Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 03.01.2018

Im vergangen Jahr hatte ich – anlässlich des Freiburger Mordfalls  – schon einmal zusammengetragen, was empirisch und rechtlich zur Altersfeststellung im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu sagen ist, siehe Beck-Blog-Beitrag hier.

Es geht um die Fragen:

1. Kann das Alter eines jungen Menschen mit Sicherheit festgestellt werden?

2. Welche medizinethischen Grenzen sind bei der Altersfeststellung zu beachten?

3. Was ist zu tun, wenn sich das Alter nicht exakt feststellen lässt, also Zweifel verbleiben?

Nun führt ein neuer Fall – ein angeblich erst 15jähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) wird beschuldigt, seine 15jährige (Ex-)Freundin erstochen zu haben – zu einer erneuten Diskussion dieser Fragen.

Wenn nun von Politikern (zB Herrn Palmer von den Grünen) vorgeschlagen wird, man solle das Problem durch eine Beweislastumkehr lösen, dann scheint das sowohl die ethische als auch die empirische Problematik einer Lösung zuzuführen: Wer nicht beweisen kann, dass er ein bestimmtes Alter unterschreitet, der wird dann behandelt, als habe er das höhere Alter. Auch wenn er einer Altersfeststellung etwa durch Röntgen zustimmt, gingen dann verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Eine flächendeckende Prüfung würde – unter der Annahme, dass heutzutage in diesem Bereich geschummelt wird, um den Status als UMF zu erlangen – möglicherweise  zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, so wohl die Überlegung.

Aber hat das noch etwas mit dem Strafrechtsfall zu tun, der Anlass der Debatte war? Eher nicht, denn anders als im Zivilrecht und Teilen des Verwaltungsrechts kann die Beweislast im Strafrecht nicht einfach gesetzlich auf den Beschuldigten verschoben werden. Im Strafrecht hat der Staat dem Beschuldigten die tatsächlichen Voraussetzungen seiner Bestrafung nachzuweisen. Hier zählt eben nicht, ob der Beschuldigte/Angeklagte öffentlich-rechtlich als Erwachsener GILT, sondern, ob er tatsächlich Jugendlicher (14-17), Heranwachsender (18-20) oder Erwachsener (ab 21) IST. Für die jeweils nachteiligere Einstufung trägt der Staat die Beweislast, im Zweifel gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Das gilt schon für die (eigentl. verfahrensrechtliche) Frage der Anklageerhebung vor dem Jugendgericht (§§ 33, 39 ff., 109 JGG), aber erst Recht für die materiellstrafrechtliche Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts (§§ 1, 3, 105 JGG).

Das heißt, auch wenn künftig ein (aufgrund einer Beweislast-Entscheidung) als Erwachsener behandelter junger Mensch eine Straftat begeht bzw. deswegen verdächtigt wird, kann er und wird er einwenden, er sei in Wahrheit noch nicht 18 bzw. 21 Jahre alt. Und dann tritt, selbst wenn man angesichts eines erheblichen Tatvorwurfs die ethische Frage als nicht durchgreifend ansieht, die empirische Frage auf, die oben an erster Stelle genannt ist: Die medizinische Altersfeststellung ist bislang mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ein genaues Tatzeitalter, sondern nur ein Altersbereich (von ca. drei bis vier Jahren) benannt werden kann. Nur wenn  dieser Bereich mit Sicherheit über dem Alter von 20 liegt (also ein Experte zB ermittelt, der junge Mensch sei mit Sicherheit zur Tatzeit schon zwischen 21 und 24 Jahren alt gewesen), kommt das Jugendstrafrecht nicht mehr in Betracht.

Alles Weitere in meinem früheren Artikel.

Warum nun ausgerechnet der Strafrechtsfall in Kandel diese Diskussion auslöst, ist mir unverständlich. Soweit ich weiß, behauptet niemand, der Tatverdächtige in Kandel sei im strafrechtlichen Sinne bereits erwachsen (also mind. bereits 21 Jahre alt). Und in solchen Fällen stellen auch die ethischen Bedenken keine unüberwindbaren Hürden auf, eine Altersfeststellung zu versuchen (siehe Freiburger Fall).

Update (20.02.2018):

Im Fall Kandel liegen nun ein Altersgutachten vor (vgl. Bericht der FAZ). Das wahrscheinlichste Alter sei danach 20 Jahre, das Mindestalter 17,5 Jahre. Da damit nicht bewiesen werden kann, das der Beschuldigte bereits volljährig ist, kommt nach diesem Gutachten für ihn materiell Jugendstrafrecht zur Anwendung.

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36 Kommentare

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"Warum nun ausgerechnet der Strafrechtsfall in Kandel diese Diskussion auslöst, ist mir unverständlich. Soweit ich weiß, behauptet niemand, der Tatverdächtige in Kandel sei im strafrechtlichen Sinne bereits erwachsen (also über 21 Jahre alt)"

Fakt ist: diese Behauptung stellt ausschließlich das Jugendamt Germersheim auf, welches nach katastrophalem Fehlverhalten seinen Kopf aus der Schlinge ziehen möchte. Daraus wurde dann schnell eine dpa-Meldung mit zahlreichen Schlagzeilen wie: "„Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen oder sogar "Behörden schließen Volljährigkeit des Verdächtigen von Kandel aus"

Die Staatsanwaltschaft zweifelt sehr wohl und will ein Gutachten in Auftrag geben. Das Jugendamt gibt an, es läge eine Begutachtung von 2016 vor (wohl eine nur grob orientierende klinische Untersuchung, wenn überhaupt!), nach der das Alter des Flüchtlings 15 Jahre +- 1 Jahr betrüge ("eine Varianz von höchstens 1 Jahr"). Wörtlich heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Germersheim:

https://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/kreis-germersheim-tod-einer-15-jaehrigen-in-kandel_id_8194662.html

Die Altersfeststellung des 15-jährigen erfolgte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016. Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert, wobei eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich ist. Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.

Schon diese Mitteilung ist grober Unfug. Selbst nach Röntgen der linken Hand, ggf. Röntgen der Zähne und CT-Untersuchung der Epiphysen der Schlüsselbeine wird ein seriöses Gutachten eine Schwankungsbreite von +- 2 Jahre angeben. In einem Gutachten wird dann zugunsten des Flüchtlings das unterste Alter (also überlicherweise minus 2 Jahre des Schätzalters) als Alter angegeben ("in dubio pro"). Die Inaugenscheinnahme wird vermutlich in 2 Minuten durch einen Amtsarzt erfolgt sein, wobei maximal Behaarung und Genitale überprüft werden. Damit ist gar nichts auszuschließen.

