Loveparade 2010 - fünf Monate danach: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen werden konkretisiert

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 22.12.2010

Achtung: Dieser Beitrag stammt aus dem Dezember 2010. Der aktuelle Beitrag von Juli 2015 befindet sich hier: 

http://blog.beck.de/2015/07/24/f-nf-jahre-und-kein-ende-die-strafverfolg...

Mittlerweile ist es fünf Monate her, dass bei der in Duisburg veranstalteten Loveparade 21 Besucher ums Leben kamen, da sie auf dem Weg auf das (bzw. von dem) Veranstaltungsgelände in ein tödliches Gedränge gerieten. Diese 21 Besucher erlitten Quetschungen und erstickten in der unkontrollierbaren Massenturbulenz, viele andere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Nach fünf Monaten intensiver Ermittlungen werden nach Presseberichten die staatsanwaltlichen Ermittlungen nun nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen bestimmte Beschuldigte geführt, wobei aus der Stadtverwaltung Duisburg und aus der Firma des Veranstalters mehrere Personen verdächtigt werden sollen, zudem stehe auch ein leitender Polizeibeamter unter Tatverdacht (Quelle).
Dies würde weitgehend die hier vor einigen Monaten angestellten Überlegungen bestätigen, nämlich dass bei Planung und Genehmigung gravierende Fahrlässigkeiten begangen wurden, die im zurechenbaren Zusammenhang mit den Todesfällen stehen. Zudem können auch der Polizei Fahrlässigkeiten zur Last gelegt werden, da sie durch Sperren die Situation vor Ort noch verschärft hat.
Die einzelnen Vorwürfe sind in meinem Beitrag vom 23.09. und in dem vom 28.07. und in den dazu gehörigen Kommentaren wesentlich ausführlicher dargelegt, hier nur ganz knapp zusammengefasst:

Die Planung der Veranstaltung sah eine Menge von Besuchern vor, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf das Gelände gelangen konnten. Es musste daher zum Stau kommen, dessen Bewältigung nur unzureichend geplant war.
Bei der Genehmigung der Veranstaltung wurden zudem Besucherströme nur in einer Richtung beachtet und nicht berücksichtigt, dass nach der Planung Hunderttausende gleichzeitig auf das Gelände kommen und es verlassen sollten - über mehrere Stunden und durch nur einen Ein-/Ausgang - eine Unmöglichkeit. Diese Unmöglichkeit wurde trotz Erkennbarkeit ignoriert, auch von den Strömungsphysikern, die die Stadt mit der Analyse der Entfluchtung des Geländes beauftragt hatte.
An entscheidenden Stellen - nämlich auf hunderten von Metern (Tunnel/Rampe) zwischen dem Einlass und dem eigentlichen Festgelände, gab es außerdem keine Fluchtwege.
Diese Wegführungen (die selbst als Fluchtweg galten)  waren überdies verengt von Bauzäunen, Polizeiwagen und Brezel-Ständen. Sie wichen insofern ab von der Genehmigung. Die Besucher wurden auch nicht durch Lautsprecherdurchsagen gesteuert, obwohl dies bei der Größe der Veranstaltung und der Eingangssituation unbedingt erforderlich war.
An der späteren Stelle der Katastrophe befand sich ein offen stehender Gulli, der mit einem dazu ungeeigneten Bauzaun abgedeckt worden war. Hier starben im Gedränge die meisten Menschen - sie konnten dieser Gefahrenstelle nicht ausweichen.

Wenn man diese Punkte noch einmal zusammenfasst, bedrückt es noch heute, selbst wenn man nicht unmittelbar betroffen ist: Hier sind Menschen gestorben, weil einfachste und gesetzlich klar geregelte Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden, weil man offenbar unbedingt diese Veranstaltung durchführen wollte. Zu Recht wird nach wie vor auch die politische Verantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters eingeklagt. Er hätte sich auch in der Anerkennung gesonnt, die eine gut verlaufene Loveparade 2010 ihm gebracht hätte, entsprechend muss er politisch dafür haften, dass es katastrophal misslungen ist - ganz unabhängig von unmittelbarer strafrechtlicher Verantwortung, die nach den Presseberichten der Staatsanwaltschaft wohl nicht angenommen wird (Quelle). Dass die Stadt Duisburg nach den Ereignissen sich mit Hilfe eines für mehrere Hunderttausend Euro bei einer Anwaltskanzlei bestellten "Rechtsgutachtens" reinwaschen wollte, gehört auch zu den vom OB verantworteten politischen Missgriffen.

Die strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesem Ereignis sind hier im Blog mit einer Nachhaltigkeit diskutiert worden, die bisher bei keinem der hier verhandelten Themen erreicht wurde. Die drei (update 08.02.2011: vier) von mir eingestellten Beiträge sind  insgesamt bislang 25000 mal (update 08.02.2011: 42500mal) aufgerufen und über 1100 mal (update 08.02.2011: über 1350 mal) kommentiert worden. Damit wurde die Leistungsfähigkeit der Kommentarfunktion in diesem Blog mehrfach auf eine ernsthafte Probe gestellt.  Dabei wird - wie nicht anders zu erwarten bei so einem komplexen Geschehen, die Diskussion nunmehr weitgehend von wenigen "Experten" geführt, die sich in den vergangenen Monaten in alle Einzelheiten des Geschehens und der im Netz verfügbaren Planungsunterlagen eingearbeitet haben. Viele der Kommenatre sind hilfreich und alle zusammen vermitteln ein realistisches Bild von den Abläufen vor und bei dieser Veranstaltung. Als Fazit lässt sich wohl festhalten: Die Katstrophe war kein unglücklicher Zufall oder einfach Pech, sondern sie war bei der mangelhaften Planung, der widerrechtlichen Genehmigung und der mangelhaften Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen geradezu erwartbar. Die Loveparade hätte in dieser Größenordnung an diesem Ort und mit diesen Vorkehrungen nicht stattfinden dürfen.
 
Es ist schwierig,  derart  komplexe Fälle strafrechtlich zu ermitteln - es gibt hunderte Zeugen, die befragt werden können/müssen, es gibt hunderte von Video- und Fotodokumenten, die analysiert werden müssen und natürlich hat jeder (potentiell) Beschuldigte  auch das gute Recht, sich zu verteidigen, insbesondere auch das Recht zu schweigen. Daher kann der - soweit berichtet wird - umfangreich ermittelnden Staatsanwaltschaft kein Vorwurf gemacht werden, dass es zu langsam gehe. Wenn und soweit die Ermittlungen am Ende erfolgreich  sind und ein Rechtsfrieden schaffendes Ergebnis haben, sollten diese Ermittlungen auch gründlich sein und dies braucht eben Zeit.

Ich habe hier mehrfach die große Wichtigkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung betont, wenn auch das Strafrecht (bei Weitem) nicht die einzige bedeutsame Perspektive ist, unter der die Loveparade 2010 analysiert werden kann. Das Strafrecht ist, auch wenn dadurch direkt keine emotionalen und finanziellen Schäden behoben werden, das stärkste Signal der Gesellschaft, dass ein solches Ereignis nicht hingenommen wird, und dass man die Sicherheit der Besucher nicht hinter dem "Ruhm", eine solche Veranstaltung durchgeführt zu haben, zurückstehen lassen darf.

Die Diskussion geht sicherlich noch weiter.

 

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537 Kommentare

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Blue

"Herr Schaller hat die Lopa selbstverständlich schlicht und ergreifend als McFit Werbung von Berlin ins Ruhrgebiet holen wollen,"

Da spielte auch Dieter Gorny eine bedeutende Rolle (s. ruhr.2010), er war es eigentlich, der drum warb und somit die metropole ruhr gmbh, die wirstschaftsförderung ruhr gmbh und der regionalverbund ruhr.

Was Grundsätzliches: HEM geht es darum, dass Du beweise liefern musst, denn zu recht, ist es bloße Spekulation, mit der man hier nichts anzufangen weiß, weißt du. Sei nicht enttäuscht, versuch das zu verstehn, Blue. keiner will dich rauskicken, oder so. wir sind ein team!

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Sehr geehrte Blue,

dass es möglicherweise Trittbrettfahrer gibt, die die schon so beschlossene Veranstaltung für irgendwelche Forschungen ausnutzen, mag ja sein. Aber das würde nicht genügen für eine Verantwortung für die Katastrophe. Und ehrlich gesagt habe ich Ihre Ausführungen bisher so verstanden, dass Sie meinen, gerade solche Forschungsinteressen wären ausschlaggebend gewesen für den Ort der LoPa bzw. für die Wahl des Ein/Ausgangs an dieser Stelle. Sie haben das "Bauwerk" als Indiz für Ihre These angesehen, aber dieses Indiz ist mehrdeutig. Wir wissen ja, dass Tunnel/Rampe als einziger Zugang gewählt wurde und dass dies schon im Kern die Gefährdung der Besucher bedeutete. Aber der Grund für die Wahl dieses ungeeigneten Ein/Ausgangs ist naheliegender Weise das gleichlaufende Interesse von Lopavent, Stadt Duiburg und Land NRW bzw. Ruhr2010, die LoPa dort stattfinden zu lassen und dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt gar nicht mehr nach Alternativen gesucht hat und - entgegen aller Vernunft - diese Eingangs-/Ausgangssituation für das Gelbe vom Ei bzw. für alternativlos hielt. Man musste ja die Besucherzahl begrenzen und da passte es gut, einen einzigen so engen, überschaubaren Eingang zu haben. Die naheliegenden Ursachen der  Planungsfehler  (Erfolgsdruck, Zeitdruck, Gruppendruck...) genügen vollständig als Erklärung, man braucht nicht zusätzlich ein Forschungsinteresse als Erklärung. Dafür müsste es schon zusätzliche tatsächliche eindeutige Anhaltspunkte geben (also etwa Hinweise in Dokumenten: Dieser Eingang/Ausgang ist ganz wichtig, weil die Forschergruppe xy hier Fußgängerdynamik erforschen will) Solche Hinweise gibt es bisher aber nicht und ich bezweifle, ob es sie jemals gegeben hat bzw. geben wird. Im Gegenteil: Dass man Oberhagemann dort nicht hat filmen lassen, spricht doch eher gegen Ihre These.

Im Übrigen sei auch Ihnen gedankt für Ihre beharrliche - und weitere - Mitwirkung an dem Versuch einer Aufklärung, ich wollte Sie nur warnen vor einem Weg, der aus meiner Sicht in die Irre führt.

Die Menschenbildfrage - ja die ist als Hintergrund (wie werden Menschen zu hundertausenden angelockt um letztlich zu Werbezwecken ein Event zu inszenieren, ohne dass man sie wirklich wie Menschen behandeln will) durchaus relevant, aber m.E. nicht juristisch oder strafjuristisch. Ich habe immer betont, dass es neben der (straf)rechtlichen Perspektive auch viele weitere berechtigte Blickweisen auf dieses Ereignis gibt und die von ihnen formulierte ist so eine. Wenn Sie jedoch meinen, man könne dies auch in einen strafrechtlich bedeutsamen Zusammenhang einfügen, dann kann ich dazu aus meiner fachlichen Sicht doch entgegnen, was ich oben geschrieben habe: Mit Fragen des "Menschenbilds" von Verantwortlichen befasst sich das Strafrecht grds. nicht, sondern nur mit deren Handlungen/Unterlassungen. Auch glaube ich nicht, dass für die Fahrlässigkeiten, die hier begangen wurden, ein bestimmtes Menschenbild erforderlich war: Manche  haben ihre Pflichten einfach verkannt, manche haben unter dem beschriebenen Druck den Mund gehalten, obwohl sie es besser wussten, andere haben gedacht: Egal, wird schon irgendwie gutgehen...Selbst Schaller wird wohl irgendwie überzeugt davon gewesen sein, dass die LoPa für die Leute eine Menge Spaß bringt - sonst ja auch kein Werbeeffekt -  und die paar Unannehmlichkeiten am Eingang schon nicht so schlimm werden würden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Moin zusammen,

wenn ich mir die letzten Beiträge so durchlese, bleibt mir eigentlich nichts anderes mehr übrig als den Kopf zu schütteln. Was in diesem Blog schief läuft und was mich auch dazu bewogen hat zu reagieren, ist die Einseitigkeit, mit der ein Gedanke verfolgt wird und nach der alle "Fakten" interpretiert werden.

Ich hatte mir eigentlich nur 24 h zur Reaktion gesetzt und habe die Zeit schon weit überschritten. Letztendlich basieren alle hier vorgebrachten Punkte auf reinsten Spekulationen und Interpretationen.

Die einzige Instanz, die vermutlich objektiv an die Sache heran geht, Fakten ERGEBNISOFFEN gegeneinander abwägt und damit ihr Handeln bestimmt ist die Staatsanwaltschaft. Und sie wiederspricht in ihrem bisherigen Verhalten den meisten hier gemachten Anschuldigungen und gibt meiner Argumentation damit wohl Recht.

Sollten die meisten Mitglieder des Blogs der Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, dann bewegen Sie sich auf dem dünnen Eis der Verschwörungstheorie und mein Name hat sich bestätigt.

Herzliche Grüße,

das nutzlose Blabla.

