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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Jedes gültige Gutachten braucht Daten, Daten und nochmals Daten ... dann kommen die Symptome, Syndrome, Befunde/ Diagnosen und Beweisfragenantworten
1. Hier handelt es sich nicht um eine Wertung, sondern um die Schilderung einer Tatsächlichkeit: „Ausführungen zu Arztbesuchen seien problemlos verlaufen …“ Die weitere Ausführung „in der Lockerungskonferenz vom 02.11.2010 habe man keine von ihm ausgehende Allgemeingefährdung gesehen und keine Fluchtgefahr" ist eine abgeleitete Beurteilung. „Zulässig“ hört sich nach juristisch an. Dafür bin ich nicht zuständig.
2. Ein Gutachter braucht Daten, Daten und nochmals Daten. Das ist überhaupt die Grundlage für alles weitere.
3. Zu den Daten gehören auch die Dokumentationen der Klinik.
4. Ungeprüfte Übernahmen sind für ein - besonders wissenschaftliches - Gutachten immer falsch.
5. Eine besondere Validität (Gültigkeit) hat aber der Inhalt des Zitats, weil sich die Klinik mit dieser Aussage selbst belastet. Der „Allgemeingefährliche“ hat Ausgang ohne Fluchtbefürchtungen. Denken Sie bitte an das aussagepsychologische Kriterium der Selbstbelastung, das im allgemeinen als Glaubhaftigkeitszeichen gilt, Da sich die Klinik hier selbst belastet, liegt ein starkes Indiz für den Realitätsgehalt vor.
Er hat sie ja fortgeschrieben. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass sämtliche Äußerungen dieses crème de la crème Gutachters zur Gefährlichkeit im Schlussteil 7.2 positiv für Mollath ausfallen? Es ist wie beim SKID II. Er stellt fest: Mollath hat nach dem SKID II keinen Wahn, aber er hat ihn doch irgendwie. Mollath ist nach 7.2 nicht allgemeingefährlich, aber doch irgendwie.
Solch selbstwidersprüchliche Kapriolen im Gutachten wie in der richterlichen „Würdigung“ dürfen in einem wohlverstandenen Rechtsstaat einfach nicht durchgehen. Weil das aber massenhaft (72% Schätzung) leider so ist, diskutiert die Republik zu Recht und erfreulicherweise kritisch darüber. Sie nicht?
Anmerkung: die Seiten Daten-Fehler ist im Netz: http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/DatF.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Einen Beleg finden Sie in meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/2013/04/21/gustl-mollath-und-die-kammer-des-sc... (letztes der eingerückten Zitate, mit rechtlicher Bewertung).
[/quote]
Ein Beleg an dieser Stelle ist für mich ein Zitat aus dem Ulmer Gutachten mit Seitenangabe oder wenigstens eine Seitenangabe und ein Suchstichwort. Ich denke, Sie verstehen, dass ich kein Fan von langen Suchprozessen bin.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Ulmer Gutachter findet 2010 keine Allgemeingefährlichkeit und bejaht sie doch
Können Sie für die gefettete Behauptung einen Beleg angeben? Ich habe gerade im Rahmen meiner Seite "Daten-Fehler", die bei geglückter Korrektur im Laufe des morgigen Tages ans Netz gehen kann, das Ulmer Gutachten auf Datenverarbeitungsfehler noch mal durchgearbeitet. Merkwürdigerweise kommt der Gutachter auf lauter positive Befunde hinsichtlich der Allgemeingefährlichkeit, ums sich dann doch letztlich selbstwidersprüchlich für die Allgemeingefährlichkeit zu entscheiden. Einige Kostproben (S. 42f):
„Immerhin äußerte er während der Untersuchung an keiner Stelle konkrete Rachegedanken oder -absichten gegenüber seiner Frau oder anderer bestimmter Personen, ...
'... und wurde nicht müde, seine Erfahrungen und Beobachtungen im Maßregelvollzug als Folter zu bezeichnen, ohne dabei persönlich gefärbte Ranküne oder gar konkrete Absichten zur Sprache zu bringen, ...
...
