Loveparade 2010 - zehn Monate danach: Neue Erkenntnisse?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.05.2011

In der  heute erschienenen Ausgabe des "Spiegel", die sogar mit dem Titelbild zur Loveparade 2010 aufmacht, wird insbesondere die Veranwortung der Polizei für die Katastrophe untersucht, aber auch Verantwortlichkeiten der Stadt Duisburg  - im geringeren Maße auch solche des Veranstalters - werden benannt . Offenbar liegen dem Spiegel "vertrauliche" Informationen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vor. Das dürfte in der Öffentlichkeit Anlass dazu sein, einige der schon bekannten Umstände noch einmal zu betrachten, andere, bisher noch nicht näher betrachtete, erstmals zu analysieren. Ein erster lesenwerter Kommentar von Lothar Evers liegt bereits vor (hier) . Vielleicht gelingt es auch wieder, hier im Beck-Blog in sachlicher Weise die rechtlichen Implikationen zu diskutieren. Nach wie vor maße ich mir nicht an, allgemein taktische polizeiliche Fehler als solche zu bewerten, sondern werde hier weiter den Fokus auf die strafrechtliche Verwertbarkeit legen. Das schließt aber nicht aus, dass in den Kommentaren auch das polizeiliche Einsatzverhalten näher diskutiert werden darf - so wie es den früheren Diskussionen ja auch schon geschehen ist.

Von den Spiegel-Autoren werden folgende "Fehler" der Polizei genannt:

1. Das Einvernehmen
Die Polizei "hat es laufen lassen in der Zeit der Planung". Auch wenn sie, was näher ausgeführt wird, von vielen Absprachen zwischen Stadt und Lopavent nichts mitbekommen habe, so sei sie doch rechtzeitig vor dem Termin in der Arbeitsgruppe 4 über die Sicherheitsvorbereitungen und evtl. -mängel informiert gewesen. Der Tunneleingang sei auch Gegenstand polizeilicher Inspektionen und Diskussionen gewesen. Die Polizei sei aber trotz Bedenken "nicht hart und entschieden genug [gewesen], um einzugreifen, durchzugreifen, notfalls die Parade abzusagen". Der Düsseldorfer Polizeidirektor Schalk habe sogar im Juni noch die später entscheidenden Fragen gestellt - zum Stau im Eingangsbereich bei gegenläufigen Menschenströmen. Die Polizei habe sich dann aber mit ein paar kleinen Änderungen zufrieden gegeben und danach auch keine Kritik mehr angebracht.
Nach Wiedergabe des Spiegel hält aber selbst die StA dieses Verhalten der Polizei im Vorfeld für strafrechtlich irrelevant, da ein ausdrückliches "Einvernehmen" der Polizei nicht gegeben sei. Die Staatsanwaltschafft habe also geprüft, ob es ein "Einvernehmen" der Polizei gegeben habe, konnte dies aber nicht finden. Und daraus werde gefolgert, dass sich die Stadt Duisburg über das Erfordernis eines Einvernehmens hinweggesetzt oder die bloße Mitwirkung der Polizei als schon ausreichendes Einvernehmen verstanden hat.

Trifft diese rechtliche Bewertung zu? Strafrechtlich wäre der Polizei (wenn man einmal unterstellt, dass ein ausdrückliches  Einvernehmen fehlt) in der Planungsphase demnach nur ein Unterlassen vorzuwerfen, es nämlich unterlassen zu haben, die Veranstaltung mit dieser als gefährlich erkannten Ein-/Ausgangskonzeption zu verhindern. Eine Verhinderung der Veranstaltung durch die Polizei wäre möglich gewesen durch ein ausdrückliches Verweigern ihres für die Genehmigung erforderlichen Einvernehmens - das Beispiel Bochum, wo die LoPa 2009 nach polizeilicher Intervention abgesagt wurde, belegt dies hinreichend. Aber war die Polizei auch zur Intervention verpflichtet? Oder durfte sie es "einfach laufen lassen"? Jedenfalls nach dem Spiegel-Bericht will sich die StA nicht auf dieses unsichere Gelände bewegen, sondern meint, die Verantwortlichkeit läge bei den Mitarbeitern der Stadt, die ohne ausdrücliches Einvernehmen der Polizei eine rechtswidrige Genehmigung erteilt hätten.
Tatsächlich bewegt man sich an diesem Punkt auf unsicherem Gelände: Wenn ein Einvernehmen der Sicherheitsbehörden Vorausetzung für eine solche Veranstaltung ist, unter welchen Voraussetzungen sind dann diese Behörden verpflichtet, ihr Einvernehmen ausdrücklich zu versagen und damit die Veranstaltung zu verhindern? Und lagen diese Voraussetzungen hier vor? Ich denke, dass die Polizei an den Planungen so nah dran war, dass ihre Verantwortlichen erkennen mussten und auch erkannt haben, dass ihr "Schweigen" seitens der Stadt als Zustimmung/Einvernehmen aufgefasst wurde. Ich will nicht behaupten, es handele sich um eine bewusste Taktik, aber wenn es so ist, wie im Spiegel dargestellt, hat sich die Polizei im Vorfeld erfolgreich aus der Verantwortung "geschlichen": Sie hat Kritik angebracht, dann aber die Veranstaltung so wie geplant stattfinden lassen.

2. Der Schichtwechsel
Dass  in der kritischen Phase der LoPa - wenn auch noch weit vor den tödlichen Ereignissen - ein Schichtwechsel der Polizei stattfand, ist lange bekannt (hier nochmal das Foto von 15.30 Uhr). Nicht bekannt war bisher, das man den Schichtwechsel erst auf Intervention des Personalrats und Ministeriums vorsah und dass es zuvor Kritik am Zeitpunkt desselben gab.
Laut Spiegel hat der Schichtwechsel zur Unzeit bewirkt, dass dort neue Kräfte ohne  Vorbereitung in eine schon bedrohliche Lage quasi "hineingeworfen" wurden. Dies hätte beigetragen zur Gefährdung, möglicherweise auch zu Fehlentscheidungen.
Strafrechtlich wird es aber schwer fallen, den Schichtwechsel selbst mit den Todesfällen unmittelbar in einen Kausalzusammenhang zu bringen. Solche möglichen Kausalzusammenhänge lassen sich nicht ausschließen, aber auch nicht hinreichend als "Ursache" beweisen. Wäre etwa ohne Schichtwechsel dasselbe passiert, hätte man möglicherweise die Müdigkeit/Überforderung der Beamten als Negativfaktor angesehen. Einen wichtigen Hinweis gibt allerdings Lothar Evers: Möglicherweise sind infolge des Schichtwechsels einfach nicht genügend Kräfte gleichzeitig dort gewesen, weil man dieselbe Anzahl von Hundertschaften  dann eben nicht gleichzeitig sondern nacheinander eingesetzt hat. Die entscheidende Frage also: Waren genug Kräfte da? Oder wurde die zuvor für nötig befundende Anzahl der Beamten aufgrund des nötigen Schichtwechsels halbiert? Dies ist deshalb so wichtig, weil das Entstehen des Gedränges auf der Rampe damit zusammenhängt, dass das Sperrkonzept der Polizei nicht funktionierte. Mit mehr Kräften an den richtigen Stellen hätten die Sperren aber funktionieren können.

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage
Hier im beck-Blog aber auch an anderer Stelle wird als ein ganz wesentlicher Umstand, der die Katatstrophe mitverursachte, angesehen, dass es auf der Rampe praktisch keine Kommunikation zwischen Polizei/Sicherheitspersonal und Besuchern gab. Die Besucher kamen aus den Tunnels und wussten nicht, wo und wie es weitergehen sollte. Auch als sie sich schon drängelten, bemerkten sie nicht, dass in ihrem Rücken nicht weit entfernt genug Platz war. Sie wurden einfach nicht von den Kräften, die Überblick hatten, informiert. Die z.T. vorhandenen Megaphone waren viel zu schwach. Und die in der Genehmigung verlangte ELA fehlte (siehe hier). Dies - so der Spiegel - war der Polizei ab 14 Uhr bekannt. Man hat also 2,5 Stunden vor dem Unglück gewusst, dass ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts fehlte. Durfte die Polizei dann einfach weitermachen ohne sich um Ersatz zu bemühen (Lautsprecherwagen oder mobile Anlagen müssten doch herbeizuschaffen sein...) Oder hätte sie die LoPa abbrechen oder auf einen Abbruch durch die zuständigen Behörden hinwirken müssen? Das letzte ist eine schwierige Frage, denn die Risiken eines Abbruchs zu einem Zeitpunkt, zu dem schon Hunderttausende in der Stadt waren, mussten ja mit abgewogen werden. In diese Richtung wird sicherlich weiter ermittelt. Aber nicht zu vergessen: Dass die ELA nicht vorhanden war, ist primär ein Versäumnis von Lopavent, dass dies nicht kontrolliert wurde, ein Versäumnis der Stadt Duisburg.

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)
Eine ähnliche Frage - meines Erachtens aber etwas weniger unmittelbar mit der Katastrophe zusammenhängend -  wirft die mangelhafte Kommunikation der Sicherheitskräfte/Polizei untereinander auf. Die Funkgeräte funktionierten offenbar nicht richtig, das Handynetz war überlastet, weil man es möglicherweise versäumt hatte, sich entsprechenden Vorrang im Netz zu reservieren. Es wird auch hier schwer fallen, eine unmittelbare Ursache für die Katastrophe festzustellen, die strafrechtlich relevant wäre.

5. Die Sperren
Schon seit den ersten Kommentaren zur LoPa 2010 werden die polizeilichen Sperren als  unmittelbare Mitursachen der Katastrophe bewertet. Die Polizei hat sie wohl eingerichtet, um den "Pfropf" am Rampenkopf zu entlasten/aufzulösen. Aber dazu, so jedenfalls meine Auffassung, waren die Sperren, die dann eingerichtet wurden, erkennbar ungeeignet bzw. sie versagten ihre Funktion. Schließlich hat die Sperre auf der Rampe das Gedränge an einer wesentlich problematischeren Stelle (am unteren Ende der Rampe, eingekesselt zwischen den Tunnelausgängen und Betonwänden) erst verursacht. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren könnte möglich sein, s.o.

Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen nach meinem Eindruck die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Die hiesige Diskussion (über 1000 Kommentare) ist geschlossen.

Zur aktuellen Diskussion hier im Blog (Juli 2011)

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

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Hallo Lothar

..also .ich habe die Geschichte hin und her überlegt und komme zu dem Schluss, diese ganze 'Westside Story' ist entweder als eventuell wahre Geschichte zu einem Ablenkungsmanöver umfunktioniert worden zwecks Entlastung der Hauptschuldigen oder aber dahinter verbirgt sich eine ganz andere Geschichte, die niemand erfahren darf.

Denn schau mal, das Beispiel von Dr. Eikmeier wirft m.E. ein neues Licht auf die 'Westside Story'. Sie ist, wie gesagt, entweder super gut erfunden, oder aber, wenn sie wahr ist - und das ist wahrscheinlich -  besagt sie letztendlich, dass zumindest dort im Westen - den Umständen entsprechend - das polizeiliche Handeln richtig war und niemand belangt werden kann. Und zwar richtig im Falle beider Varianten:

ob nun, wie Prof. Müller meint, tatsächlich die Westrampe die Hauptentlastung sein sollte, sodass dann die Öffnung der Westschleuse in der Tat eine logische Folge gewesen wäre. oder aber ob einfach nur die Westschleuse geöffnet wurde um Gefahr auf der Düsseldorfer abzuwehren. Beides wäre nicht belastbar. Dann bräuchtest du den Beamten im Grunde nicht suchen.

Laut deiner Schilderung konnte, wenn ich dich richtig verstanden habe, die EA Westseite nicht wissen, was an der Rampe los ist, folglich hat sie mit ihren 'vor Ort' Entscheidungen nur dann Schuld, wenn diese dort vor Ort nicht richtig waren. Nach dir sah es demnach so aus, dass die beiden EAs nicht über den Gesamtzustand kommunizieren konnten, also auch nicht der Eine vom Anderen wissen konnte, was läuft, da die 359 Grad Kamera des Eingangs West nur beim EA Schutz West zu sehen war und nicht ins Präsidium durchgeschaltet wurde, soll doch heißen für EA-Gesamt nicht einzusehen war. Nur  Kuno S. hatte demnach diese Übersicht und hätte "zwischen dem EA Raumschutz West und EA Schutz des Veranstaltungsgeländes vermitteln müssen." Es war also die fehlende Kommunikation, zwischen EA-West und EA-Gesamt, für die Simon zuständig war, die die Lage angeblich hätte entschärfen können. Oder?  Die Schuld läge also eher bei der Führungsebene, bei Kuno S., da der besser sehen konnte und nicht eingegriffen hat.

Man könnte folglich die 'Westsidestory'  ganz und gar vergessen  und müsste stattdessen auf der Führungsebene weiterforschen, wenn der Fehler  darin bestand, die Westschleuse nicht schnell genug wieder zu schließen, als sich zeigte, dass das mit der kleinen Rampe nicht funktionierte, weil, wie du sagst, nur Kuno S., also die Führungsebene, diese größere Übersicht haben konnte.

Im Ernst, dann ist die ganze Westsidestory doch wirklich ein Ablenkungsmanöver, weil völlig unerheblich.

Man müsste vielleicht noch das Verhältnis Walter und Dirk H untersuchen, von denen du sagst, dass sie beide die Idee für sich reklamieren, die kleine Rampe zu öffnen. Mussten nicht wenigstens die beiden einen Gesamtüberblick haben und waren nicht so wie der EA-West auf einem 'Auge' blind und von Kuno S.s Vermittlung abhängig? Aber auch hier mal ehrlich, der Walter z.B. hatte, als es darauf ankam, ganz offensichtlich auch keinen Kameraüberblick, denn er hat mit ein paar Polizisten, mitten im Gedränge eingeschlossen, schön brav das Gitter mit abgestützt, dass rund um den Container zu dessen Schutz aufgebaut war und vor dem Massendruck zu weichen drohte.