Im übrigen kenne ich niemanden meiner Kollegen, der ernsthaft bezweifelt, dass dieser junge Mann aufgrund des Bildes (dieses gibt es auch ohne Augenbalken) vermutlich 25 Jahre alt ist (mit Streuung von plus minus 4 Jahre). Und ich verstehe etwas davon, da ich als Leitender Arzt für Radiologie fast täglich mit Altersbestimmungen zu tun habe.

Zur Zeit wird der "Schwarze Peter" zwischen Polizei und Jugendamt hin- und hergeschoben. Aufgrund der sehr detaillierten Schilderungen glaube ich hier doch eher der Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/3830335. Lesenswert, da hier doch einiges über die Polizeiarbeit im Vorfeld mitgeteilt wird und in der dem Unfug des Landkreises explizit und überzeugend widersprochen wird. Ähnlich (un-)glaubwürdig ist die Mitteilung des Landkreises, dass niemand ernsthaft am jugendlichen Alter des Flüchtlings zweifelt. Ich vertraue hier ganz auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und würde jede Wette halten, dass hier als unterstes Alter ein Alter von 21 Jahre genannt werden wird.

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Sehr geehrter Gast, Sie schreiben:

"Im übrigen kenne ich niemanden meiner Kollegen, der ernsthaft bezweifelt, dass dieser junge Mann aufgrund des Bildes (dieses gibt es auch ohne Augenbalken) vermutlich 25 Jahre alt ist (mit Streuung von plus minus 4 Jahre). Und ich verstehe etwas davon, da ich als Leitender Arzt für Radiologie fast täglich mit Altersbestimmungen zu tun habe."

(...)

Ich vertraue hier ganz auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und würde jede Wette halten, dass hier als unterstes Alter ein Alter von 21 Jahre genannt werden wird.

Ohne Ihnen (und schon gar nicht Ihren Kollegen) zu nahe treten zu wollen. Aber hier haben Sie sich doch etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Laut dem Altersgutachten ist das wahrscheinlichste Alter "etwa 20 Jahre", das Mindestalter 17,5 Jahre. Ihr Augenscheingutachten lag also fünf Jahre daneben. Kann es sein, dass der wirklich störende Augenbalken hier vor dem Auge des leitenden Arztes für Radiologie lag?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Leider sind Sie hier fake news aufgesessen. Niemand glaubt an die Minderjährigkeit des Afghanen, außer dem Landkreis Germersheim natürlich. Mittlerweile werden sogar die Massenmedien auf den Unsinn aufmerksam, wie z.B. hier:

https://www.welt.de/newsticker/news1/article172149165/Gewalt-Streit-zwischen-Jugendamt-und-Polizei-wegen-Messermords-von-Kandel-eskaliert.html

Der Streit um eine mögliche Mitverantwortung der Behörden im Fall der tödlichen Messerattacke durch einen jugendlichen Flüchtling auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel ist weiter eskaliert. Die Polizei in Lufwigshafen widersprach am Mittwoch dem zuständigen Jugendamt hinsichtlich der Darstellung der dem Amt vorliegenden Informationen.

An dem Alter des aus Afghanistan stammenden Verdächtigen gibt es Zweifel. Die Staatsanwaltschaft Landau kündigte an, ein medizinisches Gutachten zur genauen Bestimmung in Auftrag zu geben. Nach dem inzwischen vorliegenden vorläufigen Obduktionsbericht hatte das Mädchen mehrere Messerstiche erlitten, ein Stich im Bereich des Herzens sei tödlich gewesen.

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"Wenn nun von Politikern (zB Herrn Palmer von den Grünen) vorgeschlagen wird, man solle das Problem durch eine Beweislastumkehr lösen, dann scheint das sowohl die ethische als auch die empirische Problematik einer Lösung zuzuführen: Wer nicht beweisen kann, dass er ein bestimmtes Alter unterschreitet, der wird dann behandelt, als habe er das höhere Alter. Auch wenn er einer Altersfeststellung etwa durch Röntgen zustimmt, gingen dann verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Eine flächendeckende Prüfung würde – unter der Annahme, dass heutzutage in diesem Bereich geschummelt wird, um den Status als UMF zu erlangen – möglicherweise  zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, so wohl die Überlegung.

Aber hat das noch etwas mit dem Strafrechtsfall zu tun, der Anlass der Debatte war? Eher nicht, denn anders als im Zivilrecht und Teilen des Verwaltungsrechts kann die Beweislast im Strafrecht nicht einfach gesetzlich auf den Beschuldigten verschoben werden. Im Strafrecht hat der Staat dem Beschuldigten die tatsächlichen Voraussetzungen seiner Bestrafung nachzuweisen. Hier zählt eben nicht, ob der Beschuldigte/Angeklagte öffentlich-rechtlich als Erwachsener GILT, sondern, ob er tatsächlich Jugendlicher (14-17), Heranwachsender (18-20) oder Erwachsener (ab 21) IST".

Herr Palmer hat einen etwas anderen Ansatz. Er plädiert für die Beweislastumkehr im Verwaltungsrecht, um dann bei auffälligem, wiederholtem strafbaren Verhalten zügig und konsequent abschieben zu können. An die Bestrafung nach Erwachsenenrecht denkt er weniger, er denkt an die Vermeidung schwerer Straftaten. Das ist doch löblich, und dächten alle Grüne so wie Herr Palmer, könnte man auch wieder die Grünen wählen.

Konkret: Der Mörder von Kandel hatte bereits andere Schüler bedroht und auch körperlich misshandelt. Das Jugendamt wurde darüber informiert. Nach Trennung von seiner Freundin hat er Stalking betrieben, private Fotos auf seinem Handy der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und insbesondere dem Mädchen massiv gedroht, so dass sowohl das Kind als auch dessen Vater Anzeige erstatteten. Auch darüber war - zumindest laut Polizei - das Jugendamt umfassend informiert worden. An dieser Stelle hätte nach gesundem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung eigentlich eine sofortige Ausweisung erfolgen müssen - wäre da nicht das Hindernis der Minderjährigkeit gewesen. Bei Minderjährigen besteht die große Hürde, dass man auch im Zielland Betreuungspersonen benennen muss. Bei Volljährigen hingegen wäre die Ausweisung einfach gewesen.

