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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Ich melde mich heute mal auch als politischer Psychologe*, Original mit Links und Querverweisen:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm#Die%20neue%20Strategie%20des%20politischen%20Justizsystems
Die neue Strategie des politischen Justizsystems - So könnte der Plan sein
Die Strategie ist einfach zu durchschauen. Unter dem extremen öffentlichen Druck wurde ein Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft - ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte - durch "Anregung" von Ministerpräsident Seehofer über die Justizministerin auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine enorme konzertierte Aktion bei den Herausgebern und Chefredaktionen der Medien gestartet, um die öffentliche Meinung zu kippen. Federführend waren hier ZEIT-ONLINE, SPIEGEL-ONLINE,DER SPIEGEL und DER TAGESSPIEGEL. Es folgten einige andere Blätter. U.a. die Nürnberger Nachrichten [1, 2], wo Kasperowitsch, der den Fall nach der Pressekonferenz Dr. Schlötterer (März 2011) am 7.10 2011 durch einen ganzseitigen Artikel ins Rollen brachte, nun durch die willfährigere Ulrike Löw "abgelöst" wurde. Die Talkshows werden nun mit der crème de la crème forensischer Psychiater geflutet, um ihre Kompetenz und Humanität unter die Leute zu bringen, Lanz hat bereits subtil begonnen. Gelingt es, die öffentliche Meinung nachhaltig zu kippen, wird sich nach "aller gründlichster, aller sorgfältigster und strengster rechtsstaatlicher Prüfung" herausstellen, dass es mit dem größten Bedauern leider nicht reicht, das Wiederaufnahmeverfahren durch das Gericht zu beschließen. Aber, man weiß natürlich, was man dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit schuldig ist, Mollath darf nicht ewig schmoren, also muss er raus, also braucht es ein neues Gutachten, das nach zahlreichen Windungen, Biegungen, Verkrümmungen erkennen wird, so ganz reiche die "streng wissenschaftliche Basis" nicht mehr, um einen sooo langen Aufenthalt in der Verwahrung (er wurde nie behandelt) zu rechtfertigen. Das geplante Ende vom Lied: na, seht doch, der Rechtsstaat funktioniert. Gell! Und wie - Fei wergli!
Ich hoffe, es kommt so, wie es Brecht singt: "Ja mach nur einen Plan, sei nur ein großes Licht. Und mach dann noch 'nen zweiten Plan. Geh'n tun sie beide nicht."
Bertolt Brecht - Das Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens aus der Dreigroschenoper: http://www.youtube.com/watch?v=WENkquBHchM.
*Aufgrund der unglaublichen politischen Entwicklung in Deutschland - aber auch den international vielfältigen Formen politischer Gewalt und des Terrors - mit nie für möglich gehaltenem Fremden-, Ausländerhass und der Restauration neo- nationalsozialistischer Entwicklungen hahbe ich mich im August 2000 - nach dem rund 100. politischen Mord - entschlossen in der Internet-Publikation GIPT, eine neue Abteilung Politische Psychologie zu konzipieren, weil es nunmehr allerhöchste Zeit schien, die Stimme vielfach kritisch zu erheben. Quelle Vorbemerkung Politische Psychologie: http://www.sgipt.org/politpsy/ueb0.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Forensisch psychopathologische Prognostik ist schlechter als eine Münze werfen
Prof. Müller "... immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können ..."
Nicht einmal das. Es gibt bestenfalls eine subjektive, gutachterliche Wahrscheinlichkeitsmeinung oder - überzeugung, die aber mit Wahrscheinlichkeitstheorie wie man sie aus der Statistik kennt, nichts zu tun hat.
Es gibt auch noch keine idiographische Wissenschaftstheorie, also Wissenschaftstheorie des Einzelfalls (meine eigene existiert auch erst nur als konzeptioneller Entwurf), und schon gar keine einigermaßen allgemein anerkannte.
Der Artikel von Ulrike Löw in der NN beschreibt es mit an der Grenze des Hokospokus ganz richtig, allerdings nimmt sie es zwei Zeilen später selbstwidersprüchlich wieder zurück und fabuliert davon, die Forensik sei keine Kristallkugel. Doch, das ist sie Jahrzehnten - leider.
Als Nedopil - vermutlich die erste Adresse in Bayern - im Rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der FAU Erlangen seinen Prognose-Vortrag hielt, wurde das ganze Elend der forensischen Prognostik überdeutlich.
