NS-Verherrlicher hortet scharfe Kriegswaffen in Wohngebiet und wird milde bestraft. Rechtsterroristische Anschlagspläne nicht nachweisbar

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 21.09.2024
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologie5|1413 Aufrufe


Granaten und Splitterbombe im Wohngebiet Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitz in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen


Ein 28 Jahre alter Mann ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, einen Umsturz geplant zu haben. Wegen unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen erhielt er eine Bewährungsstrafe.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 28-Jährige aus stillgelegten Munitionslagern der Wehrmacht illegal mehrere Schusswaffen und teils funktionsfähige Sprengkörper besorgt hatte.

Ermittler fanden bei einer Razzia in einem Mehrfamilienhaus im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim mehrere zündfähige Granaten. Außerdem wurden in insgesamt drei Waffenlagern eine vollautomatische Maschinenpistole, eine amerikanische Fliegerbombe, die mit 68 Kilo Sprengstoff geladen werden kann, sowie eine Splitterbombe entdeckt. Da die Splitterbombe scharf war, musste sie der Kampfmittelräumdienst mitten im Wohngebiet kontrolliert sprengen. Auch diverse NS-Devotionalien wurden gefunden.

Anklage wegen Anschlagsplan nicht bewiesen

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann auch wegen der Planung eines rechtsextremen Anschlags an, was aber im Prozess nicht erwiesen wurde. Demnach soll er bis zum April 2023 den Sturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland geplant haben.
Für einen nicht näher bestimmten sogenannten Tag X habe er geplant, ihm unliebsame Gruppen mit Waffengewalt zu bekämpfen. Ziel des Anschlags sollten Muslime, Juden, Grünen-Politiker und Menschen aus der LGBTQ-Bewegung werden.

Aus einem früheren Artikel zum Prozessauftakt:

Der Angeklagte soll sich die Waffen illegal mit "Sondengängen" mit einem Metalldetektor aus stillgelegten Munitionslagern beschafft haben, etwa auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsanstalt der Deutschen Wehrmacht in Münster (Darmstadt-Dieburg). Die teils funktionsfähigen Sprengkörper und Schusswaffen habe er ausgegraben, wieder gebrauchsfähig gemacht und an verschiedenen Orten versteckt. Viele Waffen habe der Mann auch in seiner Wohnung gelagert.

Die Durchsuchungen, bei denen auch NS-Devotionalien sichergestellt wurden, fanden in drei Wohnhäusern in Bergen-Enkheim und im Nordend sowie auf einem Gartengrundstück im Frankfurter Süden statt. Zwei weitere, vorübergehend festgenommene Verdächtige wurden nach dem Einsatz wieder freigelassen.

 

Da ich die Hauptverhandlung nicht beobachtet habe und auch keine Aktenkenntnis habe, will ich an der Beweiswürdigung hinsichtlich eines geplanten Anschlags keine Zweifel anmelden. Aber, wie ich schon an anderer Stelle einmal geschrieben habe: Die Strafzumessung geschieht in der Dunkelkammer, In der Strafkammer am LG Frankfurt scheint es momentan besonders dunkel zu sein. Die Strafandrohung für illegalen Kriegswaffenbesitz ist wie bei Schusswaffenbesitz Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis 10 Jahren (§§ 20a, 22a KrWaffKontrG, § 52 WaffG). Ich würde gern erfahren, was die Strafkammer des LG Frankfurt veranlasst hat, bei diesem (aus meiner Sicht) schweren Fall von Waffenbesitz eines offenkundigen  Nazizeitverherrlichers eine Strafe unterhalb der Hälfte bzw. eines Fünftels der angedrohten Maximalstrafe zu verhängen. Und zweitens interessiere ich mich für die Begründung des Gerichts, warum in diesem Fall eine Strafaussetzung zur Bewährung angemessen sein soll.

Ich hege die positive Hoffnung, dass die Begründung dieser Sanktionierung in diesem Einzelfall Hand und Fuß hat. Möglicherweise handelt es sich ja nur um einen historisch interessierten Sammler, der sich im Prozess erfolgreich als ungefährliches Muttersöhnchen präsentieren konnte. (Vorsicht Ironie).

Aber ich denke, das Gericht sollte schnellstens diese Begründung veröffentlichen, um hier keine falschen Signale zu senden. und sich gegenüber rechtsterroristischen Waffenhortern (für den "Tag X") nicht der Lächerlichkeit preiszugeben.

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5 Kommentare

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Ja ja, man muß die Polizei flächendeckend personell stark besetzt dafür einsetzen,  in alten Akten "Rechtsbezug" festzustellen.

