Veröffentlicht am 29.03.2015 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerIm Sommer 2014 hat das LG Regensburg Gustl Mollath freigesprochen: Einerseits aus tatsächlichen Gründen, nämlich insbes. hinsichtlich der angeklagten Sachbeschädigungen, denn diese blieben ... Weiterlesen
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RevisionFreispruchUrteilsgründein dubio pro reoSchuldunfähigkeitMollathGustl MolathTenorbeschwerRevisionszulässigkeitStrafverfahrensrechtStrafrecht22082 Aufrufe