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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Da die Sachlage mittlerweile offenkundig ist, würde ich mich sehr wundern, wenn die Uni Bayreuth den Doktor nicht wieder einzieht. Denn das würde die Reputation der Universität, insbesondere ihrer Juristischen Fakultät erheblich beschädigen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte studio2010loveparade,
in der Moderation sind wir uns einig, kein fremdes posting zu editieren, sondern - wenn ein Moderationseingriff nötig wird - den Kommentar ganz zu löschen. Sonst würde ein Posting entstehen, was der Kommentator inhaltlich so gar nicht posten wollte. Der Kommentator kann ja die sachlichen Teile noch einmal posten.
Ich werde mir überlegen, ob ich auch Ihr zitierendes posting lösche. Bitte sichern Sie es ggf., damit die sachlichen Inhalte nicht verloren gehen. Und bitte: Es macht wirklich keinen Sinn, die Mitdiskutierenden auf persönlicher Ebene anzugreifen; das (angebliche) Menschenbild eines anonymen Kommentar-Schreibers ist für die Love Parade Aufklärung doch völlig unerheblich.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kommentatoren,
ich habe (und werde das künftig tun) Kommentare mit persönlichen Anwürfen und Beleidigungen gelöscht. Dafür bietet der Beck-Blog seit jeher kein Forum. Ich möchte mich ausdrücklich (auch) bei BlaBla bedanken, der durch sein kritisches Nachhaken ja tatsächlich z.B. verursacht hat, dass "Die Leserin" und andere sich das TraffGo-Gutachten noch einmal ganz genau angeschaut und den Inhalt hier reflektiert haben. Ich weiß nicht, ob das wirklich im Sinne von BlaBla war (obwohl ja, wie schon dargelegt wurde, genau dies die Funktion des advocatus diaboli ist). Also bitte: Weiterdebattieren, aber Beleidigungen unterlassen, dazu ist die Sache zu wichtig.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
hier sollte eigentlich die Frage der plagiierten Doktorarbeit des Ministers im Vordergrund stehen, nicht mögliche sonstige Fehlverhaltensweisen oder angebliche Skandale, die vielleicht an anderer Stelle angebrachter sind (siehe Beiträge zur Gorch Fock und zur Kunduz-Affäre). Was aber einen gewissen Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher (Fehl)Leistung und politischem Amt herstellt, ist nun - nachdem schon etwa die Hälfte der Arbeit im Verdacht steht, aus Freemdtexten abgeschrieben bzw. nicht selbst erstellt zu sein - das zweimalige glatte Lügen des Ministers:
1. die ehrenwörtliche Versicherung, die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erstellt zu haben, die nach § 8 Nr.6 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Bayreuth, abzugeben ist und - soweit ich informiert bin - auch abgegeben wurde.
2. Die "Erklärung" am gestrigen Tage, in der er wiederum erklärte, die Arbeit in "mühevoller Kleinarbeit" selbst erstellt zu haben.
Diese Charakterlosigkeit ist wirklich erschütternd, und sie wäre es für mich im Übrigen auch (das muss man ja leider "betonen") bei einem Amtsträger aus jeder anderen Partei.
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wenn die Angaben in wikia sich als richtig herausstellen, dann sind (neben der Einleitung) auch andere Teile der Arbeit betroffen, in denen der Wissenschaftler lt. Abschnittsüberschrift vorheriges zusammenfassend analysiert, Folgerungen bzw. ein Resumee zieht, nur ein Beispiel:
In dem Abschnitt:
"Zwei Verfassungsgebungsprozesse - ein Resumee" ab S. 358 der Dissertation sind wesentliche Teile (fast) wörtlich übernommen aus einer politikwissenschaftlichen Hausarbeit, die ein Professor der FU in seinen Materialien als Beispiel einer gelungenen Hausarbeit ins Internet gestellt hat, nicht ohne die Anonymität des Studenten zu schützen, aber dennoch unter Hinweis auf den Urheberschutz (Quelle).
Trifft dies zu, dann kann auch gegenüber der Uni Bayreuth nicht mehr argumentiert werden, die wissenschaftliche Substanz der Arbeit sei nicht betroffen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die Stellungnahme Herrn zu Guttenbergs im Wortlaut (Video-Quelle):
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Frau/Herr Neukamm,
es gibt Grenzfälle, natürlich. Ein konkreter juristischer Sachverhalt kann möglciherweise nicht auf 30 verschiedene Arten stilistisch angemessen formuliert werden (wenn es schon 25 Lehrbücher gibt, wie etwa zum AT des StGB), so dass man automatisch in gleichartige Formulierungen kommt. Ich glaube nicht, dass irgendjemand ernsthaft in einem solchen Fall Plagiats-"Alarm" schreit.
