Charles Taylor Junior wegen Folterungen in Liberia in den USA verurteilt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.01.2009

Wie ich erst heute lese (Quelle: FAZ vom 12.1.2009 S. 6) ist der 31-jährige Charles Taylor Junior, Sohn des früheren liberianischen Diktators Charles Taylor Senior, bereits im Oktober in Miami/USA wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von 97 Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte und die von ihm befehligten Sicherheitskräfte der "Anti-Terrorist-Unit" hätten zwischen 1999 und 2003 während des Rebellenaufstandes in Liberia schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, um das Regime von Präsident Taylor, seinem Vater, zu stützen.

Die amerikanische Justiz nutzte mit der Verurteilung das erste Mal die schon 1994 geschaffene Möglichkeit, im Ausland begangene Folterungen zu verfolgen. Das kann als Signal verstanden werden: Folterer werden in den USA zur Rechenschaft gezogen!

Charles Taylor Senior muss sich gegenwärtig in Den Haag vor einem Sondertribunal wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit während des Bürgerkriegs in Sierra Leone beantworten. Nicht verhandelt werden in Den Haag Verbrechen, die unter seiner Herrschaft in Liberia begangen wurden.

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3 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Heintschel-Heinegg,
es ist natürlich zu begrüßen, wenn ein Gericht in den USA im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen bestraft und es damit ein Signal für Folterer und Tyrannen gibt, dass sie sich nach Ende ihrer Herrschaft nicht sicher sein können, für ihre Verbrechen bestraft zu werden - möglichst nirgendwo auf der Welt, wo es angenehm ist zu leben.
Eigentümlich ist es deshalb, weil sich gerade die USA bislang gegen ein solches Prinzip gewendet haben und insbesondere ihren Geheimdienstmitarbeitern weitgehende Immunität gewähren.
Soweit ich informiert bin, lebt der CIA-Folterer Mark Swanner, bei dessen "Verhör" in Abu Ghraib der bis dahin als Geistergefangener geführte (um ihn vor dem Internationalen Roten Kreuz zu verheimlichen und damit seine Folterung zu ermöglichen) Al Jamadi ums Leben kam, bislang unbehelligt in den USA. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet.

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...es muss dort oben natürlich heißen: nicht sicher sein können, NICHT für ihre Verbrechen bestraft zu werden...

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Sehr geehrter Herr Müller,

zwar glaube ich nicht, dass bewußt aus poltischen Gründen dieses Verfahren in Gang gesetzt wurde, aber natürlich fällt es auf, wenn gleichsam mit verschiedenen Maß gemessen wird. Wenn ich es recht im Kopf habe, besitzt Charles Taylor immerhin auch die us-amerikanische Staatsangehörigkeit.

Die von Obama angekündigte juristische Untersuchung der Foltervorwürfe will ich alsbald gesondert im Blog zur Diskussion stellen. Das scheint mir eine spannende Geschichte zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
Bernd von Heintschel-Heinegg

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