Im Ernst, das ganze Sperrengerangel zeigt doch nur wieder mal "Pest und Cholera". Denn dass die kleine Rampe nicht die erhoffte Wirkung erzielte, hätte man ja in Windeseile registrieren müssen, egal ob auf Führungsebene oder in den EAs, um ebenso in Windeseile handeln zu können. Das scheint mir arg an der Realität vorbei. Und dann fragt sich immer noch, ob sie es wirklich gebracht hätte. Das war alles einfach zu spät. Der Countdown des Knäuels war nach seinem Beginn -  und der muss schon kurz nach 16.00 Uhr gewesen sein - mit keiner Zwischen-, Rampen-, oder sonst welcher totalen Sperre zu stoppen, weil unmittelbar am Ort des Geschehens keine Zugänge/ELA/Fluchtwege  etc vorhanden waren,...stattdessen Stolperfallen.

Diese wahre Variante gilt dann und die Suche nach dem Beamten ist, wie gesagt, dann überflüssig, wenn die Berichte tatsächlich Berichte sind und keine Märchenerzählungen. Also wenn sich hinter der Geschichte nicht doch noch etwas ganz anderes verbirgt, wofür der Beamte erforderlich war. Etwa wenn der nicht auf der Düsseldorfer dringend Druck abbauen musste, sondern anderes im Sinn hatte.

 

 

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Henning Ernst Müller schrieb:
Dort steht wörtlich, dass "auf Anregung der Polizei" die westliche Rampe als Eingang geöffnet wurde und die Polizeikette im Tunnel entsprechned zurückgezogen wurde, um den Besuchern den Zutritt zum Gelände über die kleinere westliche  Rampe zu ermöglichen (vorl. Abschlussbericht S. 32 f.). Das macht aber doch nur Sinn, wenn der Eingang West geöffnet ist und auch geöffnet bleibt.

Das wäre allerdings eine Erklärungsmöglichkeit. Ich sehe diese allerdings nicht notwendig als die einzige Erklärung an. Wenn man die entsprechenden Zeitabschnitte im Bericht liest, so gab es um 16.02 Uhr bereits einen massiven Druck auf den Eingangsbereich an der Kreuzung Karl-Lehr-Strasse/Düsseldorfer Strasse. Dort kam es auch zu einem Durchbruch von etwa 60 Personen durch die Absperranlagen.

Weiterhin staute sich um 16.06 Uhr eine Menschenmenge im oberen Rampenbereich. Die Öffnung der westlichen Rampe als Eingang würde also auch dann sinnvoll sein, wenn man diesen Weg allein zur Leerung des Tunnels nutzen wollte, denn zu diesem Zeitpunkt scheint ja offenbar klar gewesen zu sein, dass ein Abfluss der Besucher über die Hauptrampe wegen des Gegenverkehrs und wegen des Staus im oberen Bereich nicht funktionieren würde.

Dies war vor knapp einem Jahr mein erster spontaner Gedanke. Ich habe mich gefragt, warum man nicht alle Zuflüsse angehalten und die Rampe sowie den Tunnel geleert hat, beispielsweise durch die Nutzung der zweiten Rampe und die Böschungen.

Für wesentlich halte ich auch den Hinweis im Abschlussbericht, der für 16.31 Uhr feststellt, dass Personenverdichtungen am Container, an den Masten und an der Treppe verblieben, die für Hinweise - weder akustisch noch durch Gestik - erreichbar waren.

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@ Dr. Eikmeier # 117

Es ist die Aufgabe eines Ordnungsdienstes und ersatzweise der Polizei, genau diesen Überblick zu haben. Wer das Problem nur von einer Stelle an die andere verlagert, erfüllt seine Pflicht nicht. Und wer sich in Situationen bringt, in denen nur noch die Wahl bleibt, Menschen an der einen oder anderen Stelle in Gefahr bringen, hat seine Pflicht nicht erfüllt. Dann hätte der Abbruch der Veranstaltung mit Anordnung an die eintreffenden Besucher, wieder nach Hause zu gehen, bereits früher erfolgen müssen. Wer das nicht mehr kann - wegen Personalmangels oder Mangel an Kommunikation oder Mangel an Sicherheitseinreichtungen - hat seine Pflicht nicht erfüllt. Ich sehe eindeutig eine Garantenpflicht analog zu StGB §13 wegen besonderer Amtsstellung. Ich betrachte die Polizei genauso wie die Ordnungsbehörden als Überwachergaranten.

Genau diese Pflichtwidrigkeitsverletzungen und das zugrunde liegende Organisationsverschulden gehören bestraft.

@ Prof.Dr. Müller #122

Eine Öffnung des Einlasses "auf Anregung der Polizei"um 16:02 Uhr. Wie interpretieren Sie diese Formulierung? Heißt das: Der Einsatzleiter der Polizei gibt eine unverbindliche Anregung, weil er weder Ahnung noch Überblick hat und für diese Anregung auch nicht die Verantwortung übernehmen will? Bei jeder Verkehrskontrolle gibt die Polizei die Anweisung "Fahren Sie rechts ran!" und dieser Anordnung ist Folge zu leisten. Und wenn es um Menschenleben geht, ist die Polizei zu einer klaren und eindeutigen Anweisung nicht in der Lage? Polizei, Ordnungbehörden und Feuerwehr sind weisungsbefugt - sonst hieße es ja auch "Anregungsbefugnis"! Einer der Grundsätze polizeilichen Handelns ist Bestimmtheit - eine Weisung oder Anordnung ist bestimmt - eine Anregung eben nicht.

16:19 Uhr "Der EA Schutz der Veranstaltung ging davon aus, dass .... geschlossen wurden." Von etwas ausgehen heißt man weiß es nicht. Es geht um Leben und Tod und hier werden unbegründete Annahmen gemacht. Genau hier ist Kommunikation gefordert und aktive Nachfrage: Ist die Anordnung auf Schließung durchgeführt? Ja oder Nein? So langsam gehe ich davon aus, dass da leitende Verantwortliche völlig überfordert waren.

 

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Meister fuer Veranstaltungstechnik schrieb:

Es ist die Aufgabe eines Ordnungsdienstes und ersatzweise der Polizei, genau diesen Überblick zu haben. Wer das Problem nur von einer Stelle an die andere verlagert, erfüllt seine Pflicht nicht. Und wer sich in Situationen bringt, in denen nur noch die Wahl bleibt, Menschen an der einen oder anderen Stelle in Gefahr bringen, hat seine Pflicht nicht erfüllt.

Das widerspricht m.E. aber nicht der Aussage von Dr. Eikmeier. Lothar macht ja den Unterschied deutlich. Ihre Forderung träfe den Kuno S., der den Überblick hatte und nur der und höher hinauf könnten, wenn es denn angesichts der gesamten Fehlplanung realistisch wäre, schuldig sein. Was Dr. Eikmeier beschreibt und weshalb Lothar den Beamten sucht, betrifft ja eben die, die keinen Überblick haben konnten. Damit ist dann ja keine Aussage über die Hauptschuldigen getroffen. Es ist ein Baustein im ganzen Gefüge. Demnächst haben dann alle Beamten ja vielleicht ein Smartphone mit vollem Videoüberblick.... ;-)

Das ist ja alles viel zu rasant abgelaufen, während das Knäuel schon im Gang war, beriet die Polizei noch über Sperren, weil sie von dem Knäuel noch nichts wusste. Masse alleine ist ja kein Grund, die Veranstaltung abzubrechen.

Quote:
Genau diese Pflichtwidrigkeitsverletzungen und das zugrunde liegende Organisationsverschulden gehören bestraft.

Genau....wie gesagt, ermittlungstechnsich erscheint mir die 'Westsidestory' wie ein Ablenkungsmanöver, es sei denn, da steckt mehr dahinter.

 

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@ Ein Polizist

Das sind m.M. nach DIE Fragen überhaupt:

1. die Rolle der Ruhr.2010 GmbH (und damit im Zusammenhang die Rolle der Bundesregierung und der EU, nebst Regionalverbund und Wirtschaftsförderung Rhein-Ruhr)

2. hatte es vorab ein Treffen im Innenministerium gegeben (und/oder in der Staatskanzlei, beim Ministerpräsidenten, im Ministerium für Bauen und Verkehr)

 

Zudem interessieren mich die folgenden:

1. Für wen zählte Prof. Oberhagemann seine 350.000 Besucher?

2. War Prof. Schreckenberg der inoffizielle Leiter des Krisenstabes (+ was war sein Auftrag)?

3. Verließ Dezernent Rabe gegen 16 Uhr den Krisenstab, um die Leitung des ordnungsbehördlichen Lagezentrums zu übernehmen?

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Und diese Fragen:

Kam das Forschungsprojekt SPIDER zum Einsatz, in dem u.a. die Feuerwehr und das DRK involviert sind?

Gab es (evtl. in diesem Zusammenhang) weitere Aufträge, die für die Genehmigung zwingend notwendig waren?

Spielte das RISP oder der AKIS (dahingehend) eine Rolle?

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@Ein Polizist, @Dr. Eikmeier,

noch einmal zur Zuständigkeitsfrage, denn auch ich rede/schreibe mir den Mund fusselig. Ich glaube, dass bei Ihnen eine leider auch bei Juristen nicht unübliche Verwechslung von Sollen und Sein eingetreten ist. Sollen, das ist die Normebene, und da haben Sie völlig Recht: die Polizei war auf dem Veranstaltunsgegände nicht primär für die Sicherheit verantwortlich, sondern wurde erst bei gegegnwärtiger Gefahr zuständig. Wann diese eingetreten ist  bzw. wann sie  erkennbar war, das wird sicherlich auch Gegenstand der Ermittlungen sein und ich bin ganz bei Ihnen, dass dies keineswegs so einfach zu bestimmen ist.

Aber Sie vergessen bei Ihren Erörterungen die Seinsebene bzw. blenden diese aus: Bei der Frage der strafrechtlcihen Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen aktiven Tuns geht es nämlich nicht um die Zuständigkeit, wie ich hier oft wiederholt habe. Und deshalb ist es auch richtig und wichtig zu schauen, was die Polizei denn "getan" hat und ob dieses Tun den Tod der Menschen mitverursacht hat. Dabei geht es um den "tatbestandsmäßigen Erfolg in seiner konkreten Gestalt" Wenn Dr. Eikmeier nun schreibt:

Die Polizeiketten haben daher nach meiner Ansicht die Überfüllung der Rampe nicht verursacht. Auch ohne diese Ketten wäre der Stau nicht auflösbar gewesen, solange Personen durch den Eingangsbereich nachströmen konnten und im oberen Bereich nicht abfliessen konnten.

dann mag dies einerseits  richtig sein und entspricht der hier wohl längst herrschenden Meinung: Das Ein/Ausgangskonzept war vorhersehbar so angelegt, dass es irgendwo zum Stau kommen musste. Sogar der primäre Ort dieses Staus war vorhersehbar, nämlich am oberen Rampenkopf, weil es dort nämlich am engsten war. Aber, und jetzt kommt ein großes ABER: Der Stau am Rampenkopf hat eben nicht notwendig ebenfalls diese tödliche Konsequenz wie derjenige im unteren Rampendrittel, denn dort herrschten ganz besondere Bedingungen (enge Begrenzung durch die Wände und die Bauzäune, Treppe als vermeintlicher Ausweg, Gullideckel/Bauzaun-Komplex). Und nun ist  die Frage des "tatbestandsmäßigen Erfolgs in seiner konkreten Gestalt" wichtig. Herr Dr. Eikmeier, Sie definieren praktisch  den "Stau" als Erfolg und meinen, dieser habe sich eben nicht vermeiden lassen, weshalb die Polizei auch nicht mitursächlich dafür sei. Aber der tatbestandsmäßige Erfolg ist der eingetretene Tod dieser konkreten 21 Menschen an dieser Stelle. Und für diesen konkreten Erfolg halte ich nach wie vor die Polizei-Sperren-Situation (Rampe und Tunnel) für mitursächlich. Das heißt noch nicht, dass führende Polizeibeamte auch anzuklagen oder zu verurteilen sind. Vielleicht war die Sachlage so unübersichtlich, dass man bei dem Versuch zu retten irrtümlich alles noch schlimmer machte (so meine derzeitige Tendenz, die aber eien Fahrlässigkeitsschuld nicht ausschließt) und dass daher nur geringfügige Schuld gegeben ist (das ist die Auffassung von Ein Polizist, der eine Einstellung nach § 153 StPO erwartet). Aber die Ursächlichkeit steht für mich nicht ernsthaft in Frage.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@Ein Polizist, @Dr. Eikmeier,

noch einmal zur Zuständigkeitsfrage, denn auch ich rede/schreibe mir den Mund fusselig. Ich glaube, dass bei Ihnen eine leider auch bei Juristen nicht unübliche Verwechslung von Sollen und Sein eingetreten ist. Sollen, das ist die Normebene, und da haben Sie völlig Recht: die Polizei war auf dem Veranstaltunsgegände nicht primär für die Sicherheit verantwortlich, sondern wurde erst bei gegegnwärtiger Gefahr zuständig. Wann diese eingetreten ist  bzw. wann sie  erkennbar war, das wird sicherlich auch Gegenstand der Ermittlungen sein und ich bin ganz bei Ihnen, dass dies keineswegs so einfach zu bestimmen ist.

Aber Sie vergessen bei Ihren Erörterungen die Seinsebene bzw. blenden diese aus: Bei der Frage der strafrechtlcihen Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen aktiven Tuns geht es nämlich nicht um die Zuständigkeit, wie ich hier oft wiederholt habe. Und deshalb ist es auch richtig und wichtig zu schauen, was die Polizei denn "getan" hat und ob dieses Tun den Tod der Menschen mitverursacht hat. Dabei geht es um den "tatbestandsmäßigen Erfolg in seiner konkreten Gestalt"

 

Sie haben natürlich recht mit Ihrem Hinweis auf die "Seinsebene" und die individuelle (strafrechtliche) Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen aktiven Tuns (oder Unterlassens).

im zusammenhang mit dem Polizeilichen Handeln / Unterlassen wurde hier fast ausschließlich auf Dirk H., den Abschnittsführer, sowie auf Kuno S., den PF, abgestellt, nicht aber auf die KollegInnen, die vor Ort nicht/tätig wurden.

Natürlich muss aber das individuelle (Nicht-)Handeln von PF und EA/F u.a. vor allem unter dem Aspekt der gesetzlichen Aufgabenzuweisung, Zuständigkeiten und Pflichten bertrachten. Die PolizistInnen handelten hier ja nicht primär als private Individuen, sondern als Polizeibeamte.  Aus dieser Funktion ergeben sich ja auch weitere Besonderheiten wie die Garantenstellung und besondere Sorgfaltspflichten, die dem privaten Individuum so nicht auferlegt sind.