Daher: Ginge es um solche Fälle (oder Fälle von einzelnen vergessenen Fußnoten oder einzelnen vergessenen Anführungsstrichen), brauchten wir uns nicht über die Diss. von Herrn zu Guttenberg zu unterhalten. Aber leider geht es um mehr, nämlich darum, dass über die ganze Arbeit hinweg absatz- und passagenweise längere Textfragmente aus anderen Arbeiten kopiert wurden, und dies eben nicht bei juristischen Allgemeinplätzen und nicht aus Lehrbüchern. Für mich gab die Entdeckung, dass große Teile der Einleitung aus der FAZ abgeschrieben sind, den Ausschlag für die Annahme, dass hier gravierend gegen wissenschaftliche Standards verstoßen wurde. Es gibt etliche Stellen (von den insgesamt Dutzenden), in denen weder Anführungsstriche noch Fußnotenbeleg noch Eintrag im Literaturverzeichnis vorhanden sind: Sie sehen sicherlich, dass dies kaum noch mit "Flüchtigkeit" erklärt werden kann. Hätte Herr zu Guttenberg an jede dieser Stellen einen Fußnotenbeleg gesetzt, dann würde man ihm nicht mehr so vehement "Plagiat" vorwerfen, sondern lediglich einen (gravierenden) Verstoß gegen Zitierregeln, weil er die Anführungsstriche weggelassen hat. Aber es hätte den Gutachter sicherlich die Stirn runzeln lassen, wenn gleich in der Einleitung hinter jedem Satz ein Fußnotenbeleg gestanden hätte. Gerade hieran zeigt sich: das Weglassen der Belege hat System!
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
PS: Ich weiß nicht, was die Übernahme von literarischen Metaphern in den Alltagssprachgebrauch mit der Verletzung wissenschaftlicher Standards zu tun hat. DAMIT wird man Herrn zu Guttenberg nicht entlasten können, die gefundenen kopierten Stellen gehen teilweise über mehrere Absätze!
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
hier im Beck-Blog führen wir eine Debatte in etwas zurückhaltenderem Stil (als er auf anderen Plattformen zum Teil üblich ist), den wir als Moderatoren auch versuchen zu schützen. Es sind deshalb zwei Kommentare gelöscht worden. Bitte unterlassen Sie Schmähkritik.
Danke
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Aus dem schon oben verlinkten Artikel, der sich insb. mit crowd disasters befasst (Helbing/Johansson: Pedestrian Crowd and evacuation dynamics) . Es sind insb. solche Artikel, die sich mit der Prävention von solchen traurigen Ereignissen befassen, weshalb ich einen gewissen Respekt vor der Wissenschaft "Fußgängerstromdynamik" bzw. "Verkehrsstromphysik" habe, und weshalb ich auch die hier von einigen vorgebrachten Pauschalvorbehalte gegen diese Wissenschaftler nicht für stichhaltig halte. Das Gegenteil ist allerdings der Fall, wenn dieselbe Profession - im Angesicht eines Ereignisses, dessen Verhinderung sie doch anstreben sollte - den Eindruck erweckt, als ginge es ihr v.a. darum, ihren eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, nachdem mit ihrer Hilfestellung eine Veranstaltung genehmigt wurde, die sie mit gutem Gewissen nicht hätte befürworten dürfen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@RA Schleicher: Die von mir durchgeführte Ausbildung besteht ja nur zum geringsten Teil in Klausuren und Hausarbeiten, sondern v.a. in Vorlesungen und Seminaren. Leider kommen nicht alle Studenten in die Vorlesungen (vielleicht weil ich die Studenten ganz gern nach ihrer Meinung frage und das ein bisschen lästig ist?) Ich kenne keinen Prof, der in seinen Vorlesungen eigene Meinungen der Studis nicht schätzt. Selbstverständlich lese ich nicht alle Klausuren und Hausarbeiten (bei einer Betreuungsrate von 100 zu 1 unmöglich), aber ich weise natürlich auch die Korrektoren darauf hin, dass und wie (nämlich positiv) sie eigene Meinungen der Studenten beurteilen sollen. Dass das Jurastudium die eigene Meinung systematisch abtrainiert, halte ich für Quatsch.
Wieder zum Thema: Guttenberg wurde in Bayreuth sicherlich auch nicht die eigene Meinung abtrainiert. Und die ist jetzt auch nicht sein Problem.
@BK: Ich weiß nicht, von welchem Stand Herr Falter ausging, als ihn die BILD befragte. Vor der Entdeckung der FAZ-Übernahme für die Einleitung war es ja vielleicht noch ein Grenzfall. Inzwischen muss man mit einer wesentlich größeren Anzahl von Plagiatstellen rechnen (es sind über 50 Seiten der Diss. betroffen). Dann ist die Grenze auch in Bayreuth irgendwann klar überschritten.
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