Loveparade 2010 - zehn Monate danach: Neue Erkenntnisse?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.05.2011

In der  heute erschienenen Ausgabe des "Spiegel", die sogar mit dem Titelbild zur Loveparade 2010 aufmacht, wird insbesondere die Veranwortung der Polizei für die Katastrophe untersucht, aber auch Verantwortlichkeiten der Stadt Duisburg  - im geringeren Maße auch solche des Veranstalters - werden benannt . Offenbar liegen dem Spiegel "vertrauliche" Informationen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vor. Das dürfte in der Öffentlichkeit Anlass dazu sein, einige der schon bekannten Umstände noch einmal zu betrachten, andere, bisher noch nicht näher betrachtete, erstmals zu analysieren. Ein erster lesenwerter Kommentar von Lothar Evers liegt bereits vor (hier) . Vielleicht gelingt es auch wieder, hier im Beck-Blog in sachlicher Weise die rechtlichen Implikationen zu diskutieren. Nach wie vor maße ich mir nicht an, allgemein taktische polizeiliche Fehler als solche zu bewerten, sondern werde hier weiter den Fokus auf die strafrechtliche Verwertbarkeit legen. Das schließt aber nicht aus, dass in den Kommentaren auch das polizeiliche Einsatzverhalten näher diskutiert werden darf - so wie es den früheren Diskussionen ja auch schon geschehen ist.

Von den Spiegel-Autoren werden folgende "Fehler" der Polizei genannt:

1. Das Einvernehmen
Die Polizei "hat es laufen lassen in der Zeit der Planung". Auch wenn sie, was näher ausgeführt wird, von vielen Absprachen zwischen Stadt und Lopavent nichts mitbekommen habe, so sei sie doch rechtzeitig vor dem Termin in der Arbeitsgruppe 4 über die Sicherheitsvorbereitungen und evtl. -mängel informiert gewesen. Der Tunneleingang sei auch Gegenstand polizeilicher Inspektionen und Diskussionen gewesen. Die Polizei sei aber trotz Bedenken "nicht hart und entschieden genug [gewesen], um einzugreifen, durchzugreifen, notfalls die Parade abzusagen". Der Düsseldorfer Polizeidirektor Schalk habe sogar im Juni noch die später entscheidenden Fragen gestellt - zum Stau im Eingangsbereich bei gegenläufigen Menschenströmen. Die Polizei habe sich dann aber mit ein paar kleinen Änderungen zufrieden gegeben und danach auch keine Kritik mehr angebracht.
Nach Wiedergabe des Spiegel hält aber selbst die StA dieses Verhalten der Polizei im Vorfeld für strafrechtlich irrelevant, da ein ausdrückliches "Einvernehmen" der Polizei nicht gegeben sei. Die Staatsanwaltschafft habe also geprüft, ob es ein "Einvernehmen" der Polizei gegeben habe, konnte dies aber nicht finden. Und daraus werde gefolgert, dass sich die Stadt Duisburg über das Erfordernis eines Einvernehmens hinweggesetzt oder die bloße Mitwirkung der Polizei als schon ausreichendes Einvernehmen verstanden hat.

Trifft diese rechtliche Bewertung zu? Strafrechtlich wäre der Polizei (wenn man einmal unterstellt, dass ein ausdrückliches  Einvernehmen fehlt) in der Planungsphase demnach nur ein Unterlassen vorzuwerfen, es nämlich unterlassen zu haben, die Veranstaltung mit dieser als gefährlich erkannten Ein-/Ausgangskonzeption zu verhindern. Eine Verhinderung der Veranstaltung durch die Polizei wäre möglich gewesen durch ein ausdrückliches Verweigern ihres für die Genehmigung erforderlichen Einvernehmens - das Beispiel Bochum, wo die LoPa 2009 nach polizeilicher Intervention abgesagt wurde, belegt dies hinreichend. Aber war die Polizei auch zur Intervention verpflichtet? Oder durfte sie es "einfach laufen lassen"? Jedenfalls nach dem Spiegel-Bericht will sich die StA nicht auf dieses unsichere Gelände bewegen, sondern meint, die Verantwortlichkeit läge bei den Mitarbeitern der Stadt, die ohne ausdrücliches Einvernehmen der Polizei eine rechtswidrige Genehmigung erteilt hätten.
Tatsächlich bewegt man sich an diesem Punkt auf unsicherem Gelände: Wenn ein Einvernehmen der Sicherheitsbehörden Vorausetzung für eine solche Veranstaltung ist, unter welchen Voraussetzungen sind dann diese Behörden verpflichtet, ihr Einvernehmen ausdrücklich zu versagen und damit die Veranstaltung zu verhindern? Und lagen diese Voraussetzungen hier vor? Ich denke, dass die Polizei an den Planungen so nah dran war, dass ihre Verantwortlichen erkennen mussten und auch erkannt haben, dass ihr "Schweigen" seitens der Stadt als Zustimmung/Einvernehmen aufgefasst wurde. Ich will nicht behaupten, es handele sich um eine bewusste Taktik, aber wenn es so ist, wie im Spiegel dargestellt, hat sich die Polizei im Vorfeld erfolgreich aus der Verantwortung "geschlichen": Sie hat Kritik angebracht, dann aber die Veranstaltung so wie geplant stattfinden lassen.

2. Der Schichtwechsel
Dass  in der kritischen Phase der LoPa - wenn auch noch weit vor den tödlichen Ereignissen - ein Schichtwechsel der Polizei stattfand, ist lange bekannt (hier nochmal das Foto von 15.30 Uhr). Nicht bekannt war bisher, das man den Schichtwechsel erst auf Intervention des Personalrats und Ministeriums vorsah und dass es zuvor Kritik am Zeitpunkt desselben gab.
Laut Spiegel hat der Schichtwechsel zur Unzeit bewirkt, dass dort neue Kräfte ohne  Vorbereitung in eine schon bedrohliche Lage quasi "hineingeworfen" wurden. Dies hätte beigetragen zur Gefährdung, möglicherweise auch zu Fehlentscheidungen.
Strafrechtlich wird es aber schwer fallen, den Schichtwechsel selbst mit den Todesfällen unmittelbar in einen Kausalzusammenhang zu bringen. Solche möglichen Kausalzusammenhänge lassen sich nicht ausschließen, aber auch nicht hinreichend als "Ursache" beweisen. Wäre etwa ohne Schichtwechsel dasselbe passiert, hätte man möglicherweise die Müdigkeit/Überforderung der Beamten als Negativfaktor angesehen. Einen wichtigen Hinweis gibt allerdings Lothar Evers: Möglicherweise sind infolge des Schichtwechsels einfach nicht genügend Kräfte gleichzeitig dort gewesen, weil man dieselbe Anzahl von Hundertschaften  dann eben nicht gleichzeitig sondern nacheinander eingesetzt hat. Die entscheidende Frage also: Waren genug Kräfte da? Oder wurde die zuvor für nötig befundende Anzahl der Beamten aufgrund des nötigen Schichtwechsels halbiert? Dies ist deshalb so wichtig, weil das Entstehen des Gedränges auf der Rampe damit zusammenhängt, dass das Sperrkonzept der Polizei nicht funktionierte. Mit mehr Kräften an den richtigen Stellen hätten die Sperren aber funktionieren können.

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage
Hier im beck-Blog aber auch an anderer Stelle wird als ein ganz wesentlicher Umstand, der die Katatstrophe mitverursachte, angesehen, dass es auf der Rampe praktisch keine Kommunikation zwischen Polizei/Sicherheitspersonal und Besuchern gab. Die Besucher kamen aus den Tunnels und wussten nicht, wo und wie es weitergehen sollte. Auch als sie sich schon drängelten, bemerkten sie nicht, dass in ihrem Rücken nicht weit entfernt genug Platz war. Sie wurden einfach nicht von den Kräften, die Überblick hatten, informiert. Die z.T. vorhandenen Megaphone waren viel zu schwach. Und die in der Genehmigung verlangte ELA fehlte (siehe hier). Dies - so der Spiegel - war der Polizei ab 14 Uhr bekannt. Man hat also 2,5 Stunden vor dem Unglück gewusst, dass ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts fehlte. Durfte die Polizei dann einfach weitermachen ohne sich um Ersatz zu bemühen (Lautsprecherwagen oder mobile Anlagen müssten doch herbeizuschaffen sein...) Oder hätte sie die LoPa abbrechen oder auf einen Abbruch durch die zuständigen Behörden hinwirken müssen? Das letzte ist eine schwierige Frage, denn die Risiken eines Abbruchs zu einem Zeitpunkt, zu dem schon Hunderttausende in der Stadt waren, mussten ja mit abgewogen werden. In diese Richtung wird sicherlich weiter ermittelt. Aber nicht zu vergessen: Dass die ELA nicht vorhanden war, ist primär ein Versäumnis von Lopavent, dass dies nicht kontrolliert wurde, ein Versäumnis der Stadt Duisburg.

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)
Eine ähnliche Frage - meines Erachtens aber etwas weniger unmittelbar mit der Katastrophe zusammenhängend -  wirft die mangelhafte Kommunikation der Sicherheitskräfte/Polizei untereinander auf. Die Funkgeräte funktionierten offenbar nicht richtig, das Handynetz war überlastet, weil man es möglicherweise versäumt hatte, sich entsprechenden Vorrang im Netz zu reservieren. Es wird auch hier schwer fallen, eine unmittelbare Ursache für die Katastrophe festzustellen, die strafrechtlich relevant wäre.

5. Die Sperren
Schon seit den ersten Kommentaren zur LoPa 2010 werden die polizeilichen Sperren als  unmittelbare Mitursachen der Katastrophe bewertet. Die Polizei hat sie wohl eingerichtet, um den "Pfropf" am Rampenkopf zu entlasten/aufzulösen. Aber dazu, so jedenfalls meine Auffassung, waren die Sperren, die dann eingerichtet wurden, erkennbar ungeeignet bzw. sie versagten ihre Funktion. Schließlich hat die Sperre auf der Rampe das Gedränge an einer wesentlich problematischeren Stelle (am unteren Ende der Rampe, eingekesselt zwischen den Tunnelausgängen und Betonwänden) erst verursacht. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren könnte möglich sein, s.o.

Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen nach meinem Eindruck die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Die hiesige Diskussion (über 1000 Kommentare) ist geschlossen.

Zur aktuellen Diskussion hier im Blog (Juli 2011)

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

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1097 Kommentare

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Ja, dank dem SPIEGEL, dass er Teile der Ermittlungen öffentlich macht.
Dank aber auch Ihnen, Herr Professor Müller für diese hervorragende Platform und Zusammenfassung.

Henning Ernst Müller schrieb:

2. Der Schichtwechsel
(...) Möglicherweise sind infolge des Schichtwechsels einfach nicht genügend Kräfte gleichzeitig dort gewesen, weil man dieselbe Anzahl von Hundertschaften  dann eben nicht gleichzeitig sondern nacheinander eingesetzt hat. Die entscheidende Frage also: Waren genug Kräfte da? Oder wurde die zuvor für nötig befundende Anzahl der Beamten aufgrund des nötigen Schichtwechsels halbiert? Dies ist deshalb so wichtig, weil das Entstehen des Gedränges auf der Rampe damit zusammenhängt, dass das Sperrkonzept der Polizei nicht funktionierte. Mit mehr Kräften an den richtigen Stellen hätten die Sperren aber funktionieren können.

Und man muss speziell für den Innenraum die Sinnhaftigkeit der einzelnen Schichten bezweifeln.
Um 11 Uhr, evtl. auch eine Stunde früher sollte die Loveparade beginnen. Warum fährt dann die erste Polizeischicht schon um 15:30 weg.
Nach nur 4,5 Stunden Veranstaltung.
Wann hat diese Schicht begonnen? Wahrscheinlich viel zu früh.
Die um 15:00 Uhr eintreffende pätschicht hat bis 3 Uhr nachts doch auch 12 Stunden Dienst?

Henning Ernst Müller schrieb:

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage
(...)
Aber nicht zu vergessen: Dass die ELA nicht vorhanden war, ist primär ein Versäumnis von Lopavent.

Und natürlich der Bauaufsicht. Die hatte die ELA zwei mal ausdrücklich angefordert. Man musste merken, dass sie bei der Bauabnahme nicht da war und hätte die Genehmigung versagen müssen.

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Danke Herr Müller und Herr Evers für die neuen Beiträge.

Als juristischer Laie fällt mir eine Gesamtbeurteilung schwer, aber ein entscheidender der vielen Teilaspekte ist und bleibt m.E. doch diese Lautsprecheranlage.

- Sie war offenbar nachweislich eine zu erfüllende Auflage

- Sie hätte ungeachtet aller anderen Chaos- und Gefahrenfaktoren erlaubt, die Situation zu entschärfen. Wäre sie dazu nicht geeignet, wäre sie ja wohl nicht überall Auflage.

Selbst als das Chaos schon in vollem Gange war sieht man ja auch Videos immer wieder verzweifelte Versuche Versuche, die Leute weg von der Treppe und der Verknäuelung zu schicken, was aber leider akustisch völlig untergeht. Auch hier, als schon alles zu spät scheint, hätte man wohl noch ganz entscheidend Druck wegnehmen und wertvolle Minuten zur Rettung gewinnen können.

Man könnte es daher aus meiner Sicht für erwiesen halten, dass die Nichtbereitstellung der Anlage, was ja vermutlich einigen wenigen Individuen klar zuzuordnen sein muss, schuldhaft zum Tod von Menschen beigetragen hat, oder?

Damit will ich natürlich nicht ausschließen, dass auch andere Personen zur Verantwortung gezogen werden müssen. Aber hier scheint mir ein "Regelverstoß" und seine Folge doch sehr klar belegbar; evtl. klarer als bei dem unseligen Bauzaun, mit dem jemand vielleicht nur Schlimmeres verhüten wollte, weil diese Wurzel und der Gully leider, leider sonst niemandem, trotz sicher ganz gewissenhafter Begehung und Abnahme, aufgefallen ist...

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Der Schichtwechsel in der gegebenen Form macht überhaupt keinen Sinn.

 

Die maximale Einsatzzeit der einzelnen Beamten von 12 Stunden stellt keinerlei Erklärung dafür dar.

 

Lothar Evers hat bereits die Uhrzeit infrage gestellt. Aber es geht noch weiter:

 

Warum sollte eine maximale Einsatzzeit von 12 Stunden der einzelnen Beamten einen Schichtwechsel im Gesamten mit sich ziehen? Warum sollte man - um Himmels Willen - einen Riesen-Austausch veranstalten? Einen Austausch, der die Handlungsfähigkeit der Polizei als Ganzes infrage stellt? Inklusive Fahren mit Polizei- Mannschaftswagen durch die zusammengepresste Menge?

 

Wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht?

 

Man kann Mitarbeiter auch austauschen, ohne damit Handlungsunfähigkeit über längere Zeit und Gefährdung von Gesundheit und Leben von Menschen durch Mannschaftswagen, die durch Massen fahren, und ähnliches zu verursachen.

 

Wie wäre es mit gestaffeltem Austausch einzelner Gruppen?

 

Ist das für Leute, die in Verwaltungsstrukturen denken, nicht vorstellbar?

 

Ist das ebenso unvorstellbar wie eine deutliche Aussage zu einer mangelnden Sicherheitsplanung, wenn man an 15 Sitzungen eines Arbeitskreises zur Sicherheit einer Großveranstaltung teilnimmt?

 

Freilich gibt es vermutlich keine Dienstvorschrift, welche genau schildert, was ein Polizeibeamter zu äußern hat, der an Sitzungen zur Sicherheit einer Veranstaltung teilnimmt und dabei haarsträubende Unzulänglichkeiten sieht. Das ist dann wohl wie mit der Dienstvorschrift der Bundeswehr, in der es heißen soll: "Ab einer Wassertiefe von 1,20 m nimmt der Soldat selbständig Schwimmbewegungen auf." Fehlt diese Dienstvorschrift, so ist es dem Soldaten auch nicht anzulasten, wenn er am Ende ertrinkt.

 

Außer den Opfern tun mir auch die Polizisten leid, die bei der Loveparade waren, wirklich helfen wollten und sich mit einer Planung konfrontiert sahen, die auf Dienst nach Vorschrift basierte.

 

Da tut es nichts zur Sache, wenn die Funkgeräte nicht funktionieren. Klar hat man das vorher gewusst. Und? Funkgerät nach Vorschrift ist Funkgerät nach Vorschrift. Gibt es da etwas zu denken? Schichtwechsel? Klar, um x Uhr wie in der Fabrik - ausgedacht nicht etwa nach Begebenheiten der Veranstaltung. Dienstplan ist Dienstplan. Und Plandienst ist Plandienst. Schluss und Feierabend.

 

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Hier

http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den-tragischen-ereignissen-im-internet-weitgehend-aufgeklaert#comment-26516 

hatte ich bereits überlegt, ob der Schichtwechsel eventuell auch dazu geführt haben kann, dass Schleusen geöffnet werden mussten.

