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Meine Kommentare
Zu § 353b StGB und Beihilfe siehe jetzt auch das Interview mit Jesko Baumhöfener:
http://www.focus.de/finanzen/recht/oppermann-und-gabriel-der-beihilfe-schuldig-geheimnisverrat-wenn-friedrich-belangt-wird-koennten-gabriel-und-opppermann-beihilfe-begangen-haben_id_3624044.html
Datenschutzrechtlich relevant: Was ist mit dem Dienst-Laptop von Edathy? Das Gerät kam Ende Januar angeblich während einer Zugfahrt von Hannover nach Amsterdam abhanden. Unklar ist auch, wo die persönlichen Unterlagen aus seinem Bundestagsbüro geblieben sind.
Ich denke da so an §42a BDSG (Benachrichtigungspflichten), der ja auch für öfffentliche Stellen gilt - einmal abgesehen von §§258/ 258a StGB...
Was meinen Sie?
Danke für die Hinweise zu §6 BMinG. Jetzt geht die Diskussion in die richtige Richtung, finde ich. Vielleicht hat noch jemand etwas zu der datenschuzrechtlichen Komponenten beizufügen.
Ein Gesichtspunkt vielleicht: Es wird wahrscheinlich schwer werden für die BuReg, gegenüber den Amerikanern auf Beschränkungen beim Datenzugriff zu drängen, wenn der eigene deutsche Innenminister (und andere im Behördenapparat?) aus dem Ausland stammende vertrauliche Daten mir nichts dir nichts aus politischen Gründen weitergibt. Oder was meinen Sie?
Es wäre schön, wenn wir die Diskussion weg von der Strafbarkeit des Herrn E. (der mittlerweile Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat) hin zur Strafbarkeit der Herren Friedrich und Gabriel verlagern können. Zum Beispiel ist die Frage des Kollegen Manthe offen:
"Was ich an den Vorwürfen gegen Friedrich nicht verstehe, wieso er die Informationen unbefugt weitergegeben haben soll. Wer hätte ihm denn die Befugnis geben können?"
Was meinen Sie?
Was mich mal interessieren würde... Wir wissen nicht genau, was Herr Gabrlel mit den Infos gemacht hat, aber kämen da auch Strafrechtsdelikte in Frage? Was meinen Sie?
Danke. Der Fall hat vielleicht auch eine staatsrechtliche Komponente: "Die Regierungschefin hatte Friedrich, der bereits mit dem Auto auf dem Weg zurück nach Bayern war, bei einem Telefonat während der Mittagszeit dazu gedrängt, die Konsequenzen aus der Affäre [...] zu ziehen. Die Kanzlerin hatte damit von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht: Friedrich kehrte um, bereitete sich im Auto auf seine Rücktritts-Pressekonferenz vor."
http://www.bild.de/politik/inland/sebastian-edathy/friedrich-tritt-zurueck-34677310.bild.html
Vielen Dank für die Kommentare. Immerhin ist positiv anzumerken, dass das Thema nach der BT-Wahl nicht von der Tagesordnung verschwunden ist. Was Maßnahmen der EU betrifft, bin ich eher skeptisch.
In der "Welt" findet sich heute eine Aussage von Herrn Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses des BT:
"Die "Lösung" liege in der Schaffung besserer technischer Voraussetzungen, die Spionage zumindest erschweren. "Losgelöst von der Rechtslage müssen wir an technischen Möglichkeiten arbeiten, um uns vor Spionage zu schützen."
http://www.welt.de/politik/deutschland/article123849062/Technik-soll-No-Spy-Abkommen-verzichtbar-machen.html
Was meinen Sie, sollte das der Schwerpunkt sein?
Laut Tagesschau ist der EU Rat in "verfrühten Winterschlaf" verfallen:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1357388.html
Kleines Schmankerl aus der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/digital/cybersecurity-gipfel-der-telekom-lasst-uns-nicht-naiv-sein-1.1816128-2
"Um ihre Kunden besser vor Angriffen aus dem Netz zu schützen, schließt die Telekom ausgerechnet ein Bündnis mit dem US-Anbieter RSA. Gewiss, das Unternehmen ist ein angesehener Spezialist in Sicherheitsfragen. Aber eben doch ein Unternehmen, das auch US-Behörden Auskunft geben muss."
Hörenswert hierzu:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2311461/
= Ex CIA-Chef in Deutschland Joseph Wippl Interview im Deutschlandradio
Und hier die völkerrechtliche Sicht eines dt. Experten (Prof. Talmon):
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/nsa-affaere-abhoeren-des-kanzler-telefons-voelkerrechtlich-nicht-verboten-12642973.html
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