:o)

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Moin

Blabla schrieb:
Die einzige Instanz, die vermutlich objektiv an die Sache heran geht, Fakten ERGEBNISOFFEN gegeneinander abwägt und damit ihr Handeln bestimmt ist die Staatsanwaltschaft. Und sie wiederspricht in ihrem bisherigen Verhalten den meisten hier gemachten Anschuldigungen und gibt meiner Argumentation damit wohl Recht.

 

Hoppla... sind Sie der Herr Staatsanwalt? Oder haben Sie aus anderen Gründen Einsicht in die Akten?????

 

Quote:
wenn ich mir die letzten Beiträge so durchlese, bleibt mir eigentlich nichts anderes mehr übrig als den Kopf zu schütteln. Was in diesem Blog schief läuft und was mich auch dazu bewogen hat zu reagieren,

Den Kopf können sie unbekümmert schütteln, aber ansonsten sieht es wohl eher danach aus, dass Sie Letzteres selber nicht glauben.

 

Quote:
.....ist die Einseitigkeit, mit der ein Gedanke verfolgt wird und nach der alle "Fakten" interpretiert werden. Ich hatte mir eigentlich nur 24 h zur Reaktion gesetzt und habe die Zeit schon weit überschritten. Letztendlich basieren alle hier vorgebrachten Punkte auf reinsten Spekulationen und Interpretationen.

und dieser Rest liest sich in meinen Augen wie eine Variante diverser Einschüchterungsmethoden. Das Selbstbewusstsein engagierter Leute ans Wanken zu bringen, kann für die eigenen Machtziele sehr hilfreich sein.

 

Quote:
Sollten die meisten Mitglieder des Blogs der Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, dann bewegen Sie sich auf dem dünnen Eis der Verschwörungstheorie und mein Name hat sich bestätigt.

dass das Eis dünn sein möge, ist eventuell Ihre Hoffnung.

Was den Begriff Verschwörungstheorie betrifft, so war das eine geniale Erfindung, um Diskussionen über tatsächliche Verfassungswidrigkeiten zu verhindern. Einfach mal ins Lächerliche ziehen, wirkt immer.

 

 

 

 

 

 

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Blabla schrieb:

Moin zusammen,

wenn ich mir die letzten Beiträge so durchlese, bleibt mir eigentlich nichts anderes mehr übrig als den Kopf zu schütteln. Was in diesem Blog schief läuft und was mich auch dazu bewogen hat zu reagieren, ist die Einseitigkeit, mit der ein Gedanke verfolgt wird und nach der alle "Fakten" interpretiert werden.

Ich hatte mir eigentlich nur 24 h zur Reaktion gesetzt und habe die Zeit schon weit überschritten. Letztendlich basieren alle hier vorgebrachten Punkte auf reinsten Spekulationen und Interpretationen.

Die einzige Instanz, die vermutlich objektiv an die Sache heran geht, Fakten ERGEBNISOFFEN gegeneinander abwägt und damit ihr Handeln bestimmt ist die Staatsanwaltschaft. Und sie wiederspricht in ihrem bisherigen Verhalten den meisten hier gemachten Anschuldigungen und gibt meiner Argumentation damit wohl Recht.

Der Staatsanwaltschaft liegen (wahrscheinlich) deutlich mehr Dokumente vor. Sie selbst und die Leserin haben ja bereits angedeutet, dass Lesen längerer Passagen Ihnen nicht selten verzichtbar erscheint.
Vielleicht haben Sie trotzdem Lust auf den (Entwurf der) Veranstaltungsbeschreibung zur Loveparade.

Dieses Papier wird bei den von traffgo verwendeten Dokumenten nicht erwähnt.

Auf 23 Seiten beschreibt es u.a. folgende Sicherheits relevante Features:
1.3 Veranstaltungsgelände

1.4. Zu- und Abwegekonzept


2 Flächenplanung

(...)
2.2.a (Gliederung der) Frei zugänglichen Veranstaltungsflächen

2.2.b (Gliederung der) Zutrittsbeschränkten Bereiche

2.2.c Entfluchtungsflächen

2.2.d Zu- und Ablaufstrecken
(...)

3 Besucherflüsse
3.1 Zu- und Abströmverhalten der Besucher

3.2. Eingangssituation Karl Lehr Tunnel

3.3. Publikumsbewegungen auf dem Gelände


4 Sicherheitsplanung
(...)
4.3 Gefährdungsanalyse und Entfluchtungs-Konzept

Kann man Ihrer Meinung nach eine fachgerechte Entfluchtungsanalyse schreiben, wenn man dieses grundlegende Papier nicht erhält, bzw nicht verwendet?
 

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Blabla schrieb:

Die einzige Instanz, die vermutlich objektiv an die Sache heran geht, Fakten ERGEBNISOFFEN gegeneinander abwägt und damit ihr Handeln bestimmt ist die Staatsanwaltschaft. Und sie wiederspricht in ihrem bisherigen Verhalten den meisten hier gemachten Anschuldigungen und gibt meiner Argumentation damit wohl Recht.

Diese Unterstellung von Ihnen mag daran liegen, dass sie hier nicht viel gelesen haben und selbst völlig einseitig auf ein einziges Thema festgelegt sind. Von ergebnisoffen kann jedenfalls bei Ihren Statements hier nicht gesprochen werden. 

Die bisher von der Staatsanwaltschaft unter Anfangsverdacht gestellten Seiten sind genau jene, die wir hier bereits sehr früh als Verantwortliche für die Ereignisse identifiziert haben.

Ich hatte Sie bereits gleich zu Beginn Ihres Auftauchens gebeten, den einleitenden Text von Herrn Prof. Müller am Beginn der Seite zu lesen, der unsere bisherigen Diskussionsergebnisse zusammenfasst.

Es ist durchaus verblüffend, dass sich jemand an der Diskussion beteiligt, ohne wenigstens diesen Text gelesen zu haben. Und mittlerweile sehe ich es als durchaus typisch für Ihre Vorgehensweise an, dass Sie sich weiterhin weigern, dies zu tun bzw. die dort stehende Zusammenfassung ganz einfach konsequent ignorieren.

 

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Sehr geehrte/r Herr/Frau BlaBla,

Sie schreiben:

Die einzige Instanz, die vermutlich objektiv an die Sache heran geht, Fakten ERGEBNISOFFEN gegeneinander abwägt und damit ihr Handeln bestimmt ist die Staatsanwaltschaft. Und sie wiederspricht in ihrem bisherigen Verhalten den meisten hier gemachten Anschuldigungen und gibt meiner Argumentation damit wohl Recht.

Die meisten hier (im Blog) gemachten "Anschuldigungen" (wenn Sie es so nennen wollen) wurden von der Staatsanwalstchaft bestätigt, indem sie ihre Ermittlungen sowohl auf Mitarbeiter der Lopavent, der Stadt Duisburg als auch der Polizei konkretisiert hat. Von der Staatsanwaltschaft gibt es (außer der Tatsache, dass gegen die Gutachter offenbar bisher nicht ermittelt wird) keinerlei positive Mitteilung, dass sie nicht verantwortlich seien. Worin sehen Sie also eine  Bestätigung Ihrer Argumentation durch die StA? Haben Sie näheren Einblick in die staatsanwaltlichen Ermittlungen? Das glaube ich nicht, aber wenn ja, dann bitten wir um Ihre Mitteilung.

 

Die Rolle dieses Blogs, der mögliche Fahrlässigkeiten und Zusammenhänge aufzeigt, entspricht nicht der staatsanwaltlichen. Auch die von Ihnen angenommene Rolle des Teufels Advokaten entspricht ja nicht der staatsanwaltlichen Rolle.

Ich z.B. habe immer darauf hingewiesen, dass die Verantwortung der Gutachter mit den bisher uns bekannten Dokumenten nicht ganz aufgeklärt werden kann, habe aber zugleich - ich denke ohne zu weit gehende Spekulation - erörtert, worin (wenn überhaupt) eine strafrechtliche Verantwortung der Gutachter liegen könnte. Ich habe hier die Analogie mit Bad Reichenhall aufgeführt, wo ebenfalls ein inhaltlich beschränkter Gutachtenauftrag vorlag (Die Leserin hat dies in ihrem posting von gestern 20.49 Uhr nochmal ausführlich dargelegt).

Darüber hinaus - also jenseits der rein strafrechtlichen Betrachtung des konkreten Falles  - ist es auch durchaus legitim, allg. über die Rolle von Gutachtern nachzudenken, die ggf. Veranstaltern und Genehmigungsbehörden dabei "helfen" Veranstaltungen mit Sicherheitsproblemen genehmigungsfähig zu machen. Wenn dies angesichts der schweren Folgen bei der LoPa kein Debattenthema sein darf, weiß ich nicht, was Demokratie in Ihren Augen bedeutet.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Blabla

Nö, Sie sind kein advocatus diabolus. Das wären Sie vielleicht gerne. Sie sind ein Provokateur. Schön wär's ja, was Sie der Staatsanwaltschaft vermutend assestieren und hoffen wa ma, datt et so is.

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assestieren gib et nich, daher attestieren. sorry!

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ist mein Eintrag vom 21.2. der letzte, oder geht es wieder irgendwo anders weiter?

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Es ist nicht verkehrt, mal Pause zu machen und gründlich darüber nachzudenken, wie sehr das jeweilige Menschenbild unseren Charakter und unser Handeln prägt und folglich auch für das Tatmotiv entscheidend ist.

 

Und dann mal mit neuen Augen auf die Loveparade schauen.

 

 

 

 

 

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Prof.Mueller schrieb:
Und ehrlich gesagt habe ich Ihre Ausführungen bisher so verstanden, dass Sie meinen, gerade solche Forschungsinteressen wären ausschlaggebend gewesen für den Ort der LoPa bzw. für die Wahl des Ein/Ausgangs an dieser Stelle.

Wie sollte  denn illegaler Forschung - und von solcher sprach ich ja - eine derartige Federführung in der Planung einer so großen Veranstaltung möglich gewesen sein? Für so sehr entmachtet und umnachtet halte ich unsere Gesellschaft nun doch noch nicht. Wenn wir allerdings nicht aufpassen, sind wir bald soweit. Außerdem haben die das doch gar nicht nötig. Es gibt ja genug solche Veranstaltungen. Und sie sind bekannt, werden quasi in aller Öffentlichkeit vorbereitet. Das genügt vollkommen am an markanten Stellen unbemerkt die Führung so zu übernehmen, dass die eigenen illegalen Forschungsziele erreicht werden können.

 

Nach der Gullyentdeckung, als einer handfesten Letztursache für die Todesfälle, ging es mir, wie ich weiter oben schon schrieb, ja nur noch um die zweite Hälfte der Ursache, die Entstehung der Massenturbulenz im Bereich des Gullys, ohne die die Stolperfallen ja auch nicht zu Todesfällen geführt hätten. Dabei galt die Frage, ob die Turbulenzen normal waren, also geduldetes Risiko, oder ob sie  sicherheitstechnisch vermeidbar waren, mithin strafrechtlich relevant, woran sich dann die Frage anschloß, wer das dann verschuldet hat. Ich schrieb auch schon, dass, wenn die Turbulenzen bei der Schuldfrage nicht ins Gewicht fallen, weil sie geduldetes Risiko waren,  dann alleine der Gully für diese Bewertung in Frage kommt.

 

Während nun der Gully eine ganz einfache klare, nachweisbare Ursache ist, stellt sich die Suche nach der Verschuldung der Massenturbulenz im Tunnel-Rampenbereich als ausgesprochen kompliziert dar. Das alleine ist zumindest schon ein Indiz für mögliche verdeckte Aktivitäten, die es nun mal so an sich haben, dass sie sich nicht offen auf dem Tisch präsentieren.

 

Sie haben nun aber mit der Flaschenhalsbeschreibung recht anschaulich heraus geschält, dass die Turbulenzen im Tunnel-Rampenbereich schuldhaft waren. Und Sie sagen jetzt wie wir alle hier, dass das Bauwerk in dieser Verwendung als Nadelöhr für Zu- und Abgang "schon im Kern die Gefährdung der Besucher bedeutete." Wodurch z.B. die unkalkulierbare Situation an den Sperren zweitrangig wird, nichts mehr retten konnte.

 

Prof.Mueller: "Sie haben das "Bauwerk" als Indiz für Ihre These angesehen, aber dieses Indiz ist mehrdeutig."

 

Das sehe ich nicht so. In Bezug auf die Sicherheitsfrage ist das Bauwerk eindeutig negativ. Es legt deshalb die Frage nahe, wie es sein kann, dass - obwohl es anders ging - man von Anfang an allseits blind gerade auf dieses Bauwerk in eben dieser Nutzung fixiert war, während ihnen jede Oma auf der Straße hätte sagen können, dass das bei einer halben Million junger tanzlustiger Leute auch dann nicht gut gehen kann, wenn man perfekte Wegeführung mit geeigneten Sperrungen geplant hat. Denn schließlich handelt es sich bei dieser halben Million eben nicht um Tiere sondern um freie, sebstbestimmte junge Menschen, weshalb eine fehlerfreie Durchführung auch der perfektest geplanten Wegeführung und Sperrungen nicht garantiert werden konnte. Das hätten zumindest die Gutachter wissen müssen. Wussten sie es nicht und wenn ja, warum  wussten sie es nicht?