Irgendwie mussten die Mannschaftswagen ja nicht nur vom Veranstaltungsgelände, sondern auch durch Duisburg fahren.

Schleusen, die zu diesem Zeitpunkt einmal geöffnet wurden, konnten mit großer Sicherheit nicht mehr geschlossen werden. 

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Und noch eine Bemerkung:

 

Aus veranstaltungsrechtlicher Sicht ist es hochinteressant (!), dass das Verhalten der Polizei im Vorfeld der Veranstaltung von der Staatsanwaltschaft nicht als Einvernehmen gedeutet wird.

Man muss sich fragen: Wie - bitte sehr - ist das Einvernehmen der Polizei festzustellen, wenn sie vielleicht an einzelnen Stellen etwas rummöppelt, aber am Ende den Eindruck erweckt, sie winke eine Veranstaltung durch - genau dieses Verhalten jedoch im Nachhinein nicht als Einverständnis gewertet wird?

Das bringt eine Unsicherheit für Veranstalter und genehmigende Kommunen mit sich, die in dieser Weise aus Haftungsgründen und strafrechtlichen Gründen gar nicht haltbar ist.

Das dürfte Konsequenzen haben. Es bleibt ja im Grunde nichts anderes übrig, als für diesen Zweck ein Formular zu entwerfen, auf dem dann die Polizei ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Sicherheitskonzept einer Veranstaltung durch Unterschrift zu verstehen gibt.

Ob es dann wohl noch Veranstaltungen geben wird, die laut Versammlungsstättenverordnung auf das Einverständnis der Sicherheitsorgane angewiesen sind?

Ein Formular unterschreiben hieße ja doch, irgendwie Verantwortung zu übernehmen. Dann könnte man sich nicht mehr mit etwas Möppeln und ansonsten Schweigen aus der Planungsverantwortung ziehen.

Das wird wirklich sehr interessant.

 

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Die Leserin schrieb:

Aus veranstaltungsrechtlicher Sicht ist es hochinteressant (!), dass das Verhalten der Polizei im Vorfeld der Veranstaltung von der Staatsanwaltschaft nicht als Einvernehmen gedeutet wird.

Man muss sich fragen: Wie - bitte sehr - ist das Einvernehmen der Polizei festzustellen, wenn sie vielleicht an einzelnen Stellen etwas rummöppelt, aber am Ende den Eindruck erweckt, sie winke eine Veranstaltung durch - genau dieses Verhalten jedoch im Nachhinein nicht als Einverständnis gewertet wird?

Das bringt eine Unsicherheit für Veranstalter und genehmigende Kommunen mit sich, die in dieser Weise aus Haftungsgründen und strafrechtlichen Gründen gar nicht haltbar ist.

Das dürfte Konsequenzen haben. Es bleibt ja im Grunde nichts anderes übrig, als für diesen Zweck ein Formular zu entwerfen, auf dem dann die Polizei ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Sicherheitskonzept einer Veranstaltung durch Unterschrift zu verstehen gibt.

Ob es dann wohl noch Veranstaltungen geben wird, die laut Versammlungsstättenverordnung auf das Einverständnis der Sicherheitsorgane angewiesen sind?

Ein Formular unterschreiben hieße ja doch, irgendwie Verantwortung zu übernehmen. Dann könnte man sich nicht mehr mit etwas Möppeln und ansonsten Schweigen aus der Planungsverantwortung ziehen.

Das wird wirklich sehr interessant.


Die stärkere Formalisierung des "Einverständnisses" mus meiner Meinung nach eine der Konsequenzen der Loveparade Duisburg sein.

Da hat man im AK Sicherheit ja mehr oder weniger unverbindlich zusammengesessen und hat Papiere, darunter das "Sicherheitskonzept herumgereicht. Bereits im vorigen Blog haben wir ja heraus gearbeitet, dass dieses Konzept in der vorliegenden Form basalen Anforderungen wie sie z.B die Checkliste der ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in der Bundesrepublik Deutschland vorgibt, nicht genügte:
http://www.agbf.de/pdf/Sicherheitskonzepte_fuer_Versammlungsstaetten.pdf

Es erfüllte nicht mal die folgende Präzise Anforderung der Sonderbauverordnung:
"Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen."

Ob diese Einwilligung per Formular erfolgt, oder ein "abstempeln" reicht kann man dann regeln.

Das was für die Polizei gilt, muss selbstverständlich auch für die Feuerwehr gelten. 
Gerade der hätten in Duisburg gravierende Mängel des Sicherheitskonzeptes auffallen müssen.

Eine Formalisierung des Einverständisse der Sicherheitsbehörden ist auch deshalb wichtig, da es Bauämter gibt, die glauben, sie seien für eine inhaltliche Prüfung dieser Konzepte nicht zuständig. So z.B. Duisburg im Schlussbericht von Frau Dr Jasper und Herrn Berstermann von Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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@die leserin
ich glaube Polizeihundertschaften werden überall als Hundertschaften, allenfalls als Züge ausgetauscht. 
Das hat was mit der Führungsstruktur, der technischen Ausstattung zu tun.

Eine Frage bei der Gestaltung der Schichten dürfte sein, ob -wie ich annehme- die Einheiten schon in DU waren oder von Ihren Heimatstandorten heran- und wieder zurückgeführt werden.
Letzteres würde bei einer 12 Stunden Schicht (mindestens 3 Stunden) für an und Abreise bedeuten.
Aber selbst dann wäre der Bielefelder Zug zu früh eingesetzt gewesen. Sicher wäre es nicht schlecht, für die Übergabe an die Ablösung mehr Zeit zu haben. Für diesen Fall wird dies aber dadurch schwierig, dass die neu eintreffenden Beamten, den Parkraum am rechten Rampenrand benötigen, die alte mannschaft also zügig abreisen muss...

Auf den Überwachungsvideos kann man das Rein- und Rausfahren präzise verfolgen. Die Eingänge wurden dadurch offensichtlich nicht gefährdet...

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Abgesehen von der Rolle der Polizei, wo ja der Focus des Artikels eindeutig liegt, finde ich folgende Punkte beachtenswert:

 

  • Offensichtlich hat man Frau G. unter Druck gesetzt. Dies letztlich mit Erfolg, so dass sie eine nach ihren Worten charmante Lösung für die Bauaufsicht kommuniziert: Niemand aus dem Bauamt soll am Veranstaltungstag vor Ort sein. So kontrolliert auch niemand die Auflagen, die Lopavent zu erfüllen hat (hier das Zählen der Besucher).

 

  • Die Rekrutierung von Schreckenberg: Motiv war laut Spiegel nicht etwa ein Gefälligkeitsgutachten, wie auch ich bisher vermutet habe. Motiv war vielmehr, Schreckenberg als Kritiker kalt zu stellen, indem man ihn mit ins Boot holt.

 

Die strafrechtliche Relevanz dieser Details vermag ich nicht zu beurteilen (im Fall von Frau G. halte ich sie aber führ wahrscheinlich). Sie zeigen aber klar, in welchem Geist diese Veranstaltung "durchgedrückt" wurde.

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- und Schreckenberg: fungierte als inoffizieller Leiter des Krisenstabes!

- es ist Blödsinn, dass lt. Dezernent Janssen Dezernent Rabe gegen 16 Uhr zur PK fuhr. Sinn macht nur: er übernahm die leitung des Lagezentrums

- es kann nicht anghen, dass der ltd. Polizist, der die Weisung zur Öffnung der Westschleusen übernahm, unbekannt ist und folglich (gegen ihn) nicht ermittelt werden kann. Sinn macht nur, dass er von von Schmeling/Rabe/Jäger gedeckt wird und dass die Öffnung letztendlich einer Weisung von dort kommend entsprach

- und wieder mal nicht vor lauter Schreckenbeg Klüpfel/Traffgo nicht vergessen, die durch ihre manipulierte Berechnung dem Durchziehen verhalfen

- Ltd. Baufauchfsicht Geer soll ja (wohl nur temporär) versetzt worden sein, was nur Sinn macht nach dem 14.6. als sie letztmalig Lopavent anmahnt, die sich dann mit Klüpfels Entfluchtungsanalyse aus der Affäre ziehen

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Felix Licht schrieb:

- und Schreckenberg: fungierte als inoffizieller Leiter des Krisenstabes!

- es ist Blödsinn, dass lt. Dezernent Janssen Dezernent Rabe gegen 16 Uhr zur PK fuhr. Sinn macht nur: er übernahm die leitung des Lagezentrums

- es kann nicht anghen, dass der ltd. Polizist, der die Weisung zur Öffnung der Westschleusen übernahm, unbekannt ist und folglich (gegen ihn) nicht ermittelt werden kann. Sinn macht nur, dass er von von Schmeling/Rabe/Jäger gedeckt wird und dass die Öffnung letztendlich einer Weisung von dort kommend entsprach

- und wieder mal nicht vor lauter Schreckenbeg Klüpfel/Traffgo nicht vergessen, die durch ihre manipulierte Berechnung dem Durchziehen verhalfen

- Ltd. Baufauchfsicht Geer soll ja (wohl nur temporär) versetzt worden sein, was nur Sinn macht nach dem 14.6. als sie letztmalig Lopavent anmahnt, die sich dann mit Klüpfels Entfluchtungsanalyse aus der Affäre ziehen 

Die ersten beiden Spiegelstriche sind erneut Tatsachenbehauptungen, die Sie durch nichts belegen.
Dabei hat der Spiegel, doch so viel neue Fakten bereitgestellt, die man würdigen könnte.

Zum zweiten Spiegelstrich:
Der SPIEGEL Bericht basiert auf einer Zusammenfassung von Januar. der Abschnittleiter West der Security, den ich mehrfach gesprochen habe, ist danach noch einmal zur Polizei gebeten worden. Daher gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen da weiter sind. 
Deswegen muss man aber noch lange nicht gegen den ihn zur Öffnung auffordernden Polizist ermitteln.
Er kann ja gute Gründe für sein Handeln haben bzw. über die mit Herrn Walter vereinbarte Strategie nicht informiert gewesen sein.

Zum letzten Spiegelstrich:
Das Gerücht, Frau Geer sei versetzt worden hält sich in Duisburg zwar hartnäckig. Wird dadurch aber nicht zutreffender. Nicht sie mahnt übrigens Lopavent an ( und auch nicht letztmalig am 14.6), sondern ihr MMMItarbeiter Herr J., der später auch die Genehmigung unterschreiben wird.

Haben Sie den SPIEGEL überhaupt gelesen? Wenn nicht, wird es Zeit. Hier die entscheidende Passage zu Frau G.:

Quote:
 Also kuscht die Stadt, und wer nicht

kuschen will, der duckt sich weg. Auch Frau G., die Frau aus dem Bauordnungsamt. Die Widerspenstige. Eigentlich muss Lopavent am Tag der Love Parade die Besucher zählen, damit man immer weiß, wie viele Raver gerade auf dem Güterbahnhof stehen, wie viele auf den Wegen dorthin. Genau das will Frau G. auch Lopavent vorschreiben. „Hallo die Herren“, schreibt Frau G. dazu am 11. Mai in einer Mail an ihre Kollegen im Bauamt, nachdem Lopavent mal wieder gemurrt hat. Frau G. will es nun so machen: Lopavent gibt der Stadt schriftlich, dass sie zählen wird, damit hat alles seine Ordnung, für die Akten zumindest. Aber dafür bleiben alle Mitarbeiter der Bauaufsicht bei der Love Parade einfach zu Hause, statt die Besucherströme zu kontrollieren. Genau so habe es ihr Chef Dressler auch schon Ordnungsdezernent Rabe vorgeschlagen. Und genau so wird es dann laut Staatsanwaltschaft auch gemacht: Nicht einer aus dem Bauamt erscheint am 24. Juli bei der Love Parade. „Diese Lösung finde ich doch charmant“, schreibt Frau G. Charmant? Die Begründungen sind verlogen. Und was charmant genannt wird, ist in Wahrheit schamlos. Keiner vom Bauamt überprüft offenbar, ob Lopavent wirklich tut, was sie tun muss; ein Vorwurf, zu dem sich der Anwalt von Frau G. unter Hinweis auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht äußern will.
 
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@Lothar Evers

"Haben Sie den SPIEGEL überhaupt gelesen? Wenn nicht, wird es Zeit."

 

Vermöchten Sie inhaltlich und nicht personenbezogen zu lesen, könnten Sie sich die Antwort selber geben, vielleicht. Hier jedoch keine Debatten in dem Stil, bitte. Das taten Sie andernorts schon zu Genüge, Evers.

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Felix Licht schrieb:

@Lothar Evers

"Haben Sie den SPIEGEL überhaupt gelesen? Wenn nicht, wird es Zeit."

Vermöchten Sie inhaltlich und nicht personenbezogen zu lesen, könnten Sie sich die Antwort selber geben, vielleicht. Hier jedoch keine Debatten in dem Stil, bitte. Das taten Sie andernorts schon zu Genüge, Evers.


Von wann bis wann war denn nach Ihrer Erkenntniss Frau Geer, die ja im SPIEGEL eine zynische, als Beteiligte der ELA Versenkung vielleicht sogar eine kriminelle Rolle spielt wegen Widerspenstigkeit versetzt oder beurlaubt? Durch wen? Nach Würdigung welcher Quellen?

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@ Herr Prof. Müller:

Was bedeutet der Bericht der Staatsanwaltschaft eigentlich für das Verfahren?

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@Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ich begrüsse ausdrücklich Ihren Blog und die Arbeit, die Lothar Evers in dieser traurigen Angelegenheit leistet. Sie weisen selbst auf Ihre fehlenden polizeitaktischen Kenntnisse hin, die m.E. zu den im Folgendenen aufgezeigten Fehl-Interpretationen führen:

1. Das Einvernehmen

Ich bin zwar kein Volljurist, habe habe in meinem Studium gelernt, dass "die Polizei" in einem Genehmigungsverfahren, wie dem zur LoPa 2010, von der Genehmigungsbehörde (hier die Stadt Duisburg) legiglich "gehört" werden muss (geringste Form der gesetzlichen Beteiligung), woraus sich aber keinesfalls das obligatorische Einverständnis der Polizei oder zwingend  ein Einvernehmen zwischen der originär zuständigen Ordnungsbehörde und der für den (geschlossenen) Veranstaltungsraum allenfalls subsidiär zuständigen Polizei  ableiten lässt. Mit anderen Worten: Für die Entscheider der Stadt Duisburg war ein Einverständnis / Einvernehmen mit der Polizei nicht von Nöten.

Dass die LoPa in Bochum  nicht stattfand, lag nicht an einem "Veto" des Bochumer Polizeipräsidenten, sondern an der Einsicht der Oberbürgermeisterin, die die Veranstaltung u.a. aufgrund der polizeilichen Bedenken abgesagt hatte. Sie hätte , so wie OB Sauerland es tat, sich über die polizeilichen Bedenken hinwegsetzen können. Und selbstverständlich wäre auch dann die Polizei auch in Bochum im Einsatz gewesen.

Darin dürfte der Grund liegen, warum die StA hier keinen Vorwurf gegen die Polizei erkennen mag.

 

2. Der Schichtwechsel

Polizeibeamte, auch in den Hundertschaften, haben gesetzliche Regelarbeitszeiten (41 Std./Wo. -> 8, bzw. 8,5 Std./Tag), festgelegt in der AzVO. In der erlaßmäßigen Sonderregelung von 12 Std./Tag inkl. An- und Abreise ist also nicht eine willkürliche Begrenzung auf der grundsätzlich nach oben offenen Arbeitszeit-Skala zu sehen, sondern tatsächlich und faktisch die Anordnung zur Leistung von Überstunden/Mehrdienst  abweichend von der gesetzlichen Regelarbeitsazeit der Beamten. - Was passiert eigentlich einem Bus- oder LKW-Fahrer, der seine gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht penibel einhält?

Da die für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden Hundertschaften aus Bielefeld und Köln (aus Kosten- und Logistikgründen erst am Veranstaltungstage) anreisen mussten, war die zur Verfügung stehende Zeit im Einsatzraum natürlich begrenzt; bei den Bielefeldern auf rd. 4 Std. Daraus resultiert zwangsläufig die Notwendigkeit eines "Schichtwechsels" im laufenden Betrieb, der im Übrigen so getimed war, dass er eben NICHT zur Hauptverkehrszeit, die zwischen 16.00h und 18.00h prognostiziert war.

Sie stellen zutreffend fest, dass dieser "Schichtwechsel", der direkt vor Ort vorgenommen wurde, selbst schwerlich mit den Todesfällen unmittelbar in einen Kausalzusammenhang zu bringen ist.

Die Frage, ob ohne Schichtwechsel mehr oder gar doppelt soviel Personal im Veranstaltungsraum zur Verfügung gestanden hätte, ist müßig, denn die ablösende Hundertschaft mußte für diesen Schichtwechsel an anderer Stelle eingespart werden.