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Der Druck auf schnellst mögliche Veröffentlichung der (schriftlichen?) Entscheidungsbegründung ist aus genannten Gründen berechtigt. Die Entscheidung fiel erst am Freitag. An dem darauf folgenden Montag würde ich noch nicht unken wollen, dass sie noch nicht vorliegt. Dafür gibt es aber noch die Pressestelle und noch ein wenig Nachsicht-Potential.

Aus Berichten der www.hessenschau.de zu diesem Fall lässt sich herleiten, dass der Angeklagte ein Jahr in U-Haft war. Wenn das stimmt, dann könnte das auch in die Strafzumessung eingeflossen sein. Ein Jahr U-Haft, möglicherweise positive Sozialprognose, und dazu noch zwei Jahre auf Bewährung. Das hört sich dann anders an, wenn es so war.

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Ich weise hin auf die Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20 – dejure.org Bekanntlich hat das BverfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BverfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BverfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

Der Mord an Ouri Jallow hätte aufgeklärt werden können, wenn das Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung geführt worden wäre: BGH kippt Freispruch im Fall C in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | Page 8 | beck-community

An dem aktuellen Beispiel dieses Justizskandals kann man sehen, wie wichtig ein funktionierendes Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung wäre:

Beschwerden verworfen: Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei documenta (msn.com)

Gericht bestätigt: Keine Antisemitismus-Ermittlungen gegen Documenta-15-Künstler (msn.com)

KURZMELDUNGEN - Kultur: Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei documenta (msn.com)

Documenta: Kunst, Justiz und Judenhass | Jüdische Allgemeine (juedische-allgemeine.de)

Jerzy Montag [ˈjεʒɨ] (* 13. Februar 1947 in KatowicePolen) ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen).

Sonderermittler

Montag war neben Manfred Nötzel einer der beiden Sonderberater des Landtags von Sachsen-Anhalt zum Fall Ouri Jallow. Bei der Vorstellung des Abschlussberichts am 28. August 2020 warf er der Polizei fehlerhafte bzw. rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen vor, sah allerdings keine Ansätze für neue Ermittlungen.[7] Obwohl zum Zeitpunkt der Erstellung des Sonderberichts bereits durch mehrere wissenschaftliche Gutachten nachgewiesen worden war, dass Ouri Jallow sich in seinem gefesselten Zustand gar nicht selbst angezündet haben konnte und damit das staatliche Narrativ von einer Selbstentzündung nach Art eines sommerlichen Heuballens widerlegt worden war, stellte Jerzy Montag aus politischem Kalkül alle Mordvorwürfe gegen die diensthabenden Polizeibeamten wider jedes bessere Wissen in Abrede.[8]

Einzelnachweise

  1.  Christian Jakob: Jerzy Montag über Fall Ouri Jallow: „Keine zweite Anklage“. In: Die Tageszeitung: taz. 29. Oktober 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 28. August 2020]).

  2.  Juristische Ausführungen zum Fall Ouri Jallow, abgerufen am 14. August 2024

In meinem Verteiler befindet sich seit letzten Herbst u.a. auch Katharina Schulze. Das Problem, dass das eMail-Postfach des Adressaten überläuft und deswegen Mails an mich zurückkommen, kenne ich gut von besagter Katharina Schulze. Das war im Fall von Katharina Schulze bisher zwei Mal der Fall, um Neujahr herum und zuletzt Ende Juni. Das einzige, was ich von Katharina Schulze höre, sind von Zeit zu Zeit automatisierte Abwesenheitsagenten ihrer Mitarbeiter, wenn sich der betreffende Mitarbeiter allgemein, offenbar an alle in seinem elektronischen Adressbuch, in den Urlaub oder sonstwohin verabschiedet. Sonst höre ich von Katharina Schulze nichts, gar nichts, und ich wüsste auch nicht, warum sich das in Zukunft nochmal ändern sollte.

Ist hier gerade die Rede von der Zeitenwende?

Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

So allmählich sieht ja auch die Justiz ein, dass die Klageerzwingung einer gesetzlichen Grundlage bedarf: VIS Berlin - 80/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags aufgrund überspannter ...

Ist hier gerade die Rede von der Zeitenwende?

Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

So allmählich sieht ja auch die Justiz ein, dass die Klageerzwingung einer gesetzlichen Grundlage bedarf: VIS Berlin - 80/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags aufgrund überspannter ...

Der Mord an Ouri Jallow hätte aufgeklärt werden können, wenn das Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung geführt worden wäre: BGH kippt Freispruch im Fall C in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | Page 8 | beck-community

Ich weise hin auf die Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20 – dejure.org Bekanntlich hat das BverfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BverfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BverfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

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