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Meine Kommentare
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
PS: Man wird gespannt sein dürfen auf die Urteilsgründe. Ein Einverständnis, das keine Einwilligung ist und auch kein § 242 BGB? Auswirkungen auf Personensuchmaschinen? Fotos in Social Networks? Google Street View und sonstige neue Google-Funktionen sind damit m.E. nicht legitimiert. Und wieso die Hinweise auf den gar nicht streitgegenständlichen Fall extern ins Netz gestellter Fotos? Antwortet der BGH hier schon auf die andere Thumbnaildiskussion aus Hamburg, wo jemand partout keine Bilder ins Netz stellen wollte und sich hart gegen Google zur Wehr setzte (mit Unterstützung des OLG Hamburg)?
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Es tauchen inzwischen neue Papiere und Informationen zu den ACTA-Sperrplänen auf
http://www.publicknowledge.org/pdf/acta-leak-20100212.pdf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzsperren-bleiben-bei-Anti-Pira...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Zm Stand der europäischen Sperrungsdiskussion:
Das umstrittene französische „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“ (sog. HADOPI-Gesetz) ist am 01.01.2010 im dritten Anlauf in Frankreich in Kraft getreten. Danach werden bei Urheberrechtsverstößen zunächst zwei Verwarnungen ausgesprochen. Beim dritten Verstoß ist der Vertrag über den Internetzugang zu kündigen und ein zeitlich befristetes Verbot (max. ein Jahr) des Abschlusses eines neuen Vertrages anzuordnen (sog. Three-Strikes-Verfahren). Gegen das Three-Strikes-Modell bestehen insbesondere verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.
In Großbritannien soll nun eine ähnliche Regelung voran gebracht werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde bereits von der britischen Regierung präsentiert. Dieser Entwurf sieht ebenso wie das französische Gesetz die Sperrung des Internetzugangs nach zwei Warnbriefen vor.
Auch in Spanien war eine Regelung nach französischem Vorbild geplant. Nach heftigem Widerstand nahm die spanische Regierung jedoch Abstand von einem Three-Strikes-Modell und setzt nun auf eine Sperrung der Webseiten, die illegale Downloads ermöglichen. Ein entsprechend geänderter Gesetzesentwurf wurde am 08.01.10 auf den Weg gebracht. In Deutschland ist ein vergleichbares Gesetz zurzeit nicht geplant. In der Europäischen Gemeinschaft werden zwar die Rufe nach einem intensiveren Vorgehen gegen illegales Filesharing lauter, dennoch ist eine Regelung auf EU-Ebene, die dem Three-Strikes-Modell entspricht, momentan nicht geplant.
Ein derartiges Modell ließe sich auch schwerlich mit dem kürzlich novellierten Telecom-Paket der EU vereinbaren.
Explizit wird hierin betont, dass Maßnahmen, die den Nutzer vom Internetzugang abschneiden oder anderweitig die Nutzung bestimmter Dienste beeinträchtigen, mit den Grundrechten und Grundfreiheiten in Einklang stehen müssen. Auch müssen einer Reihe von Verfahrens- und Rechtsstaatsprinzipien berücksichtigt werden. So hat z. B. eine Anhörung zu erfolgen; ferner muss die Unschuldsvermutung beachtet werden. Zu gewährleisten sind eine gerichtliche Prüfung und einstweiliger Rechtsschutz zeitnah und wirksam. Der Entwurf macht aber auch deutlich, dass es prinzipell nach EU-Recht denkbar ist, Nutzer vom Internet auszuschließen, z. B. weil sie wiederholt im Internet Urheberrechtsverstöße begangen haben. Die Entscheidung hierüber liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Dazu aus eigenem Hause:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/DFN_Infobr...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Mir scheint vor dem oben diskutierten Hintergrund der Vorschlag einiger isländischer Abgeordneter zu sein, in Island eine Art digitale Freihandelszone zu errichten. Der Proposal ist jedenfalls spannend zu lesen
http://immi.is/?l=en&p=vision
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kollege Müller,
besten Dank für den Hinweis.
Es fällt derzeit allgemein auf, daß Sperrungsverpflichtungen von Access Providern zwar allgemein als "No-No" gelten, aber gerade jetzt wieder politisch hochgekocht werden. Ich verweise auf die derzeitige Diskussion rund um ACTA, dem geplanten internationalen Geheimvertrag zum Urheberrecht. In einem mir vorliegenden Papier der US-Regierung von Oktober 2009 ist unter anderem zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene vorgesehen, dass auch die Internet Service Provider für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung sollen sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren. In Fußnote 6 des Dokuments heißt es: 6An example of such a policy is providing for the termination in appropriate circumstances of subscriptions and accounts on the service provider’s system or network of repeat infringers".
Insofern wird uns die Sperrungsdiskussion noch weiterverfolgen.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Zum Thema Google Street View liegt seit kurzem (4.2.) ein ausführliches Gutachten von Prof. Dr. Johannes Caspar vor, der zu ähnlichen Abwägungsergebnissen wie das LG Köln kommt.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3900/umdruck-16-3924...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Kommentar und Ergänzung meines Textes haben sich überschnitten. Trotzdem Dank für den Tip!
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Ich finde hier lesenswert (wenn "natürlich" interessensgelenkt)
http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/patente_auf_le...
oder
http://www.hybridvideotracks.org/Biopatente.html
Neutraler:
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/publikationen/deckblatt.html&...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Zu Pater Lingen (#49) lohnt sich der Blick auf dessen Biographie
http://www.kirchenlehre.com/wikiped2.htm
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Unfassbar, dass jetzt auch schon katholische Priester im Beck-Blog mitdiskutieren. Aber nichts für ungut - ad gloriam Dei Ihr TH (selbst kath. Theologe)
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