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Meine Kommentare
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Ich habe dazu leider keine genauen Informationen. Weiß jemand mehr?
Das ist ein wichtiger Punkt, denn die Compliance könnte teuer werden:
Der neue §8a bestimmt:
"(3) Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben mindestens alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen. Die Betreiber übermitteln dem Bundesamt eine Aufstellung der durchgeführten Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel."
Was halten Sie von solchen Audits?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke. Habe ich gerade korrigiert.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Hier das Neueste:
Der SPD-Parteivorstand hat ein Papier veröffentlicht, das in der Sitzung des erweiterten Parteivorstandes am 20. Juni 2015 in Berlin verabschiedet werden soll. Hierin wird vehement für eine Vorratsdatenspeicherung geworben. http://www.spd.de/linkableblob/129366/data/20150615_beschluss_speicherpflicht.pdf
Es ist zwar von "schwierigen Abwägungsentscheidungen" rund um den Gesetzentwurf die Rede. Trotzdem sei dieser aber mit den "Grundwerten der Sozialdemokratie" vereinbar und gehe auch konform mit den Entscheidungen von EuGH und BVerfG.
Insgesamt sei es gelungen, "das legitime Sicherheitsinteresse der Bürger mit den gewichtigen Anforderungen eines modernen Datenschutzes und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen", meint die SPD-Spitze. Dazu trügen "äußerst kurze Höchstspeicherfristen", vorgeschriebene Restriktionen und Pflichten für Ermittlungsbehörden und Justiz sowie klare Vorgaben bei, laut denen TK-Unternehmen "höchste Datensicherheit" gewährleisten müssten.
Der Staat komme auf ein "Datenschutzniveau, das ansonsten bei privaten Anbietern bei Weitem nicht erreicht wird". Öffentliche und private Stellen müssten die Datensicherheit von vornherein in Prozesse und Abläufe integrieren.
Der Bundesrat hat unterdessen seine Chance nicht wahrgenommen, sich in die Diskussion einzubringen. In seiner knapp einstündigen Debatte wurde keine Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf abgegeben. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor empfohlen, zumindest auf die absehbaren hohen Kosten für die Provider und eine "nicht ausreichende" Entschädigungsregel hinzuweisen sowie auf die zu kurze Umsetzungsfrist.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die BfDI Chefin, Andrea Vosshoff, hat auch zahlreiche Bedenken dagegen, dass die Pläne den Vorgaben des EuGH und des BVerfG entsprechen, konkret: sie ist sauer. Zitat:
"So wurde mir zur Abgabe einer ersten Stellungnahme eine Frist von faktisch weniger als 30 Stunden gewährt. Auch die Wechselwirkungen zum bestehenden Recht und zu weiteren laufenden Gesetzgebungsverfahren übergreifend in den Blick zu nehmen, ist in einem Gesetzgebungsverfahren mit dieser geradezu absurden Beteiligungsfrist unmöglich. Ebenso wurde auf eine offizielle Ressortbesprechung verzichtet, um den Regierungsentwurf schon sie-ben Arbeitstage nach Versendung an den Ressortkreis im Kabinett beschließen zu können. "
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Telefon_Internet/TelefonArtikel/VoarratsdatenspeicherungReloaded.html
Und die neuen Regeln gehen über das hinaus, was der neue USA Freedom Act an TK-Speicherpflichten beinhaltet:
http://www.aicgs.org/issue/mandatory-data-retention-soon-more-extensive-in-germany-than-under-the-usa-freedom-act/?utm_medium=email&utm_source=advisor
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Der US Senat hat gestern den USA Freedom Act (67 zu 32 Stimmen) gebilligt, nachdem die allgemeinen Sammelvorschriften für TK-Daten nach Sec. 215 Patriot Act am Sonntag ausgelaufen sind. Damit wird in absehbarer Zukunft die Vorratsdatenspeicherung bei den TK-Betreibern in den USA eingeführt. Bisher hatte die NSA/FBI und andere Behörden umfangreiche Befugnisse nach Sec. 215, um selbst im großen Stil TK-Daten zur Terrorismusbekämpfung zu sammeln (Bulk Data Collection). Präsident Obama wird das neue Gesetz heute unterzeichnen.
Die TK-Anbieter müssen die “call detail records" speichern (im Einzelnen: “an originating or terminating telephone number, an International Mobile Subscriber Identity number, or an International Mobile Station Equipment Identity number), telephone calling card number, und die Gesprächsdauer. Nicht erfasst sind: (1) die Gesprächsinhalte (2) the name, address, or financial information of a subscriber or customer; (3) „cell site location and GPS information“ (Funkzelle)- Sec. 107 (k) (3) (B).
Abhörmaßnahmen der Behörden direkt beim Betroffenen (wiretaps) sind von dem neuen Gesetz nicht berührt, ebenso nicht die Sammlung von TK-Daten im Ausland.
Link: https://www.congress.gov/bill/114th-congress/house-bill/2048
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Ich würde die Social Media als Kontrollmechanismus noch dazurechnen: das zeigt sich u.a. beim Arabischen Frühling und dem Sturz einiger Diktatoren weltweit:
Gute neue Lektüre aus der Yale University dazu (keine Lateinkenntnisse erforderlich):
PAX TECHNICA von P Howard
http://yalepress.yale.edu/book.asp?isbn=9780300199475
Der Autor, ein renommierter Sozialwissenschaftler, kennt die Szene zu gut wie kaum einer.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gestern hat das Repräsentantenhaus hier in Washington den USA Freedom Act verabschiedet, wonach die TK-Datenspeicherung bei den TK-Unternehmen erfolgen soll - ähnlich dem europäischen System. Der Senat muss allerdings noch zustimmen. Änderungen am Gesetz sind durchaus möglich.
Der schon bestehenede FISA Court müßte die Zugriffe auf die Daten dann autorisieren. Allerdings scheint dies nicht die einzige Möglichkeit zu sein, um an diese Daten zu gelangen.
http://www.washingtonpost.com/blogs/monkey-cage/wp/2015/05/13/what-the-usa-freedom-act-giveth-and-taketh-away/
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke. Die Entscheidung ist allerdings längst nicht rechtskräftig. Mehr dazu von mir der nächsten ZD Aktuell.
Etwas provozierend, eine Stellungnahme eines britischen Gemeimdienstlers. http://www.bild.de/politik/inland/bnd/britischer-geheimdienstexperte-erklaert-bnd-affaere-40925568.bild.html
So denken auch hier in Washington viele....
Was meinen Sie?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
So soll es wohl weitergehen: Umsetzung 18 Monate nach Inkrafttreten, 12 Monate davon erstellt die BNetzA und das BSI den Anforderungskatalog, somit verbleiben letztlich nur 6 Monate zur Umsetzung.
Was halten Sie von den Plänen?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Da ein Altphilologe wohl moniert hat, dass zu viel Englisch im Text oben sei, hier für die Altsprachler unter Ihnen die lateinische Fassung der englischen Ausdrücke:
A: agnoscite vostri jocaliae coronae
B: preparate consilium actionis et habete idem in locu ante incursiones
C: exequate technologiam et servitia congruentes ante incursiones
D: preparate autorisationem qui permitit observationes reticuli."
[...]
"Praesens observatio reticuli organisatii plerumque licet si consensus usufructarii reticuli pro eadem observationem obtinetur."
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