Ich notierte: „So habe ich die Daten im Vortrag am 26.6.6 ab- bzw. mitgeschrieben. Möglich, dass die eine oder andere Nachkommastelle nicht ganz stimmt. Weil ich die Daten nicht glauben konnte, habe ich in der Diskussion nachgefragt. Prof. Nedopil bestätigte, dass es in der zitierten Literatur rund 85% Falsch Positive Rückfallprognosen sind. Ich werde bei Gelegenheit aber die Originalliteratur noch einsehen und die Werte überprüfen. Jedenfalls können solche Falsch-Positiven-Zahlenbefunde nicht einfach so mitgeteilt werden, ohne dass darüber ausführlich diskutiert wird.“
Quelle: Buchpräsentation: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis (Nedopil et al.). http://www.sgipt.org/lit/pabst/nedopil5.htm
Bewertung (mit Links a.a.O):
„Ein sehr informatives, sehr wichtiges und auch mutiges Buch. Aus den Daten folgt: so kann es nicht weitergehen: die traditionelle psychiatrische Rückfall-Prognose-Methode muss schnellstmöglich abgeschafft werden, denn über 80% falsch positive psychiatrische Rückfall-Prognosen sind eine unerträgliche Katastrophe für eine anspruchsmäßig wissenschaftlich fundierte Prognostik. Wenn die idiographische Prognostik zu komplex und zu schwierig ist, dann muss man sie aufgeben. Gesellschaft und Justiz sollten sich nicht länger hinter Sachunverständigen verstecken dürfen. Wenn sie konservative Sicherungsverwahrung oder
Maßregelvollzug wollen, dann sollten sie das selbst verantworten (was sie natürlich nicht tun werden). Viel bequemer ist es natürlich, sich auf scheinwissenschaftliche falsch-positive PrognoselieferantInnen zu stützen. Wieder einmal gerät die Psychiatrie in Verruf, der politischen und justiziablen Macht als allzu willfährige Büttel zu dienen. Eine Mathematik und Statistik des idiographischen Einzelfalles ist bislang offenbar nicht angemessen entwickelt. Kein Wunder dass man sich hinter schwierig verständlichem Zahlenmaterial (z.B. ROC-Kurve) gerne versteckt. Es scheint an der Zeit, unser "Putzfrauen-Kriterium" (PUK)
ins Spiel zu bringen: man muss klar und deutlich kritisieren: wer statistische Größen nicht klar und verständlich - z.B. seiner Putzfrau oder seinem Hausmeister - erklären kann, sollte solche Methoden zumindest in Gerichten nicht anwenden und darstellen (hier könnten z.B. die Schöffen bei den Sachverständigen durch unerschrockenes sich erklären lassen viel Gutes bewirken). Die Vorschläge Nedopils, reine Risikoziffern mitzuteilen, sind zwar besser als das Falsch-Positiv-Desaster, aber die Sachverständigen dürfen Gesellschaft und Justiz auch nicht alleine lassen. Die Wahrheit, und nichts als die ganze wissenschaftliche Wahrheit der idiographischen Einzelfallproblematik ist nötig (hier versagen die nomothetisch orientierten Wissenschaftseinrichtungen meist). Gesellschaft und Justiz müssen dieser Wahrheit ins Gesicht schauen. Von Sachverständigen darf nicht gefordert werden, was aufrichtig und real betrachtet nicht erfüllbar ist.“
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
BILD IM INTERNET
Ja, das wäre sicher gut. Aber das müssten andere machen, ich gehörte dann nur zu den Lieferanten oder, noch einfacher, man holt sich einfach von meinen Seiten, was man brauchen kann und vermerkt in einer Fußnote die Quelle.
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Wahndiagnose nicht fundiert – Spiegelartikel bringt nichts Neues
Die Wahndiagnose hängt völlig in der Luft, und zwar von Anfang an, also (1) bei der Ärztin im BZK Erlangen, (2) Dr. Lippert, (3) Dr. Leipziger, (4) Prof. Dr. Kröber und (5) Prof. Dr. Pfäfflin. Bezogen auf die Tatzeiten, wie es der § 20 StGB fordert, zeigten sich sämtliche Gutachten unfähig, nachvollziehbare Bezüge zwischen Wahn und Tat abzuleiten. Sie versuchen es nicht einmal. Pfäfflin konnte zwar untersuchen, zeigte sich aber nicht in der Lage, die Dürftigkeit des bisherigen Fundaments zu erkennen und der Notwendigkeit nachzukommen, die Lücken explorativ zu schließen. (1), (2), (3) (4) haben nicht persönlich untersucht, wie es nach 1.13 der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten notwendig gewesen wäre. Es heißt dort nämlich:
„Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung).“
Pfäfflin leistet sich zudem einen unentschuldbaren Fehler, wenn er z.B. beim aufwendigen SKID II Verfahren, keinerlei Auffälligkeit bei der Paranoiaskala konstatiert, diesen eklatanten Widerspruch aber nicht einmal erörtert, sondern schlicht übergeht. SKID II sagt: kein Wahn. Pfäfflin aus der Luft: Wahn.
