Netzneutralität: AT&T drosselt SmartPhone-Kunden

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.08.2011

Das Thema Blockierung von Diensten und Netzneutralität hatten wir ja schon mehrfach im Blog und natürlich in der MMR (FCC Order vom letzten Dezember).

AT&T hat jetzt darauf hingewiesen, dass Smartphone-Kunden mit unbegrenztem Datenvolumen mit einer Drosselung ihrer Geschwindigkeit rechnen müssen, wenn ihre Verwendung in einem Abrechnungszeitraum das Niveau der Top 5 Prozent der  Datennutzer erreicht. Nach Angaben des Unternehmens verbrauchen solche Nutzer 12 Mal mehr Daten  als der durchschnittliche AT & T Kunde. Die Drosselung solle nur auf Ankündigung erfolgen.

Die US Organisationen Free Press und Public Knowledge haben an dem Vorgehen scharfe Kritik an der AT & T geübt. AT&T  Ankündigung am Montag. Die Kunden können weiterhin unbegrenzte Daten und ihre Geschwindigkeiten wird wiederhergestellt

Die europäischen Carrier werden bestimmt nachziehen. Wie stehen Sie zu der Drosselung - gerade unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Netzneutralität?  

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4 Kommentare

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Das ist blosses Gewinnmaximierungsinteresse. Auch Telekom, Alcatel-Lucent und Vivendi denken über einen Angriff auf die Netzneutralität und damit "Digitale Klassen" nach. Das ist jedoch gegen die weit überwiegenden Interessen der Menschen und Politik nicht durchsetzbar. Dann müssen sie schon endlich mal Gewinne in die Hand nehmen und die Leitungsnetze weiter ausbauen, dann können sie auch durch deutlich bessere Angebote weiterhin am Markt bestehen. Eine Existenzgarantie der Unternehmen für schlechte Telekommunikationspolitik und -geschäftsstrategien, aufgefangen durch blosse Leitungsbremsungen und damit Leistungsreduktionen, darf es jedoch nicht geben. Die Niederlande sind bereits weiter, sie verankern die Netzneutralität gesetzlich.

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Durch die Anbindungsdrosselung nach Transferlimitüberschreitung sehe ich die Netzneutralität nicht so recht berührt: Netzneutralität bedeutet wertneutrale Datenübertragung im Internet, wobei wertneutral meint, dass alle Datenpakete unverändert und gleichberechtigt übertragen werden, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.

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Stefan schrieb:

Durch die Anbindungsdrosselung nach Transferlimitüberschreitung sehe ich die Netzneutralität nicht so recht berührt

Da halte ich ebenfalls eine Abgrenzung zur möglichen schlichten Vertragsverletzung für erforderlich. Eine gewöhnliche Drosselungsklausel wie in den Pseudo-Flatrates vieler Anbieter greift nicht in die Netzneutralität ein, ebenso wenig wie eine ggf. unter den Möglichkeiten liegende DSL-Anbindung. Wenn AT&T sich auf ein solches vertragliches Recht nicht berufen kann, aber technisch dieselbe Maßnahme ergreift, geht das immer noch nur die jeweiligen Vertragspartner an.
Anders wäre es aber, wenn die genannte 5%-Regelung automatisiert und dynamisch umgesetzt würde. Dann könnte potenziell jeder Teilnehmer - subjektiv gerade umso wahrscheinlicher, je geringer die Netzauslastung ist - der Drosselung zum Opfer fallen. Die Drosselung der jeweils fünf
übertragungsstärksten Prozentpunkte der Verbindungen wäre aus meiner Sicht schon ein Eingriff in die Netzneutralität.
Da die Maßnahme den Nutzern angekündigt werden soll, dürfte es sich aber eher um eine "klassische" Drosselung handeln.

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