Bei Behandlung als Volljähriger wäre der Mörder von Kandel also nach seinen zweiten Straftaten (Bedrohung des Kindes) bei konsequenter Umsetzung der Abschiebungsregeln schon in Abschiebehaft gewesen und das Kind könnte noch leben.

Die Lehren aus Berlin und auch aus Kandel: Zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der rechtstreuen und integrationswilligen Flüchtlinge müssen die Behörden nunmehr konsequent und mit maximaler Härte (event. auch nach weiteren Gesetzesverschärfungen) bei wiederholten Straftaten die Ausweisung betreiben und zuvor Abschiebehaft anordnen. Berlin hätte vermieden werden können, aber auch Kandel. In beiden Fällen waren die Mörder bereits zuvor deutlich auffällig. In solchen Fällen muss der Schutz der Bevölkerung vorgehen.

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Es ist schon recht dreist vom Landkreis Germersheim, einfach zu behaupten, es gäbe weiterhin kein Zweifel der "Experten" am Alter des Täters. Noch dreister ist es zu behaupten, die Frankfurter Methode ("Inaugenscheinnahme durch 2 Sozialpädagogen") sei mit einer Varianz von plusminus 1 Jahr noch genauer als die medizinische Altersbestimmung mit zusätzlich Röntgen (oder Kernspin) von Hand und Zähnen und CT der Schlüsselbeine (hier üblicherweise plusminus 1,5 bis 2 Jahre). Bekanntlich möchte es die Staatsanwaltschaft nunmehr doch genauer wissen, nachdem zahlreiche wirkliche Experten und auch der Vater des getöteten Kindes massive Zweifel am Alter des Täters angemeldet haben, und hat eine (erstmalige) Altersbestimmung beauftraft.

Jedenfalls scheinen gerade einige Afghanen (siehe unten) sich schnell in ihrer Ehre gekränkt zu fühlen, wenn ein Mädchen die Beziehung wieder beendet. Es sollte sich jetzt auch bei den Jugendämtern herumsprechen, dass dann höchste Gefahr für die deutschen Kinder besteht. Warnungen der Polizei sollten ernst genommen werden, die Jugendämter müssen sofort handeln und notfalls zunächst eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt veranlassen. Statt dessen wird abgewartet und hinterher geleugnet und gelogen, dass sich die Balken biegen. Gott sei Dank tritt die Polizei dem mit aller Deutlichkeit entgegen, auch durch dem Jugendamt knallhart widersprechende Pressemitteilungen!

So lief das jedenfalls 2016 in Frankfurt:

http://www.hessenschau.de/panorama/verdaechtiger-von-kandel-alter-wohl-in-frankfurt-durch-inaugenscheinnahme-bestimmt,kandel-100.html

Daraufhin sei das Alter, damals 14 Jahre, durch eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme" festgestellt worden. Darunter sei ein Gespräch mit Dolmetscher und zwei Sozialpädagogen des Jugendamtes zu verstehen. Allerdings will die Stadt Frankfurt nicht sicher bestätigen, dass es sich um den Tatverdächtigen handelt, denn der Stadt liegt nach eigenen Angaben nicht dessen kompletter Name vor.

Inaugenscheinnahme ist üblich

Johne betont, dass die "qualifizierte Inaugenscheinnahme" das übliche Verfahren zur Altersfeststellung sei. Es würden die Angaben des Flüchtlings zu Biografie, Schulbesuch und Fluchtweg ebenso begutachtet wie das äußere Erscheinungsbild und der Gesamteindruck. Ein medizinisches Altersgutachten erstellen zu lassen, sei kostenintensiv und liefere auch kein eindeutiges Ergebnis.

Der Verdächtige soll am 27. Dezember ein 15 Jahre altes Mädchen - seine Ex-Freundin - in einem Drogeriemarkt in Kandel niedergestochen und tödlich verletzt haben. An seiner Altersangabe gibt es erhebliche Zweifel.

Ähnliche Zweifel gibt es auch im Falle eines Flüchtlings aus Darmstadt, dem versuchter Mord vorgeworfen wird. Der angeblich 16-Jährige soll am 22. Dezember versucht haben, seine Ex-Freundin, eine 17-jährige Darmstädterin, durch mehrere Messerstiche in den Oberkörper zu töten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, der Verdächtige wirke älter als 16 Jahre. Man wolle deshalb sein Alter mit einem medizinischen Gutachten feststellen lassen.

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Es gibt faktisch keine geschlossenen Anstalten für dieses Klientel. Es fehlt schon im Bereich der geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen für Deutsche massiv an geeigneten Plätzen, weshalb man das Problem auf die Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie verlagert, was wiederum dort für Probleme sorgt.

Man müsste abschieben - findet aber nicht statt, ist politisch nicht gewollt.

Es bleibt nur, dass die Eltern ihren Kindern lehren, sich von gewissen Typen konsequent fernzuhalten, auch wenn man damit dem einen oder anderen Unrecht tut.

Staatsversagen, wohin man blickt... und unseren Eliten ist das Offensichtliche "unverständlich"...wo soll das nur hinführen? Eines ist sicher: Am Ende ist es niemand gewesen, haben es alle immer schon gewußt...

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Prof. Dr. Müller ist hier wieder einer Nebelkerze aufgesessen. Die Forderung von Herrn Palmer richtet sich nicht auf das (aktuelle) Strafverfahren, sondern betrifft das Verwaltungsrecht (genauer das Asylrecht). Hier gilt der Grundsatz in dubio pro reo nicht.

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Unglaublich. Diese Arbeitsweise der Jugendämter mit "Inaugenscheinnahme" und einer Abweichung in der Altersbestimmung von +- 1 Jahr (so wurde es jedenfalls der Bevölkerung mitgeteilt) erinnert mich in der Qualität doch sehr an die Befragung des deutschen Offiziers durch das BAMF, welcher dann als arabischer Flüchtling anerkannt wurde. Alles immer ohne jeden Zweifel. Fehler deutscher Behörden gibt es niemals nicht, auch nicht im Fall Amri.

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Doch, natürlich gibt es Fehler deutscher Behörden. Und sie gehören hier, wie auch im Fall #Amri aufgeklärt bzw. ggf. angeprangert und es müssen dann entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Ich wende mich aber gegen die Auffassung, eine verwaltungsrechtliche Altersbestimmung würde auch für das Strafrecht Bedeutung haben. Im konkreten Fall wird die StA eine Altersfeststellung sicherlich vor Anklageerhebung bewirken und dann (wie im Freiburger Fall) Konsequenzen daraus ziehen.

