Verurteilung des Betreibers eines Legal-Highs-Shops zu 3 Jahren und 11 Monaten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 26.02.2014

Es wird häufig die Frage gestellt, ob Verkäufer von Neuen psychoaktiven Substanzen (sog. Legal Highs), die keine dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellten Stoffe enthalten, noch wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verurteilt werden, nachdem der BGH die Frage einer Anwendbarkeit des AMG in diesen Fällen im Mai 2013 nicht beantwortet, sondern dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatte (s. dazu meinen Beitrag vom 1.7.2013).

Die Antwort gibt nun das Landgericht Halle an der Saale: Es verurteilte gestern einen 26 Jahre alten Betreiber eines Legal-Highs-Shops, der synthetische Cannabinoide verkauft hatte, eben wegen Verstoßes gegen das AMG zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 11 Monaten und ordnete den Verfall i.H.v. über 400.000 Euro an. Daneben erfolgte eine tateinheitliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, da ein Kunde des Angeklagten infolge des Konsums der erworbenen Kräutermischungen verstarb.

Ob das Urteil Bestand haben wird, bleibt aber offen, denn der Verteidiger hat bereits (wenig überraschend) Revision angekündigt (Pressebericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 25.2.2014).

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