Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Wellensittich, Dr. Sch. und Rückwärtsgang!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.06.2009

Man muss ja auch immer wieder mal schauen, was die "Bloggerkollegen" so schreiben. Hier eine kleine Auswahl an Meldungen aus den letzten Tagen, die irgendwie mit Straßenverkehr zu tun haben:

  • Rechtsanwalt Melchior weist in "Dr. Sch hat wieder zugeschlagen" auf eine Entscheidung des OLG Hamm hin, in der es um die Täteridentifizierung durch so genannten anthropologische Sachverständige geht. Das prekäre an der Entscheidung des OLG Hamm war, dass das, was der Sachverständige an Identifizierungsmerkmalen für den Tatrichter herausgearbeitet hatte vom OLG Hamm auf dem Messfoto gar nicht erkannt werden konnte.
  • Ballmann hat mal wieder in seinem "Im Namen des Volkers"-Blog eine lustige ältere Entscheidung ausgegraben und zwar OLG Düsseldorf NJW 1990, 2264: "Der Beweggrund, ein erkranktes Tier möglichst rasch behandeln zu lassen, rechtfertigt die Verletzung von Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr, zu denen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören, regelmäßig nicht Zur Rettung eines Wellensittichs ist daher die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h nicht gerechtfertigt." So eine Thematik läuft immer unter dem Motto "Notstandsähnliche Situationen" - wer Lust hat, kann dazu etwas in meinem Fahrverbot in Bußgeldsachen, § 5 Rn. 70 ff. nachlesen. Ich weise hier insbesondere darauf hin, dass der Stuhldrang infolge einer Durchfallerkrankung jedenfalls dann für den Fahrer eine notstandsähnliche (fahrverbotsrelevante) Lage darstellt, bei der man mal richtig Gas geben darf, wenn noch eine Dame im Auto ist (OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1997, 379).
  • Noch lustiger, dabei nicht mehr wirklich juristisch (für den Abschluss des Beitrags aber daher bestens geeignet) ist ein Blogbeitrag von RA Tobias Feltus in seinem Blog  "Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag", der sich mit einem Verkehrsunfall befasst und hier zu finden ist. Ich bezweifle hier, dass tatsächlich der Rückwärtsgang eingelegt wurde...

 

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