An keiner Stelle seiner Ausführungen leitete er aus entsprechend bewerteten Erfahrungen und Beobachtungen die Rechtfertigung rechtswidriger Handlungen ab.
Trotz der diagnostizierten anhaltenden wahnhaften Störung sind seine Stimmung und sein Verhalten im Stationsalltag inzwischen deutlich unauffälliger und angepasster als während der Zeit seiner ersten Unterbringung im BKH Bayreuth anlässlich der Begutachtung durch Dr. Leipziger
...
Hinweise auf eine spezifische Gefährlichkeit lassen sich daraus sicherlich nicht ableiten. [<47] Anhaltende wahnhafte Störungen können zwar, müssen aber nicht in (erneute) rechtswidrige gefährliche Handlungen münden. Empirisch abgesicherte Daten zu entsprechenden Rückfallhäufigkeiten liegen nicht vor."
In diesem Zusammenhang ist auch noch folgendes sehr wichtig und interessant: Der GA zitiert aus der Dokumentation der Bayreuther Forensik:
"Ausführlicher Verlaufseintrag.von 6 Seiten (26.11.2010). Darin heißt es, Ausführungen zu Arztbesuchen seien problemlos verlaufen und in der Lockerungskonferenz vom 02.11.2010 habe man keine von ihm ausgehende Allgemeingefährdung gesehen und keine Fluchtgefahr."
Dieser für Mollath sehr wichtige negative Befund zur sog. Allgemeingefährlichkeit geht in der Daten-Verarbeitung zwar nicht ganz unter, wird aber später aber nur summarisch berücksichtigt und völlig unkenntlich verwässert (S.47: "Die ihm gewährten Lockerungen verliefen ohne Zwischenfälle"). Die fehlende und bislang so wichtige "Allgemeingefährlichkeit" ist in dieser "Berücksichtigung" verschwunden.
Anmerkung: Der Ulmer Gutachter zeigt schon wesre Fehler bei der Anwendung des SKID, dokumentiert hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/SKIDII.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Beweisfragen Prognose“gut“achten Prof. Kröber
Im beck-blog hat eine interessante Thematisierung der Mindestanforderungen für Prognosegutachten begonnen. Hierzu erscheint es mir hilfreich, die Beweisfragen der jeweiligen Prognose“gut“achten zu kennen. Hier zunächst die Beweisfragen an Prof. Dr. Kröber, wie er sie in seinem „Gut“achten vom 27.06.2008 zitiert: „über den Untergebrachten GUSTL MOLLATH gemäß § 454 Abs. 2 StPO insbesondere zu den Fragen,
Weiter zu beantworten seien die Fragen,
Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis des übersandten Sonderbandes und des Sammelbandes in dieser Sache sowie auf den vergeblichen Versuch psychiatrischer Untersuchung des Probanden am 04.06.2008 im Bezirkskrankenhaus Straubing; Herr Mollath lehnte bei dieser Gelegenheit wie auch am Folgetag ein Gespräch mit dem Sachverständigen ab. Das Gutachten wird daher notgedrungen anhand der Aktenlage erstattet.“
Man beachte die merkwürdige Zusatzfrage (Sprung zum Zivilrecht) in Punkt 5, die allerdings erklären könnte, warum man die „Koryphäe“ aus Berlin überhaupt brauchte. Nicht nur die Mollath“gut“achter scheinen alle möglich Sprünge zu beherrschen, auch der Richter beherrscht den Sprung, quasi echte Springerstaffel.
P.S. Für meine „verschwundenen“ Beiträge habe ich eine eigene Seite eingerichtet.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Mollath: Detailanalyse Befund-Fehler Bayr. Gutachten vom 25.7.2005 liegt vor
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/BefF.htm#Beleg%20BefF08-02-02%20Der%20Bayreuther%20Gutachter
In diesem Zusammenhang böte sich vor allem Diskussion um den BGH Beschluss vom 12.11.4 an. Wenn ich einigermaßen aufgepasst habe, ist das Probleme der Diagnosen- und BefundSICHERHEIT hier nicht nicht ausführlich behandelt worden.
