BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zu weiteren Online-Beschlussfassungen bei der GmbH

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 25.03.2022

Das BMJ hat am 22. März 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vorgelegt. Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) war bereits im Juni 2021 verabschiedet worden und tritt in seinen wesentlichen Teilen zum 1. August 2022 in Kraft. Dadurch werden insbesondere eine GmbH-Gründung per Videokommunikation, ein Verfahren zur Beglaubigung von qualifizierten elektronischen Signaturen sowie Änderungen bei unternehmensbezogenen Publikationspflichten eingeführt.

Weitere Online-Beschlussfassungen bei der GmbH

Mit dem nun vorgelegten Ergänzungsentwurf sollen die Möglichkeiten der Online-Beschlussfassung bei der GmbH erweitert werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Online-Sachgründung, sofern bei der Einbringung nicht eine notarielle Beurkundung erforderlich ist (wie beispielsweise bei der Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen, § 2 Abs. 3 GmbHG-E). Satzungsändernde Beschlüsse einschließlich Kapitalerhöhungen sollen bei Einstimmigkeit per Videokommunikation gefasst werden können (§ 53 Abs. 3 GmbHG-E). Umwandlungsvorgänge sollen weiterhin ausgenommen bleiben.

Zudem sollen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht beurkundungsbedürftige Gesellschafterbeschlüsse in telefonischer oder virtueller Form einfacher gefasst werden können. Auch wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist, soll das Einverständnis aller Gesellschafter in Textform zu diesem Verfahren genügen (§ 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG-E).

Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für weitere Gesellschaftsformen

Die Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll für alle deutschen juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften vorgesehen werden, so dass eine GmbH & Co. KG zukünftig online angemeldet werden könnte. Dies soll auch auf Gesellschaften anderer EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, so dass Anmeldungen von grenzüberschreitenden Verschmelzungen oder Formwechseln ggf. auch online beglaubigt werden könnten.

Keine Online-Gründung bei der AG

Eine Online-Gründung einer AG ist weiterhin nicht vorgesehen. Das BMJ plant jedoch eine dauerhafte Regelung der Möglichkeit von virtuellen Hauptversammlungen (vgl. diesen Blog-Beitrag vom 19. Februar 2022).

Zeitplan

Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 4. April 2022 zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Derzeit ist ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem DiRUG zum 1. August 2022 vorgesehen.

 

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