 

Ich möchte aber noch mal dieses 'obwohl es anders ging' betonen, denn das ist doch entscheidend.

 

Sie sagen, es sei naheliegend, "dass der Grund für die Wahl dieses ungeeigneten Ein/Ausgangs  das gleichlaufende Interesse von Lopavent, Stadt Duiburg und Land NRW bzw. Ruhr2010 ist, die LoPa dort stattfinden zu lassen"

Wenn es auch anders ging, war es gemäß gesundem Menschenverstand eben nicht naheliegend, sondern wurde eher naheliegend gemacht auf dass man "ab einem bestimmten Zeitpunkt gar nicht mehr nach Alternativen gesucht hat und - entgegen aller Vernunft - diese Eingangs-/Ausgangssituation für das Gelbe vom Ei bzw. für alternativlos hielt"

Sie schreiben weiter: "Man musste ja die Besucherzahl begrenzen und da passte es gut, einen einzigen so engen, überschaubaren Eingang zu haben."

Ich fände das eine seltsame Schlussfolgerung, sobald bei den Entscheidungsträgern auch nur einer mit etwas Ahnung von Massenveranstaltungen dabei war. Und im Gesamtprozess waren derer ständig dabei, egal ob nun die papierne Auftragstellung erst kurz vorher dokumentiert ist. Und deshalb passte das nicht einfach und selbstverständlich gut, sondern es wurde wahrscheinlich allseits lediglich die Vorstellung ausgelöst, dass es gut passt. Der Mittel und Argumente dafür gab es genug. Für einen gestandenen, ordnungsliebenden Stadtplaner oder Verwaltungschef etc. fühlt es sich z.B. schon allein in Gedanken  gut an, wenn man sich vorstellen konnte, die Vielen schön brav und kontrollierbar durch ein Nadelöhr marschieren zu lassen. Diese Vorstellung braucht bloß ein vermeintlicher Fachmann ein bisschen hofieren, bekräftigen und dabei die Sicherheit bewusst nicht erwähnen, dann fällt diese locker unter den Tisch. Dass ein bisschen multipliziert und ergänzt um andere Argumente, haben wir schon die Euphorie für Ihr "Gelbes vom Ei".

Und schon  "genügen die naheliegenden Ursachen der  Planungsfehler  (Erfolgsdruck, Zeitdruck, Gruppendruck...) vollständig als Erklärung," und kümmert sich nun bei der Aufklärung niemand mehr um ein eventuelles illegales "Forschungsinteresse zusätzlich als Erklärung."

Derlei natürliche Erklärungen genügen natürlich immer. Das ist ja der Klu der Suchbildmethode(s.o). Was normal aussieht, wird so schnell nicht hinterfragt. Man wusste ja z.B. allzugut und schon ausreichend lange, wie sehr man allseits die Lopa wollte. Das war eine Steilvorlage für eine manipulative Eroberung des Auswahlverfahrens mit den Methoden des Suchbildes zugunsten des Bauwerks Tunnel-Rampe.

 

Prof.Mueller:"Dafür müsste es schon zusätzliche tatsächliche eindeutige Anhaltspunkte geben (also etwa Hinweise in Dokumenten: Dieser Eingang/Ausgang ist ganz wichtig, weil die Forschergruppe xy hier Fußgängerdynamik erforschen will)

 

Aber doch bitte nicht bei illegaler Forschung!  Menschen ungefragt als Versuchskaninchen zu benutzen ist illegal. Diesbezüglich hätte ich zunächst noch eine rechtliche Frage: Wenn dieser ungefragte Versuch für die Veranstaltung brauchbare positive Wirkung auf die Menschen hat, ist er dann dennoch illegal und strafbar??????

In Falle Lopa könnte dann allerdings die Situation eingetreten sein, die hier jemand (Leserin/Mein Name?) exemplarisch mit dem betrunkenen Autofahrer geschildert hatte.

Das sähe dann in etwa so aus:

man hätte im Vertrauen auf eine positive Wirkung des Versuchs auf die Sicherheitsvorschriften im Tunnel-Rampenbereich mit Ausnahme der Wegeführung und Sperrungen verzichtet. Dann aber passierte leider die Geschichte mit dem Gully, für die der illegale Versuch nicht ausreichend positive Wirkung haben konnte. Was dann? Die Euphorie ob der Lösung mit der Rampe und die Leichtigkeit mit der Lopavent damit umgegangen ist, könnte durchaus hier ihre Wurzel haben.

Ich möchte und kann mich jetzt hier aber nicht über die Versuche selber auslassen, dass würde zu weit führen und voraussichtlich trotzdem nicht verstanden oder völlig missverstanden, weil Hintergrundwissen dazu fehlt. Für die strafrechtliche Relevanz genügt es ja, diese Konstellaltion zu bedenken.

Prof.Mueller "Solche Hinweise gibt es bisher aber nicht und ich bezweifle, ob es sie jemals gegeben hat bzw. geben wird."

Das wäre ja auch ein Witz.

Prof.Mueller : "Im Gegenteil: Dass man Oberhagemann dort nicht hat filmen lassen, spricht doch eher gegen Ihre These."

Ganz und gar nicht! Sicher hätte er als offiziell vom Bund Beautragter sehr gut gefilmt und dabei möglicherweise Indizien für die illegale Forschung ins Visier bekommen. 

 

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Prof.Mueller schrieb:
"Die Menschenbildfrage - ja die ist als Hintergrund (wie werden Menschen zu hundertausenden angelockt um letztlich zu Werbezwecken ein Event zu inszenieren, ohne dass man sie wirklich wie Menschen behandeln will) durchaus relevant, aber m.E. nicht juristisch oder strafjuristisch.

So einfach formuliert natürlich nicht. Aber wenn diese Haltung - mal unabhängig jetzt von dem Verdacht illegaler Forschung - die leichtfertige Entscheidung für das Bauwerk Tunnel-Rampe bewirkt hat, dann sieht die Sache doch sehr anders aus. Erst recht, wenn dann aus dieser Haltung heraus dort auch noch  die dringend notwendigen Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden.

Es zeigt sich doch schon an Ihnen, wie schwierig das rechte Urteil wird, wenn man das Menschenbild hinter einem Handeln nicht kennt. Sie halten selber schon angesichts der Situation der Planer für normal, dass die Herrschaften die Entscheidung für Tunnel-Rampe als das Gelbe vom Ei regelrecht gefeiert haben. Sie geben zwar zu, dass der Flaschenhals schon der Kern des Übels ist, meinen aber dennoch, dass die Wahl des Bauwerks als Zu- und Abgang strafrechtlich nicht relevant ist. Wenn ein wesentlicher Teil der Entscheider aus einer menschenunwürdigen Haltung heraus geplant haben, hatte das unvermeidlich Auswirkungen auf die Gesamtplanung, von der die Wahl des Bauwerks Tunnel-Rampe als Nadelöhr ein zentraler Punkt war.

Ich habe nicht gesagt, dass dieses Wissen alleine dann strafrechtlich ausreicht, aber wenn es nicht einbezogen wird kann es empfindliche Fehlurteile geben. Insbesondere dann, wenn die verfassungswidrige Grundhaltung als Handlungsmaxime einer Gruppierung systematisiert wurde und die Grundlage des Handelns war.

 

Quote:
"Wenn Sie jedoch meinen, man könne dies auch in einen strafrechtlich bedeutsamen Zusammenhang einfügen, dann kann ich dazu aus meiner fachlichen Sicht doch entgegnen, was ich oben geschrieben habe: Mit Fragen des "Menschenbilds" von Verantwortlichen befasst sich das Strafrecht grds. nicht, sondern nur mit deren Handlungen/Unterlassungen."

 

So herum formuliet stimmt das natürlich. Da das jeweilige Menschenbild aber eng mit unserem Handeln verknüpft ist, unseren Charakter entscheidend mitprägt und im Falle von Verfassungswidrigkeit erst recht nicht vom Tun zu trennen ist, sollte ein Weg gefunden werden, auch im Strafrecht in Zukunft den Zusammenhang zwischen Menschenbild und Tatmotiv klarer erfassen zu können.

Es kann höchst explosiv werden, wenn unter dem Mäntelchen eines rein äußeren wirtschaftlichen Konsenses ein verfassungswidriges Menschenbild sich organisiert und Oberhand gewinnt und dann das im wirtschaftlichen Konsens erarbeitete Konzept in die Tat umsetzt.

 

Das kann nicht anders, das muss krachen.

 

Prof.Mueller schrieb:
"Auch glaube ich nicht, dass für die Fahrlässigkeiten, die hier begangen wurden, ein bestimmtes Menschenbild erforderlich war: Manche  haben ihre Pflichten einfach verkannt, manche haben unter dem beschriebenen Druck den Mund gehalten, obwohl sie es besser wussten, andere haben gedacht: Egal, wird schon irgendwie gutgehen...Selbst Schaller wird wohl irgendwie überzeugt davon gewesen sein, dass die LoPa für die Leute eine Menge Spaß bringt - sonst ja auch kein Werbeeffekt -  und die paar Unannehmlichkeiten am Eingang schon nicht so schlimm werden würden."

 

Ich rede ja nicht davon, dass es erforderlich ist, sondern dass es schlicht und ergreifend da ist und zwar bei jedem und immer und dass es unvermeidlich seine Wirkung entfaltet. Deshalb ist von Bedeutung, ob sich dieses je persönliche Menschenbild im Rahmen desjenigen bewegt, das von unserer Verfassung geschützt wird und sie nicht unterwandert.

 

Denken kann natürlich jeder zunächst was er lustig ist.... und sich seine Meinung so denkend erarbeiten

 

Wenn sich aber ein verfassungswidriges Menschenbild handlungsorientiert systematisiert, sich in einer gesellschaftlichen Gruppierung sozialisiert und dann einfach handelt, etwa sich daran macht z.B. Großveranstaltungen in ihrer Sicherheitsrelevanz vom Gesetz abzukoppeln und eigenen firmeninternen verfassungswidrigen Gesetzen zu unterstellen, dann hat das Relevanz. Und das wäre nur ein Beispiel.

 

Ich wollte hiermit nur noch kurz auf Ihren letzten Kommentar antworten. Muss tatsächlich jetzt Pause machen, d.h. dringend wieder mein Hauptprojekt weiterführen und mich  gelegentlich auch mal wieder um meinen Blog kümmern.

Blue

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Hallo Blue,

 

ich verstehe das nicht. Sie haben doch einen eigenen Blog. Warum müssen Sie denn Ihre Themen "Menschenbild" und angeblich illegale Forschung hier immer weiter hineinsetzen, obwohl Sie schon mehrfach von Herrn Prof. Müller gebeten worden sind, dies nicht mehr zu tun. Auch Felix Licht hat Sie schon darum gebeten, die Diskussion in Ihren eigenen Blog zu verlegen.

Sie haben sich doch hier nun auch schon wirklich sehr oft dazu äußern können. Es ist also nicht so, dass Ihre Ansichten hier blockiert worden wären.

 

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Die Leserin #163 schrieb:
.....ich verstehe das nicht. Sie haben doch einen eigenen Blog. Warum müssen Sie denn Ihre Themen "Menschenbild" und angeblich illegale Forschung hier immer weiter hineinsetzen, obwohl Sie schon mehrfach von Herrn Prof. Müller gebeten worden sind, dies nicht mehr zu tun. Auch Felix Licht hat Sie schon darum gebeten, die Diskussion in Ihren eigenen Blog zu verlegen. Sie haben sich doch hier nun auch schon wirklich sehr oft dazu äußern können. Es ist also nicht so, dass Ihre Ansichten hier blockiert worden wären.

Hallo liebe Leserin,

das Sie nicht verstehen, verstehe ich wiederum nicht, aber offenbar haben Sie meinen letzten Beitrag nicht zuende gelesen, denn da heißt es:

#162 schrieb:
Ich wollte hiermit nur noch kurz auf Ihren letzten Kommentar antworten. Muss ansonsten tatsächlich jetzt Pause machen,   .........
und
Prof.Mueller #151 schrieb:
Im Übrigen sei auch Ihnen gedankt für Ihre beharrliche - und weitere - Mitwirkung an dem Versuch einer Aufklärung,.......
Da Sie aber solche Angst um das Prestige dieses Blogs signalisieren, melde ich mich nun doch noch mal, denn Sie scheinen den Ernst der Lage rund um die Loveparadekatastrophe zu verkennen und vor einem 'Blabla' einzuknicken. Der ist m. E. aber nicht wie Felix Licht in # 151 sagt: "ein Provokateur" sondern jemand der Angst hat, dass die Wahrheit ans Licht kommt und deshalb alle Register zieht, Menschen wie Sie und uns hier bei erfolgreicher Suche zu verunsichern.

Im Übrigen diskutiere ich auch hier mit, weil:

1.) wir hier einen Rechtsexperten in Sachen Kriminalität und Strafrecht befragen können und illegale Forschung, speziell in der Art wie sie bei der Loveparade möglich war, ein Tun ist, das kriminalistisch und strafrechtlich relevant ist.