Diese Gutachten sind wegen erheblicher und zahlreicher Mängel und Fehler nicht verwertbar. Dem gegenüber stehen außerdem die Gutachten mit persönlicher Untersuchung von Dr. Simmerl, der nichts findet und das Gutachten Dr. Weinberger vom April 2011, der weder Wahn noch Gemeingefährlichkeit findet.
Die Komplotthypothese ist jedenfalls auch im Wiederaufnahmeverfahren zu berücksichtigen. Und hier wird man auch die Beziehungen Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin näher unter die Lupe nehmen müssen, etwa Einladungen zu Dienstleistungen bei den Bayreuther Forensiktagungen oder ähnliches.
Insgesamt wird hier auch die Frage aufgeworfen, wie ein wissenschaftliches forensisch-psychiatrisches Gutachten aussehen muss, damit man einen Menschen für Jahre, inzwischen sind es bald 7, verwahren kann. Hierzu können sich Interessierte informieren:
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/WisArbFP.htm
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Analyse eines Auftritts. Dr. Merk in der Münchner Runde – 10 Fragen.
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Merk.htm
Im Anschluss an die Analyse ergaben sich 10 Fragen an Frau Dr. Beate Merk:
(a.a.O. mit Links)
1) Ist Ihnen bekannt, dass Gustl F. Mollath verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen wurde?
2) Ist Ihnen bekannt, dass der Verfassungsgerichtsbeschluss aus 2001, der Einweisung zur Beobachtung nur dann erlaubt, wenn Mitwirkungsbereitschaft der Probanden gegeben ist, von der crème de la crème der forensischen Psychiatrie ignoriert, und in den maßgeblichen Lehrbüchern seit 11 Jahren nicht ausgewiesen wird (Venzlaff & Förster, Kröber, Dölling, Leygraf, Saß, Nedopil & Müller, ...)?
3) Wissen Sie, wie viele Einweisungen ohne Mitwirkungsbereitschaft der Probanden es in Bayern seit 2001 gegeben hat?
4) Haben Sie schon einmal die 22 Regeln Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Arbeitsaufwand eine halbe Stunde) gelesen?
5) Haben Sie schon einmal die Mindestanforderungen an Prognosegutachten (Arbeitsaufwand 1 Stunde) angeschaut?
6) Haben Sie schon einmal auf meine Seite geschaut, wo die psychiatrischen Explorationsregeln von 1881 bis 2012 in 32 Kurzzitaten (Stand 12.12.12; Arbeitsaufwand 1/2 Stunde) aufbereitet wurden?
7) Sagt Ihnen nicht Ihr gesunder Menschenverstand, dass man nur gutachten kann, wenn man etwas weiß. Und wissen über das Erleben eines Probanden zur Tatzeit kann man nur, wenn man ihn befragt (exploriert, vernimmt)? Also: wenn man nichts weiß, kann man nicht gutachten - nur phantasieren, meinen, wähnen, ...
8) Ist Ihnen bekannt, dass der BGH 1999 ein bahnbrechendes Urteil zum hypothesenorientierten, methodischen Vorgehen verkündet hat?
9) Ist Ihnen bekannt, dass keiner der Gutachter Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Dr. Kröber, Dr. Pfäfflin seine Hypothesen dargelegt, kritisch erörtert und seine Entscheidung lückenlos abgeleitet und begründet hat, wie es für ein wissenschaftliches Gutachten zwingend wäre?
10) Ist Ihnen bekannt, dass der BGH bereits 2004 Diagnosesicherheit bei den Eingangsmerkmalen des § 20 StGB verlangt und für unzulässig erklärt hat, dass man also aufgrund von Vermutungen, Möglichkeiten bzw. mit Oderverknüpfungen versehene Unsicherheiten niemanden in die Psychiatrie sperren darf? Alles so geschehen bei den ersten drei okkulten Gutachten und unkritisch übernommen, trotz grundlegendem Widerspruch vom vierten, Prof. Dr. Pfäfflin?