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich wende mich aber gegen die Auffassung, eine verwaltungsrechtliche Altersbestimmung würde auch für das Strafrecht Bedeutung haben.

Da stimmen wir Ihnen ja vermutlich alle zu. Die von Herrn Palmer vorgeschlagene Änderung (Beweislastumkehr für das Verwaltungsverfahren) hätte aber im vorliegenden Fall Kandel vermutlich die Folge gehabt, dass

- entweder der Afghane die Altersbestimmung abgelehnt hätte

- oder aber vermutlich als volljährig eingestuft worden wäre

und es dann bei konsequenter Umsetzung der Ablehnung des Asylantrages mit sofortiger Abschiebung eines polizeibekannten Gewalttäters es gar nicht zu einem Kapitalverbrechen gekommen wäre. So aber hat das BAMF dem Minderjährigen eine Duldung ausgestellt, da man in Afghanistan keine Betreuung sicherstellen konnte und Minderjährige nur in die Hände der Eltern bzw. Betreuer abgeschoben werden können.

Insofern hätte der Vorschlag des Tübinger Oberbürgermeisters zwar nichts zum Strafverfahren beigetragen (da muss, wie Sie richtig bemerken, natürlich die Minderjährigkeit durch Gutachten ggf. ausgeschlossen werden), aber es hätte möglicherweise eine Straftat verhindert.

 

 

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Unser Jugendstrafrecht erweist sich immer mehr als ausgemachter Blödsinn. Wir brauchen ein einheitliches Strafrecht. Nur die Strafvollstreckung sollte unterschiedlich sein, und zwar nach dem Entwicklungsstand bei der Vollstreckung.

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Jetzt erfährt man: sein Asylantrag war bereits im Februar 2017 abgelehnt worden. Nur weil er angeblich minderjährig war, wurde er nicht abgeschoben, sondern erhielt vom BAMF eine Duldung. Jeder deutsche Junge, der sich seiner Ex-Freundin auch nur näherte, wurde von ihm sofort zusammengeschlagen. Und das Jugendamt? Tat nichts. Von der Polizei erhielt er bereits damals immerhin eine erste Gefährderansprache - ein ungenügender Ersatz für eine Abschiebung. Trotz offensichtlicher und bekannter  hoher Aggressivität geschah wieder mal nichts. Das Vertrauen der Bevölkerung in die deutschen Behörden und den Rechtsstaat sinkt rapide.

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Warum muß dieses traurige Gewaltdelikt schon wieder nur unter dem Aspekt "Ausländer" diskutiert werden? Eifersucht ist in Deutschland schon immer das mit Abstand häufigste Motiv bei Tötungsdelikten. In einer kriminologischen Untersuchung der Universität Halle-Wittenberg wird von rund 60 Prozent ausgegangen. In übergroßer Zahl sind Männer die Täter und Frauen die Opfer. Auf Position zwei der Opfer rangieren die neuen Freunde oder Liebhaber der Frauen. Die Täter kommen aus allen Schichten der Gesellschaft. Sie müssen bei ihren Gewaltausbrüchen nicht enthemmt sein durch Alkohol oder andere Drogen (vgl. WELT/N24 v. 18.1.2015). Das Problem ist nicht der Ausländer. Das Problem sind bei allen Menschen überkochende Hormone und die Eifersucht.

 

 

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Gast schrieb:

Warum muß dieses traurige Gewaltdelikt schon wieder nur unter dem Aspekt "Ausländer" diskutiert werden?

Hier, in diesem Thread, geht es nun mal um Asylrecht, Ausländerrecht, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Altersbestimmung. Muss man nicht diskutieren, kann man aber. Sie müssen sich ja nicht beteiligen.

Niemand behauptet, dass nicht auch Männer ohne Migrationshintergrund ihre Ex-Partnerin auf der Straße töten (obwohl mittlerweile diese Angriffe auf der Straße doch immer häufiger von - teils minderjährigen - Migranten verübt werden). Gewalt von Deutschen ist eher eine häusliche Gewalt. Nur kann man solche auch vorher schon auffällige gewalttätige Deutsche nicht abschieben. Amry (Berlin) hätte man schon abschieben können, z.B. auch die Afghanen aus Freiburg (Mord an Medizinstudentin) sowie jüngst die Afghanen aus Kandel/Germersheim (15-jährige Mia) und aus Darmstadt (versuchter Mord an Ex).

Eine Altersbestimmung bei deutschen Mördern ist natürlich auch möglich und wird im Strafrecht auch so gemacht, aber Herr Palmer aus Tübingen hat seinen Vorschlag ja explizit fürs Verwaltungsrecht vorgebracht, um ggf. gewalttätige und straffällige scheinbar Minderjährige leichter abschieben zu können (falls sie nicht beweisen können, dass sie minderjährig sind). Ein guter Vorschlag.

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Sie unterstellen, dass Eifersucht das Motiv war. Woher wissen Sie das? Warten wir doch erst einmal ab, was das Strafverfahren ergibt.

 

 

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Gast schrieb:

Sie unterstellen, dass Eifersucht das Motiv war. Woher wissen Sie das? Warten wir doch erst einmal ab, was das Strafverfahren ergibt.

Dieses naheliegende Motiv unterstellen ihm Staatsanwaltschaft und Polizei. Dafür spricht auch, dass er andere deutsche Jugendliche geschlagen hat, die sich seiner Ex-Freundin genähert haben, und dass er seiner Ex-Freundin Gewalt androhte (daraufhin die zweimalige Anzeige des Vaters im Vorfeld). Andere Motive sind z.Zt. nicht ersichtlich, es war im DM-Supermarkt jedenfalls kein Raubmord und auch kein Sexualmord. Auch die Freude am Töten war es wohl nicht, auch kein islamistischer Anschlag und auch kein Amoklauf. Die Nazis sind auch nicht schuld. Soviel wissen wir.

Aber Sie haben recht, das Motiv spielt für die Diskussion und zum jetzigen Zeitpunkt nur eine untergeordnete Rolle, das muss letztlich der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben.

Herr Palmer hat einen guten Vorschlag zur Altersbestimmung in Zweifelsfällen in die Diskussion eingebracht, der m.E. den Mord verhindert hätte. Das Kind könnte noch leben. So wurde es auf bestialische Art aus niederen Beweggründen mit mehreren Messerstichen ins Herz heimtückisch umgebracht.