2.) dies auch dann so ist, wenn Dinge zur Sprache kommen, die Sie nur deshalb für deplaziert halten, weil sie Ihnen noch absolut fremd sind, deshalb aber hier im Blog keineswegs fehl am Platze sind.

3.) im historischen Kontext gesehen, wir Deutschen wieder mal pennen und wenn das so weitergeht uns erneut ein böses Erwachen ins Haus steht, ich mich also in der Pflicht sehe, dazu beizutragen, - rechtzeitig - eine solche Entwicklung zu verhindern. Was in der Frühphase zwar immer äußerst schwer ist, aber nur da Erfolg haben kann.

Außerdem tut es den vielen deutschen Juristen durchaus auch mal gut, über den Tellerrrand der Gesetze  zu schauen, für die sie sich zuständig und kompetent fühlen. Denn wenn es etwa eine große Überschwemmung gibt oder einen Waldbrand oder Erdbeben, etc.  dann müssen zumindest im näheren Umfeld alle mithelfen, egal ob fachlich auf Strafrecht, Wirtschaft oder Dienstleistungen etc. fixiert.

Und die Loveparadekatastrophe war so etwas wie eine Überschwemmung, um deren verursachende Lecks man nichts wusste. Natürlich muss man auch dann möglichst schnell zu organisiertem Tun zurückfinden, um der Lage wieder Herr zu werden. Davon aber kann bei der Loveparade noch nicht die Rede sein. Vielmehr gewinnt man den Eindruck, dass die Aufklärung darin besteht, die wahren Lecks mit vordergründigen Attrappen zu vertuschen. Letztere zu errichten ist natürlich leichter, als wahre Lecks nachhaltig zu reparieren, nur wird die Katastrophe dadurch immer größer.

Sie erwarten, dass man alle ihre langen Ausführungen liest, bevor man sich äußert, scheinen aber selber rauch nicht alles zu lesen, sonst würden sie so, wie oben, nicht fragen. Deshalb noch mal aus meinem langen Beitrag das auf die strafrechtliche Relevanz bezogene Zitat in #161:

Quote:
Im Falle Lopa könnte dann allerdings die Situation eingetreten sein, die hier jemand (Leserin/Mein Name?) exemplarisch mit dem betrunkenen Autofahrer geschildert hatte.

Das sähe dann in etwa so aus: Man hätte im Vertrauen auf eine positive Wirkung des Versuchs auf die Sicherheitsvorschriften im Tunnel-Rampenbereich mit Ausnahme der Wegeführung und Sperrungen verzichtet. (Nachtrag: so ähnlich fragte übrigens sehr richtig Felix Licht in #136: "Die nicht vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen eben gerade wegen möglicher (Anmkg.allerdings illegaler)Forschungen? ") Dann aber passierte leider die Geschichte mit dem Gully, für die der illegale Versuch von seiner Technik her nicht ausreichend positive Wirkung haben konnte. Was dann? Also um in dem Beispiel zu bleiben: dem unerlaubt schnell fahrenden Autofahrer läuft ein Betrunkener ins Auto. Die Euphorie ob der Lösung mit der Rampe und die Leichtigkeit mit der Lopavent damit umgegangen ist, könnte durchaus hier, also gestützt auf das illegale Experiment, das positive Wirkug auf die Massen haben sollte, ihre Wurzel haben. Hätte schließlich viel Geld erspart: ELA Anlage, Fluchtwege, geduldige Raver, denen es nach langer Anreise nichts ausmacht erst gar nicht auf das Gelände zu gelangen, etc.

Ich möchte und kann mich jetzt hier über die Versuche selber aber nicht auslassen, dass würde zu weit führen und voraussichtlich trotzdem nicht verstanden oder völlig missverstanden, weil Hintergrundwissen dazu fehlt. Für die strafrechtliche Relevanz genügt es ja, diese Konstellaltion zu bedenken.

Erst wenn man Letzteres tut, besteht auch die Chance die notwendigen Beweise zu finden, weil es entscheidend auf den Blickwinkel ankommt, aus dem heraus man sucht.

 

So long, jetzt aber vorerst oder eventuell ganz Schluss.

Gruß Blue

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Heute ist in der FAZ-Sonntagszeitung ein Interview mit Herrn Schaller abgedruckt. Er zeigt sich sehr betroffen und schildert neben seinen Bemühungen, Entschädigungen für die Opfer und Hinterbliebenen auszuhandeln, auch seine persönlichen Versuche, psychologisch mit der Katastrophe klar zu kommen. Er sagt, Lopavent hätte die Love Parade niemals durchgeführt, wenn man zuvor gewarnt worden wäre. Aber keiner hätte vorher gesagt, es sei unmöglich, die Veranstaltung so durchzuführen.

 

 

 

Henning Ernst Mueller schrieb:

Heute ist in der FAZ-Sonntagszeitung ein Interview mit Herrn Schaller abgedruckt. (.....)Er sagt, Lopavent hätte die Love Parade niemals durchgeführt, wenn man zuvor gewarnt worden wäre. Aber keiner hätte vorher gesagt, es sei unmöglich, die Veranstaltung so durchzuführen.

 

....mich würde interessieren, wie Sie das bewerten, Herr Prof. Mueller.

 

Wenn Sie mich fragen:

...is ja doll, der Macher der Loveparade, also der, der angeblich die große Erfahrung hat, der wissen müsste, was geht und was nicht geht, wartet darauf, dass jemand sagt, das geht oder geht nicht. Ja und OK, wenn keiner was sagt, wird' s gemacht.????

 

Toll, das wäre ungefähr so, wie wenn der Bundestag fleißig verfassungswidrige Gesetze verabschiedete mit der Einstellung:  wenn sich niemand rührt und das Bundesverfassungsgerischt nichts beanstandet, ist es Ok, wird' s gemacht. 

 

Sie haben mal gesagt, dass Verfassungswidrigkeiten nicht in sich strafbar sind und ich dachte, ja stimmt. Aber wenn ich darüber nachdenke, stimmt es doch wieder nicht. Sie haben auch gesagt, das "Grundgesetz" legt nicht in dem Sinne Grund, dass es für alle Gesetze die inhaltliche Grundlage bildet, die Gesetze dürften allerdings der Verfassung nicht widersprechen. Zuerst dachte ich auch hier, stimmt, sehe ich auch so. Aber bei näherem Hinsehen, stimmt auch das nicht. 

Diese beiden Gesetzeskomponenten (ich bezeichne das mal als Laie so) so radikal zu trennen - vor allem im Bewusstsein der Allgemeinheit so zu trennen - ist eine gefährliche Geschichte, die hierzulande wohl auch schon üble Folgen zeitigt und von solchen munter ausgenützt wird, die auf unsere verfassung pfeifen. Für analytische juristische Zwecke und ähnliches mag das gut und notwendig sein, nicht aber für das konkret angewendete Strafrecht.

 

Gesetze losgekoppelt von einer freiheitlich demokratischen Verfassung,  gibt es auch in Diktaturen. Das alltägliche Miteinander wird überall geregelt. Was freiheitliche Demokratien denen voraus haben ist eben, dass sie wie bei uns in §1 ff, mehr oder weniger unterschiedlich formuliert, ein Gesetz haben, dass vor allen anderen, den Alltag regelnden Gesetzen, steht und die Menschenwürde mit allem, was dazu gehört, schützt. Alle Gesetze haben eben doch einen ganz konkreten Bezug zu diesem einen, eben indem sie ihm nicht widersprechen dürfen, wie Sie sagen. Das ist doch ein untrennbarer Bezug, ist doch das, was unsere Freiheit garantiert, auch wenn der Gesetzestext keinen unmittelbaren Bezug zu erkennen gibt. Das sollte jeder in seinen Genen gespeichert haben und jeder ist in der Lage, es dort zu speichern.

 

Wenn, wie Sie sagen, die Strafrechtler normalerweise nicht nach dem Menschenbild fragen, was ja heißt, sie fragen nicht nach der Verfassung, dann wird es m. E. höchste Zeit, dass sie es wieder tun. Denn wenn sie es nicht tun, setzen sie damit ja locker voraus, dass die vorhandenen Gesetze schon OK sind und alles bestens abdecken, was passieren kann.

Sie selber sagen aber eben auch: Ist eine Handlung nicht im Gesetz als strafbar geregelt, BEVOR sie begangen wurde, dann kann sie nicht bestraft werden. 

Fazit, wenn neue, bislang nicht dagewesene Formen des Verbrechens Freiheitsberaubung der Mitmenschen praktizieren, können sie erst mal nicht bestraft werden? Also muss man dann doch jederzeit, um solche aufkommenden Übel ausschließen zu können, zuallererst die Verfassungswidrigkeit eines Tuns erfassen können, um so auch Gesetzeslücken erkennen und neue Gesetze dafür formulieren zu können.

Mithin muss das Strafrecht mit Blick auf dieTat doch immer bewusst auch den Bezug zur Verfassung herstellen. 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Heute ist in der FAZ-Sonntagszeitung ein Interview mit Herrn Schaller abgedruckt. Er zeigt sich sehr betroffen und schildert neben seinen Bemühungen, Entschädigungen für die Opfer und Hinterbliebenen auszuhandeln, auch seine persönlichen Versuche, psychologisch mit der Katastrophe klar zu kommen. Er sagt, Lopavent hätte die Love Parade niemals durchgeführt, wenn man zuvor gewarnt worden wäre. Aber keiner hätte vorher gesagt, es sei unmöglich, die Veranstaltung so durchzuführen.

Im Wesentlichen, die gleichen Stellungnahmen, die wir schon aus den Fernsehauftritten von Herrn Schaller kennen.

Neu:
Frage:
"Wann haben Sie erfahren dass etwas nicht stimmt?
Schaller:
"Nach 17 Uhr hat mir jemand eine SMS gezeigt. Da stand: Zwei Tote im Tunnel. Ich wusste nicht, ob das stimmt oder nicht. Ich habe nur erfahren, dass der Oberbürgermeister die Veranstaltung verlassenhatte und im Sicherheitszentrum war. Da war mir klar: Irgendetwas musste passiert sein."

Dazu:
um 16:40 ruft Lopavent eine Telefonkonferenz zum Thema "Überfüllung im Eingangsbereich ein. Ohne Schaller zu informieren?
Um 17:30 geben OB Sauerland (und Schaller?) auf der Pressebrücke die Besuchzahl (1,3 Millionen) bekannt.

Frage:
"Aber Mitarbeiter von Ihnen stehen auf dieser Liste." (derjenigen gegen die die Staatsanwaltschaft als Beschuldigte ermittelt L.E.)
Schaller:
"Das ist richtig Vier freie Mitarbeiter von Lopavent, dem Veranstalter der Loveparade sind beschuldigt."

Dazu:
diese Zahl "vier" wird -soweit ich es überblicke-hier erstmalig genannt.
Das würde bedeuten, dass, wenn die Ermittlungen sich auf einen Beschuldigten aus der Polizei beschränken, es elf Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte der Stadt Duisburg gibt.

 

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Es gibt auch noch andere strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Love-Parade, bzw. den Demos. Da kann jetzt jeder selber für sich darüber nachdenken, ob es wohl freundliche Bitten aus dem Rathaus (oder von dritter Seite, vgl. http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Alles-fuer-...) an die StA für dieses Vorgehen gab.

 

Quelle: http://www.wdr.de/themen/_config_/kurznach/index.jhtml?knid=42029  - wegen des "Depublizierens" der öffentlich-rechtlichen Quellen folgt der komplette Text:

 

Ihr Protest gegen den umstrittenen Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat zwei Duisburgerinnen viel Geld gekostet. Die Staatsanwaltschaft der Ruhrstadt hat nach Informationen von WDR.de gegen sie ermittelt, wegen "Verstößen gegen das Versammlungsrecht". Im Düsseldorfer Landtag sorgen die Ermittlungen der Duisburger Staatsanwaltschaft inzwischen für kritische Nachfragen der Parlamentarier. "Da soll offenbar versucht werden, Demonstranten zu kriminalisieren und einzuschüchtern", vermutet der Duisburger Landtagsabgeordnete Sören Link (SPD). Auch die Grünen-Parteivorsitzende Monika Düker hält das Vorgehen der Duisburger Ankläger im Gespräch mit WDR.de für "unsensibel".

Eine ehemalige Lehrerin geriet am 6. September des vergangenen Jahres ins Visier der Ankläger. Anlässlich der Ratssitzung zur Loveparade-Katastrophe hatten sich sowohl Sauerland-Unterstützer wie -Gegner vor dem Gebäude versammelt. Die Lehrerin Doris Kluge-Scherschel stand in einer Gruppe von Sauerland-Gegnern, die sich nach ihren Angaben zufällig getroffen hatte. "Plötzlich fragte mich ein Polizist nach meinen Personalien und sagte, das sei eine unangemeldete Demonstration", berichtet Doris Kluge-Scherschel. Sie trug damals ein selbst bemaltes T-Shirt, auf dem sie den Rücktritt des Oberbürgermeisters forderte.