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
GlaubHAFTIGKEIT - nicht GlaubWÜRDIGKEIT
Es ist sehr wichtig, dass man den grundlegenden Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit (Persönlichkeit des Probanden) und Glaubhaftigkeit (Merkmal der Aussagen) streng unterscheidet. AussagepsychologInnen erforschen nicht die GlaubWÜRDIGKEIT einer Persönlichkeit - das ist ein wissenschaftlich alter Hut - sondern die GlaubHAFTIGKEIT von Aussagen. Und das, spätestens seit dem BGH-Urteil 1999, hypothesenorientiert.
Dies trägt der Lebenserfahrung und dem Wissen Rechnung, dass RichterInnen, StaatsanwältInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, Rechtsanwälte, ... kurz alles was einen gewissen Rang und Status hat, genauso lügen können wie alle anderen Menschen und dass Kriminelle, Verwahrloste, Minderbemittelte, Proleten, Huren ... im Einzelfall die Wahrheit sagen können.
Jede forensische PsychologIn weiß das, in Rechtskreisen, insbesondere bei der Richterschaft scheint hier aber ein gewisser Nachholbedarf zu bestehen. Die Gerichte, selbst eine Inszenierung, fallen viel zu oft auf Theater herein. Damit liegen sie allerdings im Trend. Nicht die Wahrheit zählt, sondern der Schein.
Das machte übrigens die hervorragende Sendung gestern Abend im MDR, Fakt Ist, auch klar:
„Rechtsexperten gehen davon aus, dass bis zu 25 Prozent aller Urteile falsch sind. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland Haftentschädigungen für Fehlurteile in Strafverfahren von mehr als 1,2 Millionen Euro bezahlt: Für mehr als 47.000 Tage, die Unschuldige in Haft saßen. Oftmals haben die Betroffenen einen jahrelangen Kampf hinter sich, um ihre Unschuld endlich zu beweisen. Aber auch in Streitigkeiten mit Gerichtsvollziehern, Versicherungen oder Banken ergehen häufig falsche Urteile, weil geltende gesetzliche Bestimmungen einfach außer Acht gelassen werden. Daneben entsteht oftmals der Eindruck, dass prominente Rechtsfälle bei umfangreicher medialer Begleitung auch die Entscheidung des Gerichts beeinflussen können. Ist das wirklich so? Warum kommt es immer wieder zu Fehlurteilen? Wie kann man sich dagegen wehren? Fehlt eine Kontrollaufsicht für Richter?
Diese und weitere Fragen diskutiert Moderatorin Ines Krüger mit ihren Gästen:
* Dr. Andreas Geipel, Rechtsanwalt aus München
* Prof. Dr. Martin Schwab, Dekan Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
* Gisela Friedrichsen, Journalistin und Gerichtsreporterin
* Horst Trieflinger, Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmissbrauch e.V.“
http://www.mdr.de/tv/programm/sendung199610.html
Rudolf Sponsel, Erlangen
Information zur Aussagepsychologie:
http://www.sgipt.org/forpsy/aussage0.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag: BverfG 2001 Einweisung zur Beobachtung
Ich habe die neueste Auflage von Nedopil & Müller (2012) Forensische Psychiatrie über Google Books* eingesehen (S.94). Daraus geht hervor, dass auch die erste forensische Adresse Bayerns, Nedopil, dieses Beschluss nicht kennt (H1), ihn zwar kennt aber nicht für erwähnenswert hält (H2), motiviert verschweigt (H3), vergessen hat (H4) oder aus sonstigen Gründen (H5) nicht enthält. Hypothesenraum: 5.