Befund-Fehler in der forensischen Psychologie platziert
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/BefuF.htm
Hilfsseiten hierzu:
Neue Seite Symptomverzeichnisse (Psychodiagnostik)
http://www.sgipt.org/diagnos/Symptom.htm
Neue Seite Syndromverzeichnisse (Psychodiagnostik)
http://www.sgipt.org/diagnos/Syndrom.htm
Anmerkung: geplant waren/sind 18 Seiten zu den potentiellen Fehlern in forensisch-psychopathologischen Gutachten. Die systematische Hauptseite zu den potentiellen Fehlermöglichkeiten wurde als erstes platziert, es folgten die Explorations-Fehler, dann die Untersuchungs-Fehler, nun die wichtige Seite zu den Befund-Fehlern (Befund = Kernstück jeder psychiatrischen Untersuchung). Die Befund-Fehler wurden nach systematischer Analyse von ursprünglich 7 auf nun 15 erweitert. Von der Haupt/ Verteilerseite kann man, so sie fertig sind, alle spezifischen Fehler "anspringen".
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Wer Befunde frisiert gehört eigentlich angeklagt und als Gutachter dauerhaft entsorgt - Zur neuen Stellungnahme Dr. Leipzigers [Telepolis 30.3.13]
Dr. Leipziger hat wahrscheinlich eine Stellungnahme zur Frage weiterer Unterbringung nach § 67e StGB abgegeben. Auf seine Meinung sollte es aber nicht weiter ankommen, zumal ja ohnehin klar ist, dass er sich als forensischer Gutachter im Fall Mollath vollkommen disqualifiziert hat, ebenso wie die seine "Gut"achten "kontrollierenden und prüfenden" Richter. Seine Fehlerliste ist lang, ich bin bei einfacher Zählung bei seinem entscheidenden Gut"achten vom 25.7. 2005 auf 41 Fehler gekommen, darunter viele schwere, von denen jeder für sich allein es unbrauchbar macht. Ich nehme an, er bleibt aus juristischen Gründen bei seiner hanebüchenen „Haltung“ - bis zum bitteren Ende. Wer Befunde frisiert – das kommt mir so ähnlich vor wie Urkundenfälschung (wie beurteilen dies JuristInnen?) - gehört eigentlich angeklagt und wenigstens als "Gut"achter dauerhaft entsorgt. Aber vielleicht kommt das ja noch, wenn die nicht-bayerische Mollath-Justiz sich der Sache annimmt.
Anmerkung: Zur Befundkompetenz der Psychiatrie macht Margraf (1994, S.7, Mini-DIPS) eine interessante Mitteilung: "Rosenhan (1973) ließ zwölf freiwillige Versuchspersonen ohne jegliche psychische Störungen in verschiedene psychiatrische Kliniken einweisen. Bei der Aufnahme sollten die Pseudopatienten lediglich ein Symptom berichten, ansonsten jedoch völlig zutreffende Angaben über sich und ihre Lebensumstände machen. Als Symptom wählte der Autor ein Verhalten aus, das noch nie in der Fachliteratur beschrieben worden war: Die Versuchspersonen sollten angeben, sie hörten Stimmen, die (in deutscher Übersetzung) "leer", "hohl" und "bums" sagten. Unmittelbar nach der Aufnahme berichteten die "Patienten" nicht mehr von diesem Symptom und verhielten sich auch ansonsten völlig normal. Trotzdem wurden alle Patienten als psychotisch diagnostiziert (elfmal als schizophren, einmal als manisch-depressiv). Es lag also ein außerordentlich hohes Ausmaß an diagnostischer Übereinstimmung vor. Dennoch waren alle Diagnosen falsch, sie besaßen also keine Validität."
Quelle: Stellungnahmen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Journalisten der Süddeutschen Zeitung, kannten lange Gerüchte über den Fall Mollath. Als sie bei ihren ...
Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Journalisten der Süddeutschen Zeitung, kannten lange Gerüchte über den Fall Mollath. Als sie bei ihren Recherchen auf ein internes Dokument der Hypovereinsbank stießen, begannen sie einen der größten Justiz-, Psychiatries-, Banken- und Politskandale der Bundesrepublik aufzudecken:
Gustl Mollath beschuldigt seine Frau und andere Banker, illegaler Geldgeschäfte. Niemand schenkt ihm Gehör. Stattdessen wird er in die Psychiatrie eingewiesen,wo er seit sieben Jahren sitzt. Mollath wird von Psychiatern weggesperrt, die ihn nie untersucht haben.
