Neuer Anlauf zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 24.03.2023

Der Bundestag hat am 17. März 2023 über zwei neue – von den Koalitionsfraktionen eingebrachte – Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie debattiert. Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen. Dort ist am 27. März 2023 eine öffentliche Anhörung geplant.

Früherer Entwurf wurde im Bundesrat abgelehnt

Der ursprüngliche Gesetzentwurf war im Februar 2023 im Bundesrat gescheitert. Uneinigkeit bestand insbesondere über Regelungen, die über die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinausgehen sollten.

Zwei neue Entwürfe der Koalitionsfraktionen

Der erste neue Entwurf eines HinSchG (BT-Drs. 20/5992) stimmt inhaltlich weitgehend mit der vom Bundestag im Dezember 2022 verabschiedeten Fassung (dazu Blog Beitrag vom 16.12.2022) überein. Lediglich Beamte der Länder und sonstige im Landesdienst stehende Personen sollen von der Anwendbarkeit ausgenommen werden (§ 1 Abs. 3 HinSchG-E). Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf dadurch nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedarf und ohne weitere Hürden verabschiedet werden kann.

Das Gesetz soll nun insgesamt einen Monat (vormals: drei Monate) nach der Verkündung in Kraft treten (Art. 9 des Gesetzes). Zudem ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, bevor Bußgelder wegen mangelnder Einrichtung interner Meldestellen verhängt werden können (§ 42 Abs. 3 HinSchG-E).

Mit dem zweiten neuen Entwurf zur „Ergänzung“ des HinSchG (BT-Drs. 20/5991) soll die Ausnahme für Beamte der Länder dann direkt wieder aufgehoben werden.

Zeitplan

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist bereits für den 30. März 2023 terminiert. Die Entwürfe könnten dann am 31. März 2023 im Bundesrat beraten werden. Sofern sich die Rechtsauffassung der Koalitionsfraktionen durchsetzt, könnte das Hinweisgeberschutzgesetz dann zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden und gegebenenfalls noch im Mai 2023 in Kraft treten.

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