Auch der verantwortliche Polizeiführer kann nur "mit den Damen tanzen, die auf dem Saal sind"; soll heissen, er konnte nur das Personal einsetzen, dass ihm vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurde. Es befanden sich aufgrund des allgemeinen Personalmangels (-> Stellenabbau)  übrigens auch Hundertschaften aus anderen Bundesländern im Einsatz.

Darüber hinaus waren für den Innenraum auch nur relativ wenig Kräfte vorgesehen, da die Polizei keine eigene Zuständigkeit als "Saalordner" bei privatwirtschaftlichen Veranstaltungen hat, sowie rd. 1300 private Ordner vorgesehen/ durch die ordnungsbehördliche Genehmigung vorgeschrieben waren und ein regiegeführter, zuständiger Ordnerdienst eingerichtet wurde. Die originäre Zuständigkeit für die Sicherheit im Veranstaltungsgelände lag übrigens beim Veranstalter und der Ordnungsbehörde, nicht bei der Polizei.

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage

Sie haben sicherlich recht, die fehlende ELA und daraus folgende Konsequenzen in der Verantwortung der Lopavent zu sehen. Für einen Abbruch der Veranstaltung hatte die Polizei zum Feststellungszeitpunkt keine Zuständigkeit/Ermächtigung; die lag bei der Genehmigungsbehörde (Stadt Duisburg). Ein polizeilicher Lautsprecher-Wagen, der ausserhalb des Veranstaltungsgeländes zur Verfügung gestanden hätte, wurde von randalierenden Ravern zuvor beschädigt. Megaphone sowie Lautsprecher in den Polizeikraftfahrzeugen eingebaute Aussen-Lautsprecher wurden im Veranstaltungsraum übrigens eingesetzt, kamen aber gegen die mit 750.000 Watt wummernden Techno-Klänge nicht an.

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)

Für die antiquierte Analogfunk-Ausrüstung, die am Einsatztag teilweise versagt hat, müssen diejenigen verantwortlich gemacht werden, die bislang die Einführung des sichereren Digitalfunks erfolgreich verhindert / verzögert haben.

Auch ist es so, dass es keine bundes- oder landeseinheitliche zentrale Voll-Ausstattung mit dienstlichen Mobil-Telefonen gibt  (das wäre sehr teuer...). Das bedeutet, dass vorhandene Handys zum großen Teil privat angeschafft und vor allem in unterschiedlichen Netzen bei unterschiedlichen Providern betrieben werden und das es keine aktuelle zentrale Übersicht über die am Einsatztag von eingesetzten Kräften benutzte Geräte, Netze und Provider gibt. Darüber hinaus kostet das Einrichten einer Vorrangschaltung ca. 50,00€ pro Mobilfunkkarte, Netz und Provider. Rechnen Sie mal die Kosten bei rd. 4.500 eingesetzten Beamten hoch für diesen einen einzigen Einsatz, bei dem nicht damit gerechnet werden musste, soeine Vorrangschaltung überhaupt zu benötigen. Ausserdem wären dann immer noch nicht die Geräte abgedeckt gewesen, die nach-alarmierte Kräfte benutzten...  Sie werden leicht erkennen können, warum keine Vorrangschaltung im Vorfeld beantragt werden konnte/wurde. 

Wer ist für diese Sachlage verantwortlich - die Polizei/der einsatzführende Polizeiführer - oder vielleicht die Politik?

5. Die Sperren

... waren keine vorplanbaren / vorgeplanten Maßnahmen (für die auch grundsätzlich keine polizeiliche Zuständigkeit gegeben gewesen wäre), sondern eine akute Nothilfe auf Ersuchen des zuständigen "Crowd-Managers" des Veranstalters.

Ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren dürfte eher nicht bestehen, s.o.

 

Sie haben recht: Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Allerdings ergeht sich der SPIEGEL /SPON in subtilen Andeutungen und konstruiert einen Kausalzusammenhang zwischen dem Eintritt der Katastrophe und faktisch eher nachrangigen Unzulänglichkeiten bei "der Polizei", der so nicht nachzuweisen ist. Das ist für eine Nachrichtenmagazin ein schlechter Stil; da wäre mehr Objektivität angezeigt.

 

 

 

 

 

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@Ein Polizist
erst mal ganz herzlich willkommen hier im Beck Blog.
Den Fachverstand und die Praxisnähe Ihrer Berufsgruppe können wir hier bestens gebrauchen.

Lassen Sie mich mit Ihrer Schlussbemerkung beginnen

Ein Polizist schrieb:
Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Allerdings ergeht sich der SPIEGEL /SPON in subtilen Andeutungen und konstruiert einen Kausalzusammenhang zwischen dem Eintritt der Katastrophe und faktisch eher nachrangigen Unzulänglichkeiten bei "der Polizei", der so nicht nachzuweisen ist. Das ist für eine Nachrichtenmagazin ein schlechter Stil; da wäre mehr Objektivität angezeigt.

Ich stimme Ihnen in diesem Punkt absolut zu. Der SPIEGEL vernachlässigt in seiner Berichterstattung die Verantwortung von Lopavent sträflich.
Das hat Tradition. Schon das Interview mit Crowd Manager Walter war windelweich:
http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/operation-nebelkerze-crowd-manager-in-lebensgefahr

Noch auffälliger wurde es im August:

http://www.blog.lotharevers.com/loveparade-duisburg/spiegel-und-rainer-schaller-kooperation-die-dritte

Der SPIEGEL merkte nicht dass Lopavent ihn bei den Übetrwachungskameras belog.  
Und auch in der aktuellen SPIEGEL Ausgabe: nichts neues, nicht mal eine Konkretisierung der zwei Beschuldigten aus Lopavent - Kreisen, die nicht zur Security gehören.

Ein Polizist schrieb:
1. Das Einvernehmen

Ich bin zwar kein Volljurist, habe habe in meinem Studium gelernt, dass "die Polizei" in einem Genehmigungsverfahren, wie dem zur LoPa 2010, von der Genehmigungsbehörde (hier die Stadt Duisburg) legiglich "gehört" werden muss (geringste Form der gesetzlichen Beteiligung), woraus sich aber keinesfalls das obligatorische Einverständnis der Polizei oder zwingend  ein Einvernehmen zwischen der originär zuständigen Ordnungsbehörde und der für den (geschlossenen) Veranstaltungsraum allenfalls subsidiär zuständigen Polizei  ableiten lässt. Mit anderen Worten: Für die Entscheider der Stadt Duisburg war ein Einverständnis / Einvernehmen mit der Polizei nicht von Nöten.(...)

Darin dürfte der Grund liegen, warum die StA hier keinen Vorwurf gegen die Polizei erkennen mag.

Nach der Sonderbauverordnung des Landes NW basierend auf der Versammlungsstättenverordnung eben doch. Deren §43 bestimmt in Absatz 2:

"Für Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Brandschutzdienststelle und den Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen."

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Paragraph Polizei und Feuerwehr bekannt  ist. Sicher bin ich mir da nicht, insbesondere wenn ich mir die real existierenden und irgendwie akzepierten LopaventKonzepte betrachte.

Ein Polizist schrieb:
 2. Der Schichtwechsel

Polizeibeamte, auch in den Hundertschaften, haben gesetzliche Regelarbeitszeiten (41 Std./Wo. -> 8, bzw. 8,5 Std./Tag), festgelegt in der AzVO. In der erlaßmäßigen Sonderregelung von 12 Std./Tag inkl. An- und Abreise ist also nicht eine willkürliche Begrenzung auf der grundsätzlich nach oben offenen Arbeitszeit-Skala zu sehen, sondern tatsächlich und faktisch die Anordnung zur Leistung von Überstunden/Mehrdienst  abweichend von der gesetzlichen Regelarbeitsazeit der Beamten. - Was passiert eigentlich einem Bus- oder LKW-Fahrer, der seine gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht penibel einhält?

Da die für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden Hundertschaften aus Bielefeld und Köln (aus Kosten- und Logistikgründen erst am Veranstaltungstage) anreisen mussten, war die zur Verfügung stehende Zeit im Einsatzraum natürlich begrenzt; bei den Bielefeldern auf rd. 4 Std. Daraus resultiert zwangsläufig die Notwendigkeit eines "Schichtwechsels" im laufenden Betrieb, der im Übrigen so getimed war, dass er eben NICHT zur Hauptverkehrszeit, die zwischen 16.00h und 18.00h prognostiziert war.


Sie beschreiben den Sachverhalt kenntnisreich. Die Fahrzeit von Köln (Brühl) nach Duisburg ist ja nicht so viel kürzer. Bedeutet das, die Kölner Polizei musste nicht am gleichen Tag an-und abreisen?

Die Ablösung kann natürlich trotzdem problematisch sein und zwar in Bezug auf das dabei möglicherweise verloren gehende (Erfahrungs)wissen. Dies sieht man besonders drastisch an der Thematik Pusher. Wenn der Frühschicht und Einsatzleitung bereits gegen 14:00 klar ist, dass da keine ELA Anlage und keine Pusher sind. Kann man schwer galuben dass -eine detaireiche Übergabe der Schichten vorausgesetzt- Polizeirat Dirk H gegen 15:30 / 15:45 mit Security Abschnittsleiter Walter eine Strategie vereinbart, die ohne Pusher / ELA am Rampenkopf zur Auflösung des Staus Makulatur ist. An diese Strategie scheint man aber geglaubt zu haben. Darauf basieren die Ausführungen zur Katastrophe von Polizeiinspekteur Wehe und Innenminister Jäger. Ohne diesen "guten Glauben" an die Pusher gibt es bis zur Katastrophe weder eine Strategie für den Ordnungsdienst, noch der Polizei.

Es lohnt sich in diesem Zusammenhang auch das "Wie des Wechsels" auf der Rampe genauer anzusehen.
Die Kölner Fahrzeuge können ja nur einfahren, wenn die Bielefelder rechts hinter den Zäunen Platz machen. Vielleicht werden da die Zeiten für Übergaben und Informationsweitergaben zu kurz.

Wir hier haben ja von polizeilichen Gepflogenheiten in solchen Einsätzen wenig Ahnung. Von jemand mit polizeilichem Hintergrund stammt folgende Einschätzung:
"Einsatzkräfte müssen in einem solch kritischen Einsatz - wenn überhaupt - stets vor Ort 1:1 abgelöst werden. Das bedeutet: Auftrag und Posten müssen im Einsatzraum vor Ort durch persönliche Einweisung übergeben und abgelöst werden. Kann es sein, dass die Frühdienstkräfte bereits oder teilweise ihre Posten verlassen haben, ohne dass sie ihren Auftrag und Posten an die Ablösungskräfte vor Ort übergeben haben?"

Wäre an diesem Punkt sehr an Ihrer kritischen Einschätzung interessiert.

Ein Polizist schrieb:
 Darüber hinaus waren für den Innenraum auch nur relativ wenig Kräfte vorgesehen, da die Polizei keine eigene Zuständigkeit als "Saalordner" bei privatwirtschaftlichen Veranstaltungen hat, sowie rd. 1300 private Ordner vorgesehen/ durch die ordnungsbehördliche Genehmigung vorgeschrieben waren und ein regiegeführter, zuständiger Ordnerdienst eingerichtet wurde. Die originäre Zuständigkeit für die Sicherheit im Veranstaltungsgelände lag übrigens beim Veranstalter und der Ordnungsbehörde, nicht bei der Polizei.
 
Da stimme ich im Grundsatz zu. Eine so umfassende Fehlplanung und Zusammenbruch des Ordnerdienstes konnte niemand erahnen und sich darauf vorbereiten.
Aber: ich kenne keine ordnungsrechtliche Genehmigung. Nur eine baurechtlich. Und die wie auch das Sicherheitskonzept von Lopavent nennt die Zahl 1300 nicht. Haben Sie da eine Quelle?

 

Ein Polizist schrieb:
3.  Die fehlende Lautsprecheranlage

Sie haben sicherlich recht, die fehlende ELA und daraus folgende Konsequenzen in der Verantwortung der Lopavent zu sehen. Für einen Abbruch der Veranstaltung hatte die Polizei zum Feststellungszeitpunkt keine Zuständigkeit/Ermächtigung; die lag bei der Genehmigungsbehörde (Stadt Duisburg).

Die Zuständigkeit ergibt sich nur aus einem Aspekt: Gefahrenabwehr. Kann ich gegen 14:00 (keine Pusher / keine ELA / massiver Besucherandrang) davon ausgehen, dass da keine Gefahr droht? Meiner Meinung wäre da (mindestens) eine Abstimmung via Telefonkonferenz fällig gewesen. Und Lopavent wie auch die Polizei konnten wissen, dass man ohne massiven Einsatz den Stau an der Floatstrecke nicht aufgelöst bekommen würde.

Freue mich sehr auf die weitere fachkundige Diskussion.

 

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Lothar Evers schrieb:

Die Zuständigkeit ergibt sich nur aus einem Aspekt: Gefahrenabwehr. Kann ich gegen 14:00 (keine Pusher / keine ELA / massiver Besucherandrang) davon ausgehen, dass da keine Gefahr droht? Meiner Meinung wäre da (mindestens) eine Abstimmung via Telefonkonferenz fällig gewesen. Und Lopavent wie auch die Polizei konnten wissen, dass man ohne massiven Einsatz den Stau an der Floatstrecke nicht aufgelöst bekommen würde.

 

Ich muss hier dem Polizisten mal zur Seite stehen, weil Sie hier und vor allem auch in Ihrem Fazit auf Docunews eine falsche Vorstellung haben, bzw. von falschen gesetztlichen Rahmenbedingungen ausgehen.

Auf docunews schreiben Sie z.B.

"Bereits um 14:00 hätte man seitens der Polizei dringend darüber nachdenken können, die Loveparade abzubrechen."

und

"Fassen wir zusammen:
ab 14:00 Uhr hätte die Polizei den Abbruch der Loveparade dringend prüfen müssen."

 

Alles Nachdenken und Prüfen ist sinnfrei, solange man nicht die Kompetenz hat, den Abbruch auch anzuordnen. Die in ihrem Fazit durchklingende Forderung würde letztlich rechtswidriges Handeln von der Polizei verlangen. Ich hatte im September bereits hier (#45) die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer etwaigen polizeilichen Anordnung des Abbruchs der Veranstaltung gestellt. Eine verwaltungsrechtliche Antwort habe ich damals leider nicht bekommen.

Es ist meiner Meinung nach nämlich mitnichten so, dass die Polizei immer zuständig ist - auch das habe ich in der September-Diskussion hier #87 und #97 bereits angesprochen. Da hatte ganz eindeutig die Stadt den Hut auf.

Die wirklich interessante Frage, die Sie mit Hinweis auf die Telefonkonferez auch andeuten, ist: Sind die polizeilichen Informationen über die fehlenden Pusher und die fehlenden ELA an die Stadt weitergegeben worden? Wenn ja, wie wurden diese Informationen seitens des Einsatzstabes der Stadt behandelt? Meine Vermutung: Sie wurden dort "charmant" ignoriert.

 

Gruß

Klaus M.

 

 

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Klaus M schrieb:
...

Alles Nachdenken und Prüfen ist sinnfrei, solange man nicht die Kompetenz hat, den Abbruch auch anzuordnen. Die in ihrem Fazit durchklingende Forderung würde letztlich rechtswidriges Handeln von der Polizei verlangen. Ich hatte im September bereits hier (#45) die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer etwaigen polizeilichen Anordnung des Abbruchs der Veranstaltung gestellt. Eine verwaltungsrechtliche Antwort habe ich damals leider nicht bekommen.

Es ist meiner Meinung nach nämlich mitnichten so, dass die Polizei immer zuständig ist - auch das habe ich in der September-Diskussion hier #87 und #97 bereits angesprochen. Da hatte ganz eindeutig die Stadt den Hut auf.

Die wirklich interessante Frage, die Sie mit Hinweis auf die Telefonkonferez auch andeuten, ist: Sind die polizeilichen Informationen über die fehlenden Pusher und die fehlenden ELA an die Stadt weitergegeben worden? Wenn ja, wie wurden diese Informationen seitens des Einsatzstabes der Stadt behandelt? Meine Vermutung: Sie wurden dort "charmant" ignoriert.

 

Gruß

Klaus M.

 

 

Sehr geehrter Herr M.,

auch ich kenne die Gesetzeslage diesbezüglich nicht. Bei Gefahrensituationen denke ich aber doch, dass die Polizei hier einen Abbruch hoheitlich verfügen kann. Es gibt jedenfalls Beispiele dieser Art: http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1538813/Tumult-wegen-Fritten...

