In Schule geht‘s nicht nur um Deutsch & Mathe, sondern auch um Betragen, Fleiß, Mitarbeit, Ordnung

von Sibylle Schwarz, veröffentlicht am 07.05.2019
Rechtsgebiete: Bildungsrecht8|6958 Aufrufe

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30. April 2019 - 2 B 442/18 – (Pressemitteilung vom 7. Mai 2019) entschieden, dass Jahreszeugnisse der Klasse 9 der Oberschule Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, sog. Kopfnoten, enthalten dürfen.

 

Ein Schüler in Sachsen, der im Schuljahr 2017/2018 die Klasse 9 einer Oberschule besucht hatte, beantragte, das Landesamt für Schule und Bildung zu verpflichten, ihm vorläufig ein Jahreszeugnis ohne die Erwähnung von Kopfnoten auszustellen. Die Oberschule in Sachsen umfasst die Klassenstufen 5 bis 10, sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung.

Das in 1. Instanz befasste Verwaltungsgericht Dresden hatte in einem Beschluss vom 20. November 2018 - 5 L 607/18 – dem Antragsteller Recht gegeben. Der parlamentarische Gesetzgeber selbst habe über wesentliche Eingriffe in Grundrechte zu entscheiden. Kopfnoten sah es als wesentlich für das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG an. Und der sächsische Landtag habe in seinem Schulgesetz keine Vorschrift zu den sog. Kopfnoten geschaffen.

 

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht meinte: „Zwar wird hierdurch die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Berufswahl und der Wahl der Ausbildungsstätte des betroffenen Schülers insofern berührt, als Jahreszeugnisse der Klasse 9 üblicherweise bei Bewerbungen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder um die Aufnahme in eine weiterführende Schule vorgelegt werden.“

Dem kann nicht vollends gefolgt werden. Üblicherweise wird das Halbjahreszeugnis, das im Januar/Februar ausgehändigt wird, für eine Bewerbung entweder um einen Schulplatz in einer Oberstufe / weiterführenden berufsbildenden Schule oder um einen Ausbildungsplatz verwendet. In dem Zeitpunkt, in dem nämlich das Jahreszeugnis ausgegeben wird – Beginn der Sommerferien -, sind die Platzvergaben der Schulen und Ausbildungsbetriebe längst abgeschlossen. Dass im Zeugnis ausgewiesene Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung für den weiteren Weg eines jungen Menschen Bedeutung haben (können), ist indes vorstellbar.

 

Das OVG entschied im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: „Nach der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie muss der Gesetzgeber die für die Ausübung der Grundrechte wesentlichen Entscheidungen selbst treffen. Indessen sind Kopfnoten, anders als etwa das leistungsbedingte Ausscheiden aus der Schule wegen wiederholter Nichtversetzung, nach Auffassung des 2. Senats für den weiteren Berufs- und Lebensweg des Schülers weniger bedeutsam als die Leistungsnoten. Der Gesetzgeber durfte die Entscheidung über die Aufnahme der Kopfnoten in die Schulzeugnisse deshalb der Schulverwaltung überlassen.“ Dies wird durch Formulierungen im Gesetz wie etwa „die oberste Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, die näheren Voraussetzungen durch Rechtsverordnung zu regeln“ umgesetzt.

 

Das Bundesland Hessen beispielsweise regelt bereits in seinem Landes-Schulgesetz die Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens. In den Absätzen des § 73 finden sich gewissermaßen „Rahmen-„Vorschriften zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. In der hessischen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) sind dann dazu die Details geregelt, § 27.

 

Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen trifft auch direkt in seinem Landes-Schulgesetz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, wonach „Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.“, § 49.

