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Ich würde die Social Media als Kontrollmechanismus noch dazurechnen: das zeigt sich u.a. beim Arabischen Frühling und dem Sturz einiger Diktatoren weltweit:
Gute neue Lektüre aus der Yale University dazu (keine Lateinkenntnisse erforderlich):
PAX TECHNICA von P Howard
http://yalepress.yale.edu/book.asp?isbn=9780300199475
Der Autor, ein renommierter Sozialwissenschaftler, kennt die Szene zu gut wie kaum einer.
Gestern hat das Repräsentantenhaus hier in Washington den USA Freedom Act verabschiedet, wonach die TK-Datenspeicherung bei den TK-Unternehmen erfolgen soll - ähnlich dem europäischen System. Der Senat muss allerdings noch zustimmen. Änderungen am Gesetz sind durchaus möglich.
Der schon bestehenede FISA Court müßte die Zugriffe auf die Daten dann autorisieren. Allerdings scheint dies nicht die einzige Möglichkeit zu sein, um an diese Daten zu gelangen.
http://www.washingtonpost.com/blogs/monkey-cage/wp/2015/05/13/what-the-usa-freedom-act-giveth-and-taketh-away/
Danke. Die Entscheidung ist allerdings längst nicht rechtskräftig. Mehr dazu von mir der nächsten ZD Aktuell.
Etwas provozierend, eine Stellungnahme eines britischen Gemeimdienstlers. http://www.bild.de/politik/inland/bnd/britischer-geheimdienstexperte-erklaert-bnd-affaere-40925568.bild.html
So denken auch hier in Washington viele....
Was meinen Sie?
So soll es wohl weitergehen: Umsetzung 18 Monate nach Inkrafttreten, 12 Monate davon erstellt die BNetzA und das BSI den Anforderungskatalog, somit verbleiben letztlich nur 6 Monate zur Umsetzung.
Was halten Sie von den Plänen?
Da ein Altphilologe wohl moniert hat, dass zu viel Englisch im Text oben sei, hier für die Altsprachler unter Ihnen die lateinische Fassung der englischen Ausdrücke:
A: agnoscite vostri jocaliae coronae
B: preparate consilium actionis et habete idem in locu ante incursiones
C: exequate technologiam et servitia congruentes ante incursiones
D: preparate autorisationem qui permitit observationes reticuli."
[...]
"Praesens observatio reticuli organisatii plerumque licet si consensus usufructarii reticuli pro eadem observationem obtinetur."
Es gibt wohl im BMJV bereits einen internen Entwurf, der Ende dieser Woche in vorabgestimmter Fassung Herrn Maas vorgelegt werden soll.
Die Zeit für die Beteiligung der Industrie soll auf 1 Woche begrenzt sein - die Frist für die Konsolidierung der Stellungnahme ist also extrem kurz.
Insgesamt sind alle Fristen sind kurz ausgelegt, denn die Verabschiedung im Kabinett soll wohl noch vor dem SPD-Parteitag erfolgen.
Gibt es Kommentare?
Der Innenminister geht "frohgemut" in die Auseinandersetzungen.
Ein noch zu klärender Punkt: die Definition von Standortdaten Möglicherweise soll der Standort eines Handynutzers nicht nur immer dann festgehalten werden, wenn er einen Anruf (oder eine SMS) eintrifft oder er selbst jemanden anruft, sondern auch bei jeder Internet-Verbindung. Das wäre dann häufig alle paar Minuten.
Was meinen Sie zu diesen Plänen?
Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-04/vorratsdatenspeicherung-vosshoff-de-maiziere
Die BfDI hat heute mit einer Pressemitteilung die Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung kommentiert- was halten Sie davon?
"Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt.
[...] Im letzten Jahr hob der Europäische Gerichtshof die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende europäische Richtlinie auf, da diese gegen elementare Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta verstieß. Die in diesem Zusammenhang vom Gericht vorgelegte Begründung wurde von vielen Beobachtern als ein scheinbar unüberwindbares Hindernis für eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bewertet. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte Zweifel geäußert, ob eine Vorratsdatenspeicherung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, überhaupt noch einen Mehrwert mit sich bringen würde, der den massiven Grundrechtseingriff rechtfertigt."
Link: http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/13_LeitlinienZurVDS.html
Ich hoffe, die Diskussion hier im Blog geht noch etwas weiter...
Welche Rolle spielen die Entwicklungen in Frankreich? Erklärt das die Eile von Herrn Maas u.a. (keine vorhergehende Konsultation der Industrie zum Beispiel)?
Frankreich hat (ähnlich wie GB) seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung - von zwölf Monaten. Hinzu kommen soll nunmehr eine Verpflichtung der Internetanbieter, den Geheimdiensten in Echtzeit die Kontrolle des gesamten E-Mail-, SMS- oder Telefonverkehrs zu ermöglichen.
Quelle:
http://www.fr-online.de/datenschutz/ueberwachung-frankreich-laesst-spione-von-der-leine-,1472644,30451946.html
Die FDP will wohl gegen das Gesetz nach Karlsruhe ziehen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/geplantes-sicherheitsgesetz-fdp-erwaegt-klage-gegen-vorratsdatenspeicherung-1.2437802
Wird sie Erfolg haben?
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