*
http://books.google.de/books?id=9Z1iVYXtFv4C&pg=PA414&lpg=PA414&dq=pers%C3%B6nliche+untersuchung+forensische+psychiatrie&source=bl&ots=GCECliTQ-t&sig=YiI16kTmQ3jaLoQZiBW1NqQFO34&hl=de&sa=X&ei=unfEUIueNPH44QSckoHoCQ&redir_esc=y#v=onepage&q=%C2%A7%2081%20StPO%20&f=false
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Bitte um juristische Bewertung:
Bayreuther BZK versuchte massiv Einfluss auf Dr. Simmerl zu nehmen (fett-kursiv RS)
Dr. Simmerl (S. 2f): „In einem Schreiben der Forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 05.04.2006 wird bei Herrn Mollath ein "paranoider Wahn im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie, zumindest aber eine wahnhafte Störung mit paranoiden Inhalten" diagnostiziert. Die Störung führe dazu, dass sich der Betroffene im Umgang mit anderen Menschen unbegründet bedroht fühle u. den Kontakt verweigere. Im Rahmen der paranoiden Verkennung der Wirklichkeit sei Herr Mollath nicht dazu in der Lage seine Krankheit einzusehen oder die Notwendigkeit der Behandlung der Erkrankung begreifen zu können. Eine Betreuung wird für die Bereiche Gesundheitsfürsorge bzw. Behandlung, sozialrechtliche Angelegenheiten einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen u. Vermögensangelegenheiten, sowie gerichtliche Vertretung insbesondere auch strafrechtlicher u. sozialrechtlicher Vertretung für notwendig erachtet. Eine Anordnung einer Betreuung sei auch gegen den Willen des Betroffenen notwendig. Er sei nicht zu einer freien Willensbestimmung fähig.“
Quelle (vor kurzen eingestellt):
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Erklärung zum bayerischen Richterverein in Sachen Mollath. Rückkehr zur Sachlichkeit.
mit Links und Querverweisen u.a. hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/BRV.htm
1 Sie wünschen und fordern die Rückkehr zur Sachlichkeit. Einverstanden, aber richtig und gründlich, und zwar vom Anfang an. Die gebotene Sachlichkeit und Fairneß wurde aber im Fall Mollath durch die Staatsanwaltschaft und die beteiligten Richter von Anfang an grob missachtet oder verletzt, im einzelnen:
2 Bei der Ermittlung, insbesondere im Hinblick auf das Aufkommen der Bezichtigungen und der Behandlung seiner Anzeige.
3 Bei der Bewertung und bei der Kontrolle der völlig einseitigen Ermittlungen.
4 Und ganz besonders bei den extrem fehlerhaften und unwissenschaftlichen psychiatrischen Gutachten (Ausnahme Mainkofener Gutachter und Dr. Weinberger), deren Erstatter ja noch nicht einmal in der Lage waren, eine Vertrauensbasis herzustellen, um persönlich untersuchen und explorieren zu können.
5 Ich habe vollstes Verständnis für all jene, die in diesen Sumpf und Morast tiefer hinein geblickt haben, dass sie enttäuscht, erregt, zornig, empört, resigniert, ja verzweifelt sind und fast jedes Vertrauen in diesen Rechtsstaat verloren haben. Was Sie sich mit der Psychiatrisierung aufrechter Menschen in Deutschland, besonders in Hessen (> Steuerfahnder Psychiatrisierung) und Bayern, geleistet haben, das geht längst nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier reicht kaum die Haut einer Elefantenherde.
6 Wer sich anmaßt, Recht im Namen des Volkes (> Exkurs) zu sprechen, der muss auch das Volk in die Kontrolle und Kritik einbeziehen. Das tun sie aber nicht. Sie mauern und verschanzen sich, sie schotten sich ab und sie sind anscheinend blind für ihre Mängel und Fehler. Und das sollte sich ändern. Denn die Problemlösung fängt bekanntlich mit der Problemwahrnehmung an. Mollath ist ein wirklich angemessener Anlass hierzu. Sie mögen Recht im Namen der Richter und des Rechts sprechen, aber sicher nicht im Namen des Volkes, jedenfalls oft nicht für mich und auch ich gehöre zum deutschen Volk.
7 Das geht aber nicht, wenn sie sich auf das Formale zurückziehen. Der BGH habe geprüft und für gut befunden. Ja, was genau hat er denn geprüft? Warum stellen sie das nicht ins Netz, damit wir uns ein Bild davon machen können? Und da wir gerade bei der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind, können sie uns sicher ganz sachlich erklären, warum die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fall Mollath so grob missachtet wurde, nämlich:
8 Warum wurde Mollath verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen, obgleich das BVerfG schon 2001 einen entsprechenden Beschluss fasste, dass eine Einweisung zur Beobachtung eine Mitwirkungsbereitschaft des Probanden voraussetzt und nicht gegen seinen Willen erfolgen darf, was von Mollath ja völlig unzweideutig klar geäußert wurde?
