Geldwäsche (AML): Deal zwischen EU Kommission und Parlament

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 19.01.2024

Die beiden Institutionen in Brüssel haben sich auf folgende Punkte für das neue EU-System zur Bekämpfung der Geldwäsche geeinigt. Ihr Ziel ist es, die Organisation und das Zusammenwirken der nationalen Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU zu verbessern. Das Thema Geldwäsche/ Transparenzregister hatten wir schon im Blog z.B. hier (Kollege Wilk) und hier (von mir aus Sicht des Datenschutzes).

Praktisch wichtig: Mit der Einigung werden die Vorschriften zum wirtschaftlich Berechtigten (beneficial ownership) harmonisiert und zukünftig transparenter gestaltet. Wirtschaftlich Berechtigter ist eine Person, die tatsächlich die Kontrolle über eine juristische Person ausüben oder in den Genuss der Vorteile des Eigentums kommen.

- Wann liegt beneficial ownership vor? Es besteht aus zwei Komponenten (Eigentum und Kontrolle), die beide analysiert werden müssen, um alle wirtschaftlich Berechtigten der betreffenden juristischen Person oder der verschiedenen Arten von juristischen Personen zu ermitteln, einschließlich derjenigen, die nicht aus der EU stammen, wenn sie in der EU-Geschäfte tätigen oder in der EU Immobilien erwerben. Die Übereinkunft legt die Schwelle für das wirtschaftliche Eigentum auf 25 % fest.

- Mehrschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen: Die Übereinkunft stellt klar, dass es Personen nicht mehr möglich sein soll, sich hinter mehreren Eigentumsschichten von Unternehmen zu „verstecken“. Gleichzeitig werden die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Aufbewahrung von Unterlagen präzisiert.

- Drittländer mit hohem Risiko: Die Verpflichteten müssen bei gelegentlichen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Hochrisiko-Drittländern, die aufgrund von Mängeln in ihren nationalen Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsregelungen eine Bedrohung für die Integrität des EU-Binnenmarkts darstellen, verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.

- Kontrollrechte: Die für die Transparenzregister zuständigen Stellen in der EU werden u.a. befugt, bei Zweifeln an der Richtigkeit der ihnen vorliegenden Informationen Kontrollen in den Räumlichkeiten der eingetragenen juristischen Personen durchzuführen.

- Registerzugang: Neben Aufsichtsbehörden, Behörden und Verpflichteten können unter anderem auch Personen der Öffentlichkeit mit berechtigtem Interesse, einschließlich der Presse und der Zivilgesellschaft, Zugang zu den Registern erhalten. Die Grundstücksregister werden den zuständigen Behörden über einen einzigen Zugangspunkt zugänglich sein und beispielsweise Informationen über Preis, Art der Immobilie, Geschichte des Vorgangs und Belastungen wie Hypotheken, gerichtliche Beschränkungen und Eigentumsrechte bereitstellen.

Die Übereinkunft sieht die Registrierung der beneficial ownership aller ausländischen Einrichtungen vor, die Immobilien besitzen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2014.

Der genaue Gesetzestext wird noch erarbeitet und dann den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt.

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Vielleicht noch zu ergänzen: Die Überwachung der neuen Regeln sollen die bestehenden nationalen Behörden in er EU übernehmen, koordiniert von der neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority - Amla). Der Sitz der Amla wird in diesem Jahr festgelegt, die Bundesregierung will sie nach Frankfurt holen.

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