EU: Kommission veröffentlicht Konsultationseingaben zum Thema Netzneutralität

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 09.11.2010

Neues aus Brüssel zum schönen Thema Netzneutralität (Gleichhandlung der Datenpakete auf der Datenautobahn), das wir hier im Blog und in der MMR schon mehrfach hatten. Die EU Kommission hat als Ergebnis ihrer Konsultation „nahezu einhellige Zustimmung zur Erhaltung eines offenen Internet“ festgestellt. Insbesondere sei der neugefasste EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation, von 2009 nach Ansicht der Teilnehmer ein hinreichendes Instrument zur Behebung von Netzneutralitätsproblemen. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Antwortenden sollte die Wirksamkeit dieser EU-Vorschriften erst nach ihrer Umsetzung und Anwendung auf nationaler Ebene beurteilt werden. Die Unternehmen der Branche seien im Allgemeinen mit den derzeitigen Marktstrukturen zufrieden. Einige Inhalteanbieter befürchten aber, dass eine veränderte Preisgestaltung (z. B. bei der Bezahlung bereitgestellter Inhalte) zu einer Art Innovationssteuer führen könnte.

Zahlreiche Teilnehmer der Konsultation halten laut EU Kommission das Blockieren von Telefondiensten über das Internet (z. B. VoIP) und die Bandbreitendrosselung bei bestimmten Websites für problematisch und fordern Schutzregeln.

Wie sieht das die Beck-Community? Braucht Deutschland neue Regeln zur Sicherung der Netzneutralität? Wie geht es jetzt wohl weiter?

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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- VOIP wird meines Wissens nur von Internetanbietern über Mobilfunk blockiert, die auch einen Mobilfunk-Telefontarif anbieten. Es steht jedem Reseller frei, von den Netzbetreibern Datenvolumen einzukaufen und einen Internettarif über Mobilfunk zu kalkulieren, bei dem er mit Freigabe von VOIP Gewinn machen kann. Aus der Tatsache, dass dies bisher nicht geschehen ist, lässt sich schlussfolgern, dass dies kein tragfähiges Geschäftsmodell ist. Dann kann es aber auch nicht von den Netzbetreibern verlangt werden, einen solchen von vornherein verlustbehafteten Tarif anzubieten.

- zur Bandbreitendrosselung: dies betrifft vor allem Webseiten/Plattformen mit Videoinhalten. Diese machen schon jetzt einen großen Teil des Datenvolumens im Internet aus: http://www.cisco.com/en/US/netsol/ns827/networking_solutions_sub_solutio...("Internet video is now over one-third of all consumer Internet traffic, and will approach 40 percent of consumer Internet traffic by the end of 2010", "Internet video alone will account for 57 percent of all consumer Internet traffic in 2014.", "Advanced Internet video (3D and HD) will increase 23-fold between 2009 and 2014. By 2014, 3D and HD Internet video will comprise 46 percent of consumer Internet video traffic." http://www.cisco.com/en/US/solutions/collateral/ns341/ns525/ns537/ns705/ns827/white_paper_c11-481360_ns827_Networking_Solutions_White_Paper.html) Sollen alle Internetnutzer dafür mitbezahlen, dass die eine Milliarde Abrufe von Musikvideos von Lady Gaga in Zukunft in HD verfügbar sein sollen (was mindestens eine Vervierfachung des Datenvolumens bedeutet) oder soll eine derartige kostenlose Verkaufsförderung auf eine 360x480-Auflösung beschränkt bleiben - zugunsten von besserer Erreichbarkeit von Nachrichtenportalen oder Bürgerrechts-Blogs in/aus/für Staaten mit undemokratischen Strukturen? Wer soll hier vor wem geschützt werden? Das kommerzielle Interesse der Videoplattformen und ihrer zahlungskräftigen Werbekunden und Content-Bereitsteller wie Plattenfirmen und Medienkonzernen vor dem "störenden Rest" der nichtkommerziellen Internetanbieter? Das kostenpflichtige Online-Fernsehen in HD, das ganz zufällig unternehmerisch mit dem Infrastrukturversorger unter einer Decke steckt, vor kostenfreien Konkurrenzangeboten?

Ich finde es persönlich OK, Webvideos ab einer bestimmten Bitrate kostenpflichtig zu machen bzw. zu diskriminieren, also anders zu behandeln. Irgendwann schlägt quantitatives Wachstum in qualitative Veränderung um und diese Gefahr besteht durchaus, wenn Webseiten deswegen schlechter erreichbar sind, weil ein Video der Qualität "Grup Tekkan" gerade gehypt wird.

Es gibt übrigens immer eine Innovationssteuer, man nennt sie gemeinhin "Einführungspreis": CD-Player kosteten 1983 bei der Markteinführung in Preisen von heute über 1600 Euro.  Was hätten wohl die Verbraucher mit den Plattenfirmen gemacht, wenn diese zur CD-Einführung das Angebot an LP, Casetten und Plattenspielern  "aus Kapazitätsgründen" verknappt oder verteuert hätten, um der neuen Technik schneller zum Durchbruch zu verhelfen? Mit welcher Begründung beanspruchen Bereitsteller von HD-Videos, die inhaltlich gleich sind wie solche in der Standardauflösung, dass ihre Inhalte von der Allgemeinheit mitfinanziert werden sollen?

Man stelle sich vor, die FAZ verdoppelte ihre Seitengröße für "bessere Lesbarkeit auch für Alterssichtige (Zielgruppe!) und schönere Fotos" und würde dann von Zeitungen im Tabloid-Format wie der Frankfurter Rundschau verlangen, einen Beitrag für ihre gestiegenen Papierkosten zu bezahlen ... wegen "Medienneutralität" -- hallo???

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