Die StA hat in ihrem Einleitungsvermerk dazu aber bereits festgestellt, dass bis auf den PF keinem Polizisten strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzungen vorzuwerfen sind; weder in der Planungsphase, noch am Einsatztage - expressis verbis auch nicht im Zusammenhang mit den Sperrketten.

Daher habe ich die Aspekte "Seinsebene" und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Folgen des eigenen aktiven Tuns (oder Unterlassens) hier vernachlässigt, aber sicher nicht 'vergessen'.

 

Die Diskussion hier wird ja auch hauptsächlich über "die Polizei" als handelndes staatliches Organ geführt.

 

MfG

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Henning Ernst Müller schrieb:
Herr Dr. Eikmeier, Sie definieren praktisch  den "Stau" als Erfolg und meinen, dieser habe sich eben nicht vermeiden lassen, weshalb die Polizei auch nicht mitursächlich dafür sei. Aber der tatbestandsmäßige Erfolg ist der eingetretene Tod dieser konkreten 21 Menschen an dieser Stelle. Und für diesen konkreten Erfolg halte ich nach wie vor die Polizei-Sperren-Situation (Rampe und Tunnel) für mitursächlich.

Da gebe ich Ihnen durchaus Recht. Ich sehe natürlich nicht den Stau als tatbestandsmäßigen Erfolg. Ich sehe da vielmehr eine Kausalkette, wobei ich mich frage, ob die Sperren da wirklich ursächlich geworden sind:

Sperre => Rückstau => Gedränge => Suche nach Fluchtmöglichkeiten => tabestandlicher Erfolg

Objektiv hat es alle oben genannten Punkte gegeben, daran dürfte kein Zweifel mehr bestehen. Ich vermag an dieser Stelle aber nicht zu beurteilen, ob es wirklich Ursachenzusammenhänge gibt. Ich werde mich noch einmal ausfürlich mit der Zeitleiste beschäftigen und dabei Ihre Einschätzung zugrunde legen.

Und dann mach ich mal eines: Ich krame meinen alten Roxin hervor...

Wenn man den Aufbau der Sperren als tatbestandliches aktives Tun ansieht (oder sollte man hier die Auflösung der Sperren als tatbestandliche Handlung begreifen?), dann müsste man zumindest auch fragen, was denn im Falle rechtmäßigen Alternativverhaltens - kein Aufbau der Sperre - passiert wäre.

 

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@Ein Polizist:

Die StA hat in ihrem Einleitungsvermerk dazu aber bereits festgestellt, dass bis auf den PF keinem Polizisten strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzungen vorzuwerfen sind; weder in der Planungsphase, noch am Einsatztage - expressis verbis auch nicht im Zusammenhang mit den Sperrketten.

Das mag so sein (leider konnten wir ja diesen Einleitungsvermerk noch nicht lesen), würde aber trotzdem nicht grds. daran hindern, diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen. Der Blog vertritt hier ja sozusagen die kritische Öffentlichkeit, für die auch behördliche Entscheidungen etwa der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind.

@Dr. Frank Eikmeier:

Wenn man den Aufbau der Sperren als tatbestandliches aktives Tun ansieht (oder sollte man hier die Auflösung der Sperren als tatbestandliche Handlung begreifen?), dann müsste man zumindest auch fragen, was denn im Falle rechtmäßigen Alternativverhaltens - kein Aufbau der Sperre - passiert wäre.

Genau dies halte ich durchaus für eine Frage, die wir hier, mit begrenzten Mitteln, aber immerhin mit den mittlerweile bekannten Fakten und den vielen Videoaufnahmen, diskutieren können. Die Sperre in der Mitte der Rampe hat, wenn ich mir  die Aufnahmen anschaue, dazu geführt, dass die Menschen, die nach unten gehen wollten, bis zur Sperre gingen und sich dort aufstauten. Dasselbe geschah dann mit denjenigen, die nach 16.15 h aus den Tunneln kamen. Es ergab sich damit ein Pfropf an dieser gefährlichen Stelle, ich meine, eine gefährlichere Stelle als die am oberen Ende, weil dort jedenfalls mehr Platz nach außen hin gegeben war. Hier unten gab es keine Böschungen, sondern nur die schmale Treppe, den Mast, den Container als sichtbare "Auswege". Dadurch, dass die Sperre den "Fluss" nach oben effektiv gestoppt hat, erkannten die Menschen auch nicht, dass dies, nachdem die mittlere Sperre um 16.24 h aufgelöst worden war und der Gegenverkehr schon weiter oben abgefangen wurde, wieder möglich gewesen wäre. Daraus ergibt sich doch m. E. die Frage: War die Sperre in der Rampenmitte nicht ein Fehler? Hätte die Sperre für die Heimgänger nicht schon früher oben an der Rampe installiert werden können?  Ich habe bisher noch keine tragfähigen Gegenargumente gehört. Insbesondere auch nicht die der Staatsanwaltschaft. Nicht der generelle Stau und daraus entstehende gefährliche Situationen insgesamt waren bei dieser Lopavent-Wahnsinnsplanung noch vermeidbar, aber das konkrete tödliche Gedränge schon.

Henning Ernst Müller schrieb:

@Ein Polizist:

Die StA hat in ihrem Einleitungsvermerk dazu aber bereits festgestellt, dass bis auf den PF keinem Polizisten strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzungen vorzuwerfen sind; weder in der Planungsphase, noch am Einsatztage - expressis verbis auch nicht im Zusammenhang mit den Sperrketten.

Das mag so sein (leider konnten wir ja diesen Einleitungsvermerk noch nicht lesen), würde aber trotzdem nicht grds. daran hindern, diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen. Der Blog vertritt hier ja sozusagen die kritische Öffentlichkeit, für die auch behördliche Entscheidungen etwa der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind.

 

Nun ja, es ist ja so, dass die Staatsanwaltschaft qua Amtes bereits  professioneller Vertreter der kritischen Öffentlichkeit ist.

 

Dass die behördlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind, erleben wir immer wieder durch die anderen hauptamtlichen Vertreter der kritischen Öffentlichkeit namens Richter... ;-)

 

Ich habe also grundsätzlich keine Veranlassung, die auf den Erkennnissen aus intensiven Ermittlungen beruhenden Entscheidungen der StA zu hinterfragen; besonders dann nicht, wenn der StA wesentlich mehr Material und geschultes Fachpersonal dafür zur Verfügung steht/stand, als uns Laiendarsteller hier.

 MfG

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Ein Polizist schrieb:

Nun ja, es ist ja so, dass die Staatsanwaltschaft qua Amtes bereits  professioneller Vertreter der kritischen Öffentlichkeit ist.

Dass die behördlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind, erleben wir immer wieder durch die anderen hauptamtlichen Vertreter der kritischen Öffentlichkeit namens Richter... ;-)

Ich habe also grundsätzlich keine Veranlassung, die auf den Erkennnissen aus intensiven Ermittlungen beruhenden Entscheidungen der StA zu hinterfragen; besonders dann nicht, wenn der StA wesentlich mehr Material und geschultes Fachpersonal dafür zur Verfügung steht/stand, als uns Laiendarsteller hier.

Da bin ich denn doch froh, dass es weitere Teile der kritischen Öffentlichkeit gibt.
So jedenfalls, als öffentlich erlebe ich die Staatsanwaltschaft nicht.

Gerade weil die Staatsanwaltschaft mehr Material hat, bin ich mindestens an einem Punkt wirklich entsetzt über deren Arbeit:
Ermittlung des Polizeibemten, der die Anweisung zum Öffnen der Vereinzelungsanlage West gab. 
Gerne auch:
Widerlegung der klaren Zeugenaussage des Securityleiters West, diese Anweiusunge von einem Polizeibeamten erhalten zu haben.

Das Achsel zuckende "konnten wir leider nach 10 Monaten nicht herausfinden..." finde ich unerträglich.

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Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:

Nun ja, es ist ja so, dass die Staatsanwaltschaft qua Amtes bereits  professioneller Vertreter der kritischen Öffentlichkeit ist.

Dass die behördlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt sind, erleben wir immer wieder durch die anderen hauptamtlichen Vertreter der kritischen Öffentlichkeit namens Richter... ;-)

Ich habe also grundsätzlich keine Veranlassung, die auf den Erkennnissen aus intensiven Ermittlungen beruhenden Entscheidungen der StA zu hinterfragen; besonders dann nicht, wenn der StA wesentlich mehr Material und geschultes Fachpersonal dafür zur Verfügung steht/stand, als uns Laiendarsteller hier.

Da bin ich denn doch froh, dass es weitere Teile der kritischen Öffentlichkeit gibt.
So jedenfalls, als öffentlich erlebe ich die Staatsanwaltschaft nicht.

Gerade weil die Staatsanwaltschaft mehr Material hat, bin ich mindestens an einem Punkt wirklich entsetzt über deren Arbeit:
Ermittlung des Polizeibemten, der die Anweisung zum Öffnen der Vereinzelungsanlage West gab. 
Gerne auch:
Widerlegung der klaren Zeugenaussage des Securityleiters West, diese Anweiusunge von einem Polizeibeamten erhalten zu haben.

Das Achsel zuckende "konnten wir leider nach 10 Monaten nicht herausfinden..." finde ich unerträglich.

 

Hallo Lothar,

 

Sie kennen meine Auffassung zu diesem Punkt. Wie soll die StA jemanden ermitteln, der nicht existent ist....?

Auch kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass die StA in einer so wesentlichen Frage nur mit "gebremstem Schaum" ermitteln würde, wie es ihr ja auch an anderer Stelle (-> "Stolperfalle") unterstellt wurde.

Ich bin zu nahezu 100% davon überzeugt, dass es sich bei diesem ominösen, Anweisung zur Öffnung gebenden Polizisten in Normal-Uniform um , sagen wir mal, ein "Missverständnis" handelt.

 

Und wie sollte die StA eine (vermutliche) Schutzbehauptung widerlegen (können), die sich auf einen Geist beruft, der sich wohl auf den der StA mannigfaltig zur Verfügung stehenden Videos und Dokumentationen bisher nicht materialisieren ließ? ?

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Ein Polizist schrieb:

Sie kennen meine Auffassung zu diesem Punkt. Wie soll die StA jemanden ermitteln, der nicht existent ist....?

Auch kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass die StA in einer so wesentlichen Frage nur mit "gebremstem Schaum" ermitteln würde, wie es ihr ja auch an anderer Stelle (-> "Stolperfalle") unterstellt wurde.

Ich bin zu nahezu 100% davon überzeugt, dass es sich bei diesem ominösen, Anweisung zur Öffnung gebenden Polizisten in Normal-Uniform um , sagen wir mal, ein "Missverständnis" handelt.

 

Und wie sollte die StA eine (vermutliche) Schutzbehauptung widerlegen (können), die sich auf einen Geist beruft, der sich wohl auf den der StA mannigfaltig zur Verfügung stehenden Videos und Dokumentationen bisher nicht materialisieren ließ? ?

In der Tat kennen wir unsere Meinung. Ein unterschied ist sicherlich, dass ich mehrfach Gelegnheit hatte, mit dem Security Chef West persönlich und ausführlich zu reden und ich mir schon einiges zutraue, mit kritsischen Fragen dafür zu sorgen, dass man mich nicht belügt.
Dann verwundert, dass eben nicht gesagt wird, einen solchen Polizisten habe es nicht gegeben, sondern man habe den konkreten Polizisten nicht ermitteln können, da die beschreibung zu vage war.

Schliesslich:
wäre es so gut wie unmöglich, den Security Chef West nicht als Beschuldigten zu führen, wenn er eigenmächtig und seinen Vorgesetzten Walter ignorieren für das Öffnen der Vereinzelungsanlage West für 40 - 50 Minuten verantwortlich zu machen wäre.

Anderseits und zusätzlich:
kann man sich vorstellen, dass Dirk H und die ganze Polizei 50 Minuten, die Schleuse für geschlossen halten, während kontinuierlich Besucher auf die im Tunnel West stehende Polizeikette zu laufen.

Da bleibt ein Anfangsverdacht, dass da etwas nicht kommuniziert wird und zugedeckt werden soll. Diese Nichtwissen, um den Grund einer 50 Minuten tatenlos hingenommenen Öffnung der Verinzelungsanlage West durch alle drei verantwortlichen Instanzen, ohne dass wir Gründe dafür kennen halte ich fest. Sie mit Verschwörunstheorien einer Scheinbeantwortung zuzuführen liegt mir fern.

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Lothar Evers schrieb:

...

In der Tat kennen wir unsere Meinung. Ein unterschied ist sicherlich, dass ich mehrfach Gelegnheit hatte, mit dem Security Chef West persönlich und ausführlich zu reden und ich mir schon einiges zutraue, mit kritsischen Fragen dafür zu sorgen, dass man mich nicht belügt.
Dann verwundert, dass eben nicht gesagt wird, einen solchen Polizisten habe es nicht gegeben, sondern man habe den konkreten Polizisten nicht ermitteln können, da die beschreibung zu vage war.

 

Über Herkunft und Einsatzverwendung der (lebensälteren) "Normal-Uniformierten" hatten wir uns ja schon einmal ausgetauscht. Diese gehörten nicht in den EA Raumschutz (West), hatten demzufolge weder Auftrag, noch Kompetenz, in die Arbeit an der Vereinzelungsanlage einzugreifen.

Dass die Normal-Uniformierten NICHT zum EA Raumschutz (West) gehörten, ergibt sich u.a. auch aus dem Einsatzbefeh, hier "Anzug, Bewaffnung, Ausrüstung (ABA)":

"4.3.1     EA Schutz der Veranstaltung/Raumschutz West/ Raumschutz Ost

Einsatzanzug, KSA, EMS, Helm und Schild sind mitzuführen, persönliche Ausstattung gemäß PDV 350 NW

Teilkräfte tragen lageangepasst zivile Kleidung; im Bedarfsfall müssen sich diese Kräfte in geeigneter Weise als Polizeikräfte kenntlich machen können.    

Landesreiterstaffel: Sonderbekleidung    "

 

Warum sollte das Vorhandensein von "Normal-Uniformierten" in dem Bereich bestritten werden? Es handelte sich um u.a. Kräfte des EA Verkehr mit gänzlich anderen Aufträgen.