Allerdings regelt NRW: „Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss und Abgangszeugnissen.“ Wie aber bereits festgestellt wurde, wird ein Abschlusszeugnis um den Beginn der Sommerferien herum ausgehändigt. Bewerbungen mussten mit dem zuvor ausgegebenen Halbjahreszeugnis (Zeugnis am Ende des Schulhalbjahres) schon erfolgt sein. Dies ist rechtstechnisch kein Abschluss- und kein Abgangszeugnis und enthält somit Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

 

Die vom Staatsministerium für Kultus erlassene Schulordnung oder die Grundsätze der Schulkonferenz aufgrund schulgesetzlicher Ermächtigung – die Bundesländer regeln in unterschiedlichen Formen, wer „Kopfnoten“ und in welcher Weise beurteilen darf. Schulzeugnisse enthalten neben Noten in den Fächern zulässigerweise auch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten - oder auch mit den Tugenden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung umschrieben.

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8 Kommentare

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Man kann ja mal erwägen, wer denn wohl gegen solche aufschlussreichen Benotungen und Bewertungen ist. Als Dienstgeber kann ich selbstredend auch die Vorlage älterer Zeugnisse begehren. Kommen sie nicht - na ja, dann ........... eben lieber nicht. Fraglich ist, ob aus dem Arbeits"recht" die einen "Rechts"staat adelnde Pflicht zur Lüge mit Schönung der Beurteilung per "wohlwollend" übernommen wird. 

Die LTO-Presseschau:

OVG Sachsen zu Kopfnoten: Die sogenannten Kopfnoten auf Zeugnissen sächsischer Schüler sind nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts des Freistaats vom Ende des vergangenen Monats zulässig. Zwar berührten die Beurteilungen von Betragen, Fleiß usw. die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Berufswahl der Schüler, so Rechtsanwältin Sibylle Schwarz (community.beck.de) über die Entscheidung, dies jedoch in einem geringeren Maße als Leistungsnoten. Daher habe sich der Gesetzgeber mit einer Verweisung der Zuständigkeit der Entscheidung über die Aufnahme der Kopfnoten an die Schulverwaltung begnügen dürfen.

aus dem Beschluss der Vorinstanz, VG Dresden, Beschluss vom 20. November 2018 – 5 L 607/18 –:

„Am 21. August 2018 hat der Antragsteller den vorliegenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt. … So macht er geltend, dass die vorliegenden Kopfnoten einen falschen Eindruck von ihm hinterließen, sodass mit einer Ablehnung seiner Bewerbung nur wegen der negativen Kopfnoten zu rechnen sei. … Er beantragte, die im Schuljahreszeugnis der Klasse 9 erteilten Noten in Betragen, Fleiß, Ordnung und Mitarbeit (Kopfnoten) ersatzlos aufzuheben. … mit reinen Leistungsnoten sofort zu erteilen.“

 

Der Antragsteller wollte sich während seines 10. Schuljahres mit dem geänderten Schuljahreszeugnis der Klasse 9 auf einen Ausbildungsplatz bewerben.

Der Ausbildungsbetrieb könnte ältere Zeugnisse von ihm fordern, wie Sie völlig korrekt feststellen. Da ein Bewerbungsprozeß eine gewisse Zeit dauert, könnten die Ausbilder auch zukünftige, dann brandaktuelle Zeugnisse anfordern. Sein Antrag umfasste nur das Jahreszeugnis der Klasse 9. Das Begehren des Antragstellers erschließt sich nicht.

Im Grundsatz (grds. Zulässigkeit von Kopfnoten) ist das Urteil mE nachvollziehbar, im Detail allerdings nicht. Die konkreten Bewertungen „Mitarbeit“ und insbesondere „Fleiß“ scheinen mir per se schwer nachvollziehbar. Ein Schüler/in der viel im Stillen „mitdenkt“, läuft Gefahr schlechte Noten in Fleiß und Mitarbeit zu erhalten, ohne dass dies gerechtfertigt wäre. Ob ein Schüler/in fleißig ist kann der Lehrer doch objektiv gar nicht bewerten, da ein nicht unerheblicher Anteil der „Schularbeit“ von zu Hause aus (Hausaufgaben) erbracht wird. Und wie viel Zeit der Schüler dort investiert, da hat der Lehrer doch gar keinen Einblick und objektivierbar ist das mE auch nicht (Beispiel ein hochbegabter Schüler A wird womöglich die Mathe Hausaufgaben in 3 Minuten erledigt haben und nebenher noch ein Handy-Spiel laufen lassen, ein anderer Schüler B „kämpft“ sich womöglich 2 Stunden lang durch und gibt dann entnervt auf – wer ist nun der Fleißige, wer der Faule?). Gilt bei Zeugnissen nicht der Grundsatz der Verständlichkeit?