Die Welt fasst die Problematik der Minderjährigkeit im Verwaltungsrecht gut zusammen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article172161752/Kandel-Warum-der-Tatverdaechtige-nicht-abgeschoben-wurde.html

Der mutmaßliche Täter: ihr Ex-Freund, ein Flüchtling aus Afghanistan. Der gab bei seiner Einreise an, ebenfalls 15 Jahre alt zu sein. Zwar wurde dessen Asylantrag abgelehnt, zugleich sei aber ein Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt worden. Nach seinem Status galt er als geduldet.

Eine Duldung ist dann vorgesehen, wenn Ausreisepflichtige aus rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen das Land nicht verlassen können. Ist ein Asylsuchender minderjährig, ist eine Duldung unvermeidlich. Doch in dem Fall aus Kandel ist weiterhin strittig, wie alt der Tatverdächtige wirklich ist.

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Wirklich spannend, was Sie schon alles wissen und ausschließen können. "Andere Motive sind z.Zt. nicht ersichtlich" - haben Sie das persönlich recherchiert oder schlußfolgern Sie das nur aus den Medien? Lassen Sie uns teilhaben an Ihren Quellen!

P.S.: Glücklicherweise gibt es schon lange keine Nazis mehr in Deutschland. Wenn Sie Menschen meinen, die ausländerfeindlich gesinnt sind, dann nennen Sie die bitte nicht "Nazi". Es könnten Ihnen ansonsten bei der Beschreibung dessen, was den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist, die Worte ausgehen.

Und nur der Vollständigkeit halber: Linksextremisten/terroristen (Antifa) waren es wohl auch nicht.

 

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In Österreich ist der gesetzliche Alterstest schon seit acht Jahren Pflicht. Dort müssen sich junge Flüchtlinge untersuchen und auch röntgen lassen, wenn es Zweifel an ihren Altersangaben gibt. Aufsehen erregt hat zuletzt ein Befund aus Schweden. Seit Anfang 2017 werden dort alle Flüchtlinge untersucht, bei denen es Zweifel an ihrer Aussage gibt, wenn sie behaupten minderjährig zu sein. Getestet wurden bisher rund 2500 junge Menschen, mehr als 80 Prozent von ihnen wurden danach für Volljährig erklärt. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-dem-mord-in-kandel-aerzte-lehnen-alterstests-fuer-junge-fluechtlinge-ab.63a04d93-f365-4a4b-8acd-9ab68daa2726.html

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@ Schulze "Einheitsstrafrecht für Erwachsene und Jugendliche"

Ist doch im Prinzip so. Was eine Straftat ist und was nicht, ist für Jugendliche und Erwachsene identisch. Nur bei den Rechtsfolgen gibt es Unterschiede, dazu - für das Ergebnis irrelevante - Abweichungen im Verfahrensrecht, bspw. zur Öffentlichkeit der Verhandlung.

@ Gast

"Warum muß dieses traurige Gewaltdelikt schon wieder nur unter dem Aspekt "Ausländer" diskutiert werden?"

Weil dieselbe Frage nach dem Alter sich bei einem deutschen Täter zwar auch stellen würde, mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt aber in aller Regel erledigt wäre. Spannend ist die Thematik Altersfeststellung vorrangig da, wo das Vorspiegeln eines geringeren Alters erstens Erfolgsaussicht hat, zweitens ganz konkrete materielle und rechtliche Vorteile bietet, d. h. im Ausländerrecht. Dass über das Alter dann bei etwaigen Straftaten auch noch Zank entsteht, ist nur eine Folge dessen. Die Thematik ist daher ausländerspezifisch.

Dazu kommt, dass die Täterzahlen insb. im Bereich der Gewaltkriminalität bei Ausländern pro Kopf höher ist als bei Deutschen. Muss man nicht toll finden, Gründe kann man diskutieren, heißt nicht, dass jeder Muslim genetisch determiniert ist, in Horden vergewaltigend durch Deutschland schönste Innenstädte zu ziehen, aber die höhere Belastung ist nun einmal da. Sich auch das einzugestehen, ist der erste Schritt zur Lösung des Problems, was - wiederum um die Begeisterung der Rechtsalternativen zu nehmen - nicht Endlösung heißen muss, sondern bspw. bessere Integration, Lehrgang über den Umgang mit Tinder, Beschleunigung von Strafverfahren, intensivere Gefährderansprache oder was auch immer.

Eine Diskussion dazu ist daher sowohl legitim als auch angezeigt.

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Ein weiterer Fall. Die Messer der minderjährigen afghanischen Flüchtlinge sitzen locker. Immerhin wird jetzt die Mauer des Schweigens durchbrochen, die Presse nennt nun schonungslos Alter und Herkunft der Messerstecher. Die sächsische Zeitung hat sogar angeordnet, bei jedem Verbrechen zukünftig grundsätzlich die Nationalität des Täters zu nennen.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.messerstiche-auf-17-jaehrige-in-darmstadt-alter-von-verdaechtigem-fluechtling-wird-ueberprueft.790d46fd-c01c-4de7-9548-64742cb6aaa3.html

Messerstiche auf 17-Jährige in DarmstadtAlter von verdächtigem Flüchtling wird überprüft

Von red/dpa 05. Januar 2018 - 12:10 Uhr

Ein 16 Jahre alter Flüchtling soll seine 17-jährige Ex-Freundin in Darmstadt zwei Tage vor Weihnachten mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Nun lässt die Staatsanwaltschaft sein Alter überprüfen.

Der 16-jährige Afghane soll seine Ex-Freundin zwei Tage vor Weihnachten mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben, er sitzt in Untersuchungshaft.

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Ein weiteres Beispiel von "Beziehungstaten" minderjähriger Afghanen, die ihre deutsche Ex-Freundin töten wollten. Auch aus den letzten Tagen. Da versuchte Morde unter Jugendlichen eher selten sind (und wenn, dann höchstens mit einem männlichen Opfer), so haben wir es hier ganz offensichtlich mit einer ernstzunehmenden Problematik zu tun. Über Altersbestimmungen bei Flüchtlingen muss man jedenfalls diskutieren, und diese sollte eben - wie Herr Palmer vorschlug - bereits frühzeitig erfolgen.

