EU Company Law Package: Entwurf einer Durchführungsverordnung u. a. zum Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 14.08.2020

Die EU-Kommission hat am 5. August 2020 den Entwurf einer überarbeiteten Durchführungsverordnung zur EU-weiten Handelsregistervernetzung vorgelegt. Diese soll die aktuelle Durchführungsverordnung 2015/884 ersetzen, die noch auf der Publizitätsrichtlinie 2009/101/EG (mittlerweile überführt in die Gesellschaftsrechtsrichlinie (EU) 2017/1132) basiert.

Fortführung bisheriger Regelungen

Inhaltlich schreibt der Entwurf die aktuellen Regelungen weitgehend unverändert fort (z. B. Sicherheitsstandards und Elemente der Datensätze, die zu einzelnen Registervorgängen über das Business Registers Interconnection System BRIS zu übertragen sind).

Neue Regelungsvorschläge zum Company Law Package

Neu berücksichtigt sind die Regelungsaufträge der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2019/1151 über den Einsatz digitaler Tools im Gesellschaftsrecht. Dazu gehören insbesondere Details des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über disqualifizierte Geschäftsführer (Disqualified Directors) gemäß Art. 13i Gesellschaftsrechtsrichtlinie. Die Kommission schlägt hierfür ein zweistufiges Verfahren mit standardisierten Datensätzen vor. Dabei hat die angefragte Behörde (i) mit Ja oder Nein zu beantworten, ob die bezeichnete Person nach nationalem Recht disqualifiziert oder in einem hierfür relevanten Register verzeichnet ist, und (ii) ggf. Detailinformationen zur Disqualifikation nachzureichen.

Einführung eines deutschen Disqualifikationsregisters erforderlich?

In Deutschland existiert bislang kein Informationssystem, in dem die Disqualifikation eines Geschäftsführers nachprüfbar verzeichnet ist. Stattdessen ist es Sache des Geschäftsführers selbst, bei Anmeldung zu prüfen und zu versichern, dass keine Disqualifikationsgründe vorliegen. Ob dies mit den Richtlinienvorgaben vereinbar ist oder ein neues Disqualifikationsregister anzulegen ist, wird im Rahmen der deutschen Umsetzungsgesetzgebung zu klären sein. Der bislang einzige amtliche Gesetzentwurf hierzu lässt die Frage offen (siehe mein Beitrag vom 26. November 2019).

Nächste Schritte

Die Kommission führt aktuell eine Konsultation zum Entwurf durch, die bis 2. September 2020 für Stellungnahmen offen ist. Zu erlassen ist die Durchführungsverordnung bis 1. Februar 2021. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu disqualifizierten Geschäftsführern in nationales Recht läuft am 1. August 2023 ab.

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