 

Gruß

Jürgen Hagemann

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Jürgen Hagemann schrieb:

auch ich kenne die Gesetzeslage diesbezüglich nicht. Bei Gefahrensituationen denke ich aber doch, dass die Polizei hier einen Abbruch hoheitlich verfügen kann. Es gibt jedenfalls Beispiele dieser Art: http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1538813/Tumult-wegen-Fritten...

 

Scheeßl hat 13000 Einwohner. Es ist kaum anzunehmen, dass dort samstags abends ein städtischer Einsatzstab vorhanden ist. Aber ich bin  im Niedersächsischen Gefahrenabwehrrecht nicht besonders bewandert, von daher kann ich da keinen seriösen Beitrag zu leisten.

Für NRW gilt allerdings folgendes:

§ 1 Polizeigesetz NRW

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbehördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern.

 

Der erste fett-markierte Halbsatz macht den alles entscheidenden Unterschied aus - da wird klar, wer die Befugnisse hat und wer nicht. Ein Handeln der Stadt (Anordnung des Abbruchs) war möglich und war in den Szenarien auch so vorgesehen.

Der letzte Satz macht die Bedeutung der Informationsweitergabe klar - deswegen hat Hr. Evers völlig recht, wenn er Fragen zu den Telefonkonferenzen stellt.

 

Gruß

Klaus M.

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Klaus M schrieb:
Ich muss hier dem Polizisten mal zur Seite stehen, weil Sie hier und vor allem auch in Ihrem Fazit auf Docunews eine falsche Vorstellung haben, bzw. von falschen gesetztlichen Rahmenbedingungen ausgehen.

Auf docunews schreiben Sie z.B.

"Bereits um 14:00 hätte man seitens der Polizei dringend darüber nachdenken können, die Loveparade abzubrechen."

und

"Fassen wir zusammen:
ab 14:00 Uhr hätte die Polizei den Abbruch der Loveparade dringend prüfen müssen."

 

Alles Nachdenken und Prüfen ist sinnfrei, solange man nicht die Kompetenz hat, den Abbruch auch anzuordnen. Die in ihrem Fazit durchklingende Forderung würde letztlich rechtswidriges Handeln von der Polizei verlangen. Ich hatte im September bereits hier (#45) die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer etwaigen polizeilichen Anordnung des Abbruchs der Veranstaltung gestellt. Eine verwaltungsrechtliche Antwort habe ich damals leider nicht bekommen.

Es ist meiner Meinung nach nämlich mitnichten so, dass die Polizei immer zuständig ist - auch das habe ich in der September-Diskussion hier #87 und #97 bereits angesprochen. Da hatte ganz eindeutig die Stadt den Hut auf.

Die wirklich interessante Frage, die Sie mit Hinweis auf die Telefonkonferez auch andeuten, ist: Sind die polizeilichen Informationen über die fehlenden Pusher und die fehlenden ELA an die Stadt weitergegeben worden? Wenn ja, wie wurden diese Informationen seitens des Einsatzstabes der Stadt behandelt? Meine Vermutung: Sie wurden dort "charmant" ignoriert.

Auch ich habe an einem Polizeistaat, wo jedwede Veranstaltung einfach von der Polizei gekapert wird, kein Interesse. Deshalb schreibe ich "nachdenken" und "prüfen". Bin weder Jurist noch irgendwie erfahren in Polizeirecht oder Einsatzstrategien. 
Aber § 1 des Polizeigesetzes für NRW sagt:
[quote]Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint;[quote]

Da darf die Polizei -im Rahmen der Verhältnismässigkeit der Mittel- zur Gefahrenabwehr eine ganze Menge.
Genau bei der Beurteilung der Gefahrenlage um 14:00 Uhr hätten Herr Jäger und Herr Wehe dringend nach zu legen.
Die Polizei selber hatte ja Szenarien vorbereitet und die Leitungen zur Verfügung gestellt.
In so einer komplexen Lage ist diese Methode auch adäquat. Dieses Mittel hat man nicht genutzt. Ob man auf anderen Wegen  mit der Stadt und wenn ja mit wem dort kommuniziert hat wissen wir nicht.

Morgen (Donnerstag) ist ja "Aktuelle Stunde" im Landtag. Bin gespannt ob Jäger / Wehe da inhaltlich Stellung nehmen oder sich weiter auf die Staatsanwaltschaft berufen und schweigen.
Dann befinden sie sich in einem Kommunikationsdesaster.
Das ist bei der Stadt Duisburg und Lopavent nicht anders.
Nur da sind die Jäger und die Meute nicht so gut aufgestellt.

0

Hallo Herr Evers,

ergänzend erklären sollte ich wohl, dass mir die meisten PolizistInnen, die unter der Führung des Duisburger Polizeiführers Kuno S. den LoPa2010-Einsatz für die Polizei geplant und geführt haben (Ständiger Stab des PP Düsseldorf), einige der beteiligten Hundertschaftsführer und auch den zitierten Abteilungsführer (Einsatzabschnittsführer) Dirk H., persönlich durch regelmäßige Zusammenarbeit in Projekten, Einsatzplanungen und -Durchführungen kenne. Eine gewisse Befangenheit bzw. Parteilichkeit wird daher sicherlich trotz ernsthafter Bemühungen um Objektivität und sachlich-fachliche Richtigkeit meinerseits nicht von der Hand zu weisen sein.

Die Polizei (NRW) bereitet herausragende Einsätze nach einem vorgeschriebenen, standardisierten Verfahren unabhängig von staatsanwaltlichen (kriminalpolizeilichen) Ermittlungsverfahren, sozusagen als polizeiliches Qualitätsmanagement, intern nach. Sinn und Zweck solcher Nachbereitungen ist es, zu erkennen, wo Schwachstellen, Pannen und (vermeidbare) Fehler in Planungen, Planentscheidungen und bei der Bewältigung konkreter Einsatzlagen sowie Mängel in den vorhandenen sächlichen Ressourcen zu Tage getreten sind, um die polizeiliche Arbeit zu optimieren.

Da diese Nachbereitungen polizei-intern geführt und alle am Einsatz involvierten Ebenen / BeamtInnen an der Nachbereitung beteiligt sind,  werden Nachbereitungen mit schonungsloser Offenheit und i.d.R. ohne "Angst vor grossen Tieren" sehr selbstkritisch geführt. Die Erkenntnisse fliessen in die polizeiliche Aus- und Fortbildung ein, führen u.U. zu Änderungen der Vorschriftenlage und/oder der materiellen Ausstattung sowie des Personalansatzes.

Die Nachbereitung für die LoPa2010 wurde vom Ständigen Stab des PP Essen durchgeführt, der Bericht liegt seit Jahresanfang beim MIK und wird bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen / bis zur Anklageerhebung unter Verschluss gehalten. Der StA Duisburg ist der Bericht bekannt und hat im Zusammenhang mit den Ermittlungsergebnissen der Sonderkommission der Kripo des PP Köln dazu geführt, beim Polizeiführer Kuno S. einen Anfangsverdacht zu begründen und diesen in den Status eines Beschuldigten zu erheben.

Sie werden verstehen, dass ich nur zu den Vorgängen Stellung beziehen kann, die bereits durch den Innenminister, den Inspekteur, die Polizeiführung und Staatsanwaltschaft veröffentlicht wurden oder aus Berichten -wie auch immer- an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Bemerkenswert an dieser Stelle ist, dass die StA lediglich gegen den Polizeiführer Kuno S. als Beschuldigten ermittelt, und nicht -wie bei der Stadt Duisburg- gegen nachgeordnete BeamtInnen, die den Einsatz geplant und unter der Führung von Kuno S. durchgeführt haben. Daraus schließe ich, dass die von Spiegel/SPON mühsam aus 400 Seiten Bericht der StA Duisburg extrahierten und als maßgebliche kausale Ursache(n) für die Katastrophe proklamierten "gravierenden Fehler" tatsächlich für das Gesamt-Geschehen weit weniger eminent sind, als man uns glauben machen will.

Es ist auch illusorisch, anzunehmen, es könnte ein mehrtägiger (Polizei-) Einsatz mit rd. 4500 eingesetzten Polizisten, der zudem eng mit anderen BOS, Ordnungsbehörden und privaten Veranstaltern/Sicherheitsunternehmen geplant und geführt werden muss, völlig fehler- und pannenfrei ablaufen.  Schon Clausewitz hat festgestellt, dass ein Krieg sich ab dem Zeitpunkt jeder vorherigen Planung entzieht, wo der erste Schuss gefallen ist.

Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:
 2. Der Schichtwechsel

...

Sie beschreiben den Sachverhalt kenntnisreich. Die Fahrzeit von Köln (Brühl) nach Duisburg ist ja nicht so viel kürzer. Bedeutet das, die Kölner Polizei musste nicht am gleichen Tag an-und abreisen?

Die genaue Kräfte-Planung für den Schutz der Veranstaltung (Innenraum) liegt mir hier nicht nicht vor, könnte aber aus dem öffentlich gewordenen "Einsatzbefehl" bzw. dessen Anlage 03 hervorgehen. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Fahrzeit von Köln/Brühl nach Duisburg deutlich geringer ist (ca. 1:30h), als vom Standort Bielefeld (ca. 3:00h wg. technische Halte).

Lothar Evers schrieb:
Die Ablösung kann natürlich trotzdem problematisch sein und zwar in Bezug auf das dabei möglicherweise verloren gehende (Erfahrungs)wissen. Dies sieht man besonders drastisch an der Thematik Pusher. Wenn der Frühschicht und Einsatzleitung bereits gegen 14:00 klar ist, dass da keine ELA Anlage und keine Pusher sind. Kann man schwer galuben dass -eine detaireiche Übergabe der Schichten vorausgesetzt- Polizeirat Dirk H gegen 15:30 / 15:45 mit Security Abschnittsleiter Walter eine Strategie vereinbart, die ohne Pusher / ELA am Rampenkopf zur Auflösung des Staus Makulatur ist. An diese Strategie scheint man aber geglaubt zu haben. Darauf basieren die Ausführungen zur Katastrophe von Polizeiinspekteur Wehe und Innenminister Jäger. Ohne diesen "guten Glauben" an die Pusher gibt es bis zur Katastrophe weder eine Strategie für den Ordnungsdienst, noch der Polizei.

Es lohnt sich in diesem Zusammenhang auch das "Wie des Wechsels" auf der Rampe genauer anzusehen.
Die Kölner Fahrzeuge können ja nur einfahren, wenn die Bielefelder rechts hinter den Zäunen Platz machen. Vielleicht werden da die Zeiten für Übergaben und Informationsweitergaben zu kurz.

Ihre Überlegungen (als Aussenstehender) sind nachvollziehbar.

Faktisch ist es aber so, dass die eingesetzten Hundertschaften einer Einsatz-Abschnittsführung unterstellt waren, deren Personal nicht zeitgleich mit den Hundertschaften einen "Schichtwechsel" vollzog. Das bedeutet, dass die Informationen, die die Bielefelder Hundertschaft im Einsatz gewonnen und natürlich der Abschnittsführung gemeldet hatte, für die ablösenden Kölner präsent waren. Zudem haben natürlich im Vorfeld des Einsatzes detaillierte Einsatzbesprechungen mit der Polizeiführung sowie zwischen den Abschnittsführern und den zugeordneten Einheitsführern stattgefunden, sodaß allen die grundsätzliche Auftragslage (und auch die Einsatzörtlichkeit(!)) klar war. Das "Wie des Wechsels" vor Ort ist auf vielen Videos dokumentiert; er fand problemlos lange vor dem kritischen Zeitpunkt statt und hat insgesamt weniger als 10min. in Anspruch genommen.

Wenn Sie sich die Videos ansehen, werden sie feststellen, dass die Polizeikette auf der Rampe hinsichtlich der Gefahrenmomente "Stau am Rampenkopf", "Stürmung der Böschungen" u.a. durchaus erfolgreich war.

Problematisch war wohl, dass die Tunneleingänge und die Polizeiketten vor der Rampe nicht gehalten werden konnten und dadurch zuviele Raver in zu kurzer Zeit auf den unteren Teil der Rampe gelangten. Bei genauer Auswertung der (Schaller-) Videos ist auch erkennbar, dass es auch ohne die Polizeiketten im Bereich der Rampe durch die Mengen zurückströmender sowie neu ankommender Besucher zu dem Pfropf am T-Stück gekommen wäre (was ja durch die Schließung der Vereinzelungsanlagen vor dem Tunnel sowie die Polizei-Ketten im Bereich der Rampe verhindert werden sollte).

Vermutlich war der Crowd-Manager bei seiner Absprache mit Dirk H. der Überzeugung, ausreichend "Pusher" und Ordner mobilisieren zu können. - Das wird wohl auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens gegen den CM.

Lothar Evers schrieb:
Wir hier haben ja von polizeilichen Gepflogenheiten in solchen Einsätzen wenig Ahnung. Von jemand mit polizeilichem Hintergrund stammt folgende Einschätzung:
"Einsatzkräfte müssen in einem solch kritischen Einsatz - wenn überhaupt - stets vor Ort 1:1 abgelöst werden. Das bedeutet: Auftrag und Posten müssen im Einsatzraum vor Ort durch persönliche Einweisung übergeben und abgelöst werden. Kann es sein, dass die Frühdienstkräfte bereits oder teilweise ihre Posten verlassen haben, ohne dass sie ihren Auftrag und Posten an die Ablösungskräfte vor Ort übergeben haben?"

Wäre an diesem Punkt sehr an Ihrer kritischen Einschätzung interessiert.

Der grundsätzliche Auftrag sowie der genaue Einsatzort war der Ablösung zurvor bereits bekannt. Der Ablösung fand im Einsatzraum vor Ort statt (siehe oben und Videos). Die relevanten Informationen lagen bei der Abschnittsführung und damit den Einheitsführern der Ablösung vor. Zu diesem Zeitpunkt gab es mW. keine über die allgemeine, aus dem Einsatzbefehl bekannte Auftragslage hinausgehenden zusätzliche konkrete (besonderen) Aufträge, die durch persönliche Einweisung von Mann zu Mann hätten übergeben werden müssen.

Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:
 Darüber hinaus waren für den Innenraum auch nur relativ wenig Kräfte vorgesehen, da die Polizei keine eigene Zuständigkeit als "Saalordner" bei privatwirtschaftlichen Veranstaltungen hat, ....
 
Da stimme ich im Grundsatz zu. Eine so umfassende Fehlplanung und Zusammenbruch des Ordnerdienstes konnte niemand erahnen und sich darauf vorbereiten.
Aber: ich kenne keine ordnungsrechtliche Genehmigung. Nur eine baurechtlich. Und die wie auch das Sicherheitskonzept von Lopavent nennt die Zahl 1300 nicht. Haben Sie da eine Quelle?

"Ordnungsrechtlich" habe ich als Oberbegriff für die Rechtslage der zuständigen Ordnungsbehörde (Genehmigungsbehörde Stadt Duisburg) gebraucht; das (Sonder-)Baurecht ist also Bestandteil des "Ordnungsrechtes". Mit der Zahl 1300 habe ich mich auf Ihre Tabelle mit den eingeplanten Ordnern bezogen.

Ergänzend zur polizeilichen Kräfte-Planung im Innenbereich sei nochmals auf die "Veranstaltungsbeschreibung Loveparade 2010 - Duisburg" des Veranstalters (Gegenstand des Genehmigungsverfahrens) und hier besonders auf den Punkt 3.2 "Eingangssituation Karl-Lehr-Tunnel", veröffentlicht als "Anlage 29 - Veranstaltungsbeschreibung 19.06.10.pdf", hingewiesen. 

Die Polizei durfte und musste bei ihrer Kräfteplanung davon ausgehen, dass der Veranstalter mindestens die in seiner Beschreibung genannten privaten Sicherheitskräfte zur beschriebenen Aufgabenerfüllung tatsächlich einsetzen würde.

Die Polizei hat aufgrund fehlender Zuständigkeit auch keine hinreichende Expertise, was das Sicherheitsmanagement im (privaten) Veranstaltungsraum solcher Großveranstaltungen (LoPa, geschlossene Open-Air-Veranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen etc.) betrifft. Sie ist innerhalb solcher Veranstaltungen auch weder vom Veranstalter noch von Besuchern erwünscht und jeder Veranstalter würde es sich energisch verbitten, wenn die Polizei aus eigenem Gutdünken in seine Veranstaltung hinein agiert.

Da der geschlossene Veranstaltungsraum mit den "Vereinzelungsanlagen" des Veranstalters an den Tunneneingängen begann, endete die (eigene) Zuständigkeit der Polizei VOR bzw. an den Vereinzelungsanlagen/Schleusen. Nochmals deutlich: Ab den Schleusen (Karl-Lehr-Strasse), also auch im Tunnel, war Veranstaltungsgelände und somit für die Gefahrenabwehr und Sicherheit originär der Veranstalter zuständig und verantwortlich! Die Polizei musste sich darauf verlassen, dass der Veranstalter sein ordnungsbehördlich genehmigtes genehmigtes Konzept auch tatsächlich in Gänze erfüllt.

Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:
3.  Die fehlende Lautsprecheranlage

Sie haben sicherlich recht, die fehlende ELA und daraus folgende Konsequenzen in der Verantwortung der Lopavent zu sehen. Für einen Abbruch der Veranstaltung hatte die Polizei zum Feststellungszeitpunkt keine Zuständigkeit/Ermächtigung; die lag bei der Genehmigungsbehörde (Stadt Duisburg).

Die Zuständigkeit ergibt sich nur aus einem Aspekt: Gefahrenabwehr. Kann ich gegen 14:00 (keine Pusher / keine ELA / massiver Besucherandrang) davon ausgehen, dass da keine Gefahr droht? Meiner Meinung wäre da (mindestens) eine Abstimmung via Telefonkonferenz fällig gewesen. Und Lopavent wie auch die Polizei konnten wissen, dass man ohne massiven Einsatz den Stau an der Floatstrecke nicht aufgelöst bekommen würde.

Die Frage hinsichtlich der Gefahrenabwehr im Veranstaltungsraum und der Zuständigkeit dafür ist hochgradig schwierig und wird letztlich wohl erst durch die Richter beschieden werden.

Wir haben hier 3 Parteien im Spiel: Die genehmigende Ordnungsbehörde (Stadt Duisburg), die am Morgen des Veranstaltungstage das Gelände letztmalig abgenommen und die Veranstaltung trotz fehlender ELA genehmigt hatte; den Veranstalter, der auf dem Gelände für die Gefahrenabwehr und Sicherheit originär zuständig war und als Schlußlicht die Polizei, die als "ultima ratio" bei Vorliegen einer "gegenwärtigen Gefahr" oder einem konkreten Schadenseintritt aus eigener Zuständigkeit im privaten Veranstaltungsraum tätig werden kann/muss.

Ich gehe davon aus, dass die fehlenden 'Pusher' und ELA Diskussionsgegenstand zwischen den Einsatzzentralen von Polizei, Stadt Duisburg und Veranstalter war. Maßgeblich dürfte die Klassifizierung des Gefahrengrades zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt sein. Wenn darüber gegen 14:00h beraten wurde, wird aufgrund der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Situation lediglich eine abstrakte oder latente Gefahr aus dem Fehlen der ELA erkannt worden sein, was die Polizei dann nicht zu Maßnahmen oder gar den Abbruch der Veranstaltung berechtigt, den Veranstalter aber zu sofortiger Abhilfe verpflichtet hätte.

Lothar Evers schrieb:
Freue mich sehr auf die weitere fachkundige Diskussion.

Die Freude ist ganz meinerseits, insbesondere weil ich seit langem Ihr Bemühen um eine sachliche und objektive öffentliche Erhellung dieser Katastrophe beobachte. In der öffentlichen Diskussion tummeln sich ja leider viele "Bundestrainer", die vorwiegend aus dem Bauch heraus retrospektiv alles (besser) wissen und bar fundierter Sachkenntnis selbstredend alles besser geplant und durchgeführt hätten.

Leider wird in der retrospektiven Diskussion vom grünen Tisch gerne ausser Acht gelassen, dass man nur mit den Ressourcen planen kann, die in der Planungsphase bzw. am Ereignistag sicher zur Verfügung stehen.

Bei der Besserwisserei im Nachhinein bleibt stets auch unberücksichtigt, dass Entscheidungen und Maßnahmen im Einsatz lediglich auf der Basis der zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden können und nicht auf den Erkenntnissen beruhen können, die der Besserwisser und -Könner in aller Ruhe Tage, Wochen und Monate später aus vielerlei Quellen zusammengetragen bekommt.

Für die Entscheider ist also eine umfassende, zeitgerechte Informationsgewinnung und sachgerechte Informationsverarbeitung von grundlegender Bedeutung.

MfG

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Ein Polizist schrieb:

5. Die Sperren

... waren keine vorplanbaren / vorgeplanten Maßnahmen (für die auch grundsätzlich keine polizeiliche Zuständigkeit gegeben gewesen wäre), sondern eine akute Nothilfe auf Ersuchen des zuständigen "Crowd-Managers" des Veranstalters.

Ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren dürfte eher nicht bestehen, s.o.

welche Sperren sind gemeint?

Die Zugangsschleusen auf öffentlichem Gelände (Tunnel), für deren Sicherung die Polizei zuständig war, diese aber gegen 16.30 (seltsamerweise in der Zeitspanne des Schichtwechsels) laut Zeugenaussagen komplett aufgegeben hat, so dass die zur Rampe strömenden Massen zur tödlichen lokalen Verdichtung am Fuß der Treppe geführt haben? -> Zusammenhang wahrscheinlich

Oder die Sperre oben auf der Rampe, die schon vor dem Schichtwechsel eingerichtet wurde, aber einsatztaktisch falsch war (und auch von der Feuerwehr wegen der Stau- und Verdichtungsgefahr abgelehnt wurde)? -> Zusammenhang unwahrscheinlich, aber dennoch kausal für die Todesfälle und daher strafrechtlich relevant.

Ein Polizist schrieb:
wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.
das war bei einem Artikel über die Zusammenfassung der Ermittlungen nicht anders zu erwarten. Außerdem muss man unterscheiden zwischen dem, was in den Massenmedien mit großer Reichweite bisher thematisiert wurde und dem, was in Blogs von Beteiligten und "Fachleuten" an Erkenntnissen zusammengetragen wurde. Es ist doch nicht schlecht, wenn die Staatsanwaltschaft auch das als strafrechtlich relevant und "gerichtsfest" ermittelt, was mit den Mitteln des Internets bereits nach wenigen Wochen festgestellt wurde.

Ein Polizist schrieb:
Auch scheinen die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen ... ergeht sich der SPIEGEL /SPON in subtilen Andeutungen und konstruiert einen Kausalzusammenhang zwischen dem Eintritt der Katastrophe und faktisch eher nachrangigen Unzulänglichkeiten bei "der Polizei", der so nicht nachzuweisen ist. Das ist für eine Nachrichtenmagazin ein schlechter Stil; da wäre mehr Objektivität angezeig
das liegt wohl daran, dass öffentlich bisher vor allem auf Lopavent und die Stadt Duisburg eingeprügelt und die Behauptung aufrechterhalten wurde, die Polizei habe alles richtig gemacht. Alleine die im Artikel erwähnte Anzahl der Beschuldigten (Polizei: 1, Lopavent: 4, Stadt: 11) zeigt, dass die Veranstalter keineswegs "gut wegkommen". 

Das hat aber wenig Neuigkeitswert - die Zustände und Abläufe des Polizeieinsatzes waren dagegen bisher unbekannt, weil nicht öffentlich und darum ist der Artikel zwar "einseitig", aber aus gutem Grund.

Und solange nicht geklärt ist, wie es zur Preisgabe der Zugangsschleusen im Tunnel kam ("plötzlich sind alle Polizisten abgerückt" - Schichtende? Ohne auf die Ablösung zu warten?), würde ich eine Behauptung wie "faktisch nachrangige Unzulänglichkeiten" nicht wagen. Denn genau dies war - neben dem liegenden Bauzaun - der entscheidende Faktor dafür, dass es zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort zu den Todesfällen kam - abgesehen davon, dass an der Treppe Polizisten (!) mithalfen, die Treppe zu benutzen und so den Druck Richtung Treppe noch verstärkten, anstatt diese zu sperren.

Wäre die Polizei an den Zugangsschleusen nicht abgerückt, wäre es höchstwahrscheinlich nie zu der tödlichen Verdichtung gekommen.

Dann möchte ich mich auch noch gerne mit einer Frage anschließen:

 

Ein Polizist schrieb:

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)

Für die antiquierte Analogfunk-Ausrüstung, die am Einsatztag teilweise versagt hat, müssen diejenigen verantwortlich gemacht werden, die bislang die Einführung des sichereren Digitalfunks erfolgreich verhindert / verzögert haben.

Auch ist es so, dass es keine bundes- oder landeseinheitliche zentrale Voll-Ausstattung mit dienstlichen Mobil-Telefonen gibt  (das wäre sehr teuer...). Das bedeutet, dass vorhandene Handys zum großen Teil privat angeschafft und vor allem in unterschiedlichen Netzen bei unterschiedlichen Providern betrieben werden und das es keine aktuelle zentrale Übersicht über die am Einsatztag von eingesetzten Kräften benutzte Geräte, Netze und Provider gibt. Darüber hinaus kostet das Einrichten einer Vorrangschaltung ca. 50,00€ pro Mobilfunkkarte, Netz und Provider. Rechnen Sie mal die Kosten bei rd. 4.500 eingesetzten Beamten hoch für diesen einen einzigen Einsatz, bei dem nicht damit gerechnet werden musste, soeine Vorrangschaltung überhaupt zu benötigen. Ausserdem wären dann immer noch nicht die Geräte abgedeckt gewesen, die nach-alarmierte Kräfte benutzten...  Sie werden leicht erkennen können, warum keine Vorrangschaltung im Vorfeld beantragt werden konnte/wurde. 

 

Dass die Funktechnik - insbesondere unter den dort gegebenen örtlichen Umständen - Probleme bereiten würde, war doch bekannt, oder?

Wenn also bekannt ist, dass

- die Funkgeräte Probleme bereiten werden,

- mobile Diensttelefone kaum vorhanden sind,

- eine aktuelle zentrale Übersicht über privat mitgebrachte Handys ebenfalls fehlt und

- Vorrangschaltungen zudem als zu teuer angesehen werden -

wie hat man sich denn dann die Kommunikation während der Loveparade vorgestellt?

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Die Leserin schrieb:

Dann möchte ich mich auch noch gerne mit einer Frage anschließen:

Ein Polizist schrieb:

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)

Für die antiquierte Analogfunk-Ausrüstung, die am Einsatztag teilweise versagt hat, müssen diejenigen verantwortlich gemacht werden, die bislang die Einführung des sichereren Digitalfunks erfolgreich verhindert / verzögert haben.

 

Dass die Funktechnik - insbesondere unter den dort gegebenen örtlichen Umständen - Probleme bereiten würde, war doch bekannt, oder?

Wenn also bekannt ist, dass

- die Funkgeräte Probleme bereiten werden,...

Ebenfalls schlechter Stil ist, etwas zu unterstellen, was so niemand gesagt hat und auch nicht so im Bericht der Staatsanwaltschaft steht und dann aus der unbelegten Unterstellung einen Vorwurf zu konstruieren.

Um Sie mit den Fakten vertraut zu machen: Moderner Digital-Funk kennt exakt 2 Zustände: "Geht" und "Geht nicht", wohingegen Analog-Funk von "geht super" über "geht gut", "geht nicht so gut" bis hin zu "geht nicht mehr" funktioniert - also dem Analog-Funk unter nicht-optimalen Versorgungsbedingungen der Vorzug zu geben wäre. Ausserdem hat der Analog-Funk auch Vorteile im Laufzeit-Verhalten. Der "antiquierte Analog-Funk" hat sich in den letzten 40 Jahren durchaus bei allen BOS bewährt. Die Mängel bestehen im Wesentlichen darin, dass der Analog-Funk nicht abhörsicher ist, von den Herstellern keine (technische) Unterstützung sowie kaum noch ein Ersatzteil zu erhalten ist und mit der analogen Technik weniger über den reinen Sprechfunk hinausgehende Möglichkeit vorhanden sind im Vergleich zum Digitalfunk (GSM).

Darüber hinaus haben die Rettungsdienstler am Veranstaltungsort moderne digitale Funktechnik aufgebaut, die ebenfalls teilweise gestört war und nicht funktionierte. Funkprobleme hatten auch die mit Digitalfunk ausgestatteten Ordner des Veranstalters.

Das "teilweise Versagen" des Funkes am Einsatztag heißt auch nicht unbedingt "technisches Versagen" der Funktechnik, sondern schlicht akkustisches Versagen im Lärm der Raver und der Techno-Beschallung. Man konnte im Einsatzbereich teilweise sein eigenes, geschrieenes Wort nicht mehr verstehen, geschweige denn Funk- oder Handy-Geräte. Im Bereich der Rampe war selbst mit Megaphonen und Aussenlautsprechern an den Einsatzfahrzeugen nicht gegen den Lärm anzukommen; wird man wohl so auch im Bericht der StA lesen können.

 

 

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Ein Polizist schrieb:
Das "teilweise Versagen" des Funkes am Einsatztag heißt auch nicht unbedingt "technisches Versagen" der Funktechnik, sondern schlicht akkustisches Versagen im Lärm der Raver und der Techno-Beschallung. Man konnte im Einsatzbereich teilweise sein eigenes, geschrieenes Wort nicht mehr verstehen, geschweige denn Funk- oder Handy-Geräte. Im Bereich der Rampe war selbst mit Megaphonen und Aussenlautsprechern an den Einsatzfahrzeugen nicht gegen den Lärm anzukommen; wird man wohl so auch im Bericht der StA lesen können.

Bei diesem Lärm fürhrte eben kein Weg an einer ELA - Anlage vorbei, die ja bekanntlich für die Sicherheitsansage die "Bühnenlautsprecher" stumm schaltet. Die Versenkung dieser ELA ist zwischen Stadt Duisburg und Lopavent so clandestin oder wie die Chefin des Bauamtes Frau Geers vielleicht sagen würde "charmant" versenkt worden, dass dies niemand ahnen konnte. Es bestannt also auch keine Veranlassung in Ersatz dieser ELA mit eigenen Geräten improvisieren zu wollen.

Die Einsparung der ELA ohne und das verschweigen gegenüber allen anderen Beteiligten ist strafrechtlich relevant, wem immer man das als Person und mit einem Motiv nachweisen kann.

Gerade deshalb meine ich, dass ab der Entdeckung, dass eine ELA nicht zur Verfügung stand, bei Polizei und -selbstredend auch- Feuerwehr von einer gewissen Gefahr für die Besucher auszugehen war und mindestens eine Telefonkonferenz angestanden hätte.

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Die Leserin schrieb:

Dass die Funktechnik - insbesondere unter den dort gegebenen örtlichen Umständen - Probleme bereiten würde, war doch bekannt, oder?

Wenn also bekannt ist, dass

- die Funkgeräte Probleme bereiten werden,

- mobile Diensttelefone kaum vorhanden sind,

- eine aktuelle zentrale Übersicht über privat mitgebrachte Handys ebenfalls fehlt und

- Vorrangschaltungen zudem als zu teuer angesehen werden -

wie hat man sich denn dann die Kommunikation während der Loveparade vorgestellt?

Hoffnung. Man hat gehofft, dass es klappt und dass nichts passiert. Ein Restrisiko wurde in Kauf genommen. Lesen Sie nochmal auf den Offenen Brief des Bochumer Polizeipräsidenten zur Absage der Loveparade 2009 - es werden in vielen Bereichen immense Risiken sehenden Auges in Kauf genommen. Politisch war z.B. jahrelang die Atomenergie gewollt, obwohl das Wissen um die Nichtbeherrschbarkeit gewisser Szenarien vorhanden ist/war. Bei der Lopa war das - in kleinerem Rahmen - nicht anders.

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Die Passage zur Lautsprecher (ELA) Anlage in der SPIEGELl Titelgeschichte lautet:

Quote:
Schon gegen 14 Uhr erfahren Polizisten von zwei Problemen, die aus diesem Tag später einen Katastrophentag machen werden – und nehmen es offenbar so hin. Zwei Beamte, zuständig für Lautsprecherdurchsagen, melden sich bei Lopavent. Sie wollen sich an die Mikrofone setzen, für Durchsagen, falls nötig. Denn der Veranstalter hatte im Genehmigungsverfahren garantieren müssen, dass er so eine Anlage bereitstellt, eine, mit der die Polizei notfalls die Musik weg- und sich selbst einschalten könnte. Und nun erfahren die beiden Polizisten, dass sie stumm bleiben werden. Technisch nicht möglich, heißt es lapidar. Warum das keiner früher geprüft hat, nicht die Polizei, nicht die städtische Bauaufsicht, bleibt offen. Auch Lopavent wollte sich gegenüber dem SPIEGEL zur Lautsprecheranlage nicht äußern. Mit funktionierenden Notfalldurchsagen, sagt die Staatsanwaltschaft, wäre das Gedränge, wäre die Katastrophe wahrscheinlich nicht passiert.

Dass es kriminell war, um die Einsparung der ELA wissend, die Veranstaltung zu genehmigen und eine Bauabnahme vorzunehmen, scheint mir eindeutig. Man muss es allerdings Individuen zuordnen.
Damit hat man auf das Bauamt, nicht jedoch auf Lopavent geblickt. Welche Motive kann es da geben, ausgerechnet hier zu sparen? Da kann es nicht vorrangig um die Einsparung der Kosten gehen.

