OWi-Basiswissen: Bis wann ist die Einspruchsrücknahme möglich?
von , veröffentlicht am 05.08.2010Wenn die Beweisaufnahme nicht so läuft, wie es aus Sicht des Betroffenen eigentlich erhofft war, dann stellt sich zuweilen die Frage: Soll der Einspruch zurückgenommen werden? Und: Bis wann ist das eigentlich möglich?
Die Antwort findet man in der wegen § 67 OWiG weiterführenden Kommentierung zu § 302 StPO: Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel möglich. Sprich: Bis zur Urteilsverkündung (zum Erlass des Beschlusses nach § 72 OWiG) ist die Rücknahme noch möglich.
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