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Meine Kommentare
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Nun wirds noch toller (auch für Herrn Schneider)! Ich habe gerade mal die Texte bei TRIs angeschaut. Die TRIS-Seite wurde unter der Hand vorgestern noch mal geändert. Als deutscher Text steht jetzt wieder der alte Text mit § 8a TMG drin. Der neue-alte Text datiert vom 3. August (warum nehmen die im BMWi eigentlich nicht die verräterische Datumsanzeige aus dem Dokument). Das heißt: Das BMwi hat Brüssel jetzt noch einmal kontaktiert, um nun doch nur den alten Gesetzesentwurf ins Netz zu stellen. Dann ist der Hinweis des BMwi, Brüssel habe den falschen Text ins Netz gestellt, unwahr. Das BMwi bekam wohl kalte Füsse ....
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Schneider,
besten Dank für Ihre Rückmeldung. Die Begriffe "Dummheit" und "Manipulationen" habe ich nicht verwendet, wenn Sie durch eine einfache Recherche in obigen Texten feststellen werden.
Ich weiß auch nicht, ob hier wer wie wann "geschlampt" hat. Der objektive Befund ist nur folgender: Am 7. Juli wurde nach Brüssel ein Text mit dem alten § 8a TMG geschickt; dies ergibt sich aus den Word-Verfasser- und Datumsdateien des alten Dokuments auf dem TRIS-Rechner. Dieses Dokument wurde dann auch in den Folgetagen übersetzt und in den Übersetzungen auf dem Rechner hinterlegt (siehe die Datumsangaben im Word-Text). Dann wurde - nachdem im Internet die Frage nach dem Dokument aufgeworfen wurde - Ende Juli das alte Dokument auf dem TRIS-Rechner ausgetauscht. Eine Erläuterung dieses Vorgangs fand nicht statt. Ausgetauscht wurde auch nur der deutsche Text, nicht die Übersetzungen und auch nicht der deutsche Impact-Text; diese bezogen/beziehen sich weiterhin auf den alten § 8a TMG. Das neue Dokument war auch nicht - wie das BMwi angibt - das ursprünglich nach Brüssel gesandte Dokument; dagegen spricht, daß das neue Dokument erst Ende Juli generiert wurde (Datumsangabe im Word-Text). Warum das alles so wichtig ist? Die Notifizierung ist keine bloße Förmlichkeit; sie soll nationalstaatliche Alleingänge bei Gesetzesentwürfen zu Diensten der Informationsgesellschaft verhindern (wie damals beim deutschen IuKDG).
Beste Grüsse Ihr Th
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Schneider,
solche Pauschalvorwürfe helfen nicht und sind substanzlos. Sagen Sie uns doch, wo wir falsch liegen - statt wie der Adler in der Muppetshow das Näschen über das Niveau zu rümpfen. Ihr Th
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
"Zensursula" hat wieder zugeschlagen. Dem Hamburger Abendblatt gab sie gestern ein Interview, in dem sie merkwürdige Sätze zum Besten gab. Die Sperrungspflichten kämen spätestens ab Oktober zum Tragen, da die Provider sich dazu vertraglich verpflichtet hätten. Von Gesetz ist da nicht die Rede. Und: es bleibt nicht bei Kinderpornographie. Wie befürchtet, soll jetzt alles mögliche zu m Anlaß von Sperrungspflichten genommen werden.
http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-I...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Die Aussagen des BMwi dürften wohl kaum stimmen. Wie sich bei den hinterlegten Dokumenten zeigt (siehe Word-Funktion Ersteller des Dokuments), hat das BMwi durch eigene Mitarbeiter die Texte zum 7.7. erstellt (einschließlich der Übersetzungen und des Impact-Textes). Diese Texte bezogen sich alle auf § 8a TMG-E! Die Synopse ist im übrigen nicht der Gesetzestext; zu notifizieren war insofern nicht die Synopse, sondern der Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes selbst!
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Das Ganze ist nicht nur eine einzige Schlamperei (ich gebe Herrn Stadler vollumfänglich recht). Die Fristen verschieben sich jetzt auch aufgrund des Nachschiebens. Das Gesetz darf nicht Anfang Oktober in Kraft treten, sondern frühestens erst zum 1.11.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik "Entwurfsdokument" Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat "im kleinen Dienstweg" den neuen Text nachgereicht. Das ist aber europarechtswidrig. Denn die Notifizierungsfristen müssen dann neu berechnet werden (zumal TMG und Zugangserschwerungsgesetz auch inhaltlich stark unterschiedlich sind).
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Evtl. war meine Äußerung oben mißverständlich. Natürlich ist Hochschullehrern unbenommen, einer Partei beizutreten. Das ist die individuelle Entscheidung jedes einzelnen, die es zu respektieren und evtl. sogar zu unterstützen gilt. Nur ist dieser private Akt m.E. strikt zu trennen von den Äußerungen im Hörsaal und in der Öffentlichkeit. Parteipolitik gehört nicht in den Hörsaal. Mir persönlich ist die Gefahr zu hoch, selbst einer solchen Trennung von Privat und Öffentlichkeit mit einer Partei identifiziert zu werden. Deshalb bin ich keiner Partei beigetreten.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Wow - eine solche Reaktion hatte ich nicht erwartet. Mehr als 200 Mails in zwei Tagen. Nun gilt es das Geheimnis zu lüften. Nein, Lars Schubring ist NICHT Achim Schaub (der Domaininhaber), NICHT Norbert Horn oder Klaus Stern. Es ist mein guter alter Duz-Kollege Klaus-Peter Berger.
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instbr/mitarbeiter/berger.html
Die Gewinnerin ist Thea Busch aus Berlin. Glückwunsch!
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Zu Johannes: es macht schon einen Unterschied, ob ein Parlamentarier Landwirt ist oder (wie im Fall Brok) von den Verbänden und Vertretern der Landwirtschaftsindustrie ordentlich Geld bekommt. Wenn die "Realität parlamentarischer Demokratie" so ist, daß Abgeordnete "gekauft" werden können, kann man dies den Kritikern wohl kaum als "richtiges Leben" vorhalten. Das ist ein "richtiges Leben", das so nicht existieren darf - gerade im Interesse einer parlamentarischen Demokratie.
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