Berlin: Junger Afghane (19) nach versuchtem Heimtückemord im Koma – Wollte Ex-Freundin (17) in Havel ertränken

Von Steffen Munter20. December 2017 Aktualisiert: 27. Dezember 2017 14:44  
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Auch gut integrierte Migranten benennen schonungslos die Ursache der jüngsten Morde: unkontrollierte Migration von Menschen, von denen wir gar nichts wissen, nicht einmal das Alter.

http://www.pi-news.net/2018/01/imad-karim-in-kandel-wir-werden-soziale-unruhen-haben/

Mit dabei und ganz vorne an der Spitze des Trauerzuges, der bekannte Filmemacher Imad Karim.

Karim benennt Ursache und Wirkung

Karim sagte in einem Interview, das am Ort des Geschehens gemacht wurde, dass der Mord an Mia „natürlich mit der Politik der geschäftsführenden Bundeskanzlerin zu tun hat„. Er kritisierte die unkontrollierte Migration und wies darauf hin, dass der Mord Folge davon sei, „dass wir Menschen ins Land holen, von denen wir nicht einmal wissen wie sie heißen, wie alt sie sind und woher sie stammen. Das einzige was wir von ihnen wissen ist, dass sie ein I-Phone haben

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Fanatische Lobby linksextremistischer Ärzte gegen die Altersfeststellung

Organisierter Widerstand gegen die Altersfeststellung

Gegen dieses Vorhaben veröffentlichten die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (Bumf) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKH) eine Stellungnahme. In dieser zählten sie die Schwächen der medizinischen Methoden auf. Die Vorschläge der Union lehnten sie „als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache“ ab.

Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin kritisierte dies in einer Replik ihres Mitglieds Ernst Rudolf scharf. Der Arzt schrieb: Dass die drei Verbände die Forderungen nach medizinischer Altersfeststellung als „gefährliche Stimmungsmache“ bezeichnen, sei befremdlich und zeuge von einer „radikalen, politischen Gesinnung“, wie sie für einen der Autoren, den Kinderarzt Thomas Nowotny, dokumentiert sei.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article172253669/Altersfeststellung-bei-Fluechtlingen-Diese-Lobby-organisiert-Widerstand.html

Fakt ist: unter Einsatz aller klinischen und bildgebenden Methoden wird man zumindest ein Altersfenster von +- 1,5 Jahren erreichen. Eine Abweichung nach oben ist für den Juristen ohnehin irrelevant. Der Gutachter wird also "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" den untersten Wert als Mindestalter mitteilen, der dann 1.5 Jahre unter der tatsächlichen Schätzung liegt. Das bedeutet zumindest, dass ein Flüchtling sich maximal 1,5 Jahre jünger machen kann, dann wird er immer noch "im Fenter" liegen. Es ist dann also ausgeschlossen, dass ein erwachsener Mann (wie im Freiburger Mordfall eindrucksvoll belegt) als unter 21-jährig durchgeht.

Interessant auch die Schilderung der Abläufe beim Ärztetag. Keiner hatte eine Ahnung, keiner traute sich zu widersprechen, und schon hatte der linksextremistische Arzt seinen gewünschten Antrag durch.

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Organisierter Widerstand gegen die Altersfeststellung

So ist es eben in der Demokratie: Wer die (organsierte) Mehrheit der Meinungen auf seine Seite zieht, gewinnt.  Haben Sie etwas dagegen? Wollen Sie eine andere (undemokratische) Form ärztlicher Standesvertretung? Seit wann ist das Deutsches Kinderhilfswerk (DKH) linksextremistisch und von "radikaler politischen Gesinnung"?

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Gast schrieb:

Organisierter Widerstand gegen die Altersfeststellung

So ist es eben in der Demokratie: Wer die (organsierte) Mehrheit der Meinungen auf seine Seite zieht, gewinnt.  Haben Sie etwas dagegen?

Ja, natürlich habe ich etwas dagegen, jedenfalls dann, wenn es um spezielle medizinische Methoden geht. Darüber kann man nicht abstimmen - da zählen allenfalls Evidenz, Studienlage und harte Fakten.

Das ist auch ein Problem der direkten Demokratie gegenüber der repräsentativen - stimmen zuviele Menschen ohne Ahnung ab, kann das Ergebnis selten gut sein.

Würde man Ihre Methoden gutheißen, könnte man problemlos auch über die Todesstrafe abstimmen lassen.

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Sie kommen mir vor, wie die merkwürdigen Engländer, die beim BREXIT nicht abgestimmt haben und sich jetzt wundern, dass der Antrag Erfolg hatte! Wer in demokratischen Strukturen lebt, darf sich über gelebte Demokratie nicht wundern, sondern sich engagieren. Im Übrigen hat die Abstimmung über die Frage, ob eine Altersfeststellung als medzinisch nicht indiziert zu bezeichnen ist vgl. https://goo.gl/p1HPGq), nichts mit der Todesstrafe zu tun. Ein solcher Vergleich ist abwegig.

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Ein paar Anmerkungen zu dieser Diskussion:

1. Ob man das Alter feststellen KANN oder nicht, ist empirisch zu klären und deshalb keine Frage, über die man demokratisch  entscheiden könnte. Und diese Frage ist derzeit eben so geklärt, wie ich es v.a. in meinem früheren Beitrag dargestellt habe: mit der erforderlichen Sicherheit lässt sich nur eine Altersspanne feststellen. Liegt diese aber insgesamt oberhalb der juristisch im Einzelfall relevanten Grenzen (also im Strafrecht 14, 18 und 21 Jahre), dann KANN mit Sicherheit auch festgestellt werden, dass das relevante Alter überschritten ist.

2. Eine Verbands-Entscheidung kann man allerdings darüber treffen, inwieweit man bestimmte Methoden ärztlicherseits für ethisch vertretbar erachtet. Und hinsichtlich dieser Verbandsentscheidungen gelten eben - je nach Verband - auch demokratische Entscheidungsmuster. Es ist wenig hilfreich, hier von "Fanatismus" zu schreiben - dieses "Argument" fällt meist auf den zurück, der es vorbringt.