Man möchte die genuine Funktion der ELA "Abschaltung der Musik" nicht auf dem Gelände haben. Diese Abschaltung würde die im BILD/McFit Livestream und im WDR Fernehen laufende Dauerwerbesendung gefährden. Hier würde man sich ähnlich Detail reiche Korrespondenz, wie wir sie jetzt von der Polizei und Stadt Duisburg kennen lernen auch aus dem Bereich Lopavent wünschen.

Dass eine ELA technisch nicht realisierbar sei, ist natürlich Quatsch. Trotzdem hätten die Polizoisten nnicht notwendig stumm bleiben müssen, wenn Sie z.B. in der Tonregie auf Durchsagen bestanden hätte. Die Soundanlage war nämlich "ausgefuchst. Man konnte jeden Float einzeln mit ansteuern und "zwingen" das Signal der Hauptbühne zu senden. Der Grund war, dass die zwischen Hauptbühne und VIP/Pressebereich durchfahrende Floats in der Zeit keinen eigenen Sound abstrahlten. Meines Wissens konnte man je Float dabei sogar gezielt die linke und die rechte Seite ansteuern.

Mit zwei gut in Position gebrachten Floats hätte also sowohl das Lopavent Abllaufmanagement als auch die Polizei zu den Personen  im Stau am Rampenkopf sprechen können.

Es wäre wichtig zu erfahren, wie die Einsatzleitung auf diese Information von 14 Uhr reagiert hat, ob und welche "Pläne B" hiervor vorhanden waren bzw improvisiert wurden.  Hier müssten auch Wehe und Jäger dringend nachschieben, warum Sie bei Ihren frühen Briefings und Stellungnahmen diese frühen Erkenntniss (und die Tatsache, dass die Polizei eigene Kameras über den Vereinzelungsanlagen hatte nicht mitgeteilt haben.

Das Narativ des Innenministers, die Polizei habe lediglich ab 15:30 eine assistierende Funktion gehabt, lässt sich jedenfalls so nicht weiter erzählen.

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Interssant fände ich zu erfahren

- wie der Weg Krisenstab - Lagezentrum funktionierte

- für wen Katastrophenforscher Oberhagemann die Besucher zählte

- ob es Methode gehabt hatte, dass viel zu wenige Ordner und Polizisten auf der Rampe und an den Schleusen waren, denn selbst wenn 40 % zu wenige Ordner da waren hätte man sie an anderer Stelle dafür abziehen müssen

- warum die Polizisten an den Schleusen nur Beobachter waren

- wurde an ELA und Wegführungs- und Eingangsbeschilderungen "gespart" oder war das Fehlen konzeptionelles Kalkül

 

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@Ein Polizist

Ich zitiere: " 4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)

Für die antiquierte Analogfunk-Ausrüstung, die am Einsatztag teilweise versagt hat, müssen diejenigen verantwortlich gemacht werden, die bislang die Einführung des sichereren Digitalfunks erfolgreich verhindert / verzögert haben."

 

Meinen Sie damit "die Politiker"?

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@Die Leserin (#8: "Was bedeutet der Bericht der Staatsanwaltschaft eigentlich für das Verfahren?"):

Ein solcher "Bericht" spielt förmlich keine Rolle. Ich denke, die StA hat diesen Zwischenbericht angefertigt, um selbst den Überblick zu behalten, denn immerhin sollen ja 2500 Zeugen gehört worden sein. Sicher wird man noch weiter ermitteln, wo man es für nötig befindet, bevor dann eine abschließende Entscheidung (Einstellung des Verfahrens oder Anklageerhebung) erfolgt. In der Anklageschrift enthalten  ist  auch das "Wesentliche Ergebnis der Ermittlungen", also ein Bericht über die Erkenntnisse, die man im Ermittlungsverfahren gewonnen hat (§ 200 Abs.2 StPO). Sollte es zu einer Anklageerhebung kommen, wird sich dort sicherlich einiges aus dem jetzt dem Spiegel bekannt gewordenen "Bericht" vom Januar wiederfinden.

@Klaus M. (#17, #21):

Wir hatten ja schon im anderen Strang die "Klingen gekreuzt", in dem Sie mir vorwarfen, ich argumentiere einseitig gegen die Polizei. Ich habe Ihnen auf die Frage  nach der Zuständigkeit damals geantwortet, dass strafrechtlich keine "Zuständigkeit" erforderlich ist, wenn jemand (sei es ein Polizeibeamter oder ein einfacher Bürger) aktiv fahrlässig handelt. Dies bezog sich auf das Verhalten bei den Sperren (Sperre auf der Rampe, Öffnen der Vorsperren). Ein Fahrlässigkeitsvorwurf entfällt auch nicht nur deshalb, weil ein Eingreifen "gut gemeint" ist oder auf Anforderung eines anderen geschieht. Geht es allerdings um den Vorwurf, die Polizei habe die Veranstaltung nicht rechtzeitig "abgebrochen", haben Sie Recht: Ein solcher Vorwurf kann nur erhoben werden, wenn die Polizei zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt und verpflichtet war, primär sind aber - sofern erreichbar - die zuständigen Ordnungsbehörden vor Ort zuständig für diese Entscheidung. Oben habe ich ja auch schon dargestellt, dass ein Abbruch der Veranstaltung nicht selbstverständlich wäre, da immerhin auch die Folgen dieses Abbruchs hätten berücksichtigt werden müssen. Wie Sie selbst darstelllen, gab es aber immerhin - angesichts der Gefahrenlage - die Pflicht, die zuständigen Behörden zu informieren, was offenbar nicht geschehen ist, jedenfalls nicht in Form der verabredeten Telefonkonferenz. Auch hier wäre dann strafrechtlich zu ermitteln, inwieweit das Fehlen der Telefonkonferenz das Unglück mitverursacht hat. Man müsste dazu etwa die Überlegung anstellen, was die zuständigen Behörden (außer einem Abbruch) noch hätten veranlassen können, um die Gefahrenlage zu entschärfen:

Bei der Frage, ob nach 14 Uhr noch ein ELA-Ersatz zu beschaffen gewesen wäre, kommt es natürlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Ob und inwieweit ein Polizeifahrzeug-Lautsprecher eingesetzt wurde bzw. ausreichend gewesen wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls aber waren auf dem Gelände Lautsprecher vorhanden und man hätte gegenüber dem Veranstalter durchsetzen können (als mildere Maßnahme gegenüber dem sofortigen Abbruch), dass ein Float zur Beschallung der Rampe mit Sicherheitsinformationen eingesetzt werden muss, als adhoc-Ersatz für die in der Genehmigung vorausgesetzte ELA.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Wir hatten ja schon im anderen Strang die "Klingen gekreuzt", in dem Sie mir vorwarfen, ich argumentiere einseitig gegen die Polizei. Ich habe Ihnen auf die Frage  nach der Zuständigkeit damals geantwortet, dass strafrechtlich keine "Zuständigkeit" erforderlich ist, wenn jemand (sei es ein Polizeibeamter oder ein einfacher Bürger) aktiv fahrlässig handelt. Dies bezog sich auf das Verhalten bei den Sperren (Sperre auf der Rampe, Öffnen der Vorsperren). Ein Fahrlässigkeitsvorwurf entfällt auch nicht nur deshalb, weil ein Eingreifen "gut gemeint" ist oder auf Anforderung eines anderen geschieht. Geht es allerdings um den Vorwurf, die Polizei habe die Veranstaltung nicht rechtzeitig "abgebrochen", haben Sie Recht: Ein solcher Vorwurf kann nur erhoben werden, wenn die Polizei zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt und verpflichtet war, primär sind aber - sofern erreichbar - die zuständigen Ordnungsbehörden vor Ort zuständig für diese Entscheidung. Oben habe ich ja auch schon dargestellt, dass ein Abbruch der Veranstaltung nicht selbstverständlich wäre, da immerhin auch die Folgen dieses Abbruchs hätten berücksichtigt werden müssen. Wie Sie selbst darstelllen, gab es aber immerhin - angesichts der Gefahrenlage - die Pflicht, die zuständigen Behörden zu informieren, was offenbar nicht geschehen ist, jedenfalls nicht in Form der verabredeten Telefonkonferenz. Auch hier wäre dann strafrechtlich zu ermitteln, inwieweit das Fehlen der Telefonkonferenz das Unglück mitverursacht hat. Man müsste dazu etwa die Überlegung anstellen, was die zuständigen Behörden (außer einem Abbruch) noch hätten veranlassen können, um die Gefahrenlage zu entschärfen:

Bei der Frage, ob nach 14 Uhr noch ein ELA-Ersatz zu beschaffen gewesen wäre, kommt es natürlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Ob und inwieweit ein Polizeifahrzeug-Lautsprecher eingesetzt wurde bzw. ausreichend gewesen wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls aber waren auf dem Gelände Lautsprecher vorhanden und man hätte gegenüber dem Veranstalter durchsetzen können (als mildere Maßnahme gegenüber dem sofortigen Abbruch), dass ein Float zur Beschallung der Rampe mit Sicherheitsinformationen eingesetzt werden muss, als adhoc-Ersatz für die in der Genehmigung vorausgesetzte ELA.

 

Ich hatte mich auch nur nochmal in die Diskussion eingeklinkt, da Hr. Evers an zentraler Stelle seines Blog-Beitrages auf Docunews - nämlich im Fazit - und auch hier in Beitrag #17 unglücklich falsch geschlussfolgert hatte. Trotz "nachdenken" und "prüfen" musste man seine Beiträge so lesen, als dass die Polizei eine Pflicht und auch das Recht gehabt hätte, die Veranstaltung zu beenden. So habe ich das zumindest verstanden. Ich wollte das nur noch einmal richtigstellen. Das war keineswegs böse gemeint - im Gegenteil, Hr. Evers macht das richtig gut.

Auch an Sie: Klares Danke für die oben markierte Aussage. Den Hinweis auf das für die Stadt Duisburg erstellte, das Gegenteil behauptende 300000 Euro-Gutachten kann ich mir aber jetzt nicht verkneifen. Fr. Dr. Jaspers hat da wohl den Überblick über ihre Quellen verloren. Hätte Sie mal einen wissenschaftlichen Mitarbeiter eingestellt...

 

Die Floats als Ersatz-ELA zu nutzen, hatte ich damals ja auch angeregt. Nur habe ich das als eigentlich klare Lopavent-Aufgabe angesehen und sehe es eigentlich immer noch so. Die Besuchersteuerung über Lautsprecherdurchsagen auf dem Gelände war auch eindeutig als Maßnahme des Veranstalters im Szenario "Besucherzulauf-Gelände" festgelegt. Warum wurde die Möglichkeit seitens Lopavent nicht wahrgenommen?

Nachdem die Polizei durch Hrn Walter um Unterstützung gebeten wurde, ist ihr die Nutzung der Floats möglicherweise überhaupt nicht in den Sinn gekommen.  Haben Hr. Walter / Hr. Sasse die Polizei auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht?

Man kann die Polizei kritisieren, nicht auf diese simple Idee gekommen zu sein oder sie ggf. nicht genutzt zu haben - inmitten tausender Raver und mit zigtausend Watt im Ohr sieht das alles immer anders aus. Die Möglichkeit der Fernsteuerung der Float-Musikanlagen war mit ziemlicher Sicherheit keinem Polizeibeamten bekannt.

 

Grundsätzlich:  Ich kann mit einem beschuldigten Einsatzleiter S. - immerhin Leitender Polizeidirektor - ganz gut leben. Das ist beim besten Willen kein kleines Licht. Die Hierarchie-Stufe, die die StA da gewählt hat, ist schon sachgerecht. Genau dessen Aufgabe wäre es nämlich gewesen, in der Planungsphase im Innenministerium permanent zu intervenieren und auf die nicht ausreichenden Kräfte oder die Unzulänglichkeiten des Veranstaltungsraumes hinzuweisen. Wenn er das nicht mit dem nötigen Nachdruck gemacht hat, dann soll er sich den strafrechtlichen Schuh auch anziehen. Obwohl ich mir im Klaren darüber bin, dass er vermutlich nicht für Planungs-, sondern für die möglichen operativen Fehler verantwortlich gemacht wird - so interpretiere ich zumindest den Spiegel-Artikel.

Aber auch genau für den Einsatzleiter scheint mir die Frage der verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit am Veranstaltungstag bei der Prüfung von Rechtfertigungs-/Entschuldigungsgründen nicht so unbedeutend zu sein. Das könnte bei der Frage etwaiger Pflichtenkollisionen, rechtlicher oder  tatsächlicher Unmöglichkeiten schon wichtig sein.

Im Übrigen hat die StA meine Befürchtung, dass man den "kleinen" operativen Kräfte die Schuld in die Schuhe schiebt, nicht bestätigt. Durch die bisherige "Auswahl" der Beschuldigten drängt sich mir der Eindruck auf, dass man das auch dort als "Planungsverbrechen" ansieht. Das ist gut so.

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Klaus M schrieb:

Ich hatte mich auch nur nochmal in die Diskussion eingeklinkt, da Hr. Evers an zentraler Stelle seines Blog-Beitrages auf Docunews - nämlich im Fazit - und auch hier in Beitrag #17 unglücklich falsch geschlussfolgert hatte. Trotz "nachdenken" und "prüfen" musste man seine Beiträge so lesen, als dass die Polizei eine Pflicht und auch das Recht gehabt hätte, die Veranstaltung zu beenden. So habe ich das zumindest verstanden. Ich wollte das nur noch einmal richtigstellen. Das war keineswegs böse gemeint - im Gegenteil, Hr. Evers macht das richtig gut.

Auch an Sie: Klares Danke für die oben markierte Aussage. Den Hinweis auf das für die Stadt Duisburg erstellte, das Gegenteil behauptende 300000 Euro-Gutachten kann ich mir aber jetzt nicht verkneifen. Fr. Dr. Jaspers hat da wohl den Überblick über ihre Quellen verloren. Hätte Sie mal einen wissenschaftlichen Mitarbeiter eingestellt...


Danke für die Blumen und danke an Professor Müller und den Spiegel. 
Merke sehr deutlich, wie dieser Dialog hier die Gedanken und die eigene Kommunikation schärft. Habe Ihre Intervention zum Anlass genommen das Fazit auf DocuNews noch mal zu präzisieren. Das ist ja heute zum Glück ganz einfach. Wir sind uns völlig einig ein früher Abbruch, ohne Kommunikation mit den anderen stellen einseitig durch die Polizei wäre völlig kontraproduktiv gewesen.

Ich kann Ihnen auch in Bezug auf die primätre Pflicht des Veranstalters zustimmen, die Besuchersteuerung z.B. durch Lautsprecherdurchsagen zu gewährleisten zustimmen. Die Polizei kommt immer subsidiär ins Spiel, wenn die eigentlich Verantwortlichen nicht leisten. Dann aber eben sofort, wenn Gefahr droht.

 

Herr S ist meiner Meinung nicht nur wegen der Planung im Vorfeld sondern wegen seiner Entscheidungskompetenz am Tag beschuldigt. Dbei wird man abzuwägen haben wie die Kompetenzen zwischen S und Herrn H als Leiter ders Einsatzabschnittes "Schutz der Veranstaltung gelegen haben. Wenn H nämlich von 14:00 - 18:00 den Abschnitt leitet ist sein Handeln auch nicht unbedingt kongruent.

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Der SPIEGEL legt online zur Titelgeschichte nach.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763324,00.html

Dabei wenig neue Fakten, viel Paraphrase. Allerdings:

Quote:
Bereits bei einem Termin im Innenministerium am 16. Juli, so geht aus einer Powerpoint-Präsentation für diesen Tag hervor, hatte die Duisburger Polizei ein mögliches "Massenproblem" ausgemacht und die "Folgen gefüllter Veranstaltungsflächen und -wege" diskutiert. Gleichwohl kam es am Tag der Love Parade nun zum umstrittenen Schichtwechsel.

Dazu schrieben die ermittelnden Staatsanwälte in ihrem Zwischenbericht, dass noch in der Planungsphase die "vollständige Übernahme der Aufgaben" durch die Fünfzehnte Hundertschaft für 14 Uhr vorgesehen gewesen sei.

Als Beleg dafür verweisen sie in ihrem Vermerk auf die Aussage eines Hundertschaftsführers der "Fünfzehnten". Demnach liegt der Einheit ein Befehl vor, gespeichert am 21. Juli 2010, aus dem sich als Anfangszeit 14 Uhr ergeben soll. Doch durch einen weiteren Befehl, gespeichert am 23. Juli, habe sich das dann geändert: neuer Einsatzbeginn 16 Uhr.

Noch bis in den Januar hinein, als die Staatsanwaltschft ihren Bericht erstellte, konnten die Ermittler nicht klären, wer die Verschiebung angeordnet hatte. Dass die "Fünfzehnte" dann wenigstens schon um 15.17 Uhr auf der Rampe stand und nicht erst um 16 Uhr, war offenbar nur dem unguten Gefühl von Thorsten M. zu verdanken, dem Führer der Hundertschaft am Tag der Love Parade.