Wenig später erhielt sie Post von der Staatsanwaltschaft und wurde als "Beschuldigte" zur Vernehmung wegen des "unbefugten Tragens von Uniformen" zitiert, außerdem wurde ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsrecht in den Raum gestellt. Ihr erging es damit wie der Duisburgerin Dagmar Zimmermann, die wenige Tage später ebenfalls unerfreuliche Bekanntschaft mit den Duisburger Ordnungskräften machte. Zimmermann protestierte nach eigenen Angaben am 19. September am Rande einer CDU-Veranstaltung mit Norbert Röttgen gegen Adolf Sauerland. Ihre Personalien wurden festgestellt, anschließend beschuldigte sie die Duisburger Staatsanwaltschaft ebenfalls eines Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Beide Duisburgerinnen betonen, ausschließlich friedlich und jeweils nur persönlich und nicht in einer Gruppe gegen Sauerland vorzugehen. Erst mit anwaltlicher Hilfe gelang es beiden Frauen nach Monaten jetzt, die Ankläger zur Einstellung der Ermittlungen zu bewegen; sie blieben allerdings auf den Kosten von jeweils knapp 600 Euro für ihre Rechtsvertretung sitzen. Eine Stellungnahme der Anklagebehörde gegenüber WDR.de steht bislang aus.

 

 

Wobei ich in dem Zusammenhang bei den Experten hier auch mal nachfragen wollte, was an dem Vorwurf dran ist, der in den Kommentaren von "DerWesten.de" gemacht wurde:

"Warum verweigert die Staatsanwaltschaft Duisburg der Kölner Polizei eine zeitnahe Razzia nach der LoPa-Katastrophe im Duisburger Rathaus? Warum versucht die Staatsanwaltschaft Duisburg, dieses Ersuchen der Kölner Polizei, aus den Akten zu entfernen?"

(http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Anwalt-aus-Duisburg-legt-Beschw... Kommentar #31)

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I.S. schrieb:
Wobei ich in dem Zusammenhang bei den Experten hier auch mal nachfragen wollte, was an dem Vorwurf dran ist, der in den Kommentaren von "DerWesten.de" gemacht wurde:

"Warum verweigert die Staatsanwaltschaft Duisburg der Kölner Polizei eine zeitnahe Razzia nach der LoPa-Katastrophe im Duisburger Rathaus? Warum versucht die Staatsanwaltschaft Duisburg, dieses Ersuchen der Kölner Polizei, aus den Akten zu entfernen?"

Darüber sprachen wir schon auf dieser Seite: http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den-tragischen-ereignissen-im-internet-weitgehend-aufgeklaert#comment-29383

unter #122

 
studio2010loveparade schrieb:

22.01.2011, 18:46 Uhr

 Julius hatte bei mir einen Kommentar mit diesem Link hinterlassen. Ich meine mich aber zu erinnern, dass das auch in unserer NRZ oder auf derWesten.de stand.

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Kripo-forderte-vergeblich-Loveparade-Razzia_aid_911093.html

ein Hammer ist die Aufforderung der Staatsanwaltschaft an die Kölner Kripo, diese ihre Ablehnung zu vertuschen.

Als ich gestern in der Lokalzeit des WDR von der Strafanzeige gegen die beiden Lehrerinnen hörte, wurde ich hellwach....... wieder ein Symptom.....

 

 

Julius schrieb:
Der frühere Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte: Selbst wenn der faktische Beweis nicht vorliege, seien "Juristen gut darin geübt, den Vorsatz aus den äußeren Umständen einer Tat zu schließen".

Interessant, offenbar hat die STA Duisburg darin leider nicht so viel Übung..... oder sie will sie nicht haben. 

 

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etwas zur möglichen Ehrenrettung von Juristen.

 

Der frühere Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte: Selbst wenn der faktische Beweis nicht vorliege, seien "Juristen gut darin geübt, den Vorsatz aus den äußeren Umständen einer Tat zu schließen".

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,747864,00.html

 

einige Zitat aus anderer Quelle zur Erinnerung

„Also bei der Loveparade geht's schon mal ein bisschen enger zu. Das gehört zum System.

 

kleine Unterhaltungseinlage fur Mac Fit gestählte Körper

wall of death

http://www.youtube.com/watch?v=gKrGMbRc4NA&NR=1

nur diesmal eingekesselt in Tunnel und Rampe mit Bauzäunen und Gully.  nachdem bis dahin anscheinend immer noch zu wenig passiert , fährt  noch ein Auto in die Masse.

ergiebt

die neue Werbung für Bild am Sonntag

http://www.medienhandbuch-sport.de/index.php/item/489-bild-am-sonntag-ne...

aus "Purer Lust am Schrecklichen"

 

alles Spekulationen und Verschwöhrungstheorie. ich weiss.

 

mffffgggg

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L.E.

"Um 17:30 geben OB Sauerland (und Schaller?) auf der Pressebrücke die Besuchzahl (1,3 Millionen) bekannt."

Das ist anzunehmen. Sauerland war da nicht alleine. Rabe war auch dort. Das Pressezelt mit Häppchen etc. war offen. Das wurde gut genutzt. Man feierte sich dort.

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@Professor Müller:
Bin doppelt schockiert über die Staatsanwaltschaft Duisburg.
Erstens über die Ermittlungen selber.
Die Verweigerung einer Stellungnahme dazu.

Können Sie vielleicht ein wenig Hintergrund liefern?
Ist es üblich gegen menschen zu ermitteln, die einfach an solchen Versammlungen teilnehmen, ohne selber Initiator zu sein, und ohne dass die Polizei darauf hingeiwesen hat, dass eine Veranstaltung nicht angemeldet wurde und die beteilißgten Personen zum Verlassen des Geländes aufgefordert wurden?

Welche Verfahren zum Uniformverbot nach § 3 Versammlungsgesetz hat es in den letzten Jahren gegeben?

Muss man ernsthaft fürchten, dass das Tragen gleichartiger T-Shirts oder Shawls als Verstoss gegen die Auflagen des §3 ausgelegt wird. Ist dabei jede Meinungsäusserung, wie in diesem Fall die nennung der Toten und Verletzten auf der Loveparade als "gemeinsame politische Gesinnung" zu werten?

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Wie fast alle Anlagen zum Schlussbericht der Stadt Duisburg waren auch die Entfluchtungsanalyse von traffgo und die beiden Nachträge dazu von miserabler Qualität.

Dankesnswerterweise hat traffgo diese Anlagen jetzt in Originalqualität online gestellt:
http://www.traffgo-ht.com/temp/temp-ub1-del122011/ub1.html
Gerade bei den mehrfarbigen Plänen und Grafiken ein deutlicher Gewinn.

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Lothar Evers schrieb:

Dankesnswerterweise hat traffgo diese Anlagen jetzt in Originalqualität online gestellt:
http://www.traffgo-ht.com/temp/temp-ub1-del122011/ub1.html
Gerade bei den mehrfarbigen Plänen und Grafiken ein deutlicher Gewinn. 

Hast Du auch eine Info darüber, warum uns Traffgo diese Dokumente in Originalqualität zur Verfügung stellt, Lothar?

Ich finde keine Einbindung dieser Dokumente auf der Homepage von TraffGo, die mir das erklären könnte. Oder habe ich da nur etwas übersehen?

 

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So weit ich weiss, war Dr Klüpfel von verschiedenen Seiten darum gebeten worden. Jetzt scheint er das ok von Lopavent -jedenfalls in Bezug auf die bereits durch die Stadt Duisburg veröffentlichten Unterlagen- erhalten zu haben.

Aussage kräftiger und lesbarer sind sie so gegenüber dem Duisburger Waschi ja allemal.

Wobei sich die Stadt und Frau Dr. Jasper die grösste Frechheit beim Bauplan (Der Anlage 1) geleistet haben.
Ein mini *.gif ohne jede Aussagekraft.

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Wie beurteilst Du eigentlich selbst die Entfluchtungsanalyse von TraffGo, Lothar?

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Ich halte mich ja meist mit Urteilen eher zurück. 
ganz offensichtlich scheint es im Vorfeld eine klare Absprache zwischen den Beteiligten, also mindestens oekotec, traffgo, lopavent, Bauamt gegeben zu haben, was in den einzelnen Analysen Konzepten drin stehen soll, und was nicht. 

Dabei finde ich es fast unglaublich, dass bei der engen Verzahnung von Brandschutzgutachten und Entfluchtungsanalyse so unterschiedliche Dokumente von Lopavent zur Verfügung gestellt wurden, bzw von den beiden Gutachtern verwendet wurden. 

Das gilt insbesondere für das fehlen der Veranstaltungsbeschreibung bei traffgo und der verwendung eines nirgendwo sonst erwähnten Sicherheitskonzept bei oekotec, dass zudem mit dem von traffgo verwendeten nicht identisch ist.

Mir fällt auch auf dass bei den jetzt besser lesbaren Plänen des traffgo Gutachtens es einige Veränderungen in der Einteilung in Felder zu geben scheint.

Auch ist mir völlig schleierhaft, warum bei der Entfluchtung der Fahrstrecke das Bauamt in keinem Fall auf der Entfluchtung des Feldes F bestanden hat, ob also alle Beteiligung die Legende vom den "riesigen Ausgängen", die ja gleichzeitig Eingänge waren gepflegt haben.

Insgesamt ist mir völlig unklar, wer den gegenstand dieses Gutachtens auf diese vier Szenarien für ausreichend erachtete. 

 

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@julius, @lothar evers:

Zu Ihren Fragen fällt mir im Moment nicht viel ein, da es mir an Informationen dazu fehlt.

Herr Evers schreibt, er sei empört,

Erstens über die Ermittlungen selber.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt selbst aus eigenem Antrieb die Ermittlungen aufgenommen hat. Entweder ist wohl die Polizei von sich aus tätig geworden oder aufgrund einer Strafanzeige. Wenn dann auch nur geringe Anhaltspunkte gegeben sind, genügt das zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - Legalitätsprinzip, das dann ggf. auch schnell wieder eingestellt werden kann (ist ja hier wohl geschehen).

Die Verweigerung einer Stellungnahme dazu.

Sofern es sich nicht um ein allg. öffentliches Informationsinteresse an den Ermittlungen handelt, braucht die Staatsanwaltschaft nichts zu erklären. Schließlich würde sie damit die Beschuldigten evtl. zusätzlich belasten. Meiner Ansicht nach sollte die Staatsanwaltschaft gar keine Auskünfte im Ermittlungsverfahren geben. Aber insb. bei Prominenten wird dies meist anders praktiziert. Man meint hier eine Informationspflicht aus den Pressegesetzen bejahen zu können (ist aber im Einzelnen umstritten).

Können Sie vielleicht ein wenig Hintergrund liefern?

Wie gesagt, es fehlen mir die Informationen, die oben von julius gegebenen und verlinkten Hinweise sind doch recht mager für eine juristische Analyse.

Ist es üblich gegen Menschen zu ermitteln, die einfach an solchen Versammlungen teilnehmen, ohne selber Initiator zu sein, und ohne dass die Polizei darauf hingeiwesen hat, dass eine Veranstaltung nicht angemeldet wurde und die beteilißgten Personen zum Verlassen des Geländes aufgefordert wurden?

Ich habe das bislang noch sehr selten gehört, insb. wenn es sich nur um eine kleine Aktion gehandelt hat, die z.B. keine (Verkehrs-) Störung o.ä. verursacht hat; aber recherchiert habe ich das jetzt nicht.

Welche Verfahren zum Uniformverbot nach § 3 Versammlungsgesetz hat es in den letzten Jahren gegeben?

Zahlenangaben kann ich nicht machen. Aber das ist eigentlich eher typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund

Muss man ernsthaft fürchten, dass das Tragen gleichartiger T-Shirts oder Shawls als Verstoss gegen die Auflagen des §3 ausgelegt wird. Ist dabei jede Meinungsäusserung, wie in diesem Fall die Nennung der Toten und Verletzten auf der Loveparade als "gemeinsame politische Gesinnung" zu werten?

Nein, das glaube ich nicht. Die Verfahren wurden ja auch eingestellt.

Das Problem ist hier wohl, dass Verteidigungskosten nur erstattet werden, wenn sie notwendig waren. Und das wird regelmäßig verneint, wenn der Vorwurf gering ist und das Verfahren frühzeitig eingestellt wird. D.h. wer sich zu früh einen Verteidiger nimmt, bleibt auf den Kosten sitzen. Jedoch: Noch "teurer" kann es werden, wenn man sich zu spät einen Anwalt nimmt, und vorher schon "Fehler" gemacht hat, die zur Anklageerhebung führen.

Sehr geehrte Blue,

ich habe ja selbst angedeutet, dass diese Ermittlungsverfahren möglicherweise einschüchtern sollten, aber uns die Informationen dazu fehlen, um dies einzuschätzen.

Sie deuten nun leider  alles in eine bestimmte Richtung, es kann aber auch anders gewesen sein.

1. Zum Ermittlungsverfahren

Staatsanwaltschaft und Polizei sind verpflichtet, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat zu ermitteln. Das hat mit "ehrbar" nichts zu tun. Das Legalitätsprinzip ist eine wichtige rechtsstaatliche Institution und soll etwa verhindern, dass die Polizei einfach wegschaut, wenn Straftaten begangen werden (nun werden Sie dagen, aber das tut sie doch oft - ja, es ist ein Prinzip, zwischen Sollen und Sein muss unterschieden werden). Vielleicht war hier ein Polizist (als juristischer Laie) übereifrig, vielleicht war es bewusster Missbrauch zur Einschüchterung, das eben lässt sich ohne weitere Hintergrundinformationen schwer einschätzen.