Das interne Dokument der Hypovereinsbank beweist, dass Mollaths Anschuldigungen zutreffen. Man verheimlicht die Akte und lässt ihn in der Anstalt schmoren. Und wer den Fall kennt, glaubt nicht an ein zufälliges Versagen von Justiz und Psychiatrie.
Dieses Buch erzählt die ganze Affäre Mollath und prangert das skandalöse Versagen des Rechtsstaats an.
http://www.droemer-knaur.de/buecher/Die+Aff%C3%A4re+Mollath.7892958.html
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Merkwürdige Dinge im beck-blog Mollath
Sehr geehrter Herr Prof. Müller, ModeratorInnen,
es scheinen hier im Mollath-blog merkwürdige Dinge zu geschehen. Wenn ich MEINE BEITRÄGE (ANZEIGEN) anklicke, sind einige nicht mehr da, u.a. der wichtige „Aussagepsychologische Analyse von Mollaths Willenserklärungen“ oder „Bloße psychopathologische Diagnosen genügen nicht - Der häufigste forensisch-psychopathologische Fehler bei der Schuldfähigkeitsprüfung“. Von den kürzlich 35 Seiten im Mollath blog, scheinen inzwischen nur noch 23 da zu sein. Links auf blog-Kommentare stimmen nicht mehr. Ist das eine technische Panne, Unvermögen oder verdeckte und subtile Zensur? Ich habe auch von einigen gehört, die sich über Zensur beschwert haben. Es gefällt mir nicht, das das nicht offen und klar gemacht wird – wenn es denn so sein sollte.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
DSM 5
[quote=Gast]
Frage für Dr. Sponsel
Was halten Sie von dem neuen DSM 5 ?
/quote]
Den sehe ich sehr kritisch. Aber ich muss mir erst noch ein genaueres eigenes Bild machen und werde ihn dann wahrscheinlich auch kritisch besprechen.
Die Psychische Krankheits-Erfindungs-Lobby (PKEL) scheint hier und überhaupt eine zunhemend unheilvolle Rolle zu spielen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Neue Überlegungen zur Strategie der bayerischen Mollath-Justiz - Plan B (20.3.13)
Plan B lautet kurz und bündig: relativ zu den damaligen Erkenntnissen hat die bayerische Mollath-Justiz alles richtig gemacht.
Nachdem Plan A, das Kippen der öffentlichen Meinung trotz beachtlicher medialer Assistenz nicht geglückt ist, greift nun evtl. Plan B. Der könnte wie folgt gedacht sein. Nachdem der Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft ausschließlich auf "neuen Tatsachen" beruhen soll, kann eigentlich nichts schief gehen, selbst wenn die neue Hauptverhandlung nach Wiederzulassung zu einem Freispruch Mollaths führen würde, wovon man nicht voreilig und unkritisch ausgehen sollte, weil wir es bei der Mollath-Justiz möglicherweise mit hochgradig starrsinniger und sophistischer Rabulistik (Rechthaberei um jeden Preis) zu tun haben. Einen überzeugenden Vorgeschmack hat ja bereits die Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwältin geliefert. Die bayerische Mollath-Justiz könnte sich mit dem einfachen Argument aus dem Schneider mogeln: ja, wenn das damals schon bekannt gewesen wäre, dann hätte auch das damalige Verfahren ganz sicher einen anderen Verlauf genommen. Damit hätten sie - bei den seinerzeit nicht bekannten falschen Kenntnissen - alles richtig gemacht und die bayerische Mollath-Justiz stünde in ihrem Selbstbild einigermaßen ordentlich da. Dann gibt es aber noch Dr. Strates irgendwie störenden Wiederaufnahmeantrag. Wohin dessen Reise gedacht sein könnte, kann man vielleicht der schon erwähnten Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwältin zu Dr. Strates Anzeige entnehmen.
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