Regelmäßiges Kiffen: Nicht automatisch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.09.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1233 Aufrufe

Bislang war man ja eigentlich stets die Fahrerlaubnis los, wenn ein regelmäßiger Cannabiskonsum festgestellt werden konnte. Mit der Legalisierung von Cannabis ist sicher normales Konsumverhalten kein Grund mehr, diese Rechtsprechung aufrecht zu erhalten. Dazu gibt es gerade eine aktuelle Entscheidungd es OVG des Saarlandes. An dieser Stelle nur der Leitsatz:

 

Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen.

OVG Saarlouis Beschl. v. 7.8.2024 – 1 B 80/24, BeckRS 2024, 19753

 

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