 

Zum Ergebnis von Herrn Engelmann vom heute morgen kann man kommen, allerdings kann ein Lehrer durch Gespräche mit den Schülern über ihre Probleme und häusliche Verhältnisse, ergänzt durch Gespräche mit den Eltern, Elternvertretern, Schülervertretern, sogar durch Hausbesuche durchaus beurteilen, wie fleißig ein Schüler ist. Mitarbeit allerdings wird bei Schülern immer auch durch Erfolgserlebnisse oder Misserfolge beeinflusst. Bei gemobbten Schülern wird aber auch noch die Mitarbeit leiden.

Kopfnoten und Leistungsnoten, ein ewiges Thema in den Schulen. Und überhaupt gibt es auch Bestrebungen, auf Ziffernnoten bei der Leistungsbewertung ganz zu verzichten, wie in den Freien Waldorfschulen.

Zitat:

Zeugnisse und Abschlüsse

Die Waldorfschulen haben mit der Auslese auch das übliche Zensurensystem abgeschafft. Die Zeugnisse bestehen aus möglichst detaillierten Charakterisierungen, die die Leistung, den Leistungsfortschritt, die Begabungslage, das Bemühen in den einzelnen Fächern durchsichtig machen. Die Schüler schließen die Schule mit der Mittleren Reife, Fachhochschulreife oder dem Abitur (nach dem 13. Schuljahr) gemäß den in den Bundesländern jeweils geltenden Regeln ab.

Quelle: https://www.waldorfschule.de/waldorfpaedagogik/allgemeiner-ueberblick/was-ist-waldorfpaedagogik/

Wer jedoch bereits eigene Erfahrungen auf Elternversammlungen sammeln konnte beim Thema der Noten - als Leistungs- und Kopfnoten - und der Beurteilungen von Schüler-Leistungen in den Schulen, der kennt bereits den "Klassenkampf" der etwas anderen Art.

Anders ausgedrückt: Auch Akademiker-Eltern haben manchmal Befürchtungen, ihre eigenen Sprösslinge könnten dem raueren Wettbewerb (in staatlichen Schulen) nicht schon frühzeitig gewachsen sein und rufen auch schon mal Juristen herbei, wenn sie es sich selber leisten können.

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Inzwischen haben aber auch Schüler schon die Justiz bemüht, sowie bereits selber Petitionen gestartet beim angeblich ja zu schweren Abitur in Mathematik.

Die Vernetzung macht´s möglich.

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Ah ja, klare Aussagen sollen von Übel sein. Na denn man tau - "er bemühte sich stets, sich zurechtzufinden" - ein Blinder, der dann Straßenbahnfahrer oder Pilot werden will. - Die delikten Kopfnotenwerden wohl nicht von einzelnen Lehrern, sondern von der Klassenlehrerkonferenz bestimmt. Wenn da breitflächig der Eindruck einer "faulen Socke" entstanden ist, so dürfte es zutreffen. 

Wenn auf Zahlen verzichtet wird in Schulzeugnissen, können sich zwangsläufig auch da dann noch Geheimcodes ergeben, so wie in Arbeitszeugnissen.

Die Kopfnoten betreffen aber Bereiche, die sinnvoller Weise nicht mit nackten Ziffern für junge Menschen zu beschreiben sind, die sich ja noch entwickeln in einer Lebensphase, die auch noch von großen körperlichen und auch mentalen Veränderungen in der Pubertät gekennzeichnet ist.

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