Überleitung BAT/TVöD: Hennigs unterliegt beim BAG
von , veröffentlicht am 12.12.2011Mit Urteil vom 08.11.2011 hat der Sechste Senat des BAG die Klage von Frau Hennigs gegen das Eisenbahn-Bundesamt abgewiesen (6 AZR 319/09). Die Klägerin wird durch die Vorschriften zur Überleitung des BAT in den TVöD nicht in unzulässiger Weise wegen ihres Alters diskriminiert. Diese Entscheidung war nach dem Urteil des EuGH vom 08.09.2011 in dieser Sache (dort C-297/10) zu erwarten gewesen. Leider gibt es - wie schon im Verfahren Mai ./. Land Berlin (6 AZR 148/09) - keine Pressemitteilung seitens des BAG und daher auch noch keine näheren Informationen über die Entscheidungsgründe. Ich bin lediglich von einer Prozessbeobachterin über das Urteil informiert worden.
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