2. Zur Information durch die StA

Ich muss daran festhalten, dass die StA im Ermittlungsverfahren grds. keine Informationen herausgeben sollte. Wenn die Beschuldigten das nun öffentlich machen wollen, können sie dies ja tun. Aber ich denke, auch Sie würden, wenn gegen Sie ermittelt wird, nicht gern zB aus der Bild-Zeitung erfahren wollen, was die StA über Sie denkt. Dass im Kontext der Loveparade alle prominent seien, ist ein Fehlschluss. Prominent sind Herr Sauerland und Herr Schaller, nicht aber irgendwelche ihrer Mitarbeiter und selbstverständlich auch nicht die Gegendemonstranten.

3. Zum Uniformverbot

Der historische Hintergrund des Uniformverbots sind die uniformierten martialischen "Demonstratioenn" bzw. Aufmärsche insb. der SA im Vorlauf des Nationalsozialismus. § 3 VersG soll  verhindern, dass hier politische Meinungen mit einer Uniform verknüpft werden und entsprechend aufgetreten wird. Das in § 3 VersG ebenfalls verbotene Tragen "gleichartiger Kleidung" bezieht sich auf Kleidungsstücke, die den Zweck einer Uniformierung erfüllen sollen, also gerade das Uniformverbot umgehen, da geht es nicht um (nur) gleiche T-Shirts oder Schals. Diese Differenzierung  hat mit Menschenbild wiederum überhaupt nichts zu tun - denn wie auch sonst meistens im Strafrecht (Ausnahme: das deshalb ja auch umstrittene Verbot der Holocaust-Leugnung) geht es hier nicht um die Gesinnung, sondern um das äußere Verhalten, nämlich das Tragen einer Uniform. Mein Hinweis auf  "typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund" ist ein Hinweis auf die Wirklichkeit, in der eine strafbare  Uniformierung typischerweise z.B. bei Rechtsradikalen auftritt. Auch bei diesen Leuten ist aber eben das Uniformtragen strafbar, gerade nicht die Gesinnung!

4. Zum "Menschenbild strafrechtlich"

Wenn man Ihrer Auffassung folgte, nämlich das grundgesetzliche Menschenbild - was immer das ist - als Anknüpfungspunkt für Strafbarkeit einführen würde, dann wäre in der Tat dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, denn der politische Gegner könnte dann wegen seines (angeblich) falschen Menschenbildes bestraft werden.  Aus diesem Grund ist es so wichtig, das Menschenbild oder die pol. Gesinnung  aus der rechtlichen Bewertung herauszulassen. Die Verantwortlichen sollen bestraft werden, wenn sie durch ihr Verhalten die Loveparade-Katastrophe verursacht haben. Welches Menschenbild dahinter steckt, muss für die strafrechtliche Bewertung außer Acht bleiben! Daher ist auch "verfassungswidriges" Verhalten nicht strafbar, solange dies nicht in einem Gesetz konkret für strafbar erklärt ist. Ich schätze, Sie werden von Ihrer gegenteiligen Auffassung niemanden überzeugen können.

5. Missbrauch der Strafanzeige bzw. des Ermittlungsverfahrens?

Es kann hier ein Missbrauch vorliegen oder auch nicht, mir fehlt dazu der Hintergrund.

Meldet man eine Demo an, ist man auf der sicheren Seite. Wenn man sie nicht anmeldet, muss man leider damit rechnen, dass die Polizei Personalien aufnimmt und/oder irgendjemand, der sich angegriffen fühlt (ob zu Recht oder Unrecht), Anzeige erstattet, auch wenn das hier (Verstoß gegen Uniformverbot) etwas abwegig ist.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller 

 

 

 

@ Prof.Müller

3. Zum Uniformverbot

(....) Diese Differenzierung  hat mit Menschenbild wiederum überhaupt nichts zu tun - denn wie auch sonst meistens im Strafrecht (........) geht es hier nicht um die Gesinnung, sondern um das äußere Verhalten, nämlich das Tragen einer Uniform. Mein Hinweis auf  "typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund" ist ein Hinweis auf die Wirklichkeit, in der eine strafbare  Uniformierung typischerweise z.B. bei Rechtsradikalen auftritt. Auch bei diesen Leuten ist aber eben das Uniformtragen strafbar, gerade nicht die Gesinnung!

Wir haben uns hier leider gründlich mißverstanden: ich beziehe mich mit dem Menschenbild in keiner Weise auf die Demonstranten und die Tshirts etc. 

Ich meine vielmehr den Missbauch der Strafanzeige zwecks Einschüchterung oder im anderen Fall wo die Sachdiskussion zwecks Einschüchterung missbraucht wurde. Es ist das Ergebnis einer langjährigen immer wiederkehrenden Beobachtung, also Erfahrung, die mir signalisiert, dass eben gerade diese Methode  einem speziellen Menschenbild entspringt, das von einigen Menschen in unserer Gesellschaft vertreten und ungeniert praktiziert wird. Wenn man jemanden mit Folter einschüchtert, ist das natürlich prima offenkundig und damit käme man bei uns ja auch nicht durch. Das hier ist wesentlich subtiler, aber auch effektiver.

 

Diese subtile Art Einschüchterungsmethoden nehmen in vielen Bereichen zu, werden aber von vielen leider noch nicht erkannt. Unsere 'Leserin' z.B. und Sie ja im Grunde auch, hat bei Blabla diese Methode nicht erkannt. Sie hat sachlich reagiert, obwohl es ihm gar nicht um die Sache ging, sondern um die Einschüchterung und Verunsicherung der Diskutanten. Sie hat ein Stück weit zwar gemerkt, dass was nicht stimmte und ihm an einer Stelle vorgeworfen, er würde die Diskussion torpedieren wollen. Damit rückte sie seiner Wahrheit schon etwas näher. Aber sie hat in ihren Reaktionen dennoch vorrangig ihre Analyse verteidigt, ist ihm, - um es mal salopp zu sagen - auf den Leim gegangen, sprich ist 'gehorsamst' auf das Sachliche eingegangen, das gar nicht sachlich war und keine sachliche Würdigung verdiente. Es war eben Missbrauch der Sachdiskussion zum Zwecke der Verunsicherung der Diskutanten. Man braucht seine Zeit und unangenehme Erfahrung, um dafür einen Blick zu bekommen. Zunächst eimal hält man so etwas gar nicht für möglich.

Ich habe ja selbst angedeutet, dass diese Ermittlungsverfahren möglicherweise einschüchtern sollten, aber uns die Informationen dazu fehlen, um dies einzuschätzen. - Sie deuten nun leider  alles in eine bestimmte Richtung, es kann aber auch anders gewesen sein.

Das war in meinen Augen jetzt das zweite mal. Wenn etwas wiederholt auftritt, ist es eine Art Beweis. Der Punkt ist nur, dass man die  Einschüchterung als gemeinsamen Nenner hinter den veschiedenen Instrumenten (hier Sachdiskussion/ Strafanzeige) nur sehr schwer erkennen kann.  

Es ist auf jeden Fall immer wichtig, die Dinge  offen zu lassen, eben dass es auch anders gewesen sein kann, um nicht vorschnell Unrecht zu tun. Ich würde mich auch bei der dritten und vierten Wiederholung noch nicht festlegen, aber ich registriere sehr wohl die Methode/ das System.

4. Zum "Menschenbild strafrechtlich"

Wenn man Ihrer Auffassung folgte, nämlich das grundgesetzliche Menschenbild - was immer das ist - als Anknüpfungspunkt für Strafbarkeit einführen würde, ......

Hm, Herr Prof. Müller, ...."was immer das ist" geben Sie mit dieser Frage zu verstehen, dass der gesellschaftliche Konsens bezüglich der in § 1 GG grundgelegten Menschenwürde zumindest ein Fragezeichen hat? Und dass die Menschenrechte ein Fragezeichen haben? In der Tat bröckelt der Konsens mitsamt unserer Freiheit, wenn, wie oben in meinem Beispiel erwähnt, erklärte Gegner von Freiheit und Menschenwürde, dennoch  den Schutz des Staates für Freiheit und Menschenwürde genießen, auf dass sie mit schlauen neuesten Methoden just diese Freiheit zielstrebig zugrunde richten.    

dann wäre in der Tat dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, denn der politische Gegner könnte dann wegen seines (angeblich) falschen Menschenbildes bestraft werden.  Aus diesem Grund ist es so wichtig, das Menschenbild oder die pol. Gesinnung  aus der rechtlichen Bewertung herauszulassen.

 

Auch hier missverstehen Sie mich immer wieder arg. Ich betone vielmehr immer nur: Man kann diese beiden Dinge nicht trennen. Weder geht das eine separat noch das andere. Man kann "das Menschenbild oder die pol. Gesinnung vielleicht aus der rechtlichen Bewertung herauslassen", wenn die Tat bereits ermittelt wurde, aber eben nicht aus den Ermittlungen. Vielleicht muss man es so differenzieren. Bestrafen kann man natürlich nur, wenn das verfassungswidrige Menschenbild eine entsprechende nachweisbare Tat begangen hat.

 

Diese hier besprochene subtile Einschüchterung ist z.B. so eine, einem Menschenbild entspringende Tat. Sie zu erkennen und belegen stellt aber noch ein großes Problem dar. Denn natürlich kann man auch aus ganz persönlichen charakterlichen und sonstigen Gründen zu Einschüchterungsmethoden greifen. Wenn das aber organisiertes Tun ist, das sich systematish gegen die Verfassung wendet, sieht die Sache sehr anders aus. Es geht mir in keiner Weise darum, jemanden allein wegen einer Gesinnung zu bestrafen. Ich meine, das schon deutlich kundgetan zu haben.

Die Problematik, die Sie ansprechen, sehe ich sehr wohl auch. Aber es muss eine ganzheitlichere Lösung gefunden werden, wenn man diesen neuen üblen Phänomenen begegnen können will.

Die Verantwortlichen sollen bestraft werden, wenn sie durch ihr Verhalten die Loveparade-Katastrophe verursacht haben. Welches Menschenbild dahinter steckt, muss für die strafrechtliche Bewertung außer Acht bleiben!

 

Wie wollen Sie das Verhalten denn erkennen, wenn es organisiert und nicht vom Menschenbild zu trennen ist? Etwa wenn es sich um das Verhalten einer Gruppe von Menschen handelt.

Wenn z.B. für ein Menchenbild gilt: Wahrheit? .. wahr ist was unseren Zielen dient, egal um welchen Preis oder wenn besagte Einschüchterungsmethoden bewusste Praxis sind, was dann? Wie will man solches soziales Tun erkennen und bei den Ermittlungen seine Wirkung richtig einschätzen, wenn man das die Gruppe verbindende Menschenbild nicht berücksichtigt. Das ist dann eben kein normales menschliches Versagen mehr.

Daher ist auch "verfassungswidriges" Verhalten nicht strafbar, solange dies nicht in einem Gesetz konkret für strafbar erklärt ist.

Darin sind wir uns einig. Aber neue Vergehen brauchen neue Gesetze und neue Ermittlungsmethoden.

Besten Gruß

Blue

 

 

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Mir ist beim nochmaligen Lesen unserer Posts aufgefallen, dass Sie mitunter Politik und Menschenbild/Verfassung wie eines behandeln. Sie fragen ja auch in Bezug auf das Menschenbild: "was immer das ist".

Mir scheint, da kommt was durcheinander und ist Ursache unserer diversen Missverständnisse. Ich versuche deshalb mal ein paar Definitionen (stark vereinfacht, spontan und absolut ins Unreine) und hoffe, dass die Verständigung dann besser gelingt.

 

1.) In einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung gibt es in der Regel wenigstens zwei, meist mehrere politische Parteien, die alle um die besten Lösungen für die alltägliche Regelung menschlichen Miteinanders streiten.

 

2.) Sie streiten dabei aber eben nicht um ein Menschenbild.

 

3.) Grob gesehen gibt es nur zwei sich grundsätzlich widerstreitende Menschenbilder: ein freiheitliches und ein unfreies. Beide mit ihren vielen Varianten näher zu beschreiben wäre allerdings eine Doktorarbeit für sich und führt hier im Moment zu weit.

 

4.) Ein Staat, dessen Gesetze von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung getragen sind, kann nur auf einer Verfassung gründen, die auch ein gemeinsames freiheitliches Menschenbild bekennt und schützt. Sie kann nicht auch ein unfreies Menschenbild schützen. Damit beginge ein Staat 'Selbstmord'.

Auch § 4 GG Meinungsfreiheit kann nicht gegen § 1 ein unfreies Menschenbild propagieren. das ist in § 18 (1) geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (§ 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (§ 5 Absatz 3), zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

Und § 19 (1) legt fest, das der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet werden darf.

