseldorf war am Donnerstag die Polizei präsent. Ermittlerkreisen zufolge wird die Durchsuchung des Wohnsitzes vorbereitet."
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank, Herr Prof. Heintschel-Heinegg. Das Ereignis beschäftigt uns glaube ich alle. Wieso ist Düsseldorf zuständig, wenn das Ereignis in Frankreich stattgefunden hat?
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