Jump to navigation
Wenn der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert ist dies eine OWi nach §§ 23 Ia, 49 StVO, 24 StVG, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg ergibt ( ... Weiterlesen
Kostenlos registrieren
© VERLAG C.H.BECK oHG