Geschäftsgebühr und Prozesskostenhilfe

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 20.05.2011

Ein nach wie vor aktueller Streit besteht unter den Oberlandesgerichten in der Frage, wie sich eine vorgerichtlich entstandene und vergütete Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfebewilligung  im nachfolgenden Rechtsstreit auf den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auswirkt. Das OLG Braunschweig hat sich im Beschluss vom 22.03.2011 – 2 W 18/11 – der zutreffenden Auffassung angeschlossen, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr im späteren gerichtlichen Verfahren zuerst auf die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung vorzunehmen ist. Ein Abzug von dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse kommt nur dann in Betracht, wenn die Anrechnung dazu führt, dass die Differenz zwischen der Prozesskostenhilfevergütung und der Wahlanwaltsvergütung völlig beglichen ist. 

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