 

 

5.) Letztendlich ist die Gesetzgebung dazu da, das Miteinander der Menschen nach der freiheitlichen Grundordnung zu regeln. Bestraft wird also, wer dieses freiheitliche Miteinander behindert oder gar zerstört.  Das ist doch ein fundamentaler Zusammenhang zwischen Grundrecht und Strafrecht, der bis in die banalsten Straftaten hineinreicht.

 

6.) Politische Kämpfe in einer freiheitlichen Demokratie bewegen sich normalerweise und erlaubterweise im Rahmen des freiheitlichen Menschenbildes. Solange sie das tun, interessiert sich vermutlich kein Strafrecht dafür.

 

7.) Bei dem, was ich anspreche,

geht es aber um verdeckte gesellschaftliche Kämpfe, die sich nicht im Rahmen des freiheitlichen Menschenbildes bewegen.

Die haben mit Politik zunächst gar nichts zu tun. Das ist nur dann der Fall, wenn ganze Parteien oder deren Flügel ein unfreies Menschenbild vertreten. Ab da muss man das dann aber von der Politik gelöst betrachten. Dann geht es um den grundlegenderen Schutz der Demokratie überhaupt. Das Strafrecht kommt also bei der Politik erst ins Spiel, sobald gesellschaftliche Vorgänge oder Kämpfe ein unfreies Menschenbild, mit ebenso der Freiheit entgegenwirkenden Methoden durchsetzen wollen.

 

Das ist es, worum es mir geht und wovon ich Anzeichen im Hintergrund der Loveparade sehe, die als ein gesellschaftliches Großereignis auch ein geeignetes Terrain für verdeckte Vorhaben ist. 

 

Weil derlei menschenfeindliche Bestrebungen mit dem Menschen letztlich nicht funktionieren, enden solche Methoden und Zielsetzungen, wie die Geschichte lehrt, in der Regel in großen Katastrophen. Bis zu dieser aber kann während der Inkubationszeit sehr viel Schlimmes und Leidvolles in einer solchen Gesellschaft geschehen, das sich dann in kleineren Katastrophen niederschlägt. Die Loveparadekatastrophe ist m.E. so eine 'kleinere' Katastrophe mit Signalwirkung für Kommendes Größeres, das eintreten wird, wenn man das Signal nicht aufgreift und den Karren noch rechtzeitig umlenkt.

 

8.) Die diversen in dem Beispiel von Frau Kluge-Scherschel aufgezeigten Demonstrantengruppen und Solodemonstranten bewegten sich aller Wahrscheinlichkeit nach alle im Rahmen des freiheitlichen Menschenbildes. Nicht aber eben diejenigen, von denen man vermuten kann, dass sie die Strafanzeige gezielt zwecks Einschüchterung missbrauchten. Gezielte Einschüchterung als Methode entspringt einem unfreien Menschenbild, ist entsprechend verfassungswidrig und auch strafrechtlich relevant.

 

Dass solches bei der vorliegenden Strafanzeige geschehen sein soll, lässt sich an diesem einen Vorkommen natürlich noch nicht dingfest machen. Es sei denn es gäbe schriftliche Belege oder jemand würde das offen zugeben, was ja beides wohl nicht zu erwarten ist.

 

Aber ich schrieb ja, dass dieses Ereignis für mich schon das zweite, genauer gesagt im Gesamtkontext meiner Recherche zur Loveparade sogar schon das vierte dieser Art ist. Das Problem ist, dass die äußere Erscheinung, das Instrument, das die Einschüchterung transportiert (und es gibt ja außer Einschüchterung auch noch anderes Unerlaubtes zu transportieren) jedesmal ein anderes ist, dass eben das System rein äußerlich materiell nicht zu erkennen ist. Wie gesagt 'Suchbildmethode', es bewegt sich auf den Linien völlig normaler Alltagsereignisse, die, wenn man sie wie üblich betrachtet, eben nichts, rein gar nichts hergeben. Sie sind optimale Tarnung.

 

 

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Vielleicht ein Beispiel zu Punkt 5) in #192

Frau Kluge-Scherschel schreibt: "Die Pro Demonstranten beschwerten sich lauthals, vor allem bei uns, dass sie diese Demo angemeldet hätten und der Vorplatz ihnen gehöre. Sie selber war als Solodemonstrantin dort und von solchen waren demnach ca 50 Personen da, die nichts angemeldet hatten. 

 

Es geht also ums freiheitliche, gleichberechtigte Miteinander. Bis hier hinein reicht sehr wohl auch der Arm des Grundgesetzes. Die eine Gruppe macht der anderen den Platz streitig. Darf sie das? 

 

Zunächst gilt: § 8 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

dann könnte § 21 VersG eventuell greifen.

"Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

Ich kann im Moment auf die Schnelle kein Gesetz finden, was einer angemeldeten Versammlung im Freien ein Vorrecht auf den Ort als solchen gibt, _(wäre z. B. für den 24.7. im Tunnel wichtig)_ außer § 21, der nur bei grober Störung etc. eine begründete Anzeige nach sich ziehen könnte. Ich verstehe jedenfalls § 8 GG so, dass man eine friedliche Versammlung erst einmal grundsätzlich nicht anmelden muss.

 

Wenn sich in diesem Fall bei ausreichendem Platz der ProGruppe eine Kontragruppe beigesellt hat, dürfte das vermutlich keine grobe Störung sein, gleichwohl konnte es natürlich der angemeldeten Gruppe arg quer gekommen sein. Aber das wäre sicher kein  Grund für eine Strafanzeige.

 

Auch hier ist es nicht die politische Ebene, die ich meine. Es ist ja politisch vollkommen in Ordnung, wenn sich Pro und Kontra gleichzeitig und friedlich an einem Ort engagieren. Sich gegenseitig den Platz streitig zu machen ist m.E. dagegen schon grundgesetzrelevant. Das ist der anfang eines kleinen Krieges.

 

Von daher könnte die Geschichte wohl eher in die Richtung gehen, die Lothar Evers andeutet. Wenn nämlich stimmt, was er sagt, dass zuerst auch die ProLeute gedrängelt werden mussten, sich anzumelden, dann kann gut sein, dass jemand ihnen den Tipp gab, dass man, wenn sie das tun, dann die nicht angemeldeten Gruppen anzeigen könne. Das wäre wieder so ein Trick. 

Dieser Tippgeber wäre dann derjenige welche, dessen Absicht man wegen möglicher Einschüchterungsabsicht auf den Zahn fühlen müsste.

Beste Grüße

Blue

 

 

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PS 2

Henning Ernst Mueller schrieb:
 

2. Zur Information durch die StA

Ich muss daran festhalten, dass die StA im Ermittlungsverfahren grds. keine Informationen herausgeben sollte. Wenn die Beschuldigten das nun öffentlich machen wollen, können sie dies ja tun. Aber ich denke, auch Sie würden, wenn gegen Sie ermittelt wird, nicht gern zB aus der Bild-Zeitung erfahren wollen, was die StA über Sie denkt.

Ich habe diese Regel nicht demontieren wollen. Ich stimme  Ihnen vielmehr zu. Mit meiner Auflistung wollte ich nur aufzeigen, was alles den Missbauch ermöglicht, wenn man denn Gebrauch davon machen will.

 

Quote:
Dass im Kontext der Loveparade alle prominent seien, ist ein Fehlschluss. Prominent sind Herr Sauerland und Herr Schaller, nicht aber irgendwelche ihrer Mitarbeiter und selbstverständlich auch nicht die Gegendemonstranten.

Ich schrieb " alle Verantwortlichen der Loveparade", also Herr Sauerland und Herr Schaller und Polizei etc.

 

Quote:
3. Zum Uniformverbot

Mein Hinweis auf  "typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund" ist ein Hinweis auf die Wirklichkeit, in der eine strafbare  Uniformierung typischerweise z.B. bei Rechtsradikalen auftritt. Auch bei diesen Leuten ist aber eben das Uniformtragen strafbar, gerade nicht die Gesinnung!

 

Warum nur trennen Sie das immer so? Die politische Gesinnung und die Uniform, das gehört hier doch unzertrennlich zusammen. Das Gesetz macht sich zwar an der Uniform fest, aber bestraft wird letztlich die damit transportierte Gesinnung. Es gibt das Gesetz wegen der radikalen Gesinnung und nicht wegen der Uniform.

Sie trennen doch auch nicht die Karosserie vom Motor, wenn sie ein Auto beurteilen und kaufen wollen. 

Gruß

Blue

 

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Hallo Herr Prof.Dr. Müller,

 

ich habe von einem Bekannten erfahren, dass hier mein "Fall" besprochen wird. Hier die Informationen, die ich habe:

Am 6.9.2010 gab es eine Ratssitzung mit einer angemeldeten Demonstration pro Oberbürgermeister. Ich habe im Vorfeld vergeblich versucht eine Besucherkarte zu bekommen. So habe ich mich allein, mit einem von mir entworfenen TShirt (Aufdruck Vorderseite:LP Duisburg, 21 Tote, 511 Verletzte, Rückseite:Adolf S. treten Sie zurück, sofort) vor dem Rathaus eingefunden. Es waren außer mir noch ca. 50 Bürger da, die ebenfalls gegen den OB votierten. Es gab vereinzelte selbst geschriebene kleine Schilder. Ich kannte keinen der anderen BürgerInnen. Es war viel Presse da. Die Pro Demonstranten trugen ebenfalls TShirts, alle mit einheitlichem Aufdruck, an den Text kann ich mich nicht mehr erinnern. Außerdem war die Fraktion der Linken da, auch sie trugen einheitlich bedruckte TShirts, die sie auch schon mal bei einer Ratssitzung getragen haben. Diese Gruppe stand jedoch ganz woanders. Ich, und eine andere Bürgerin waren die einzigen mit TShirt, die den Gegen-Demonstranten angehörten. Die andere Bürgerin hatte jedoch einen völlig anderen Text als ich. Zusammengefasst: In der Gegen Gruppe gab es 2 Frauen mit uneinheitlichem Aufdruck!

Die Pro Demonstranten beschwerten sich lauthals, vor allem bei uns, dass sie diese Demo angemeldet hätten und der Vorplatz ihnen gehöre. Es kam nach einiger Zeit ein Polizist auf uns zu und sprach mich an (ich wurde vorher zu einem Interview gebeten, aber auch andere wurden ständig interviewt), ob ich die Gruppe leitete. Ich informierte ihn, dass wir uns alle nicht kennen, wir wohl alle spontan hierher gekommen seien und ich nicht die Gruppe anführe. Er ließ aber nicht locker und meinte, er brauche nur einen Namen, dann sei diese spontane Demonstration angemeldet und wir könnten auf dem Platz verbleiben, wenn er keinen Namen bekäme müssten wir den Platz räumen. So habe ich ihm meinen Namen gegeben.

Als die Ratssitzung begann, bin ich in den Vorraum gegangen, da dort die Sitzung per Lautsprecher übertragen wurde.

Die Demonstration verlief völlig unspektakulär, wenn man mal von den vielen Presseleuten absieht. Es passierte überhaupt nichts, es kam lediglich zu lauten verbalen Äußerungen. Das alles kann man im Archiv der Lokalzeit auch wunderbar nachvollziehen. Auch, dass ich allein auf weiter Flur mit meinem TShirt da stand.

Am 15.11.2010 bekam ich eine Vorladung in der Ermittlungssache wegen einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz. Meine Vernehmung als Beschuldigte sei erforderlich. Damit bin ich zum Anwalt. Der hat ein umfangreiches Schreiben verfasst.

Am 7.1.2011 hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf:Unbefugtes Tragen von Uniformen eingestellt.

Mein Anwalt hat in den Akten gesehen, dass ein Polizeihauptkommissar die Ermittlung in Gang gesetzt hat.

Der Staatsanwalt hat gegenüber der Lokalzeit des WDR gesagt, dass die Polizei bei einem Anfangsverdacht(?) ermitteln müsse.

Die weiteren wesentlichen Aussagen des Staatsanwalts zum Vorwurf Unbefugtes Tragen von Uniformen kann man in der Lokalzeit hören.

Auch, dass dieser Staatsanwalt meinte, das Verfahren würde wahrscheinlich eingestellt werden, obwohl es schon längst eingestellt war.

Dieses ist einer anderen Duisburgerin ebenfalls passiert, Demo an einem anderen Tag, aber gegen den OB. Kein Vorwurf des Unbefugten Tragens von Uniformen, da sie kein TShirt getragen hat. Wir haben uns durch diese Angelegenheit kennen gelernt.

 

Mein Anwalt sagte, er habe in seiner Praxis noch nicht von einem derartigen Vorgehen/Fall gehört, geschweige selbst erlebt. (Die Kanzlei ist eine altehrwürdige in Duisburg).

 

Sind das genug Informationen?

Bei mir verbleibt ein übler Geschmack, mein Rechts- und Demokratieverständnis hat gelitten. Ich werde mich trotzdem nicht abhalten lassen,weiter meine (Noch) Grundrechte wahrzunehmen.

 

Ich finde, gerade die Duisburger Staatsanwaltschaft hat eigentlich genug zu tun, als sich mit solch einem Pipifax zu beschäftigen, außer man möchte Bürger einschüchtern.