In seiner Vernehmung sagte er aus, er habe - gegen die Vorgabe aus dem Einsatzbefehl - die Entscheidung getroffen, schon um 15 Uhr im Einsatzraum zu erscheinen, um eine "ordnungsgemäße Auftragsübernahme gewährleisten zu können", wie die Staatsanwaltschaft ermittelte.

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Wo hätten denn die ganzen Mannschaftswagen für zwei Hundertschaften stehen sollen? Vielleicht sind die Bielefelder deshalb kurz nach dem Eintreffen der Kölner abgefahren, obwohl diese eine Stunde zu früh vor Ort waren.

 

Das gehört überhaupt zu den Punkten, die ich am wenigsten begreife:

 

 

1)

Spätestens bei der Planung eines Schichtwechsels muss doch aufgefallen sein, dass keinerlei freizuhaltende Spur für Rettungsfahrzeuge in diesem gesamten Bereich Tunnel/Rampe vorhanden war.

Wie sollten denn die Kräfte an ihren Einsatzort gelangen? Es ist doch unrealistisch, dass sie sich in einer akzeptablen Zeit hätten zu Fuß durch die Stadt auf das Gelände bewegen können. Spätestens an dieser Stelle wiederum muss doch aufgefallen sein, dass es dort keinerlei Rettungswege gab, über welche die Kräfte ansonsten (bei Vermeidung der regulären Ein- und Ausgänge, also der Tunnel) hätten in ihren Einsatzbereich kommen können.

Neben jedem noch so kleinen Gefährt in einem Karnevalszug müssen Ordner herlaufen, damit niemand aus dem Publikum unter die Räder gerät. Mit den Mannschaftswagen aber plante man wissentlich, mitten durch die Menge der Raver zu fahren.

 

2)

Die geparkten Fahrzeuge auf der Rampe sowie deren Verengung durch den Bauzaun, der den "Parkstreifen" abschirmte, waren ja gar nicht vorgesehen. 

Steht eigentlich inzwischen fest, wer das wann geplant hat und wer von dieser geplanten Verengung im Vorfeld wusste?

Die Rampe war Eingang, Ausgang und Fluchtweg. Die Polizei müsste doch wissen, dass man Rettungswege nicht versperren, aber auch nicht durch Abstellen von was auch immer verengen darf.

 

Bei den Fragestellungen "Wie kommen die Kräfte an ihren Einsatzort und wohin dann dort mit den Mannschaftswagen?" hätte doch auffallen müssen, dass die Veranstaltung in ihrer Gestaltung dort mit Tunnel und Rampe als Eingang, Ausgang und Rettungsweg völlig ungeeignet war.

Dazu muss man auch gar keine Kenntnis der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung haben. Das ergibt sich aus ganz pragmatischen Fragestellungen, die in der Planung zwangsläufig aufkommen.

 

Bei solchen Massenveranstaltungen kippen immer einige Leute um. Es war also klar, dass man nicht "nur" mit den ganzen Mannschaftswagen durch die Tunnel zur Rampe würde fahren müssen, sondern dass dies auch der einzige Weg für die Rettungskräfte sein würde.

Dabei muss der Blick doch auch zwangsläufig auf die Vereinzelungsanlagen fallen. Es war also klar, dass diese und womöglich auch andere Vorsperren mindestens mehrfach für verschiedene Fahrzeuge geöffnet werden mussten. Wenn man nun gleichzeitig weiß, welche wichtige Rolle eine Regulierung des Zulaufs der Raver auf das Gelände für die Sicherheit spielte, dann muss man doch darauf kommen, dass es damit zwangsläufig Probleme geben wird.

Und in der Tat hatte ja die Öffnung einer Schleuse bzw. die Entfernung eines Zaunteils für einen Krankenwagen in der kritischen Phase auch den zu erwartenden Effekt.

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Die Leserin schrieb:
Spätestens bei der Planung eines Schichtwechsels muss doch aufgefallen sein, dass keinerlei freizuhaltende Spur für Rettungsfahrzeuge in diesem gesamten Bereich Tunnel/Rampe vorhanden war.

Wie sollten denn die Kräfte an ihren Einsatzort gelangen? Es ist doch unrealistisch, dass sie sich in einer akzeptablen Zeit hätten zu Fuß durch die Stadt auf das Gelände bewegen können. Spätestens an dieser Stelle wiederum muss doch aufgefallen sein, dass es dort keinerlei Rettungswege gab, über welche die Kräfte ansonsten (bei Vermeidung der regulären Ein- und Ausgänge, also der Tunnel) hätten in ihren Einsatzbereich kommen können.

Neben jedem noch so kleinen Gefährt in einem Karnevalszug müssen Ordner herlaufen, damit niemand aus dem Publikum unter die Räder gerät. Mit den Mannschaftswagen aber plante man wissentlich, mitten durch die Menge der Raver zu fahren.


Man hat da nicht mit freizuhaltenden Spuren gearbeitet. Dieneinfahrt kann man sich recht gut auf der Kamera 16 ansehen. Sie erfolgt von Osten. Die ersten beiden Kölner Fahrzeuge passieren die Kamera gegen 15:04. Weitere folgen bis 15:07. Während der Zeit fahren mehrere Rettungswagen rein und raus. Bei der Dichte um diese Zeit kein Problem und offensichtlich auch nicht an der Vereinzelungsanlage Ost.
Die Polizei denkt nicht in "Rettungswegen". Das machen Feuerwehr und Rettungsdienst. Rechts- und Ordnungsdezernent Rabe hat darüber gewacht, dass wir über deren Konzeption und Praxis nichts, aber auch gar nichts wissen.

Die Leserin schrieb:
2)

Die geparkten Fahrzeuge auf der Rampe sowie deren Verengung durch den Bauzaun, der den "Parkstreifen" abschirmte, waren ja gar nicht vorgesehen. 

Steht eigentlich inzwischen fest, wer das wann geplant hat und wer von dieser geplanten Verengung im Vorfeld wusste?

Die Rampe war Eingang, Ausgang und Fluchtweg. Die Polizei müsste doch wissen, dass man Rettungswege nicht versperren, aber auch nicht durch Abstellen von was auch immer verengen darf.


Die Zäune zum Schutz der Polizeiwagen sind in der Tat im Bauplan vom 19.7. nicht eingezeichnet. Das Konzept ist auf einer Begehung am 22. 6 vereinbart worden. Das Protokoll ist nicht öffentlich. Dabei sprach man darüber, was zu tun sei, wenn bei starkem Unwetter tun solle um eine panische Flucht in den Tunnel zu verhindern. Dazu seien Ordner nicht befugt, sagte Lopavent. Deshalb solle für diese Aktion Polizei bereit stehen.

Die Polizei entgegnete: das gehe nur mit Einsatz von Fahrzeugen:
"Es wurde dann vereinbart, dass im südlichen Bereich des Hauptaufgangs eine entsprechende Anzahl von Polizeifahrzeugen mit Fahrtrichtung Norden positioniert wird. Im Falle des Eintritts des Szenarios sollten diese dann nah oben fahren, um dann westlich über dem Hauptaufgang einen Riegel zu bilden. Die Polizei teilte darauf hin mit, dass die Positionierung von Fahrzeugen nur in Verbindung mit der Aufstellung eines Zaunes erfolgen könne."

So kamen Fahrzeuge und Zaun dahin. Im gleichen Zusammenhang spricht die Polizie vom notwendigen Schichtwechsel zwischen 14 und 15 Uhr inclusive Fahrzeugaustausch, was die Darstellung des SPIEGEL, es sei dazu erst kurzfristig gekommen zumindestens relativiert.

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Da fällt mir auch noch etwas anderes ein: Las ich nicht im Spiegel-Artikel, statt 12 Pushern wären nur zwei am Rampenkopf gewesen?

Was hätten denn da zwölf Menneken ausrichten sollen?

Ob da nun 12 waren, zwei oder minus fünf ist völlig wurscht. Das habe ich ja hier schon einmal genauer untersucht:

http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den-tragischen-ereignissen-im-internet-weitgehend-aufgeklaert#comment-26606 

 

 

 

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@Ein Polizist:
Danke für die sehr ausführliche Antwort.

Mache mich jetzt auf den Weg zur aktuellen Stunde im Landtag NW.

Vorab zwei Fragen / Anmerkungen:
Genehmigungsbehörde in Duisburg ist nicht die Ordnungsbehörde, sondern das Bauamt, sowie die Bezirksverwaltung Mitte für die Nutzung der Karl Lehr Strasse.
Das Ordnungsamt ist am Veranstaltungstag Aufsichtsbehörde und in verschiedenen Szenarien für eine Auflage an den Veranstalter zuständig.
Das Bauamt wiederum hat das Veranstaltungsgelände willkürlich zugerichtet. Für das Bauamt begiint es erst hinter dem grünen Mittelstreifen auf der Rampe.
Das Veranstaltungsgelände davor, also von Vereinzelungsanlage bis Mittelinsel Rampe hat man weder begutachtet noch genehmigt, also zum Niemands land erklärt.
Dort gab es eben nicht einen Rettungsweg und dafür wollte wohl niemand zuständig sein.

Wenn Sie von den 1300 Ordnern sprechen:
Meinen Sie die Eincheckliste Lopavent?
http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/02/security%20check...

Deren Auswertung dann ergab, dass ein grosser Teil der Ordner null Stunden geleistet hat?
http://docunews.org/loveparade/analyse/ordner-auf-der-loveparade-duisburg-die-nullnummer/

Oder gibt es ein weiteres Dokument?

Ausführlichere Antwort / Rückfragen folgen später...

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Lothar Evers schrieb:

@Ein Polizist:
Danke für die sehr ausführliche Antwort.

Vorab zwei Fragen / Anmerkungen:
Genehmigungsbehörde in Duisburg ist nicht die Ordnungsbehörde, sondern das Bauamt, sowie die Bezirksverwaltung Mitte für die Nutzung der Karl Lehr Strasse.
Das Ordnungsamt ist am Veranstaltungstag Aufsichtsbehörde und in verschiedenen Szenarien für eine Auflage an den Veranstalter zuständig.
Das Bauamt wiederum hat das Veranstaltungsgelände willkürlich zugerichtet. Für das Bauamt begiint es erst hinter dem grünen Mittelstreifen auf der Rampe.
Das Veranstaltungsgelände davor, also von Vereinzelungsanlage bis Mittelinsel Rampe hat man weder begutachtet noch genehmigt, also zum Niemands land erklärt.
Dort gab es eben nicht einen Rettungsweg und dafür wollte wohl niemand zuständig sein.

Hallo Herr Evers,

"Ordnungsbehörde" ist der juristische Oberbegriff. "Ordnungsamt", "Bauamt", "Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung" oder "Hauptamt", "Feuerwehramt", "Personalamt" etc. sind lediglich Organisationseinheiten innerhalb der Ordnungsbehörde.

 

Werfen wir einen Blick in das Ordnungsbehördengesetz NRW:

 

OBG - Ordnungsbehördengesetz
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
- Nordrhein-Westfalen -

Fassung vom 13. Mai 1980

Teil I
Aufgaben und Organisation der Ordnungsbehörden

§ 1 Aufgaben der Ordnungsbehörden

(1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

(2) Die Ordnungsbehörden führen diese Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Soweit gesetzliche Vorschriften fehlen oder eine abschließende Regelung nicht enthalten, treffen die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach diesem Gesetz.

(3) Andere Aufgaben nehmen die Ordnungsbehörden nach den Vorschriften dieses Gesetzes insoweit wahr, als es durch Gesetz oder Verordnung bestimmt ist.

[Anm.: Hieraus ergibt sich die grundsätzliche und vor allem originäre Zuständigkeit der OB zur Gefahrenabwehr. !]

 

§ 2 Vollzugshilfe der Polizei

Die Polizei leistet den Ordnungsbehörden Vollzugshilfe nach den Vorschriften der §§ 47 bis 49 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NW).

§ 3 Aufbau

(1) Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 9) wahr; dies gilt auch für die ihnen als Sonderordnungsbehörden übertragenen Aufgaben.

(2) Landesordnungsbehörden sind die Bezirksregierungen.

[Anm.: Ordnungsbehörde im diskutierten Falle ist also die Stadt Duisburg, unabhängig davon, wie sie intern organisiert und/oder strukturiert ist.]

 

§ 4 Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist die Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

(2) Ist es zweckmäßig, ordnungsbehördliche Aufgaben in benachbarten Bezirken einheitlich zu erfüllen, so erklärt die den beteiligten Ordnungsbehörden gemeinsame Aufsichtsbehörde eine dieser Ordnungsbehörden für zuständig.

§ 5 Sachliche Zuständigkeit

(1) Für die Aufgaben der Gefahrenabwehr sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Werden den Ordnungsbehörden der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte Aufgaben durch besondere gesetzliche Vorschrift zugewiesen, nehmen sie diese als örtliche Ordnungsbehörden wahr.

(2) Die Zuständigkeit der Landes- und Kreisordnungsbehörden bestimmt sich nach den hierüber erlassenen gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für den Erlaß von ordnungsbehördlichen Verordnungen gelten die §§ 26 und 27.

...

 

Und nun sehen wir uns in diesem Kontext die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (NRW) an:

 

§ 1 PolG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Aufgaben der Polizei

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbehördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern.

(2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

(3) Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe (§§ 47 bis 49).

(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.

(5) Maßnahmen, die in Rechte einer Person eingreifen, darf die Polizei nur treffen, wenn dies auf Grund dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften zulässig ist. Soweit die Polizei gemäß Absatz 1 Satz 2 Straftaten vorbeugend bekämpft oder die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen trifft, sind Maßnahmen nur nach dem Zweiten Unterabschnitt "Datenverarbeitung" des Zweiten Abschnittes dieses Gesetzes zulässig.

[...]

 

§ 47 PolG NRW

(1) Die Polizei leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder ihre Maßnahmen nicht auf andere Weise selbst durchsetzen können.

(2) Die Polizei ist nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Im Übrigen gelten die Grundsätze der Amtshilfe entsprechend.

(3) Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt.

[...]

 

Das heisst also, grundsätzlich ist für die Gefahrenabwehr immer die Ordnungsbehörde originär zuständig. Die Polizei (NRW) hat nur eine nachrangige Nebenzuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr, wenn im konkreten Fall die Ordnungsbehörde nicht, oder nicht rechtzeitig erreichbar ist.

Da aber die Lopa2010 ein vorhersehbares und planbares Ereignis war, lag die alleinige Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und letztlich auch die Verantwortung bei der Ordnungsbehörde Stadt Duisburg (juristisch: Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg als Ordnungsbehörde). Das wird auch daraus ersichtlich, dass die Stadt Duisburg am Veranstaltungstag mit eigenen "Krisenstab" und Vollzugsdienstkräften im Dienst und vor Ort erreichbar war.

Die Ordnungsbehörde war also zuständig und rechtzeitig erreichbar!

Daraus ergibt sich, dass die Rolle der Polizei i.S. Gefahrenabwehr bei der Lopa2010 auf die des (Vollzugs-) Hilfswilligen auf Anforderung ohne originäre eigene Zuständigkeit beschränkt war.

 

Lothar Evers schrieb:

Wenn Sie von den 1300 Ordnern sprechen:
Meinen Sie die Eincheckliste Lopavent?
http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/02/security%20check...

Deren Auswertung dann ergab, dass ein grosser Teil der Ordner null Stunden geleistet hat?
http://docunews.org/loveparade/analyse/ordner-auf-der-loveparade-duisburg-die-nullnummer/

Ja, darauf bezog ich mich.

 

MfG

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@ Ein Polizist

Guten Tag,

bedeutet dies, dass z.B. auch der Leiter des Krisenstabes (Teil der) Ordnungsbehörde ist?

 

Fragen an alle:

Weiß jemand, wer das Lagezentrum leitete?

Wer hätte für den unteren Bereich der nicht kontrollierten/abgenommen Rampe regulär zuständig sein müssen, außer dem Bauamt noch die Feuerwehr, das Ordnungsamt, das Amt für Sicherheit und Recht...?

Diente der Zaun gegenüber der Polizeiwagen der Abschirmung der Treppe?

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Felix Licht schrieb:

@ Ein Polizist

Guten Tag,

bedeutet dies, dass z.B. auch der Leiter des Krisenstabes (Teil der) Ordnungsbehörde ist?

 

Exakt das bedeutet es.

Auch alle anderen MitarbeiterInnen im Krisenstab der Stadt sind "Amtswalter der (Ordnungs-)Behörde"

 

Felix Licht schrieb:

Fragen an alle:

Weiß jemand, wer das Lagezentrum leitete?

Welches/wessen Lagezentrum meinen Sie? Es gab mehrere; Stadt/Krisenstab, Polizei, Veranstalter, Rettungsdienste ...