 

Lothar Evers schrieb:

Schliesslich:
wäre es so gut wie unmöglich, den Security Chef West nicht als Beschuldigten zu führen, wenn er eigenmächtig und seinen Vorgesetzten Walter ignorieren für das Öffnen der Vereinzelungsanlage West für 40 - 50 Minuten verantwortlich zu machen wäre.

Der Security Chef West wird als "Beschuldigter" geführt?

Lothar Evers schrieb:
Anderseits und zusätzlich:
kann man sich vorstellen, dass Dirk H und die ganze Polizei 50 Minuten, die Schleuse für geschlossen halten, während kontinuierlich Besucher auf die im Tunnel West stehende Polizeikette zu laufen.

 

Ja,  ich kann mir nach Sichtung der Videos und persönlichen Gesprächen vorstellen, dass Dirk H. über lange Zeit davon ausgegangen ist, dass die Schleuse geschlossen ist, bzw. wieder geschlossen wird.

 

Nun wird ja diese ominöse Anweisung durch einen "Normal-Uniformierten" an den Security Chef West, so das denn stattgefunden hätte, nicht im luftleeren Raum gegeben worden sein.

Da stimmt es mich doch nachdenklich, dass es darüber (noch) keine Videos oder (weitere) Zeugenaussagen gibt.  Sie nicht?

 

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Ein Polizist schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Schliesslich:
wäre es so gut wie unmöglich, den Security Chef West nicht als Beschuldigten zu führen, wenn er eigenmächtig und seinen Vorgesetzten Walter ignorieren für das Öffnen der Vereinzelungsanlage West für 40 - 50 Minuten verantwortlich zu machen wäre.

Der Security Chef West wird als "Beschuldigter" geführt?

Eben nicht!
Das müsste er aber doch, wenn er den polizeilichen Auftrag frei erfunden hätte, also selber für die 50 minütige Öffnung der Vereinzelungsanlage verantwortlich zu machen wäre.

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Ein Polizist schrieb:

Lothar Evers schrieb:
Anderseits und zusätzlich:
kann man sich vorstellen, dass Dirk H und die ganze Polizei 50 Minuten, die Schleuse für geschlossen halten, während kontinuierlich Besucher auf die im Tunnel West stehende Polizeikette zu laufen.

 

Ja,  ich kann mir nach Sichtung der Videos und persönlichen Gesprächen vorstellen, dass Dirk H. über lange Zeit davon ausgegangen ist, dass die Schleuse geschlossen ist, bzw. wieder geschlossen wird.

 

Nun wird ja diese ominöse Anweisung durch einen "Normal-Uniformierten" an den Security Chef West, so das denn stattgefunden hätte, nicht im luftleeren Raum gegeben worden sein.

Da stimmt es mich doch nachdenklich, dass es darüber (noch) keine Videos oder (weitere) Zeugenaussagen gibt.  Sie nicht?

Für Dirk H. ohne Kollegen vor dem Tunnel kann ich mir das auch vorstellen. Nicht aber für Simon, es sei denn es gab keine Lopavent Bilder von der Autobahnbrücke nach aussen.
Und schon gar nicht für den EA Raumschutz West, der ja da eigens eine 359 Grad Kamera mit Zomm möglichkeit hatte. Der hätte diesen Tatbestand, hätte er ihn nicht für normal gehalten garantiert an Simon gemeldet und der hätte für Abhilfe sorgen müssen.

Wir haben eben vom Eingang West keine Überwachungsvideos. Lopavent hat da angeblich nur ins Tunnelinnere gefilmt (Kamera14) und die Polizeivideos sind nicht freigegeben. 
Wenn es wirklich ein vier Augen gespräch war kann man ehesten den Weg des Beamten dahin sehen. Ähnlich wie wir den Chef der Kölner Hundertschaft aft seinem Weg zum Container zu Dirk H entdeckt haben.

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Lothar Evers schrieb:

Wir haben eben vom Eingang West keine Überwachungsvideos. Lopavent hat da angeblich nur ins Tunnelinnere gefilmt (Kamera14) und die Polizeivideos sind nicht freigegeben. 
Wenn es wirklich ein vier Augen gespräch war kann man ehesten den Weg des Beamten dahin sehen. Ähnlich wie wir den Chef der Kölner Hundertschaft aft seinem Weg zum Container zu Dirk H entdeckt haben.

 

Für mich stellt sich die Situation am Eingang West wie folgt dar:

 

Ab ca. 15:30 h tobt vor dem Eingang bereits der Mob. Als

um ca. 15:55 h die Schleuse zugemacht wird, steigert sich der Krawall

um ca. 16:00 h zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

Für die Zaunsicherung war der SecurityManager West verantwortlich!

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, der SecurityManager kann die Vereinzelungsanlage nicht geschlossen halten, hat also ein doppeltes Problem:

die Verantwortung für den Zaundurchbruch mit verletzten Personen sowie die für ihn auftragswidrig geöffnete Vereinzelungsanlage!

 

Um ca. 16:02 h wird die westliche (kleine) Rampe für den Zugang zum Gelände geöffnet, die Polizeikette im Tunnel zieht sich zurück, um die Rampe für die Leute aus dem Westen begehbar zu machen.

Bis hierher wäre die offene Vereinzelungsanlage gar nicht so ein grosses Problem, wenn

"Die westliche Rampe [] trotz kommunikativem und körperlichem
Einsatzes der Polizeikräfte sowie polizeilichen Lautsprecherdurchsagen
nicht ausreichend als Zugang zu dem Veranstaltungsgelände angenommen" worden wäre!!  Weil deshalb der Druck auf die Polizeikette zunahm, musste

um ca. 16.20 h "die Polizeikette 1 im westlichen Tunnelabschnitt [] wegen zu hohen Drucks der davor aufgestauten Menschenmenge aufgegeben werden."

Jetzt (erst) wird es am unteren Hauptrampenbereich wirklich brenzlig und die Katastrophe nimmt ihren Lauf, noch berstärkt durch vermehrten Zulauf, als

um ca. 16:31 h "Zaunelemente [] durch Polizeibeamte und Ordner an der westlichen Vereinzelungsanlage entfernt [wurden], da ein RTW aus Richtung Tunnel nicht mehr weiterkommt. Dadurch erfolgte ein deutlich über das Betreiben der Anlage unter „Volllast“ hinaus erhöhter Zustrom in den Tunnel
aus westlicher Richtung.
Dieser erhöhte Zulauf konnte erst reduziert werden
um ca. 16:40 h , als die "Zaunelemente im Bereich des Zugangs West []  durch die Polizei wieder geschlossen [wurden] und schließlich

um. ca. 16:55 h zusätzlich "Eintreffende Kräfte [] den Zugang zum Veranstaltungsbereich im Bereich Düsseldorfer-/Karl-Lehr-Str. komplett [sperrten ].

 

Aus meiner Sicht also hatte der SecurityManager (West) gute Gründe, sich was auszudenken, um die Verantwortung der Polizei zuzuschustern. Hatte ihm ja sein CrowdManager Walter bereits an anderer Stelle so vorgemacht...

 

 

 

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Ein Polizist schrieb:

....tobt vor dem Eingang bereits der Mob.

....steigert sich der Krawall

....zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

....

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, 

 

danke zwar für Ihre aufrichtige Darstellung, aber bitte streichen Sie den Begriff 'Mob' und Zugehöriges im Kontext der Loveparade, aber auch sonst, aus Ihrem Repertoire.

Danke

Blue

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Blue schrieb:

Ein Polizist schrieb:

....tobt vor dem Eingang bereits der Mob.

....steigert sich der Krawall

....zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

....

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, 

 

danke zwar für Ihre aufrichtige Darstellung, aber bitte streichen Sie den Begriff 'Mob' und Zugehöriges im Kontext der Loveparade, aber auch sonst, aus Ihrem Repertoire.

Danke

Blue

 

Sie haben sich allem Anschein nach noch nicht mit solchen "friedfertigen und nur Party feiernden" Menschen auseinander setzen müssen, oder?

Und wenn ein Kollege von solchen braven Ravern niedergetrampelt wird und nur unter massiver Gewalteinwirkung gegen das "Partyvolk" vor Schlimmeren zu bewahren ist, bin ich wenig geneigt, die nur für harmlose hyperaktive Kids auf Ritalin-Entzug zu halten.

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Ein Polizist schrieb:

Sie haben sich allem Anschein nach noch nicht mit solchen "friedfertigen und nur Party feiernden" Menschen auseinander setzen müssen, oder?

Und wenn ein Kollege von solchen braven Ravern niedergetrampelt wird und nur unter massiver Gewalteinwirkung gegen das "Partyvolk" vor Schlimmeren zu bewahren ist, bin ich wenig geneigt, die nur für harmlose hyperaktive Kids auf Ritalin-Entzug zu halten.

Bei allem Verständnis für die emotionale Belastung: das bedeutet doch nicht, dass ein Polizist auch sich selber seelisch, eben durch seine Sprache auf diese Gewaltebene herunterziehen lassen darf. Das verstärkt sie doch nur, mal abgesehen von der negativen Rückwirkung auf den Betreffenden, also auch auf Sie selber.

Sie, aber nicht Sie alleine, missverstehen meine so gerichteten Stellungnahmen leider grundlegend. Und das, was missverstanden wird, ist insgesamt bei der Aufklärung und im korrekten Umgang mit der Katastrophe ein großes Problem.

Die Katastrophe wird auf diese Weise letztlich laufende Meter neu inszeniert.

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Ein Polizist schrieb:
@Blue - Eine direkte "Zurückweisung" der polizeilichen (und auch der feuerwehrlichen!) Bedenken gab es so nicht. Das hat Rabe schon geschickter angestellt; zB. mit seinen Gutachten-Aufträgen u.a. an Schreckenberger.

Im Klartext hieße das, dass speziell das Gutachten von Schreckenberg gezielt gegen die Bedenken von Polizei/Feuerwehr beauftragt wurde. Für mich lesen sich die Berichte aber so, dass Schreckenberg Tunnel-Rampe nur am Rande mit erwähnt hat und sich sein eigentlicher Auftrag auf die Gesamtentfluchtung bezog.

Das konnte der Polizei doch nicht genügen, wenn sich ihre Bedenken tatsächlich dezidiert auf Tunnel-Rampe bezogen.

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Ein Polizist in # 156 schrieb:

(....)tobt vor dem Eingang bereits der Mob.(...).steigert sich der Krawall(...)....zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, der SecurityManager kann die Vereinzelungsanlage nicht geschlossen halten, hat also ein doppeltes Problem:

die Verantwortung für den Zaundurchbruch mit verletzten Personen sowie die für ihn auftragswidrig geöffnete Vereinzelungsanlage!(.....)

So sehr Sie sich am Ende des Beitrags auf den SecurityManager (West) beziehen, so spricht dieser erste Teil doch eine deutlich andere Sprache, wollen Sie m.a. Worten erneut die Schuld den Besuchern anlasten. 

Oder verstehe ich das falsch?

 

Einmal mehr frage ich mich, wer was mit dieser 'Westsidestory' verstecken oder ein anderes Bild konstruieren will.

Gibt es einen Beleg für Ihre Deutung? Etwa von dem in Lebensgefahr geratenen Polizisten, den die Kollegen unter Gewaltanwendung befreit haben. Auch Videos lesen geht nicht ohne Deutung. Oder kennen Sie diesen Polizisten? War das tatsächlich, wie Sie glauben machen wollen, unbegründete Agression von ein paar Ravern oder war das ganz einfach eine Folge von zu großem Gedränge und dem Versuch einiger, ihm zu entkommen. Vielleicht ein agressiver Versuch, aber eben ein Versuch der Enge zu entkommen, mit diesen gefährlichen Folgen für den Polizisten?

 

Oder nehmen wir  mal an, die polizeilichen Kameras, aber nur diese, haben vom Abschnitt West und folglich auch von diesem Zaundurchbruch klare Videos. Otto Normalbürger, mithin auch wir als die "kritische Öffentlichkeit", bekommen diese nicht oder gar nie zu Gesicht.

Theoretisch könnten Sie uns dann, um Kollegen in Schutz zu nehmen, doch auch, ganz so, wie Sie es vom Securitychef West annehmen, alles Erdenkliche erzählen, was auf dem Video zu sehen sei......

 

@ Lothar Evers

Ich glaube nicht, dass diese ganze 'Westsidestory' eine, wie du sagst, Lustlosigkeit der STA spiegelt. Wohl dass die von dir beobachtete Lustlosigkeit einen nicht bewältigten Hintergrund, etwa eine Vertuschung, spiegelt Aber vielleicht ist das ja auch Deinerseits eine 'Schutzbehauptung', um nicht beim Namen nennen zu müssen, was sich dir wirklich darbietet?

Aber ich finde gut, wie du in den Prozessen immer die menschlcihe Komponente mit berücksichtigst, wie etwa hier in # 168:

 

Lothar schrieb:
Ich vermute keine Vertuschungsaktion. Eher Lustlosigkeit und eine Schnittstellenproblematik in der EK. Die Vernehmung der Security macht ja die Abteilung "Ermittlungen gegen den Veranstalter", die müsste jetzt Staatsanwälte und Polizisten in der Abteilung "Ermittlungen gegen die Polizei" in Marsch setzen. Das scheint mir nach der ersten Vernehmung des Security Mannes im September 2010 definitiv nicht mit Elan betrieben worden zu sein.

 

 

 

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Ein Polizist # 156 schrieb:

(.....) um ca. 16:00 h zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

Für die Zaunsicherung war der SecurityManager West verantwortlich!

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, der SecurityManager kann die Vereinzelungsanlage nicht geschlossen halten, hat also ein doppeltes Problem:

die Verantwortung für den Zaundurchbruch mit verletzten Personen sowie die für ihn auftragswidrig geöffnete Vereinzelungsanlage.

@ Prof Müller

den 'Mob' mal beiseite, habe ich da was falsch verstanden, wenn Sie meinen, dass der Zaundurchbruch nichts mit dem hier "interessierenden Geschehens" zu tun hat?