3. Die Verbandsentscheidung ist wiederum für den Gesetzgeber nicht bindend, sondern wird im demokratischen Entscheidungsprozess etwa des Bundestags oder Landtags bestenfalls als Expertenmeinung mitberücksichtigt. Es ist legitim, wenn ein Verband gegenüber den Parteien, dem Gesetzgeber oder auch gegenüber der allg. Öffentlichkeit, für seine Auffassung wirbt. Wie in anderen Fällen auch (z. B. regelmäßige Befragung von Polizeigewerkschaftsführern als kriminologische Experten) sollten Medien auf den jeweiligen Verbandshintergrund der befragten Experten allerdings hinweisen, damit man als "Publikum" sich eine unabhängige Meinung bilden kann. In der vorliegenden Diskussion geht es da um die Verbände/Vereine IPPNW, DKH etc. auf der einen, den  (ebenso wenig neutralen) AGFAD auf der anderen Seite.

4. Eine ebenfalls vom Gesetzgeber demokratisch zu entscheidende Frage ist die Frage der Beweislastumkehr, also wer die Folgen trägt, wenn die Altersfestellung ein unklares Ergebnis zeitigt bzw. wenn der Betroffene etwa einer nur mit seiner Einwilligung durchzuführenden Untersuchung widerspricht. Dazu habe ich meinen obigen Beitrag geschrieben und darin vertreten, dass eine solche Beweislastumkehr im Strafrecht nicht zulässig ist. 

5. Weder Todesstrafe noch Brexit sind hier das Thema.

 

"Kinder mit Bärten". Eine schöne Geschichte zur Notwendigkeit der Altersbestimmung.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/altersfrage-bei-fluechtlingen-kinder-mit-baerten-15377977.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

Er hatte Bartwuchs, trug Anzüge und Parfum. Er war zwar nicht sehr groß, aber doch ein ausgewachsener Mann. In der Schule war allen klar, dass er nicht zwölf Jahre alt ist. Aber seine Familie hatte es im Asylverfahren so angegeben. Geburtsdatum 1. 12. 2004. Wahrscheinlicher war, dass er schon volljährig war. Am Nikolaustag im Jahr 2016 kam er zum ersten Mal zum Unterricht. Die Oberschule im Süden Berlins war seine sechste Station. Warum er so oft die Schule gewechselt habe, wurde er gefragt. Er sei oft umgezogen.

Schon am ersten Tag stürmte er mitten im Unterricht aus dem Klassenzimmer. Er war aggressiv, aber auch sehr manipulativ. Er berichtete von seinem „Schultrauma“: Bomben hätten seine Schule im irakischen Mossul getroffen. Er kam nur unregelmäßig zum Unterricht und nutzte die Schule, um Drogen zu verkaufen. Immer warteten Leute auf ihn, immer tauschte er etwas aus und ließ sich von den Lehrern nicht erwischen. Er war oft zugekokst, hatte Mädchen und drei Rechtsanwälte.

Das ging so weiter, bis der Krankenwagen vor der Schule stand. Schlägerei. Drei Schüler waren bereit, gegen Abbas R. auszusagen. Welche Waffen er stets mit in die Schule brachte zum Beispiel: Schlagring, Schlagstock, Elektroschockgerät, Messer und Pfefferspray. Wie er andere Schüler angegriffen hat. (...) Die Polizei kannte Abbas. Er hatte fast hundert Einträge. Darunter gewerblichen Drogenhandel und Körperverletzung. Polizisten kamen auch an die Schule. Ob er wirklich zwölf Jahre alt sei? Die Lehrer: Natürlich nicht. Aber wie alt war er? War er strafmündig, also mindestens vierzehn? Als er im Krankenhaus war, hätte man eine medizinische Altersbestimmung machen können. Hätte. Das Jugendamt, so heißt es, war nur dann hilfreich, wenn es um Schulmaterialien ging. (...)

Abbas war dann nicht mehr an der Schule. Er machte ein Praktikum in einem Steakhouse. Dort wurde er im Mai 2017 gemeinsam mit seinem Vater festgenommen. Der Generalbundesanwalt teilte mit: Ihnen wird vorgeworfen, als Mitglieder des „Islamischen Staats“ im Irak Kriegsverbrechen begangen zu haben. Das wahre Alter von Abbas wurde medizinisch ermittelt. Er war volljährig.

Die extreme Geschichte von Abbas zeigt, wie in der Asylpolitik in Deutschland geltendes Recht außer Kraft gesetzt wird. Die Familie behauptete bei der Einreise einfach, Abbas sei 2004 geboren. Und das wurde so akzeptiert. Das war im Jahr 2015, als die Asylbehörden derart überfordert waren, dass sie vieles einfach hingenommen haben, was sie nie hätten hinnehmen dürfen.

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Das Thema wird auch im Ausland aufmerksam beobachtet: https://derstandard.at/2000071835535/Epigenetische-Uhr-koennte-Altersbes...

Mit Hilfe eines DNA-Tests (der natürlich auch unblutig möglich ist) lässt sich das Alter um Größenordnungen genauer bestimmen als mit den bisherigen Methoden und - noch wichtiger - auch in wissenschaftlich begründeten Wahrscheinlichkeiten ausdrücken (ein Anspruch, dem der Fingerabdruck z.B. bisher niocht gerecht wird!). Er wurde bereits in Deutschland angewandt - der "Minderjährige" erwies sich als Endzwanziger.

https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/fluechtlinge--neues-testverfa...

 

Sehr geehrter Name,

Sie schreiben:

Mit Hilfe eines DNA-Tests (der natürlich auch unblutig möglich ist) lässt sich das Alter um Größenordnungen genauer bestimmen als mit den bisherigen Methoden und - noch wichtiger - auch in wissenschaftlich begründeten Wahrscheinlichkeiten ausdrücken (ein Anspruch, dem der Fingerabdruck z.B. bisher niocht gerecht wird!). Er wurde bereits in Deutschland angewandt - der "Minderjährige" erwies sich als Endzwanziger.

Es trifft wohl zu, dass die  "Horvath-Uhr" über die DNA (unter Nutzung epigenetischer Körpervorgänge) eine genauere Altersbestimmung ermöglicht als bisherige Methoden. Aber vor einer generellen Anwendung der Maßnahme stehen wohl noch erhebliche Investitionen; bisher ist das Verfahren nicht marktreif bzw. massenanwendungstauglich. (BTW: Ohne die Wissenschaftlichkeit von Herrn Horvath in Zweifel ziehen zu wollen: In Stern TV wurde übrigens auch mal ein Auto vorgestellt, das mit Luft fährt. Es ist bislang nicht auf dem deutschen Markt aufgetaucht.)

