Ein Jahr DS-GVO: positive Bilanz des Bundesdatenschutzbeauftragten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 13.05.2019
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtDatenschutzrecht9|8045 Aufrufe

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018 an den Deutschen Bundestage übergeben.

  • Obwohl der Start der DS-GVO in Deutschland mit Stilblüten, wie zum Beispiel dem Austausch von Klingelschildern an Mehrfamilienhäusern, eher holprig verlaufen sei, habe sich die DS-GVO als ein Gewinn für den Datenschutz herausgestellt. „Das zeigen die neuen Gesetze in Kalifornien und Japan, aber auch das hohe Interesse weiterer Staaten in Lateinamerika und Asien, die die DS-GVO als Grundlage für aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nehmen. Sogar in den USA selbst ist die Debatte für ein landesweites Gesetz auf dieser Grundlage in Fahrt gekommen.“

  • Die Eingaben von Bürgern haben sich im Zeitraum vom 25. Mai bis Ende 2018 verdreifacht. Zusätzlich wurden von den der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen 7.300 Datenschutzverstöße gemeldet.

  • Die Aufsichtsbehörden sollten durch pragmatische Rechtsauslegung und einheitliche Durchsetzung der DSGVO darauf hinarbeiten, den Datenschutz weiter zu stärken. Hierzu müsse vor allem die europäische Zusammenarbeit Fahrt aufnehmen. „Die rechtlichen Voraussetzungen sind da und müssen jetzt mit Leben erfüllt werden – und wir müssen ganz oben anfangen! Kriegen wir Facebook, Amazon, Google und Microsoft datenschutzrechtlich nicht in den Griff, wird uns auch kein Handwerksmeister, Vereinsvorstand ober Start-Up-Unternehmen vertrauen, wenn wir ihm datenschutzrechtliche Vorgaben machen.“

Was ist Ihre Auffassung: Was halten Sie von dem Ansatz? Hat die DS-GVO laufen gelernt?

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9 Kommentare

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Ganz zweifellos ist DSGVO ein riesiger Gewinn - für Seminar-, Berater- und Kommentatorenindustrie.

Die LTO-Presseschau:

Datenschutzbericht: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018 an den Deutschen Bundestag übergeben. Wie Rechtsanwalt Axel Spies auf community.beck.de ausführt, habe er dabei der Datenschutzgrundverordnung ein positives Zeugnis ausgestellt. So hätten sich Staaten in Lateinamerika und Asien die DSGVO zum Vorbild genommen. netzpolitik.org (Lorenz Mrohs) weist darauf hin, dass Kelber in seinem Bericht auch eine "Sicherheitsgesetz-Pause" gefordert habe. Der Trend, die Kompetenzen der Polizei und Geheimdienste zur Verarbeitung personenbezogener Daten immer umfassender auszuweiten, sei vor dem Hintergrund einer sinkenden Kriminalitätsrate unverständlich.

Die DS-GVO hat aber auch alles mögliche angerichtet. Damit meine ich Aktivitäten, die früher problemlos möglich waren, jetzt aber (praktisch) nicht mehr möglich sind. Z.B. führte das Karlsgymnasium München-Pasing (dort machte ich 1984 Abitur) eine Liste seiner Abiturienten mit ausgeschriebenen, vollständigen  Namen. Das ist jetzt, dank DS-GVO, nicht mehr möglich. Jetzt beschränkt sich die Liste der Abiturienten auf den Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Ich bin jetzt dort z.B., wenn man den Abiturjahrgang 1984 aufblättert, nur noch "Alexander W". Schade eigentlich. 

Ja, und das allgemeine Gutigutitum drängt ja nach weiterer Beachtung. Für keinerlei Taten nach 1923 ist jener Adolf H. jemals strafrechtlich  verurteilt worden. Angesichts seines Hinscheidens am 30.4.1945 genießt er folglich auf Dauer die Unschuldsvermutung. Das wolle der Zeitgeist bitte beachten! Jedenfalls wenn er ein Deutschland Bereichernder wäre, so dürfte äußerstenfalls von"mutmaßlich" gesprochen werden, gell? Bilder nur streng verpixelt. Und die abschätzige Herabwürdigung der Hochzeit seines Wirkens mit dem Begriff "Vogelschiss" wollen wir uns doch wohl auch abgewöhnen, nicht wahr?

Diese Rechtslage bestand allerdings schon vor der Verabschiedung der DS-GVO. Man muss aber zugeben, dass die DS-GVO in das allgemeine Klima passt, das Sie ansprechen. 

Die LTO-Presseschau:

DSGVO: Der FAZ-Einspruch (Nils Müller) zieht eine Bilanz zu einem Jahr Datenschutzgrundverordnung. Es sei zu vermuten, dass die ursprünglich befürchtete Abmahnwelle auch weiterhin ausbleiben werde. Gleichzeitig würde die Umsetzung in vielen Unternehmen auch ohne "Bußgeldkeule" immer noch Kopfzerbrechen bereiten.

Die LTO-Presseschau:

DSGVO: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die taz (Svenja Bergt) ziehen ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ausführlich Bilanz. Die FAZ lässt dabei unter anderem den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD), den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink (FDP) und verschiedene Rechtsanwälte zu Wort kommen. Der Beratungsbedarf sei enorm. Die taz stellt eine Vorbildfunktion der DSGVO fest, weist aber auch auf bestehende Lücken hin. Beide Beiträge werfen zudem die Frage auf, wann die DSGVO gegen die sogenannten Tech-Giganten in Stellung gebracht wird. Das Hbl (Till Hoppe) bringt ein Interview mit EU-Justizkommissarin Vera Jourova zum Thema.

Auf lto.de konstatiert Rechtsanwalt Niko Härting, dass die in Deutschland bisher verhängten Bußgelder sich zwar in Grenzen hielten, jedoch die irischen Datenschutzbehörden eine Reihe von Verfahren gegen Facebook führten. Diese würden zwar früher oder später zu "saftigen Bußgeldern" führen, jedoch seien die "Kriegskassen" von Facebook milliardenschwer. Nutznießer seien folglich vor allem irische Anwälte.  

Die LTO-Presseschau:

Ein Jahr DSGVO: Die Datenschutzgrundverordnung ist vor einem Jahr europaweit in Kraft getreten. Die Sa-SZ (Helmut Martin-Jung) zieht eine erste, allerdings nicht sonderlich positive Bilanz: Sie sei zwar besser als ihr Ruf, aber viel zu bürokratisch und an vielen Stellen schwammig formuliert. Auch netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) meint, dass Verstöße gegen die DSGVO weiterhin an der Tagesordnung seien – sei es bei Facebook oder bei der Sparkasse. Auch im Netz hätten Menschen weiterhin oft keine Wahl, als sich dem Tracking zu beugen oder selbst Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Onlinemagazin hat Experten aus der digitalen Zivilgesellschaft gefragt, wie sie die ersten 365 Tage bewerteten und wie es mit dem europäischen Datenschutz weitergehen müsse.

Ein Glück, dass die zukünftige zentrale elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte so wunderbar durch dieses wichtige Gesetz geschützt ist. Ich bin ja sooo beruhigt.

Anwälte, Richter, Beamte, Ärzte, Manager, Politiker und weitere stark benachteiligte Berufsgruppen dürfen leider als nicht Pflichtversicherte an dieser vorteilhaften elektronischen Akte nicht teilhaben - warum protestiert denn aus dieser Richtung denn niemand wegen Diskriminierung?

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