Die obige Schilderung des 'Polizisten' sehe ich in direktem Zusammenhang mit der noch ungeklärten 'Westsidestory' gemeint: Wer hat die verhängnisvolle Westöffnung ausgelöst? Ein Phantombeamter, der Securitychef West, diese Raver...... oder ganz jemand anderes. Denkbar ist alles mögkliche, solange die Staatsanwaltschaft niemanden nennt und dennoch hierauf den Focus lenkt. Vielleicht war dieser 'Mob' ja gar nicht so "führerlos und mit kurzfristigem Ziel". Oder es gibt nur in der Person des Securitychefs West einen Zusammenhang mit der 'Westsidestory', eben weil der durch diese Ablenkung mit dem Zaundurchbruch den Überblick verlor und die Schleusen nicht mehr dicht halten konnte und diese Zäune waren ganz woanders, haben also nicht zur Tunnelöffnung beigetragen? Aber wenn ich das richtig verstehe, war der vor allem für den Schleusenbereich zuständig.

 

@ Polizist

Ich habe Ihre Darlegung jedenfalls als Ursache für die so lange unkontrollierte  Öffnung des Westtunnels verstanden. Für mich hört sich das nicht so an, als wäre der Zaundurchbruch irgendwo fernab der Westschleusen geschehen.

Habe ich das falsch verstanden?

Wenn Sie zu den polizeilichen Videos direkt oder durch Dritte Zugang haben, wäre es hilfreich, Sie könnten das genauer darlegen, denn offenkundig gibt es nur diese. Auf "loveparade2010doku" lässt sich nichts finden.

 

 

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Blue schrieb:

@ Polizist

Ich habe Ihre Darlegung jedenfalls als Ursache für die so lange unkontrollierte  Öffnung des Westtunnels verstanden. Für mich hört sich das nicht so an, als wäre der Zaundurchbruch irgendwo fernab der Westschleusen geschehen.

Habe ich das falsch verstanden?

Wenn Sie zu den polizeilichen Videos direkt oder durch Dritte Zugang haben, wäre es hilfreich, Sie könnten das genauer darlegen, denn offenkundig gibt es nur diese. Auf "loveparade2010doku" lässt sich nichts finden.

 

Wie Lothar Evers bereits festgestellt hatte, gab es (auch) im Bereich des Eingangs West mindestens eine Kamera, die rundum gesteuert werden konnte. da heitß nicht, dass diese Kamera 360°-panorama-Videos lieferte, sondern dass sie rundum geschwenkt werden konnte.

Die Video-Aufzeichnungen auch dieser Kamera(s) sind unter staatsanwaltlichem Verschluss.

Da heisst, ich kenne sie inhaltlich nicht aus eigener Ansicht.

 

Ich habe letztlich in der Diskussion um den SecurityManager (West), der gegenüber Lothar beklagte, die Videos nicht zu sehen bekommen zu haben, darauf hingewiesen, dass es sehr wahrscheilich sein kann, dass keine Aufzeichnungen in der vom SMW benannten Zeit und dem von ihm benannten Ort vorhanden sind, da sich die Kamera(s) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Zaundurchbruch und die Zwangsanwendung der Polizisten zur Rettung des Kollegen fokussierten.

 

Ich halte es auch keineswegs für unwahrscheinlich, dass die Öffnung der Schleuse West, nachdem sie erst wenige Minuten zur geschlossen wurde, in einem direkten Zusammenhang mit dem Zaundurchbruch steht;

und dass völlig unabhängig davon, ob es die Anweisung dazu durch einen 'Normal-Uniformierten' tatsächlich gab, oder der SMW die Lage mit seinem vorhandenen Personal nicht mehr in den Griff bekam.

 

Gesetzt den Fall, es hätte diese Anweisung an den SMW tatsächlich gegeben, wäre dazu folgende Überlegung anzustellen:

So eine Anweisung hätte aufgrund der tumultartigen Situation am Eingang West, die sowohl alle Kräfte der Security sowie die vorhandenen Polizeikräfte voll beschäftigte, durchaus eine Berechtigung haben können, um z.B. den Druck durch die (nachströmenden) Massen auf den Zaundurchbruch zu nehmen.

Zu diesem Zeitpunkt wurde ja auch die westliche (kleinere) Rampe für den Zugang zum Gelände geöffnet, was aber von den meisten Besuchern nicht angenommen wurde ( "Die westliche Rampe wurde trotz kommunikativem und körperlichem Einsatzes der Polizeikräfte sowie polizeilichen Lautsprecherdurchsagen nicht ausreichend als Zugang zu dem Veranstaltungsgelände angenommen."). 

Es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, dass sich die mehr oder weniger bestimmte Gruppe von Ravern in Partylaune, die gemeinsam ohne erkennbare Führung bei der mit Körperkraft-Einsatz gelungenen Öffnung des Absperrzaunes zusammen agierte, von ihrem kurzfristigen Ziel, Zulauf zum Veranstaltungsgelände zu erlangen, im Tunnel und auch gegenüber der schwachen Polizeikette im Tunnel friedfertiger verhalten hat.

(Ich hoffe, diese Formulierung trifft den Neusprech und das Gutdenk ausreichend ;-))

 

Es gibt aus dieser Perspektive keinerlei Anlaß, eine solche Anordnung, so es sie gegeben hätte, verschweigen oder von ihr ablenken zu wollen, auch wenn so eine Anordnung (entweder durch den Phantom-Polizisten oder vom EA Raumschutz (West)) dem zuvor zwischen dem CrowdManager und dem EA/F Schutz der Veranstaltung abgestimmten Konzept zuwider lief.

 

 

 

 

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Ein Polizist schrieb:
(.....) So eine Anweisung hätte aufgrund der tumultartigen Situation am Eingang West, die sowohl alle Kräfte der Security sowie die vorhandenen Polizeikräfte voll beschäftigte, durchaus eine Berechtigung haben können, um z.B. den Druck durch die (nachströmenden) Massen auf den Zaundurchbruch zu nehmen.

 

@ Ein Polizist # 191   - 'Westsidestory'

 

OK, danke, dann noch mal eins nach dem anderen:

 

1) Die von Ihnen geschilderte Variante der 'Westsidestory' ist zunächst eine völlig andere Situation als die auf der Hauptrampe. Nach wie vor kann man grundsätzlich nicht davon reden, dass  "DIE Teilnehmer" der Loveparade selbst an der Katastrophe schuld seien. Man kann diese Gruppe Akteure nicht mit "DIE Teilnehmer" gleichsetzen, zumal die am Abend des 24.Juli getroffene Anschuldigung von Seiten der Verantwortlichen der Loveparade, sich ganz auf das Geschehen auf der Hauptrampe bezog und in keiner Weise auf diese spätere 'Westsidestory'.

 

2)Wenn Sie die Videos inhaltlich nicht aus eigener Ansicht kennen, wie zuverlässig ist die Quelle, aus der Sie Ihre Situationsbeschreibung herleiten? Eventuell kennen Sie die Beamten persönlich, die aufgenommen haben?

 

3) Wenn die Video-Aufzeichnungen " unter staatsanwaltlichem Verschluss" sind, und wie Sie vermuten, in der besagten Zeit voraussichtlich nur den Zauneinbruch fokussiert und alles andere nicht aufgenommen haben, dann dürften die Akteure dieser 'Westsidestory' der STA aber bestens bekannt und inzwischen auch identifiziert sein.  

 

4) Wenn erkennbar war, dass diese, als sie loslegten, nicht in Lebensgefahr waren, muss geklärt werden, warum sie so handelten. Dass es einfach nur Frustabbau wegen der Warterei oder Spaß an Randale, Betrunkenheit, etc. war, ist dann ja keineswegs amtlich. Denkbar ist hier eine ganze Palette: normal menschliches und kriminelles

 

5)Wenn außerdem tatsächlich diese niedergetretenen Zäune und nicht die, die für den RTW vorübergehend geöffnet wurden, die Situation verschärft und die Öffnung der Westschleuse und somit den hohen Zulauf verursacht haben, dann liegt hier höchst  eine Mitursächlichkeit für die Todesfälle an der Rampe vor.   

 

6)wenn der Zusammenhang so war, wie Sie das schildern, scheint der Rest der 'Westsidestory', wie mit dem Phantombeamten lanciert wird, eher äußerst nebensächlich. Dann stimme ich Ihnen zunächst einmal darin zu, wenn Sie meinen, dass die mögliche Handlung des Phantombeamten OK war

auch wenn so eine Anordnung (...) dem zuvor zwischen dem CrowdManager und dem EA/F Schutz der Veranstaltung abgestimmten Konzept zuwider lief.

Das hängt dann aber entscheidend von der Größenordnung und den konkreten Auswirkungen dieses Ereignisses ab. Also davon, ob es die Ausmaße hatte, durch die die Öffnung der Westschleuse notwendig oder gar zwingend wurde.

 

 

7) Ein paar ungeduldig randalierende Raver - so zumindest der äußere Eindruck - begraben einen Polzisten lebensgefährlich unter einem Zaun. Rein menschlich, aber auch dienstlich dürfte klar sein, dass andere Polizisten diesem vehement zu Hilfe kommen, obwohl sie dabei womöglich wichtige Stellungen aufgeben mussten. Auch der SMW gerät qua Aufgabe in dieses Gefecht. Sie sagen, man habe Gewalt anwenden müssen, um den Polizisten unter dem Zaun zu befreien. Je nachdem nun, was das für Teilnehmer/Randalierer waren und warum diese den Zaun niedertraten, ist ebenso naheliegend, dass die Situation allein deshalb eskalierte, weil die Polizisten für ihren Kollegen Gewalt anwenden mussten. Die Ursache der Gewalt, nämlich der in Lebensgefahr befindliche Polizist, muss in dem Gedränge von den Umstehenden nicht unbedingt erkannt worden sein, sodass man die Gewaltanwendung eventuell als nicht gerechtfertigt ansah und das Ganze deshalb noch mehr eskalierte und weitere Gegengewalt ausgelöst wurde. 

Dass man dann angesichts des Gedränges und um die Besucher nicht noch weiter zu provozieren, kurzerhand die Schleusen geöffnet hat, liegt nahe. 

 

8) Ich stimme Ihnen auch noch zu, wenn Sie sagen:

Es gibt aus dieser Perspektive keinerlei Anlaß, eine solche Anordnung, so es sie gegeben hätte, verschweigen oder von ihr ablenken zu wollen,

Fakt ist aber doch, dass die STA sehr wohl verschweigt und ablenkt, drum herum erzählt, bei Lothar Evers den Eindruck von Lustlosigkeit erweckt etc.  Auch vom Ministerium, also von ganz oben, hört man eine 'Geschichte', Achselzucken etc. Wie kann das sein?

 

Warum tut sie das? War es etwa ein Fehler, den Kollegen zu befreien, sodass jetzt 21 Tote die Folge sind?  Oder gibt es etwas anderes zu verbergen, etwa ein auf den Videos erkennbares Fehlverhalten von Seiten der Polizei? 

Ist es der übliche Trick von Seiten der STA, damit die Ermittlungen gegen die Raver nicht gefährdet werden, wenn es öffentlich heißt, dass die STA die Teilnehmer als Beschuldigte grundsätzlich ausklinkt, nicht gegen sie ermittelt? Denn wenn sie diese Videos hat und Ihre Schilderung der 'Westsidestory' zutrifft, dann müsste sie doch eigentlich gerade gegen diese Raver ermitteln. Will sie just so gerichtete Ermittlungen nicht gefährden?  

 

9) Dass die STA den Securitymanager West deshalb nicht sonderlich verhört, wäre verständlich. Sie haben dann ja offenkundig bessere Beweise für die wahre Sicht der Situation. 

Doch was für einen Grund hätte die STA ansonsten, dieses Ergebnis zu verschweigen, während alle Welt auf derlei Klarheit wartet? Beschuldigte hat sie ja doch schon genannt, diese Gruppe war aber nicht dabei. Welchen Grund hat sie, das drum herum zu benennen oder gar zu erfinden: also den Phantompolizist und seine Schleusenöffnung, aber keinen Ton von sich zu geben über Ermittlungen gegen deshalb beschuldigte Raver? Die Polizisten sind doch, wie der 'Meister der Veranstaltungstechnik' sehr richtig sagt,

Wenn eine grob fahrlässige Planung und Steuerung der Veranstaltung dafür sorgt, dass Polizisten geradezu überrannt werden, ....

dann sind Besucher wie Polizisten gleichermaßen Opfer.

 

Vorausgesetzt jedenfalls, die 'Westsidestory' lässt sich anhand besagter Videos korrekt  wie in Ihrer Darstellung beweisen, dann muss doch geklärt werden in welchem Maße die Raver mitschuldig sind. Wenn nachgewiesen werden kann, dass dieses Verhalten entscheidend mit ursächlich für den Stau auf der Rampe war, der das Knäuel ausgelöst hat, müsste das doch eigentlich außer Frage stehen.

Hat man deshalb jetzt teuer den Engländer beauftragt. Etwa um auf Biegen und Brechen beweisen zu können, dass die Planung OK war und nun doch diese Raver schuld waren.

Warum also solch seltsam verschlossenes Vorgehen von Seiten der STA.

 

10) Oder liegen die Dinge nochmal ganz anders. Ich meine, es war ja doch klar, dass dieser Zu- und Abgang zudem ohne Sicherheitsvorkehrungen nur bei hundertprozentiger Personenstromplanung und ohne jeden Zwischenfall funktionieren konnte. Das musste jedem, der Ahnung hatte, klar sein. Das konnte folglich aber auch jedem klar sein, der aus welchem Grund auch immer, die Loveparade scheitern lassen wollte oder dem Erfolg einen Kratzer verpassen wollte. Jede kleine 'Westsidestory' würde genügen, das Gleichgewicht zu stören. Für etwaigen 'Staubedarf' von Seiten der Forschung wäre eine gewaltätige Szene, wie die hier gemeinte eher nicht notwendig gewesen. Früher oder später wäre Stau m.E. auch ohne die Sperren eingetreten. Dieses Bauwerk als einziger Zu-und Abgang hätte schon in sich dafür gesorgt.

Nun haben wir aber leider zwei zusätzliche grobe Störungen mit Ursächlichkeit für die Todesfälle. Nach unserem momentanen Wissensstand wären sie beide aber kein Grund für diese große Schweigsamkeit der STA, eher das Gegenteil. Bei den Stolperfallen kann man davon ausgehen, dass das keine direkte Absicht war. Im Falle der gewalttätigen 'Westsidestory' ist dagegen vieles denkbar. Z.B. auch, dass die STA auf den Videos zwar die äußeren Ursachen relativ gut erkennen kann, aber bezüglich der Täter, ihrer Motive und tatsächlichen Hintergründe noch im Dunklen tappt. Möglicherweise sind die Täter noch nicht identifiziert und noch flüchtig.