Doris Kluge-Scherschel

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Hallo Frau Kluge Scherschel,

schön dass Sie hier vorbeischauen. 
Habe mir inzwischen einige Fotostrecken von den Demonstrationen am 6. September angesehen. 
Die beste ist hier:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Ratssitzung-Duisburg-id3661075.html

Dort sind die anderen beiden Gruppen zu sehen:

Die Parolen auf deren T-Shirts lauten:
Duisburg kann besser...
...ohne OB Adolf S.

Gerechtigkeit statt Vorverurteilung...
Unser OB muss bleiben

Mir ist in der Tat schlaierhaft, warum sich der Vorwurf "Uniformierung" nicht gegen diese Gruppen sondern gegen Sie mit diesem individuellen T-Shirt richtet.

Hat die Akteneinsicht Ihres Anwaltes Aufschluss darüber gegeben, ob sich die Anzeige der Polizei (auch) gegen die beiden anderen Gruppen richtete? 
Können Sie mir eventuell eine Kopie dieser Akteneinsicht überlassen? 

(PS)
@Professor Müller
eventuell könnte es auf dieser Grundlage lohnen, hierzu einen eigenen blog zu eröffnen, und diesen hier weiter für die (eigentliche) Loveparade frei zu halten...

 

 

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Nein, das hat die Akteneinsicht nicht ergeben. Die Akten gibt keiner heraus, auch mein Anwalt nicht. Der darf mir wohl nur davon berichten, keine Kopie machen. Ich hoffe, dass das stimmt, so wurde mir jedenfalls berichtet.

Ja, die Fotostrecke ist klasse und zeigt doch wohl eindeutig, was vor Ort los war. Und damit wird diese ganze Angelegenheit absolut dubios.

Wie könnte ich denn erfahren, ob es gegen die anderen auch Anzeigen gab? Also die Linken werden sicher Auskunft geben, aber bei den CDU Leuten bin ich nicht sicher.

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D. Kluge-Scherschel schrieb:

Wie könnte ich denn erfahren, ob es gegen die anderen auch Anzeigen gab? Also die Linken werden sicher Auskunft geben, aber bei den CDU Leuten bin ich nicht sicher.

Hallo Frau Kluge-Scherschel,

ja prima, dass Sie sich hier melden und infos geben.

 

Hallo Lothar

Aber schreibt Frau Kluge-Scherschel nicht, dass die Pro Sauerland Gruppe, also wohl die CDU, die Demonstration angemeldet hatte. Dann war eine Strafanzeige doch hinfällig. Oder sehe ich das falsch. Waren die Linken auch angemeldet? 

Ich verstehe die Info so, dass die ca. 50 Gegner separat und unangemeldet und unorganisiert da waren.

Gruß Blue

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studio2010loveparade schrieb:

Hallo Frau Kluge-Scherschel,

ja prima, dass Sie sich hier melden und infos geben.

 

Hallo Lothar

Aber schreibt Frau Kluge-Scherschel nicht, dass die Pro Sauerland Gruppe, also wohl die CDU, die Demonstration angemeldet hatte. Dann war eine Strafanzeige doch hinfällig. Oder sehe ich das falsch. Waren die Linken auch angemeldet? 

Ich verstehe die Info so, dass die ca. 50 Gegner separat und unangemeldet und unorganisiert da waren.

Gruß Blue

Die Pro Sauerland Gruppe musste wohl auch erst gedrängelt werden, anzumelden. Hatte in einem ersten Flugblat kein Impressum. Es wäre einfach interessant zu wissen, ob diese Gruppe Anzeige erstattet hat, oder die Polizéi aus eigener Initiative. Das müsste sich aber noch recherchieren lassen...
 

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D. Kluge-Scherschel schrieb:

Nein, das hat die Akteneinsicht nicht ergeben. Die Akten gibt keiner heraus, auch mein Anwalt nicht. Der darf mir wohl nur davon berichten, keine Kopie machen. Ich hoffe, dass das stimmt, so wurde mir jedenfalls berichtet.

Ja, die Fotostrecke ist klasse und zeigt doch wohl eindeutig, was vor Ort los war. Und damit wird diese ganze Angelegenheit absolut dubios.

Wie könnte ich denn erfahren, ob es gegen die anderen auch Anzeigen gab? Also die Linken werden sicher Auskunft geben, aber bei den CDU Leuten bin ich nicht sicher.

Im Zweifelsfall indem man bei der Polizei noch mal nachfragt, von der Presse aus. Werde mich nach Karneval mal drum kümmern.

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D. Kluge-Scherschel schrieb:

Nein, das hat die Akteneinsicht nicht ergeben. Die Akten gibt keiner heraus, auch mein Anwalt nicht. Der darf mir wohl nur davon berichten, keine Kopie machen. Ich hoffe, dass das stimmt, so wurde mir jedenfalls berichtet.


@ Professor Müller:
Darf nur ein Anwalt Akteneinsicht nehmen?
Und die Akte seiner MandantIn nicht einmal zu lesen geben?
 

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Lothar Evers]</p> <p>[quote=D. Kluge-Scherschel schrieb:

Nein, das hat die Akteneinsicht nicht ergeben. Die Akten gibt keiner heraus, auch mein Anwalt nicht. Der darf mir wohl nur davon berichten, keine Kopie machen. Ich hoffe, dass das stimmt, so wurde mir jedenfalls berichtet.

 

Habe mich zur Akteneinsicht bei befreundeten Juristen noch einmal schlau gemacht:
In der Tat ist die Akteneinsicht ein Privileg der Anwälte. Geregelt ist das in § 147 Strafprozessordnung (StPO).

Wenn man also vollständige Auskunft aus der Akte will, muss man sich einen Anwalt nehmen. Der unverteidigte Beschuldigte hat deutliche eingeschränkte Möglichkeiten Aktenabschriften oder Auskünfte daraus zu erhalten.
Der anwalt hat sich mit Sicherheit eine Kopie gemacht.
Und er sollte auch Ihnen eine überlassen
Das ist nicht nur nicht verboten, sondern durchaus üblich.
Daher rege ich an, dass Sie es noch einmal versuchen.
Viel Erfolg!

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PS:

Blue schrieb:
Wie wollen Sie das Verhalten denn erkennen, wenn es organisiert und nicht vom Menschenbild zu trennen ist? Etwa wenn es sich um das Verhalten einer Gruppe von Menschen handelt.

muss heißen,: "einer Gruppe, die sich nicht als Gruppe darstellt"

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Und was sagt die versammelte 'Juristenrunde' und unser Prof. Jur. denn dazu, Info von Doku:

 

04.03.2011 – Ehrung für umstrittenen Forscher
„Prof. Michael Schreckenberg, Stauforscher an der Universität Duisburg-Essen (UDE), wird am Samstag in Salzburg feierlich in die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste (EASA) aufgenommen. Damit ehrt die EASA Schreckenbergs Forschungsleistungen für die Theoretische Physik, insbesondere für die Physik von Transport und Verkehr.“
http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Ehrung-fuer-umstrittenen-Forscher_aid_971816.html

 

Zitat: „…Schreckenberg sagte im Nachhinein, dass er die Tunnelsituation so nicht gekannt habe. Als Gutachter habe er sich jedoch nichts vorzuwerfen."

 

Das Wörtchen "jedoch" macht mich stutzig. Das ist ein Widerspruch. Was hat das zu bedeuten? Sagt er damit durch die Blumen, dass ihm wichtige Informationen zum Tunnel fehlten, etwa das Konzept für Ein UND Ausgang und dass das Gutachten als solches, angesichts dieser fehlenden Info OK war? 

 

Aber mal ehrlich, es kann  einfach nicht sein, dass „..er die Tunnelsituation so nicht gekannt habe“ bestenfalls müsste man mal klären, was er mit „so“ meint.

 

Stehen die Dinge schon so Kopf, dass fähige Wissenschaftler nichts Juristisches zu befürchten haben, weil sie mehr wert sind?

 

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Zu intelligenter Preisvergabe schon einmal hier.

Um allerdings  Schreckenbergs Äußerungen  zu interpretieren, müsste man den genauen Wortlaut kennen. Im RP-Artikel handelt es sich um ein indirektes Zitat im Wortlaut des Journalisten.

 

Henning Ernst Mueller schrieb:
Um allerdings  Schreckenbergs Äußerungen  zu interpretieren, müsste man den genauen Wortlaut kennen. Im RP-Artikel handelt es sich um ein indirektes Zitat im Wortlaut des Journalisten.

.....ja, ja.. war mir bewusst. wollte nur nach mildernden Umständen Ausschau halten. ;-)

 

 

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Demo

Ich war auch dort, ohne Shirt. Am Fenster im EG stand am Fenster (innen) ein Polizist und filmte die Anti-Sauerland-Demonstranten, auch mich. Ich wette zweierlei: 1. Diese wurden damit von der Stadt"spitze" beauftragt, 2. die Stadt"spitze" hatte die Anzeige gemacht, bzw. veranlasst. Die Pro-Sauerland-Gruppe bestand aus Anhängern der Ditib und Milli Görüs, evtl. auch der MHP zugetanen illegalen, in Duisburg jedoch legalen islami(sti)schen Vereinen (s. Rheinhausen), sowie aus CDU-Rentnern und -Pensionären und dem Sauerland-Clan. Eine Türkin war es gewesen (vermutlich Studentin) die sich lautstark gegen Frau Kluge-Scherschel gewandt hatte (in einer sehr aggressiven und einschüchternden Weise). Vielfältigen Kommentaren bei derwesten.de war im Vorfeld zu entnehmen, dass es zwei Lager und zwei Demos geben wird. Es sollte dabei suggeriert werden, dass es eine einzige Pro-Sauerland-Demo geben werde. Man stand jedoch teilweise nicht einmal zusammen.                     

(Oh) Schreckenberg

ist 1. Duisburger, muss 2. genauso wie Kollege Klüpfel die "Tunnelsituation'" gekannt haben, hat sich 3. Vorwürfe zu machen, gegen ihn muss 4. strafrechtlich ermittelt werden

Strafanzeigen

klar, Einschüchterungstaktik, Ziel: ein Demontrationsverbot wie in Saudi-Arabien (Achtung Blue, es ist bekannt, dass die Demokratie unterwandert wird, ja, das Menschenbild ist menschen- und demokratiefeindlich, ja, da ziehen die alle an einem Strang, ja, auch die Bundesregierung, ja, auch Europa, ja, weltweit)

 

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Felix Licht schrieb:

Demo

Ich war auch dort, ohne Shirt. Am Fenster im EG stand am Fenster (innen) ein Polizist und filmte die Anti-Sauerland-Demonstranten, auch mich. Ich wette zweierlei: 1. Diese wurden damit von der Stadt"spitze" beauftragt, 2. die Stadt"spitze" hatte die Anzeige gemacht, bzw. veranlasst.

Schöner wäre es sicher, Frau Kluge Scherschel schaut in die Akte mit Originalanzeige und wir haben ein gemeinsames Bild.
Wenn es allerdings bei Wetten bleibt, würde ich eine Flasche Cremant de Loire gegen "städtische Intervention setzen.

Meine bisherigen Recherchen zeichnen etwa folgendes Bild:
Für den Tag war (mindestens) eine Pro-Sauerland Demo (wenn auch nach ersten Schwierigkeiten) angemeldet.
Es war keine Anti Sauerland Demo angemeldet, aber zahlreiche Anti Sauerland Demonstranten mit Transparenten, Sandwiches und T-shirts vor Ort.
Darunter die von Frau Kluge Scherschel der Linksfraktion zugeordnete Gruppe mit einheitlichen T-shirts.

Die Pro und Anti Gruppen mögen sich nicht. Der zuständige Polizist hat das Problem, nicht wenige Teilnehmer auf der nicht angemeldeten Anti Demo zu haben. Das kann er so nicht stehen lassen. (Legalitätsprinzip) Irgendwie wählt er Frau Kluge Scherschel (vielleicht auch noch weitere Personen).
Die meldet Spontandemo an. So weit so deeskalierend. Der Mittag verläuft und endet friedlich.

Die Eskalation geschieht meiner Meinung nach erst anschliessend. Entweder im Polizeipräsidium (Staatsschutz) über deren Schreibtisch der Vermerk des diensthabenden Polizisten an die Staatsanwaltschaft geht. Oder auch erst dort, bei den Staatsanwälten.

Da wird -völlig neben der Sache- der Verstoss gegen das Uniformverbot zugelegt.
Und damit eine verfahrenseröffnung erst ermöglicht.
Wenn jemand wirklich gegen die in Duisburg beliebten Schwarz-weissen Tshirts vorgehen wollte, müsste er/sie vor Ort die Personalien mehrerer Personen mit gleichem TShirt aufnehmen und nicht die einer Person mit Unikat.

Hoffe aber immer noch, wir werden schlauer an weiteren Fakten.

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lothar evers schrieb:
Die Pro und Anti Gruppen mögen sich nicht. Der zuständige Polizist hat das Problem, nicht wenige Teilnehmer auf der nicht angemeldeten Anti Demo zu haben. Das kann er so nicht stehen lassen. (Legalitätsprinzip)

Mit Bezug auf § 8 GG: Wieso kann der das so nicht stehen lassen???

Und was hat das mit dem Legalitätsprinzip zu tun?

 

 

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