Frist abgelaufen: Haben Sie Ihre Offenlegungspflicht für den Jahresabschluss 2008 bereits erfüllt?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 14.01.2010

Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, müssen ihren Jahresabschluss 2008 bis zum 31.12.2009 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht haben. Bei der Einreichung des Jahresabschlusses ist zu beachten, dass dieser seit 1.1.2010 nur noch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Die Einreichung als Papierform ist nun ausgeschlossen. 

Laut der IHK München wird das Bundesamt für Justiz im März 2010 eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen gegenüber säumigen Unternehmern starten. Es droht ein Ordnungsgeld von mindestens EUR 2.500, im Wiederholungsfall auch mehr. Nach § 335 Abs. 1 S. 4 HGB kann das Ordnungsgeld bis EUR 25.000 betragen. Also prüfen, ob der Jahresabschluss noch beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden muss. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Macht der Staat doch.

Es galt einmal die Regelung das Ordnungsgelder nur nach Bedarf (also wenn jemand angefragt hatte) eingetrieben wurden. Man hat das Gesetz dann irgendwann so abgeändert das der Staat nur selbsttätig nachsieht ob denn alle eingereicht wurden und von sich aus anmahnt. Man findet immer noch was, wo man Geld eintreiben kann.

0

Kommentar hinzufügen