 

 

 

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Ein Polizist schrieb:
Und wie sollte die StA eine (vermutliche) Schutzbehauptung widerlegen (können), die sich auf einen Geist beruft, der sich wohl auf den der StA mannigfaltig zur Verfügung stehenden Videos und Dokumentationen bisher nicht materialisieren ließ?

Den halte ich auch für eine Schutzbehauptung.

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Dr. Frank Eikmeier schrieb:

Ein Polizist schrieb:
Und wie sollte die StA eine (vermutliche) Schutzbehauptung widerlegen (können), die sich auf einen Geist beruft, der sich wohl auf den der StA mannigfaltig zur Verfügung stehenden Videos und Dokumentationen bisher nicht materialisieren ließ?

Den halte ich auch für eine Schutzbehauptung.


und kennen Sie irgendeinen Trick, warum, sollte das eine Schutzbehauptung sein, der gute Mann nicht beschuldigt ist? Und man ihm bei beiden Vernehmungen weder die vollständigen ca 20 Minuten Video über den Westeingang in der fraglichen Zeit noch Photos von dort positionierten Polizeibeamten zeigt, damit er diese Identifizieren kann? Diese Handlung wäre doch auf seine persönliche Kappe genommen alles andere als Peanuts.

Und: warum die Polizei 50 Minuten von diesm Fehlverhalten nichts merkt, und die Vereinzelungsanlage schliesst.

Da könnte auch noch eine polizeiliche Strategie nicht kommuniziert sein, zu der auch die Öffnung der kleinen westlichen Rampe gehört.

Das Gelände füllen, die Gefahr auf der Kreuzung Düsseldorfer Strasse vermindern ohne die grosse Rampe weiter zu belasten.

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Lothar Evers schrieb:

[...]

und kennen Sie irgendeinen Trick, warum, sollte das eine Schutzbehauptung sein, der gute Mann nicht beschuldigt ist? Und man ihm bei beiden Vernehmungen weder die vollständigen ca 20 Minuten Video über den Westeingang in der fraglichen Zeit noch Photos von dort positionierten Polizeibeamten zeigt, damit er diese Identifizieren kann? Diese Handlung wäre doch auf seine persönliche Kappe genommen alles andere als Peanuts.

Ich könnte nur über die Motivation des SecurityChefs spekulieren.

Aber ich weiss, dass ich unter allen Umständen gegenüber jedermann (und vor allem gegenüber neugierigen Journalisten) bei der einmal in die Welt gesetzte Geschichte bleiben würde.

 

Ausserdem: Sie / wir kennen nur seine Story. Was ist mit dem "audiatur et altera pars" ?

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Ein Polizist schrieb:

Ausserdem: Sie / wir kennen nur seine Story. Was ist mit dem "audiatur et altera pars" ?

Dazu müsste allerdings die Staatsanwaltschaft den Phantompolizist finden und seine Version der Geschichte ausführen.

In beiden Fällen wäre eine Kommunikation von Wehe Jäger zum "Warum so lange offen?" hilfreich.

Oder aber es gibt keinen "altera pars":
dann wäre auf "Schutzbehauptung" abzustellen und der Security Chef West als Beschuldigter zu führen.

Jedenfalls finde ich es unbefriedigend, dass offensichtlich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die Gründe für diese lange Öffnung wissen, bzw. uns diese nicht mitteilen wollen.

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Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:

Ausserdem: Sie / wir kennen nur seine Story. Was ist mit dem "audiatur et altera pars" ?

Dazu müsste allerdings die Staatsanwaltschaft den Phantompolizist finden und seine Version der Geschichte ausführen.

In beiden Fällen wäre eine Kommunikation von Wehe Jäger zum "Warum so lange offen?" hilfreich.

Oder aber es gibt keinen "altera pars":
dann wäre auf "Schutzbehauptung" abzustellen und der Security Chef West als Beschuldigter zu führen.

Jedenfalls finde ich es unbefriedigend, dass offensichtlich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die Gründe für diese lange Öffnung wissen, bzw. uns diese nicht mitteilen wollen.

 

"Altera pars" wären hier zB. die PolizistInnen, die tatsächlich in dem besagten Bereich aufhältig waren...

 

Wenn ich abzuwägen hätte, was ich für glaubwürdiger / wahrscheinlicher hielte:

- eine groß angelegte "Vertuschungsaktion" zwischen StA und Kripo, in die  sehr viele direkt und indirekt Beteiligte eingeweiht werden und die alle mitmachen sowie die Schnautze halten müssten, nur um ein Faktum zu unterdrücken, dass augenscheinlich zumindest anfangs keine grosse Eminenz besitzt, oder

- die Behauptung eines verantwortlichen SecurityManagers, er habe von einem (nicht zuständigen/befugten) nicht identifizierbaren Polizisten eine Anweisung bekommen, um sein eigenes Versagen zu rechtfertigen,

käme ich zu welchem Schluß... ?

 

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Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:

Ausserdem: Sie / wir kennen nur seine Story. Was ist mit dem "audiatur et altera pars" ?

Dazu müsste allerdings die Staatsanwaltschaft den Phantompolizist finden und seine Version der Geschichte ausführen.

 

"Altera pars" zu der Geschichte seiner "schlampigen Vernehmung" und dem Vorenthalten von Videos etc. sind auch die vernehmenden Kripoleute und Staatsanwälte.

Haben wir von denen (hier) schon eine Stellungnahme dazu gelesen, oder gibt es weiterhin nur die Version des SecurityManagers (West) dazu?

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Ein Polizist schrieb:

Haben wir von denen (hier) schon eine Stellungnahme dazu gelesen, oder gibt es weiterhin nur die Version des SecurityManagers (West) dazu?

Die  spielen doch hoer nicht mit.
Antworten allenfalls via Generalstaatsanwaltschaft aus dem Mund von Innen- oder Justizminister im Landtag. Da ist es ja inzwischen auch Thema.

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Ein Polizist schrieb:
Wenn ich abzuwägen hätte, was ich für glaubwürdiger / wahrscheinlicher hielte:

- eine groß angelegte "Vertuschungsaktion" zwischen StA und Kripo, in die  sehr viele direkt und indirekt Beteiligte eingeweiht werden und die alle mitmachen sowie die Schnautze halten müssten, nur um ein Faktum zu unterdrücken, dass augenscheinlich zumindest anfangs keine grosse Eminenz besitzt, oder

- die Behauptung eines verantwortlichen SecurityManagers, er habe von einem (nicht zuständigen/befugten) nicht identifizierbaren Polizisten eine Anweisung bekommen, um sein eigenes Versagen zu rechtfertigen,

käme ich zu welchem Schluß... ?

Das ist genau auch mein Problem bei dieser Darstellung. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass sich der Security - Manager da diskussionslos Anweisungen in einer so wesentlichen Frage von einem Beamten geben läßt, der rangmäßig eher untergeordnete Bedeutung hat.

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Dr. Frank Eikmeier schrieb:

Ein Polizist schrieb:
Wenn ich abzuwägen hätte, was ich für glaubwürdiger / wahrscheinlicher hielte:

- eine groß angelegte "Vertuschungsaktion" zwischen StA und Kripo, in die  sehr viele direkt und indirekt Beteiligte eingeweiht werden und die alle mitmachen sowie die Schnautze halten müssten, nur um ein Faktum zu unterdrücken, dass augenscheinlich zumindest anfangs keine grosse Eminenz besitzt, oder

- die Behauptung eines verantwortlichen SecurityManagers, er habe von einem (nicht zuständigen/befugten) nicht identifizierbaren Polizisten eine Anweisung bekommen, um sein eigenes Versagen zu rechtfertigen,

käme ich zu welchem Schluß... ?

Das ist genau auch mein Problem bei dieser Darstellung. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass sich der Security - Manager da diskussionslos Anweisungen in einer so wesentlichen Frage von einem Beamten geben läßt, der rangmäßig eher untergeordnete Bedeutung hat.

 

Ein weiterer Aspekt ist auch der, dass es zu dem (behaupteten) Zeitpunkt dieser angeblichen Anweisung durch den "Normal-Uniformierten" von der angegebenen Örtlichkeit keine Video-Bilder gibt, denn erinnern wir uns:

Zu dem Zeitpunkt war im Bereich Düsseldorfer-/Karl-Lehr-Straße heftiger Krawall (Blue möge mir verzeihen) und der gewaltsame Zaundurchbruch mit massiver Zwangsanwendung der Polizei, bei dem beinah ein Polizist das erste Todesopfer der LoPa geworden wäre. Da ist es mehr als wahrscheinlich, dass sich die Kamera(s) auf diesen Bereich konzentrierten.

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Dr. Frank Eikmeier schrieb:
Das ist genau auch mein Problem bei dieser Darstellung. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass sich der Security - Manager da diskussionslos Anweisungen in einer so wesentlichen Frage von einem Beamten geben läßt, der rangmäßig eher untergeordnete Bedeutung hat.

dazu schreibt Lothar Evers in # 171:

Quote:
Die Security Leute hatten alle eine schriftliche Anweisung in der stand, das Weisungen der Polizei Folge zu leisten ist.

Das hieße doch, als die Polizei vom Crowdmanager gebeten wurde, bekam sie das Zepter in die Hand,  wenn auch, um Kastanien aus dem Feuer zu holen?

Wenn ich jetzt mal fies sein darf: dass dies auf sie zukommen würde, wusste sie doch schon im Vorfeld zum Zeitpunkt der Ablehnung ihrer Bedenken von Seiten der Veranstalter, vorausgesetzt ihre Bedenken waren klar auf Tunnel-Rampe augerichtet. Man hätte sich theoretisch (und vielleicht auch praktisch) schon da eigenständig auf diese Rolle vorbereiten können/müssen. Vielleicht wären es im Endeffekt so viele Kastanien dann ja gar nicht geworden und wären stattdessen 21 junge Menschen noch am Leben. Ich meine mit der Vorbereitung aber ganz speziell den wundesten der wunden Punkte: den riskanten Tunnel-Rampen Bereich

Frage, was hindert die Polizei um ihres eigenen guten Gewissens und der öffentlichen Sicherheit willen, bei klarer Voraussicht einer derartigen öffentlichen Fehlplanung, sich selber weitestgehend für die auf sie zukommende unausweichliche Herausforderung eigenständig zu rüsten, um den sicher zu erwartenden Schaden so gering wie möglich zu halten?

 

Ein Polizist schrieb:
Ein weiterer Aspekt ist auch der, dass es zu dem (behaupteten) Zeitpunkt dieser angeblichen Anweisung durch den "Normal-Uniformierten" von der angegebenen Örtlichkeit keine Video-Bilder gibt, denn erinnern wir uns:

Zu dem Zeitpunkt war im Bereich Düsseldorfer-/Karl-Lehr-Straße heftiger Krawall (Blue möge mir verzeihen) und der gewaltsame Zaundurchbruch mit massiver Zwangsanwendung der Polizei, bei dem beinah ein Polizist das erste Todesopfer der LoPa geworden wäre. Da ist es mehr als wahrscheinlich, dass sich die Kamera(s) auf diesen Bereich konzentrierten.

@ Ein Polizist

Wie meinen Sie das??? Im ersten Absatz sagen Sie "keine Videos" und im zweiten sprechen Sie von einer Konzentration der polizeilichen Kameras auf diesen Bereich. Denn der gewaltsame Zaundurchbruch spielt sich doch auch im Beriech der Westschleuse ab, die von der 365° Kamera ins Visier genommen wurde.

 

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Blue schrieb:

Frage, was hindert die Polizei um ihres eigenen guten Gewissens und der öffentlichen Sicherheit willen, bei klarer Voraussicht einer derartigen öffentlichen Fehlplanung, sich selber weitestgehend für die auf sie zukommende unausweichliche Herausforderung eigenständig zu rüsten, um den sicher zu erwartenden Schaden so gering wie möglich zu halten?

Geben Sie der Polizei das Recht eigene Steuern festzusetzen, nicht mehr Recht und Gesetz und erst recht nicht an den politischen Willen gebunden zu sein... dann hindert die nichts mehr dran.

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Ein Polizist schrieb:

"Altera pars" wären hier zB. die PolizistInnen, die tatsächlich in dem besagten Bereich aufhältig waren...

Wenn ich abzuwägen hätte, was ich für glaubwürdiger / wahrscheinlicher hielte:

- eine groß angelegte "Vertuschungsaktion" zwischen StA und Kripo, in die  sehr viele direkt und indirekt Beteiligte eingeweiht werden und die alle mitmachen sowie die Schnautze halten müssten, nur um ein Faktum zu unterdrücken, dass augenscheinlich zumindest anfangs keine grosse Eminenz besitzt, oder

- die Behauptung eines verantwortlichen SecurityManagers, er habe von einem (nicht zuständigen/befugten) nicht identifizierbaren Polizisten eine Anweisung bekommen, um sein eigenes Versagen zu rechtfertigen,

käme ich zu welchem Schluß... ? 

Altera pars:
mit mir reden, die ja nicht.
aber:

ich finde es sehr spannend, demnächst mal zu lesen, wie intensiv diese beamten des Raumschutz West zu dieser Behauptung befragt worden sind.
ich bin auch gespannt ob es da einen Nichbefugten in normaler Uniform gefunden worden ist, und ob der befragt worden ist. (Offensichtlich ja nicht, sonst könnte man ja nicht weiter von "vager Beschreibung" sondern müsste von "wird von den in Frage kommenden Beamten bestritten" gesprochen werden.

Ich vermute keine Vertuschungsaktion. Eher Lustlosigkeit und eine Schnittstellenproblematik in der EK. Die Vernehmung der Security macht ja die Abteilung "Ermittlungen gegen den Veranstalter", die müsste jetzt Staatsanwälte und Polizisten in der Abteilung "Ermittlungen gegen die Polizei" in Marsch setzen. Das scheint mir nach der ersten Vernehmung des Security Mannes im September 2010 definitiv nicht mit Elan betrieben worden zu sein. Als der Spiegel früh im Januar 2010 der SPIEGEL die Geschichte erneut brachte hat man ihn noch einmal vorgeladen, ihn aber weder die 20 Minuten Film aus der Überwachungskamera vorgehalten, bzw gezeigt, noch Photos von möglicherweise "nicht authorisierten, aber in der Beschreibung zutreffenden Polizisten aus den sonstigen Aufklärungsmaterialien oder Personalakten gezeigt.