Felix Licht schrieb:
Wer hätte für den unteren Bereich der nicht kontrollierten/abgenommen Rampe regulär zuständig sein müssen, außer dem Bauamt noch die Feuerwehr, das Ordnungsamt, das Amt für Sicherheit und Recht...?

Die genannten sind ALLE die (Sonder-)Ordnungsbehörde Stadt Duisburg, lediglich nach Geschäftsverteilung/Aufgabenbereichen unterteilt in verschiedene Organisationseinheiten.

So, wie der Polizeipräsident Duisburg als Kopf seiner Behörde (politisch) Verantwortlicher für seinen Polizeiführer (Kuno S.) und alle Mitarbeiter und Abteilungen seiner Behörde ist, ist auch der OB Sauerland (politisch) Verantwortlicher für die Ordnungsbehörde Stadt Duisburg.

 

Felix Licht schrieb:
Diente der Zaun gegenüber der Polizeiwagen der Abschirmung der Treppe?

 

Die Treppe und auch die Gittermasten im Bereich der Rampe waren, ebenso wie die abgestellten Polizeifahrzeuge, ursprünglich durch leichte Bauzäune "gesichert". An diesen Bauzäunen sollten nach dem Sicherheitskonzept des Veranstalters (Schaller/Lopavent) Security-Mitarbeiter zur weiteren Absicherung stehen.

Diese Bauzäune wurden im Laufe des Geschehens durch die Raver niedergerissen, was erheblich zur Katastrophe beigetragen hat. Auf einigen Videos (YouTube) ist das gut dokumentiert.

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Zurück aus dem Landtag:
Die heutige Debatte war mehr ein aktueller olitischer Schlagabtausch und brachte in der Sache nicht viel neues. Innenminister Jäger verlass jedoch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu den auch in der SPIEGEL Titelgeschichte angesprochenen Themen.

Artikel auf Xtranews:
http://www.xtranews.de/2011/05/19/loveparade-staatsanwaltschaft-nimmt-stellung/

Redetext Jäger auf der Webseite des Innenministeriums:
http://www.im.nrw.de/pm/190511_1956.html

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@ Ein Polizist:

Wissen Sie, warum es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden kam, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?

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Die Leserin schrieb:

@ Ein Polizist:

Wissen Sie, warum es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden kam, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?

 

Sie wissen, dass es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden gekommen sein soll, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?

 

 

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@ Ein Polizei

"

Die Leserin schrieb:

@ Ein Polizist:

Wissen Sie, warum es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden kam, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?

Sie wissen, dass es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden gekommen sein soll, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?"

 

Sollten die Ketten der Gefahrenabwehr für Schäden an Leib und Leben gebildet werden odersollten diese dem zweck dienen einen weiteren Zulauf zu verhindern und so sicher zu stellen, dass das Veranstaltungsgelände nicht übervoll wird (= mehr als 250.000)?

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Felix Licht schrieb:

@ Ein Polizei

"

Die Leserin schrieb:

@ Ein Polizist:

Wissen Sie, warum es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden kam, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?

Sie wissen, dass es nicht zu einer Telefonkonferenz mit den Ordnungsbehörden gekommen sein soll, bevor die Polizeisperren in den Tunneln und auf der Rampe eingerichtet wurden?"

 

Sollten die Ketten der Gefahrenabwehr für Schäden an Leib und Leben gebildet werden odersollten diese dem zweck dienen einen weiteren Zulauf zu verhindern und so sicher zu stellen, dass das Veranstaltungsgelände nicht übervoll wird (= mehr als 250.000)?

 

1.) Telefonkonferenzen

Nach Angaben des Krisenstabes wurden am Veranstaltungstag dort 19 Telefonkonferenzen geführt; die weitaus meisten davon vor Eintritt der Katastrophe. Die Polizeiketten waren ebenfalls Diskussionsgegenstand, der Einsatzleiter der Feuerwehr äußerte sich dazu kritisch und stimmte nur unter der Maßgabe zu, dass solange die kleine Rampe als Ausgang betrieben wird. Nachzulesen im "Zwischenbericht" der Dr. Jaspers für die Stadt Duisburg vom 03.08.2010.

 

2.) Die Polizeiketten wurden auf Veranlassung und in Verantwortung des CrowdManagers/Veranstalters durchgeführt. Ihre Frage wird Gegenstand der Ermittlungen/Anklage gegen den CM sein.

3.) Es hat zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, dass mehr als 250.000 Personen zeitgleich auf dem LoPa-Gelände sein würden. Allen am Einsatz / an der Veranstaltung Beteiligten war lange vorher klar, dass die angeblichen mehr als 1 Mio. (erwarteter) Besucher eine maßlos überzogene Marketing-Zahl war. Nicht einmal in Berlin hat es tatsächlich jemals zeitgleich 1 Mio. oder mehr Besucher bei einer LoPa gegeben.

Es hat auf dem Gelände selbst zu keiner Zeit Platzmangel gegeben, aber eine ungleiche Besucher-Verteilung mit dem Problem des "Propfes" am Kopf der Rampe und dem daraus resultierenden Rückstau.

 

MfG

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Ein Polizist schrieb:

2.) Die Polizeiketten wurden auf Veranlassung und in Verantwortung des CrowdManagers/Veranstalters durchgeführt.

 

Bedeutet das, dass der Veranstalter gegenüber der Polizei weisungsbefugt ist?

Ordnet ein Veranstalter also Polizeiketten an, so sind diese einzurichten?

Demnach ist die Polizei rechtlich als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters zu betrachten?

Und da die Weisungsbefugnis beim Veranstalter liegt und die Polizei dabei nur Erfüllungsgehilfe ist, trägt sie keine Verantwortung für ihr Handeln bzw. nur jene Verantwortung, die vom Gesetzgeber auch einfachen Angestellten und Arbeitern, die ausschließlich auf Weisung handeln, zugedacht wird?

 

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Die Leserin schrieb:

Ein Polizist schrieb:

2.) Die Polizeiketten wurden auf Veranlassung und in Verantwortung des CrowdManagers/Veranstalters durchgeführt.

 

Bedeutet das, dass der Veranstalter gegenüber der Polizei weisungsbefugt ist?

Ordnet ein Veranstalter also Polizeiketten an, so sind diese einzurichten?

Demnach ist die Polizei rechtlich als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters zu betrachten?

Und da die Weisungsbefugnis beim Veranstalter liegt und die Polizei dabei nur Erfüllungsgehilfe ist, trägt sie keine Verantwortung für ihr Handeln bzw. nur jene Verantwortung, die vom Gesetzgeber auch einfachen Angestellten und Arbeitern, die ausschließlich auf Weisung handeln, zugedacht wird?

 

 

Auf dem Gelände war die Ordnungsbehörde (Stadt Duisburg) bzw. durch die Genehmigung der Veranstaltung der Veranstalter für die Gefahrenabwehr und Sicherheit zuständig und verantwortlich.

Um dieser Verantwortung sachgerecht nachkommen zu können, hat der Veranstalter seinen Sicherheitsdienst unter der Führung eines sachverständigen, erfahrenen und professionellen "Crowdmanagers" eingesetzt. 

 

Der verantwortliche Crowdmanager hat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung um Unterstützung durch die Polizei gebeten und die Art und Durchführung dieser Unterstützung mit dem Abschnittsführer der Polizei abgestimmt, da er den Pfropf am Rampenkopf sowie das Erklimmen der Böschungen und Masten an der Rampe mit eigenen Kräften nicht mehr ausreichend geregelt bekam.

Um es ganz deutlich zu machen:

Hätte der CM über zahlenmäßig ausreichendes und qualifiziertes eigenes Personal verfügt, hätte er die Sperrketten / Sperrungen mit seinem eigenen Personal OHNE die Unterstürtzung durch die Polizei eigenverantwortlich durchgeführt.

 

Die Polizei hatte auf dem Gelände grundsätzlich keine Ermächtigung als "Saalordner" in eigener Zuständigkeit (ausgenommen: Eintritt einer gegenwärtigen Gefahr und die an sich zuständige Ordnungsbehörde ist nicht, bzw. nicht rechtzeitig erreichbar.)

Eine gegenwärtige Gefahr lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor, sondern deren Eintritt sollte ja gerade verhindert werden.

Der Veranstalter/CrowdManager war also der zuständige und verantwortliche Herr über die Sperrmaßnahmen. Auch darum hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Einleitungsvermerk festgestellt, dass kein Anfangsverdacht für Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Einrichtung von Polizeiketten voliegt.

 

"Im Zusammenhang mit der Errichtung von Polizeiketten im Tunnel- und Rampenbereich ergab sich kein Anfangsverdacht für Sorgfaltspflichtverletzungen.

Der Einsatz einer ausreichenden Zahl sogenannter Pusher am Rampenkopf des Veranstaltungsgeländes war Bestandteil des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters Lopavent GmbH und lag daher ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich.

Der Umstand, dass ggf. eine zu geringe Zahl an entsprechenden Mitarbeitern eingesetzt wurde, löste keine strafrechtliche Garantenpflicht eines einzelnen Polizeibeamten aus." ( Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger MdL anlässlich der Aktuellen Stunde des Landtages  am 19.05.2011; http://www.im.nrw.de/sch/doks/110519_loveparade.pdf )  

 

 

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Ein Polizist schrieb:

1.) Telefonkonferenzen

Nach Angaben des Krisenstabes wurden am Veranstaltungstag dort 19 Telefonkonferenzen geführt; die weitaus meisten davon vor Eintritt der Katastrophe. 

Haben Sie dazu ein (sichere) Quelle? Ich habe die genau gegenteilige Information, dass die meisten dieser Telefonkonferenzen nach der Katastrophe geführt wurden.
Herr Dr. Berstermann, der zu den wenigen gehört, die die Tonbandmitschnitte hören konnte, führt dazu in der Sitzung des Landtagsinnenausschusses NRW am 2. September 2010 im Auftrag der Stadt Duisburg folgendes aus:

"Ich habe mir insgesamt vier Telefonkonferenzen angehört. Natürlich habe ich jetzt kein Wortprotokoll.

Ich möchte mich auch bei der Wiedergabe beschränken – sicherlich wird es den Ermittlungsbehörden auch nicht recht sein, wenn ich hier jedes Detail nenne. Die erste Telefonkonferenz in der – sage ich mal – Nähe des Ereignisses hat kurz vor 15 Uhr begonnen. Dort wurde von dem leitenden Polizeibeamten um 14:58 Uhr ausgeführt, der Hubschrauber habe eine Auslastung des Geländes von einem Drittel gemeldet. Ansonsten hat man hier erkannt, dass es einen gewissen Druck auf den Westeingang gibt. Die Polizei hat erklärt, sie habe eine Vorsperre auf der Mercatorstr. eingerichtet. Im Übrigen klingt die Telefonkonferenz dann nicht weiter dramatisch.   Es wird dann erst wieder dramatisch oder interessant bei der Telefonkonferenz um 16:40 Uhr. Das steht ja im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis. Diese Telefonkonferenz ist vom Veranstalter einberufen worden, eine TK2 – also mit Veranstalter; die erste war ohne Veranstalter. Der Veranstalter – Herr Sasse – hat mitgeteilt, dass ein starker Druck auf der Rampe entstanden ist. Die Feuerwehr hat dazu berichtet, Teile des Tunnels seien durch die Polizei gesperrt worden. Man war sich darüber einig, dass eine Druckentlastung sofort geschaffen werden muss, und man hat verschiedene Maßnahmen diskutiert, wie das zu erfolgen hat. Die Polizei erklärte um 16:42 Uhr wörtlich: Beide Eingänge schließen wir jetzt.   Die nächste Telefonkonferenz begann um 16:55 Uhr. Dort wurde auch weiter intensiv über Maßnahmen diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt – die ging bis 17:12 Uhr – war den Beteiligten noch gar nicht bekannt, dass überhaupt etwas passiert war.   Insofern komme ich auch vielleicht gleich zu der dritten um 17:32 Uhr. Was der Herr Minister berichtet hat, geht auch hieraus hervor. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde auch den Teilnehmern an der Telefonkonferenz über 100 Verletzte und zwei Tote berichtet. Auch dort angeblich durch Absturz. Das war also die letzte in diesem Zusammenhang."
Ausschussprotokoll S 66f.   Man kann nach Berstermanns Aussage "– sage ich mal – Nähe des Ereignisses" nicht völlig ausschliessen dass er Telefonkonferenzen, insbesondere frühere unerwähnt lässt.
Daher wäre ich sehr dankbar, wenn wir die Diskussion hier durch weitere Quellen präzisieren könnten.
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Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:

1.) Telefonkonferenzen

Nach Angaben des Krisenstabes wurden am Veranstaltungstag dort 19 Telefonkonferenzen geführt; die weitaus meisten davon vor Eintritt der Katastrophe. 

Haben Sie dazu ein (sichere) Quelle? Ich habe die genau gegenteilige Information, dass die meisten dieser Telefonkonferenzen nach der Katastrophe geführt wurden.

[...]

Man kann nach Berstermanns Aussage "– sage ich mal – Nähe des Ereignisses" nicht völlig ausschliessen dass er Telefonkonferenzen, insbesondere frühere unerwähnt lässt.
Daher wäre ich sehr dankbar, wenn wir die Diskussion hier durch weitere Quellen präzisieren könnten.

 

Ich fürchte, zu dieser Frage werde ich hier und heute nichts konkretes beitragen können. Ich bin nicht in der Situation, Quellen in die Diskussion (neu) einzuführen, die nicht bereits durch andere andernorts öffentlich gemacht wurden.

Nur so viel: es hat mehr Telefonate zwischen den Lagezentren von Stadt/Ordnungsamt, Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei und Veranstalter / CrowdManagement VOR Eintritt der Katastrophe gegeben, als die, auf die Dr.Berstermann sich bezog. Möglicherweise ist ja auch nicht alles mitgeschnitten und / oder ausführlich protokolliert worden, weil es sich nicht um formale/formelle "Telefonkonferenzen", sondern "nur" um informellen Austausch handelte.

 

  Die Anzahl, Chronologie und Inhalte der Telefonate / Telefonkonferenzen wird sich in den Staatsanwaltlichen Vermerken, Berichten und Anklage-Schriftsätzen, die über kurz oder lang veröffentlicht werden, wieder finden.  Wir werden uns gedulden müssen...
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Ein Polizist schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Ein Polizist schrieb:

1.) Telefonkonferenzen

Nach Angaben des Krisenstabes wurden am Veranstaltungstag dort 19 Telefonkonferenzen geführt; die weitaus meisten davon vor Eintritt der Katastrophe. 

Haben Sie dazu ein (sichere) Quelle? Ich habe die genau gegenteilige Information, dass die meisten dieser Telefonkonferenzen nach der Katastrophe geführt wurden.

[...]

Man kann nach Berstermanns Aussage "– sage ich mal – Nähe des Ereignisses" nicht völlig ausschliessen dass er Telefonkonferenzen, insbesondere frühere unerwähnt lässt.
Daher wäre ich sehr dankbar, wenn wir die Diskussion hier durch weitere Quellen präzisieren könnten.

 

Ich fürchte, zu dieser Frage werde ich hier und heute nichts konkretes beitragen können. Ich bin nicht in der Situation, Quellen in die Diskussion (neu) einzuführen, die nicht bereits durch andere andernorts öffentlich gemacht wurden.

Nur so viel: es hat mehr Telefonate zwischen den Lagezentren von Stadt/Ordnungsamt, Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei und Veranstalter / CrowdManagement VOR Eintritt der Katastrophe gegeben, als die, auf die Dr.Berstermann sich bezog. Möglicherweise ist ja auch nicht alles mitgeschnitten und / oder ausführlich protokolliert worden, weil es sich nicht um formale/formelle "Telefonkonferenzen", sondern "nur" um informellen Austausch handelte.

Die Anzahl, Chronologie und Inhalte der Telefonate / Telefonkonferenzen wird sich in den Staatsanwaltlichen Vermerken, Berichten und Anklage-Schriftsätzen, die über kurz oder lang veröffentlicht werden, wieder finden.  Wir werden uns gedulden müssen...


Akzeptiert!
Dann wäre die Quelle aber nicht der Krisenstab der Stadt Duisburg, den Frau Dr Jasper -wohl kaum ohne Wissen von Herrn Rabe- vom Zwischenbericht zum Schlussbericht der Stadt Duisburg hat verschwinden lassen:
http://docunews.org/loveparade/krisenstab-versenkt/

Bis September hatte ich wirklich den Eindruck Herr Wehe und Her Jäger würden offen informieren.
Sollten Sie diese Berstermann Einlassung im September mit Wissen um weitere Telefonkonferenzen beschwiegen haben, um das eigene Narrativ, "die Polizei war mit der Misere erst ab 15:30 konfrontiert", aufrecht zu erhalten wäre das sehr schade.

Dann müsste man wirklich von systematischer Desinformation bei allen drei Verantwortlichen ausgehen.
 

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