9 Warum haben die Prüfgerichte, insbesondere der BGH selbst, nicht gemerkt, dass im Fall Mollath keine Diagnosesicherheit vorgelegen hat, wie es der BGH (!) seit 2004 fordert? Wurde das nicht geprüft? Und warum nicht?
10 Warum hat der BGH nicht gemerkt, obgleich er selbst 1999 einen entsprechenden von fast allen forensischen Psychologinnen und Psychologen sehr begrüßten Beschluss fasste, dass hypothesenorientiert und nicht nur in einer Richtung zu untersuchen ist - also im Einklang mit der Wissenschaft und dem gesunden Menschenverstand? Warum haben das auch alle anderen Gerichte nicht bemerkt? Sind die vor lauter Sachlichkeit in Bewegungsstarre gefallen?
10 Warum hat keiner dieser sachlichen Justizkoryphäen gemerkt, dass die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten nicht eingehalten wurden (liegen die überhaupt bei jeder RichterIn in der Schublade)? Gewiss wohl aus rein sachlichen Gründen. Wachen Sie endlich auf und schauen Sie sich die ganze - nicht nur die mit einäugiger Justizbrille gesehene - Rechtsrealität dieses Landes an. Hören Sie auf wegzuschauen und Ihre Abwehrmechanismen zu pflegen. Der deutsche Rechtsstaat brennt, dank Ihrer Mithilfe und ausgerechnet Sie mahnen zur Sachlichkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, die am Löschen ist, was das Zeug hält, also grundlegende Sachlichkeit erst wieder einzurichten versucht?
11 Die forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie könnte niemals in dem unerhörten Ausmaß ihre Murks- und Pfusch-Gutachten unterbringen, wenn Sie Ihrer richterlichen Pflicht und Verantwortung zur Leitung und Kontrolle des forensischen Sachverständigen angemessen nachgekommen wären. Daher fordere ich ganz sachlich eine Untersuchung der Schuldfähigkeits-, Unterbringungs- und Prognosegutachten in Bayern, damit ein für alle Mal der Spuk, der mit dem Kini 1886 in Bayern begann, ein Ende nehmen kann. Hierzu eine Anregung für die Zukunft: Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre, bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
(1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
(2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist.
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Häufigkeiten nicht verwertbarer forensisch-psychiatrischer „Gut“achten
Auf meiner Seite* zu den bislang erfassten 19 Explorationsfehlern (bei den JuristInnen heißt es Vernehmung, was die allerdings leider nicht eigens lernen) zur Bedeutung und Notwendigkeit persönlicher Exploration (Literatur 1881-201l) habe ich die Untersuchung von Dinger & Koch aufgeführt:
Dinger, Andrea; Koch, Uwe et al. (1992). Querulanz in Gericht und Verwaltung. München: Beck teilen (S. 113) zu den Häufigkeiten einleitend mit: "Eine Exploration - nach gutachtentechnischen Empfehlungen ein unabdingbarer Bestandteil jeder Begutachtung - wurde nur in 5 Fällen [RS: von 18, das sind nur 28%] durchgeführt. Zwei Gutachten scheinen ausschließlich auf der Basis von Aktenmaterialien und früheren Gutachten erstellt worden zu sein."
Nachdem die Justizministerien Evaluations-Statistik wohl eher für hinderlich als hilfreich oder gar nötig erachten, kann man nur solche Zahlen für Schätzungen hernehmen, vielleicht auch Schätzungen von Venzlaff 1983***. Hochgeschätzt wären demnach 72% schlechtachterindustrielle Fantasieprodukte anzunehmen und 28% zumindest einmal nach Kriterium 1.13** der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten formal korrekte. Hier wäre natürlich zwingend eine Untersuchungskommission gefordert, wenn sie denn richtig besetzt würde und nicht nur zum Verschleppen und Zeit gewinnen diente – eine äußerst beliebte politische Methode.
*
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/ExpF.htm
**1.13. Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung)
***"Das Gesamt der Gerichten überreichten psychiatrischen Gutachten weist nicht nur ein erhebliches Qualitätsgefälle auf sondern ist zu einem nicht geringen Prozentsatz wegen grundsätzlich vermeidbarer sachlicher Fehler oder Irrtümer im Bereich von Diagnostik und Befundauswertung unbrauchbar." Venzlaff: Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten NStZ 1983, 199
Rudolf Sponsel, Erlangen
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