Ich finde das bei dem bedeutenden Sachverhalt einfach mehr als Lax. Immerhin hätte man jeden Druck durch eine 50 Minuten verschlossene Vereinzelungsanlage erheblich reduzieren können.

Und dann als Frage an den Praktiker:
unser Security Mann wäre doch Beschuldigter, wenn seine "Coverstory" wiederlegt wäre?
Oder wie nicht?

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Lothar Evers schrieb:
Und dann als Frage an den Praktiker:
unser Security Mann wäre doch Beschuldigter, wenn seine "Coverstory" wiederlegt wäre?
Oder wie nicht?

Die Beschuldigteneigenschaft ist zunächst mal eine Verfahrensrolle, die der betroffenen Person gewisse Rechte einräumt, nämlich das recht, umfassend zu schweigen. Auch der nicht beschuldigte Zeuge hat ein - partielles - Schweigerecht, nämlich hinsichtlich derjenigen Fragen, deren wahrheitsgemäße Beantwortung ihn belasten könnte.

In der Praxis reden nicht beschuldigte Zeugen viel unbefangener. Daher gehört es zur täglichen Praxis der Staatsanwaltschaft, die Beschuldigteneigenschaft so lange wie möglich aus taktischen Gründen nicht zu eröffnen.

Man kann also keineswegs zwingend eine Verbindung oder ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Beschuldigteneigenschaft und dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage herstellen.

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Quote:
und kennen Sie irgendeinen Trick, warum, sollte das eine Schutzbehauptung sein, der gute Mann nicht beschuldigt ist?
  In Ermittlungsverfahren gibt es vielfältige Motivationen der Staatsanwaltschaft, betroffene Personen so lange wie möglich nicht als Beschuldigte zu führen. Konkret weiß ich natürlich nicht, warum der Security - Mann nicht als solcher geführt wird. Die Einstufung dieser Behauptung hat aus meiner Sicht allerdings keinen entscheidenden Einfluss auf die Verfahrensrolle.  

Quote:
Und man ihm bei beiden Vernehmungen weder die vollständigen ca 20 Minuten Video über den Westeingang in der fraglichen Zeit noch Photos von dort positionierten Polizeibeamten zeigt, damit er diese Identifizieren kann?

Das wäre allerdings naheliegend. Woher haben wir denn die Erkenntnisse aus der Vernehmung? Sind es allein die Angaben des Betroffenen?

Ich habe ein Problem bei dieser Aussage, die ich ja auch nur vom Hörensagen kenne: Die Anordnung soll von einem Beamten gekommen sein, der für die Entscheidung gar nicht zuständig war. Das halte ich bei solchen Großveranstaltungen für ungewöhnlich und daher zunächst einmal für wenig glaubwürdig. Einmal, weil ein solcher Beamter sich regelmäßig nicht in diese Entscheidungen einmischt. Schließlich auch deshalb, weil der Sicherheitsdienst sich regelmäßig nicht von jedem beamten Anweisungen erteilen läßt.

Insofern ist es auch denkbar, dass vor dem Hintergrund der Unglaubwürdigkeit nicht tiefer ermittelt worden ist. Man würde dann zugunsten des Beschuldigten unterstellen müssen, dass dessen Vortrag zutreffend ist.

Es kommt natürlich auf die konkreten Umstände an. Nehmen wir das Beispiel des RTW, der offensichtlich Schwierigkiten hatte, zum Einsatzort zu gelangen. In dieser Situation wäre es durchaus denkbar, dass ein Beamter aus dem Bereich Verkehrslenkung eine (temporäre) Öffnungsanordnung gegeben hat, um den Weg für den RTW frei zu machen. Dieser Problemkreis würde sich einfacher diskutieren lassen, hätte man Einblick in die Videodokumentation.

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Dr. Frank Eikmeier schrieb:

Ich habe ein Problem bei dieser Aussage, die ich ja auch nur vom Hörensagen kenne: Die Anordnung soll von einem Beamten gekommen sein, der für die Entscheidung gar nicht zuständig war. Das halte ich bei solchen Großveranstaltungen für ungewöhnlich und daher zunächst einmal für wenig glaubwürdig. Einmal, weil ein solcher Beamter sich regelmäßig nicht in diese Entscheidungen einmischt. Schließlich auch deshalb, weil der Sicherheitsdienst sich regelmäßig nicht von jedem beamten Anweisungen erteilen läßt.

Die Security Leute hatten alle eine schriftliche Anweisung in der stand, das Weisungen der Polizei Folge zu leisten ist. Die Etikettierung als "untergeordnet" kommt durch die Einschätzung unseres "Polizisten" hier, dass nur solche Beamte in "normalen Uniformen" auf der Kreuzung Düsseldorfer Strasse / Karl - Lehr Strasse unterwegs waren.

Das Szenario muss man sich in folgender Choreographie vorstellen, die ja auch Minuten genau ich nehme an nach Bildern der 59 Grad Überwachungskamera von der Polizei berichtet wird. 

Nach der Anweisung des Crowd Managers macht die Security alle 16 Einlassschleusen dicht. Dass heisst an jeder Schleus steht eine Security vorne und hinten. Dann zeht Dirk H die dort zur unterstützung stehenden Beamten in den Tunnel hinein um dort die Sperre West zu bilden.
Kurz darauf verlassen alle 32 Security Leute ihre Position und geben den Fluss durch die Vereinzelungsanlage komplett frei, begeben sich eher hinter die Heras Zäune und verteidigen die. Das bleibt mit einigen Weiteren Intermezzi /Rettungswagen, etc.) 50 Minuten so, ohne, dass die Polizei das versucht abzustellen.

Die einzige Erklärung liefert bisher der Securitychef West. Die Polizei hat weder eine Erklärung für die komplette Öffnung noch für ihr 50 minütiges Zuwarten in Bezug auf diesen Zustand.

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Henning Ernst Müller schrieb:
Die Sperre in der Mitte der Rampe hat, wenn ich mir  die Aufnahmen anschaue, dazu geführt, dass die Menschen, die nach unten gehen wollten, bis zur Sperre gingen und sich dort aufstauten.

Gibt es da Aufnahmen während der Errichtung der Sperre?

 

Quote:
Es ergab sich damit ein Pfropf an dieser gefährlichen Stelle, ich meine, eine gefährlichere Stelle als die am oberen Ende, weil dort jedenfalls mehr Platz nach außen hin gegeben war. Hier unten gab es keine Böschungen, sondern nur die schmale Treppe, den Mast, den Container als sichtbare "Auswege".

Das ist sicherlich richtig. Darin sehe ich auch einen der gravierenden Planungsfehler. Es gab keine Entfluchtungsmöglichkeiten. Dennoch wurde die Genehmigung erteilt. Darin sehe ich eine wesentliche Verantwortung der Genehmigungsbehörde. Schaller hätte zwar so nicht planen dürfen, allerdings liegt die größere Verantwortung aus meiner Sicht bei der Behörde, die dieser Planung nicht widerstanden hat. Diesen Einwurf musste ich mir einmal von der Seele reden.

 

Quote:
Dadurch, dass die Sperre den "Fluss" nach oben effektiv gestoppt hat, erkannten die Menschen auch nicht, dass dies, nachdem die mittlere Sperre um 16.24 h aufgelöst worden war und der Gegenverkehr schon weiter oben abgefangen wurde, wieder möglich gewesen wäre.

Den Eindruck hatte ich allerdings auch beim Betrachten der Videos. Die Menschen standen unten im Gedränge, obwohl sie hätten ausweichen können. Hier rächt sich das fehlen einer Lautsprecheranlage. Mit dieser hätte man die Menschen dort erreichen können.

Quote:
Daraus ergibt sich doch m. E. die Frage: War die Sperre in der Rampenmitte nicht ein Fehler?

Man könnte die Einrichtung dieser Sperre als Fehler ansehen. Dazu müsste man aber wissen, waru dort gesperrt worden ist. Sinnvoller wäre es gewesen, die Ansprache zu unterbrechen und die Massen nach oben zum Veranstaltungsgelände abfließen zu lassen.

 

Quote:
Hätte die Sperre für die Heimgänger nicht schon früher oben an der Rampe installiert werden können?

Ich halte die Sperre im oberen Bereich für wenig sinnvoll, weil sie den einzigen praktikablen Abflussweg versperrt.

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@ MeinName

 

Soweit also Ihre Theorie aus Beitrag #174 auf dieser Seite, die ja auch von einigen anderen Personen geteilt wird.

Mal unabhängig von der Frage, ob es seitens der Polizei sinnvoll war, die Ketten einzurichten, bin ich der festen Überzeugung, dass es, wenn man sich lediglich die polizeilichen Sperren wegdenken würde, trotzdem zu der von Ihnen so genannten "lokalen Überfüllung" mit den fatalen Folgen gekommen wäre. In anderen Beiträgen meinerseits habe ich meine These schon dargestellt und wiederhole es gerne ein weiteres Mal.

Vom nachvollzogenen Ablauf her, haben sich die zuströmenden Besucher am Kopf der Rampe aufgestaut, da sie durch Besucher, die im Zugang (aus welchen Gründen auch immer - auch darüber gibt es ja durchaus kontroverse Auffassungen) stehen geblieben sind nicht mehr auf das Gelände kamen. Hinter diesem Propf stauten sich nun die Menschenmassen immer weiter die Rampe herunter. Das war dann offensichtlich der Moment, zu welchem die Entscheidung getroffen wurde, die polizeilichen Sperren in den Tunneln einzurichten, sowie die Schließung der Einlassstellen zu veranlassen, damit nicht mehr Menschen auf die sich füllenden Rampe zulaufen und eine komplette Überfüllung zu verhindern. In der Folge gelangen nur wenige der aufgestauten besucher vom Kopf der Rampe auf das Gelände, so dass sich offensichtlich viele der Besucher entscheiden, wieder zurück zu gehen, möglicherweise, um nach alternativen Zugangsmöglichkeiten zu suchen oder aber um nach Hause zu gehen (fahren). Hier kommt dann die Polizeikette auf der Rampe ins Spiel, die das Abfließen dieser personen verhindern will, damit sie nicht auf die aufgestauten Menschen im Tunnel laufen und sich dort gegenseitig blockieren. Irgendwann brechen aber alle Sperren nacheinander zusammen, das Ergebnis kennen wir ...

Wenn wir uns nun die Polizeiketten wegdenken, wären alle die Menschen, die sich später auch im Bereich der Rampe befunden haben "quasi ungebremst" (also ohne die durch die Polizeiketten verursachte zeitliche Verzögerung) in diesen Bereich gelangt und wären dort entweder auf die Menschen getroffen, die die Veranstaltung verlassen wollten, oder wären zumindest von hinten auf die wartenden Menschen auf der Rampe aufgelaufen, so dass in beiden Fällen auch ohne "polizeiliches Zutun" der von Ihnen bezeichnete Bereich überfüllt gewesen wäre und mit großer Wahrscheinlichkeit die gleichen Folgen eingetreten wären ...

Noch einmal zur Rolle der Polizeikette auf der Rampe. Fakt ist, dass Sie länger dort gestanden hat, als die beiden Ketten in  den Tunneln. Fraglich ist für mich aber, ob sie faktisch noch "funktioniert" (also Leute aufgehalten hat) hat, als die unterschiedlichen Menschenströme aufeinander getroffen sind. Ich glaube nicht, dass die geringe Anzahl von Polizisten dort in der Lage gewesen wäre oder war, die deutlich größere Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern aufzuhalten. Ich denke eher, dass sich dies beiden Gruppen schlichtweg selber gegenseitig blockiert haben.

Letztendlich ist all dies aber nur Spekulation und vermutlich auch eine Frage der Sichtweise bzw. Annäherung an das Thema. Für mich liegen die wahren Ursachen nicht unbedingt in den Handlungsweisen am eigentlichen Veranstaltungstag. Natürlich wurden auch hier Fehler gemacht, Situationen eventuell falsch eingeschätzt, aber alles vorwiegend als Folge der mangelhaften Planung ...

Im Übrigen vermag ich die enorme Wichtigkeit der von Ihnen genannten Videoas nicht eindeutig zu erkennen. Man sieht l"lediglich", dass es auf der Rampe ausgesprochen eng ist, maan sieht in den folgenden Videos schreckliche Bilder, aber in meinen Augen nichts wirklich aufschlussreiches, leider ...

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@ Blue

 

Auch wenn die Wortwahl im Zusammenhang mit dem Unglück bei der Loveparade eher unglücklich war, sollten Sie nicht jedes "kritische" Wort zum Besucherverhalten auf die berühmte Goldwaage legen. Ich denke, dass "Der Polizist" mit dem Begriff Mob lediglich die Stimmungslage vor der Einlassstelle charakterisieren wo und deutlich machen wollte, dass sich durch die Schließung bereits recht schnell Aggressionen bei einem Teil der Besucher aufgebaut hatten.

Zumindest habe ich seine Ausführungen so verstanden ...

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Die Bezeichnung Mob berührt nach meiner Auffassung den Strafttatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Opfer einer illegal genehmigten und durchgeführten Veranstaltung, die in Lebensgefahr Absperrungen durchbrechen müssen, als Mob beleidigt werden, ist nicht akzeptabel.

Die Bezeichnung "Mob" ist allerdings symptomatisch für einen nicht angemessenen Umgang von Polizei mit Menschenmengen. Bei mehreren Katastrophen z.B. in englischen Stadien war eine der wesentlichen Ursachen, dass Polizei die Menschenmenge als Gegner betrachtet hat und gegen diese Menschenmenge gekämpft hat anstatt der Menge die Rettungswege freizumachen. Auch das Wort Krawall bezeichnet völlig falsch die Situation, die entsteht, wenn man einen stetigen Strom an Menschen unprofessionell kanalisiert oder stoppt. Eine Polizei, die die Besucher einer Veranstaltung generell als Mob bezeichnen würde, würde damit nur Ihre Verachtung zeigen und damit auch anzeigen, dass sie nicht bereit ist, das Leben und die Gesundheit der Besucher angemessen und engagiert zu schützen. Das ist eine Frage an den Innenminister wert - die offizielle Haltung der Polizei zu den Besuchern der Loveparade ist hoffentlich eine andere.