Die teilweise lesbare Behauptung, das Alter werde bei diesem Verfahren bei jedem Menschen "monatsgenau" zur Altersbestimmung führen, ist zudem Werbesprache. Sogar in dem Fall, über den der Stern herausgehoben berichtet, war das nicht der Fall - es wurde eine Altersspanne von mehreren Jahren genannt:

sei laut Analyse mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 26,4 und 29 Jahren alt

Damit gilt auch für die Horvath-Uhr, was ich oben schrieb: Man kann mit Sicherheit sagen, dass jemand über 21 Jahre alt ist, wenn die genannte Altersspanne insgesamt oberhalb dieses Alters liegt, ansonsten gilt in dubio pro reo. Bei den bisherigen Altersbestimmungen ist zudem gerade in dem interessierenden Alter zwischen 15 und 25 die Ungenauigkeit am größten. Ob dies auch für die "Horvath-Uhr" gilt, weiß ich nicht. 

Gegen eine Nutzung im Strafprozess steht überdies § 81e StPO, nach dem DNA-Material nur zur Identifizierung, zur Abstammung und zur Geschlechtsbestimmung genutzt werden darf. § 81 e StPO müsste also zunächst geändert werden, bevor dieses Verfahren im Strafprozess eingesetzt wird.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Henning Ernst Müller schrieb:
Aber vor einer generellen Anwendung der Maßnahme stehen wohl noch erhebliche Investitionen; bisher ist das Verfahren nicht marktreif bzw. massenanwendungstauglich.
Diese Behauptung scheint auf Unkenntnis zu basieren: ganze Jahrgangskohorten wurden bereits mit dieser Methode untersucht, hier z.B. über 900 Studienteilnehmer mittels der seit Jahrzehnten verwendeten massentauglichen DNA-Chip-Technologie "DNA methylation typing was measured at 485 512 sites using the Illumina HumanMethylation450BeadChips. [...] After these QC steps, 450 726 autosomal probes remained with 920, 299 and 273 samples available for analysis" https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4588858/

Das Verfahren ist also sehr viel stärker etabliert, verbreitet und automatisiert als 1988, als der genetische Fingerabdruck erstmals in der deutschen Kriminalistik angewendet wurde: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13528868.html 

Ihr Seitenhieb mithilfe eines kuriosen Vergleichs erscheint mir daher sehr zweifelhaft und erinnert fatal an die Argumentationsfehler der eristischen Dialektik. Umso mehr, als Gruner+Jahr seit über 10 Jahren nichts mehr mit "Stern TV" zu tun hat (Alleineigentümer Günter Jauch) und der "Stern" durchaus kritisch über dieses Gefährt berichtet hat: https://www.stern.de/auto/service/druckluftautos-luftnummer-im-tank-3090...

Henning Ernst Müller schrieb:
 Bei den bisherigen Altersbestimmungen ist zudem gerade in dem interessierenden Alter zwischen 15 und 25 die Ungenauigkeit am größten. Ob dies auch für die "Horvath-Uhr" gilt, weiß ich nicht. 

Das wird im Stern-Artikel erwähnt:

Es entspricht nicht exakt dem rechnerischen Alter, das sich aus der Geburtsurkunde ergibt, doch die Abweichungen davon sind nur gering – besonders bei jüngeren Menschen.

Generelle Info zum Verfahren z.B. hier https://en.wikipedia.org/wiki/Epigenetic_clock 

Welche Behauptungen über das Verfahren verbreitet werden, interessiert mich eigentlich nicht. Wesentlich ist, dass es gerade im Bereich 16-21 Jahre

  1. genauer und
  2. statistisch abgesichert standardisiert ist sowie
  3. statistisch abgesichert Wahrscheinlichkeiten liefert

Alle Punkte bedeuten eine enorme Verbesserung gegenüber dem bisherigen fröhlichen Drauflosraten.

Henning Ernst Müller schrieb:
 § 81 e StPO müsste also zunächst geändert werden, bevor dieses Verfahren im Strafprozess eingesetzt wird.
Das ist sicherlich richtig, aber angesichts der weitaus größeren Bedeutung des Alters für den Strafprozess im Vergleich zum Geschlecht wohl eins der geringeren Probleme. Abgesehen davon hat der BGH schon 2012 beim letzten krassen und eindeutigen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 81h StPO bezüglich DNA beide Augen zugedrückt, ganz im Sinne der "Schweinehund-Theorie".

Viele Grüße

Sehr geehrter Name,

ja, ganze Alterskohorten wurden untersucht, aber mit anderen Zielen. Laut dem von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel ist der Median der Abweichung 3,6 Jahre. Insbesondere ging es beim Einsatz der Methode um die Feststellung von Altersabweichungen zwischen chronologischem und epigenetischem Alter, d.h. die Uhr wird eingesetzt zur Auffindung von Markern für Krankheiten. Der forensische Zweck ist bislang eher Nebensache und stellt den AGFAD-Experten zufolge eine "große Hoffnung" dar. Damit will ich nicht diese Hoffnung klein reden, aber dass das System für den Zweck der forensischen Altersbestimmung derzeit bereits marktreif ist, ist wohl nicht zutreffend. Für Vergleiche braucht man z.B. eine größere Datenbank mit DNA-Ergebnissen aus den Herkunftsländern der jeweiligen Personen.

Mit einem solchen Satz: "Welche Behauptungen über das Verfahren verbreitet werden, interessiert mich eigentlich nicht" kann ich wenig anfangen, insbesondere wenn Sie zuvor an meinem Kommentar  "Argumentationsfehler der eristischen Dialektik" erkennen.

Ich wiederhole mich: Die "Horvath-Uhr" ermöglicht wohl eine genauere (und v.a. weniger eingreifende!) Altersbestimmung, aber sie ist derzeit für diesen Zweck noch nicht marktreif bzw. eingeführt. Das kann sich mit entsprechenden Investitionen ändern.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Ich präzisiere:

Welche Behauptungen von Laien über das Verfahren verbreitet werden, interessiert mich eigentlich nicht

und das sollte ihnen ebenso egal sein. Von Fachleuten kann die von Ihnen zitierte Behauptung "monatsgenau" jedenfalls nicht stammen.

Im Fall Kandel liegt nun ein Altersgutachten vor (vgl. Bericht der FAZ). Das wahrscheinlichste Alter sei danach 20 Jahre, das Mindestalter 17,5 Jahre. Da damit nicht bewiesen werden kann, das der Beschuldigte bereits volljährig ist, kommt nach diesem Gutachten für ihn materiell Jugendstrafrecht zur Anwendung.

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