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Die Loveparade war für die RUHR 2010 eine willkommene medienträchtige Veranstaltung. Die Besucher sind schlimmer als Vieh zusammengetrieben worden; ihr Schutz war den betreffenden Ämter nichts wert; alle gesetzlichen Schutzvorschriften sind vorsätzlich missachtet worden. Die Bezeichnung als Mob zeigt allen hier mitlesenden Besuchern der Veranstaltung, was sie wirklich waren: eine große, billige und verachtete Kulisse als Hintergrund für eine Werbekampagne.

Es gibt viele engagierte Verantwortliche in der Veranstaltungsbranche. Der Schutz von Besuchern und Künstlern steht immer an oberster Stelle. Egal für welches Publikum, egal für welchen Musikgeschmack, egal mit welchen Künstlern - wer Besuchern oder Künstlern mit Verachtung gegenübertritt, hat auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Genau diese Verachtung verhindert ein engagiertes Arbeiten für die anvertrauten Menschen. Man wird im Vorfeld zukünftiger Veranstaltungsplanungen in Gefährdungsanalysen aufnehmen müssen, ob Behörden bei der Genehmigung bereits (z.B. durch politischen Druck) korrumpiert sind und ob Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Polizei überhaupt die Bereitschaft erkennen lassen, für die Besucher zu arbeiten oder eher gegen die Besucher.

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Die Bezeichnung Mob berührt nach meiner Auffassung den Strafttatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Opfer einer illegal genehmigten und durchgeführten Veranstaltung, die in Lebensgefahr Absperrungen durchbrechen müssen, als Mob beleidigt werden, ist nicht akzeptabel.

 

Ach, wissen Sie, gern übermittele ich Ihnen meine Personalien, damit Sie meinen ungeheueren Frevel beim zuständigen Staatsanwalt anzeigen können.

Zuvor sollten Sie sich aber nochmals den § 130 StGB zu Gemüte führen, besser noch sich von unserem Gastgeber hier den Inhalt und die Intention dieser Strafvorschrift erklären lassen.

 

Hilfsweise aus/nach Wikipedia:

Mob (englisch „mob“ aufgewiegelte Volksmenge; von lateinisch: mobilis = beweglich, wandelbar)

Definition:

Mob bezeichnet eine mehr oder weniger bestimmte Gruppe von Personen, die gemeinsam ohne erkennbare Führung zusammen agiert. Der von sich aus, gruppendynamisch handelnde Mob hat kurzfristige Ziele (Plünderung, Zulauf zu öffentlichen  Veranstaltungen und dergleichen), seine radikale Äußerung ist der Aufruhr, die Emeute.

 

Aber wahrscheinlichlich handelte es sich sich bei der Gruppe von Personen, die

gemeinsam ohne erkennbare Führung zusammen die Absperrzäune einrissen und über den darunter liegenden Polizisten trampelten, nur um einen funny „Flashmob“ ?

 

Es mag auch Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen zu sein, dass  der Mob, von dem ich sprach, im Bereich der Düsseldorfer-/Karl-Lehr-Str. Zäune einriss und über Menschen trampelte, keineswegs "in Lebensgefahr Absperrungen durchbrechen" musste.

Das hier spielte sich zeitlich vor und ausserhalb des Gedränges im Veranstaltungsgelände ab.

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Die Bezeichnung "Mob" ist allerdings symptomatisch für einen nicht angemessenen Umgang von Polizei mit Menschenmengen. Bei mehreren Katastrophen z.B. in englischen Stadien war eine der wesentlichen Ursachen, dass Polizei die Menschenmenge als Gegner betrachtet hat und gegen diese Menschenmenge gekämpft hat anstatt der Menge die Rettungswege freizumachen. Auch das Wort Krawall bezeichnet völlig falsch die Situation, die entsteht, wenn man einen stetigen Strom an Menschen unprofessionell kanalisiert oder stoppt. Eine Polizei, die die Besucher einer Veranstaltung generell als Mob bezeichnen würde, würde damit nur Ihre Verachtung zeigen und damit auch anzeigen, dass sie nicht bereit ist, das Leben und die Gesundheit der Besucher angemessen und engagiert zu schützen. Das ist eine Frage an den Innenminister wert - die offizielle Haltung der Polizei zu den Besuchern der Loveparade ist hoffentlich eine andere.

 

Bemühen wir auch hier mal wieder Wikipedia:

Krawall ist die Bezeichnung für eine gegen die öffentliche Ordnung oder auch den privaten Bereich gerichtete Störung durch einen Aufruhr oder durch Lärm.

Aufruhr bedeutet eine Störung der bestehenden Ordnung durch eine Aktion einer größeren Menge von Menschen.

 

Es bleibt also bei meiner Darstellung:

Ab ca. 15:30 h tobt vor dem Eingang bereits der Mob. Als

um ca. 15:55 h die Schleuse zugemacht wird, steigert sich der Krawall

um ca. 16:00 h zum gewaltsamen Zaundurchbruch, bei dem u.a. ein Polizist unter den Zaun gerät und verletzt wird.

Für die Zaunsicherung war der SecurityManager West verantwortlich!

Nun haben die Polizeikräfte alle Hände voll zu tun, den Mob zu bändigen, der SecurityManager kann die Vereinzelungsanlage nicht geschlossen halten, hat also ein doppeltes Problem:

die Verantwortung für den Zaundurchbruch mit verletzten Personen sowie die für ihn auftragswidrig geöffnete Vereinzelungsanlage!

 

BTW: Auf den hohen Rössern sitzen meistens die, die nicht einmal reiten können.

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Ein Polizist schrieb:

Hilfsweise aus/nach Wikipedia: Mob (englisch „mob“ aufgewiegelte Volksmenge; von lateinisch: mobilis = beweglich, wandelbar)

Definition: .......etc.

sorry... dennoch kurz zum 'Mob'. die Wikipedia Begriffserklärung mag ja ganz hilfreich sein, irgendwo gab' s hier damit schon mal so eine Begründung einer persönlichen Wortwahl. Mich berührt das seltsam. Entscheidend ist doch nicht, was Wikipedia definiert, sondern was Sie damit meinen. Aber, lassen wir' s, dazu müssen Sie sich jetzt nicht äußern.

@ NurIch

...mein Anliegen hatte dabei nichts mit einer Goldwaage zu tun. Mir ging' s um eine viel größere 'Waage', auf der jedes neue Gewicht zählt und ein einziges katastrophenträchtig zu viel sein kann. Aber ich denke, Ihre Deutung trifft es.

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@ alle Polizisten, die hier mitlesen:

Bei der Loveparade sind mehrere Hundertschaften geschickt worden in eine Veranstaltung, die illegal geplant und durchgeführt wurde. Die Veranstaltungsleitung, die Feuerwehr, das Ordnungsamt, das Bauamt und die Einsatzleitung der Polizei haben es gesetzeswidrig unterlassen, diese Veranstaltung im Vorfeld oder noch am Veranstaltungstag abzubrechen.

Allen Polizisten , die geholfen haben, Verletzte heraus zubringen, ein herzliches Dankeschön. Sie haben richtig gehandelt - die Treppe war ein Nadelöhr, dass die Hundertschaften nicht verschuldet haben und auch nicht verantworten müssen.

Wenn Polizisten in Gefahr waren durch umstürzende Bauzäune, dann sind die für Veranstaltungen überhaupt nicht zugelassenen Bauzäune schuld. Sie alle haben auf Konzerten schon bessere und zugelassene Geländer gesehen. Nicht nur die Besucher der Loveparade sind aus Kostengründen verheizt worden - auch Sie! Die peinliche Ausstattung der Polizei mit unbrauchbarer Funktechnik sagt doch schon alles. Danke, dass Sie auf Ihre Kosten Ihre Privathandys einsetzen.

Wenn eine grob fahrlässige Planung und Steuerung der Veranstaltung dafür sorgt, dass Polizisten geradezu überrannt werden, dann machen Sie bitte die Planer und Leiter der Veranstaltung dafür verantwortlich - die Besucher sind Opfer wie Sie.

Sowohl die Bürger, die Veranstaltungen besuchen als auch die Bürger in Uniform haben ein Recht auf rechtskonform geplante und durchgeführte Veranstaltungen. Sichere Veranstaltungen sind für alle sicher: die Besucher, die Künstler und alle anderen Mitwirkenden - und das schließt die Polizei ein.

 

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#148 Lothar Evers

"Da bleibt ein Anfangsverdacht, dass da etwas nicht kommuniziert wird und zugedeckt werden soll. Diese Nichtwissen, um den Grund einer 50 Minuten tatenlos hingenommenen Öffnung der Verinzelungsanlage West durch alle drei verantwortlichen Instanzen, ohne dass wir Gründe dafür kennen halte ich fest. Sie mit Verschwörunstheorien einer Scheinbeantwortung zuzuführen liegt mir fern."

Braucht man nicht zu bemühen, eine Zentralsteuerungshypothese ist völlig hin- bzw. ausreichend. Auch eben deshalb:

#155 L.E.

"Jedenfalls finde ich es unbefriedigend, dass offensichtlich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die Gründe für diese lange Öffnung wissen, bzw. uns diese nicht mitteilen wollen."

 

#156 Ein Polizist

Wollen Sie mit Ihren willkürklichen Konstruktionen und rohen Formulierungen ("tobt der Mob", "den Mob bändigen", "steigert sich der Krawall", "gewaltsamer Zaundurchbruch" etc). provozieren, oder war das ein Teil des Vokabulars, das Sie dem ordnungs- und polizeibehördlichen Lagezentrums = der polizeilichen "Kommandozentrale" entnommen haben?

#159 Ein Polizist

Welche Gutachten hatte Rabe Schreckenberg erteilt?

# 162 E.P.

"Sie haben sich allem Anschein nach noch nicht mit solchen "friedfertigen und nur Party feiernden" Menschen auseinander setzen müssen, oder?

Und wenn ein Kollege von solchen braven Ravern niedergetrampelt wird und nur unter massiver Gewalteinwirkung gegen das "Partyvolk" vor Schlimmeren zu bewahren ist, bin ich wenig geneigt, die nur für harmlose hyperaktive Kids auf Ritalin-Entzug zu halten."

Weshalb hätten die Partygäste friedlich bleiben sollen? Erst schleust man sie wie Tiere in Käfigen stundenlang durch die Stadt, dann landen sie vor einem dicht gemachten Eingang, Zäune allüberall, wo sie so dicht stehen müssen, dass es für sie gefährlich wird. Folgt man Ihrer penetranten Interpretation, so kann man schlussendlich nur noch sagen: die Leute sind eingesperrt worden, weil sie weder friedfertig noch geduldig sind. Warum lud man Sie dann ein? Des Weiteren verkennen Sie die Realität, wenn Sie meinen, dass unter den Gästen ausschließlich Kids gewesen wären? Außerdem offenbaren Sie mit Ihren Äußerungen eine für Polizisten nicht unübliche Menschenverachtung und Regierungshörigkeit.

 

#173 Blue

"Im Klartext hieße das, dass speziell das Gutachten von Schreckenberg gezielt gegen die Bedenken von Polizei/Feuerwehr beauftragt wurde. Für mich lesen sich die Berichte aber so, dass Schreckenberg Tunnel-Rampe nur am Rande mit erwähnt hat und sich sein eigentlicher Auftrag auf die Gesamtentfluchtung bezog.

Das konnte der Polizei doch nicht genügen, wenn sich ihre Bedenken tatsächlich dezidiert auf Tunnel-Rampe bezogen."

Wie sonst sollte er aus der Schusslinie gebracht werden können? Auch der in den Akten zu findende undefinierte "Auftrag" von Rabe an ihn, lässt darauf schließen, dass Schreckenberg für 20.000 Euro mehr tat als sich nur die Partyarea anzusehen.

 

Thema: Vorabbedenken und -warnungen von Polizei und Feuerwehr

Ist es nicht denkbar, dass die von Rabe, Wolf und Jäger weggebügelt worden sind?

 

Thema: Fehlende Aufnahmen und Bilder auf die Schleusen

Schon früh merkte wordpress-doku-LP dies an, über lange Zeit wurden diese dort gesucht, vermutet wurden sogar Löschungen. Inzwischen verdichten sich Verdachtsmomente. In dem Zusammenhang verstehe ich auch, weshalb die Sta und die Kripo Zeugenaussagen (Passanten, Anwohner), die die dortige Situation er lebt haben, nicht interessierte und sie sämtlichen Hinweisen nicht nachgegangen sind.

 

#180 + #181 Meister f.V.

Danke, ganz herovrragend! Sie sprechen mir aus der Seele.

"Eine Polizei, die die Besucher einer Veranstaltung generell als Mob bezeichnen würde, würde damit nur Ihre Verachtung zeigen und damit auch anzeigen, dass sie nicht bereit ist, das Leben und die Gesundheit der Besucher angemessen und engagiert zu schützen."

Seitens "Stadt Duisburg" = Ordnungsbehördeund auch seitens NRW Landesregierung, Innenministerium und Ruhr 2010 GmbH verhielt es sich nicht anders. Pleitgen z.B. findet es "feige" Außenkonzerte wegen Sturmtiefs in eine Halle zu verlegen (so geschehen auf zeche Zollverein im Januar 2010 = Eröffnung ruhr2010) Es hättenicht nur beinahe Tote bei der LoPa in Dortmund gegeben, sondern auch schon 14 Tage zuvor auf der A40 beim Stillleben. Dies wurde geschickt veschwiegen, war aber allen bekannt.

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Felix Licht schrieb:

#156 Ein Polizist

Wollen Sie mit Ihren willkürklichen Konstruktionen und rohen Formulierungen ("tobt der Mob", "den Mob bändigen", "steigert sich der Krawall", "gewaltsamer Zaundurchbruch" etc). provozieren, oder war das ein Teil des Vokabulars, das Sie dem ordnungs- und polizeibehördlichen Lagezentrums = der polizeilichen "Kommandozentrale" entnommen haben?

 

Ich beschreibe mit klar definierten Begriffen nüchtern die Situation, wie sie sich dort abgespielt hat.

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