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Diese 9 Hülsen lagen Links von der Schützenposition, nur eine einzige (versprungene) lag rechts.
Nur in Ihrer mangelhaften Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und in Ihrer eigener Phnatasie.
Die Kriminaltechnik ordnet aber Projektile + Hülsen den Waffen zu, wegen charakteristischer Spuren auf Projektilen und Hülsen beim Schießen. Bei den Fundorten in den oberen Stockwerken sind Ihre Behauptungen des Patronen-Billards auch abwegig.
Beides ist aber Unfug aufgrund abwegiger Spekulationen´und falscher Schlüsse.
Wem die Physik und die Mathematik und die Chemie und Biologie so fremd geblieben sind, auch hier wird diese eine Frage beantwortet:
"Wieso findet man Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre, wenn es schwerer ist als Luft?"
https://www.wissenschaft-im-dialog.de/projekte/wieso/artikel/beitrag/wie...
0,038% oder 380 ppm sind außerdem niemals Null Prozrent, das Abrunden bei den Prozenten auf Null ist völliger Kappes, denn dann gäbe es auch kein Gold, Platin usw. in der Erdhülle / Erdkruste mir noch viel kleineren Prozenten, oder keine Edelgase in der Atmosphäre.
Also in der UA lese ich von einer einzigen Patronenhülse außerhalb des Tat-Hauses rechts neben der Tür, siehe Seite 23 im PDF, oder mit der Nr. 21 ganz oben auf dem Blatt. Ein andere Patronenhülse lag links neben der Tür.
Ansonsten lagen alle 8 anderen Hülsen links neben der Schützenposition laut UA.
Die UA wollten 'Sie doch 4-mal durchgelesen haben, wie konnten Ihnen da die relevanten Angaben in der UA so entgehen?
Das wäre zwar möglich, der obere Wert könnte aber auch höher sein, da Herr Toll sein Büro daneben hatte, die Tür dazu stand offen. Aber ich nehme mal + 14°C an für innen und + 8°C für außen im Durchschnitt.
Kein Zeuge konnte dazu eine Aussage machen, wie lange die Tür offen war, es wurden von 3 Zeugen lediglich 2 Schüsse gehört, ein Zeuge hörte aber 6 Knallgeräusche, wie SV Winkelsdorf schreibt auf der Seite 21 seines Gutachtens.
Eine Behauptung ohne jeden Beleg, weder für die heutige Produktion, noch für alte Produktionen vor der Tatzeit, nur die kann aber infrage kommen.
Welche Pistole oder welchen Revolver mit welcher Lauflänge? Bitte genau angeben!
Das ist natürlich wieder einmal falsch, auch bei der Brechung, die Sie doch offenbar meinen, kommt es bei senkrechtem Einfall einer Welle auf eine Mediumsgrenze zweier homogener Ausbreitungsmedien mit unterschiedlicher Schallgeschwindigkeit zu keiner Richtungsablenkung von Schallwellen.
Und die Beugung bedarf keiner unterschiedlichen Schallgeschwindigkeiten für eine Richtungsablenkung von Schallwellen.
Ihre Kausalitäten sind falsch.
Bei höheren Temperaturen steigt doch die Schallgeschwindigkeit und dadurch kann es zu Unterschallschüssen kommen, ohne einen Geschossknall.
Sie meinen vermutlich die Grundfläche mit 4qm, nicht die Höhe des Vorraums, die in Metern gemessen wird.
Auch in Offenbacher Luft ist jedoch immer CO2 enthalten, auch noch in den höheren Luftschichten, sowohl im Freien, als auch in den Innenräumen, und durch "die Anwesenheit des Klaus Toll und seines Mörders sowie durch die Schüsse" steigt der CO2-Gehalt im Vorraum selbstverständlich auch noch weiter an durch Ausatmung von Menschen und Verbernnung organischer Bestandteile von Treibladungen oder Anzündsätzen..
Sie kapieren auch das aber offenbar auch langsam noch nicht, ich mit Bayernabitur weiß das aber schon lange.
Weitere Fragen an Herrn Steffler aufgrund vorheriger Kommentare:
Frage Nr. 4: Wie war die durchschnittliche Temperatur und die vertikale und horizontale Temperaturverteilung im Keller-Vorraum vor der Türöffnung durch Herrn Toll?
Frage Nr. 5: Wie war die durchschnittliche Temperatur und die vertikale und horizontale Temperaturverteilung im abgesenkten Grundstücksaußenbereich vor der Türöffnung durch Herrn Toll?
Bei der Türöffnung strömt doch aus Gründen der Physik mutmaßlich wärmere Innenluft oben an der Türöffnung nach draußen und gleichzeitig mutmaßlich kältere Außenluft nach innen.
Herrn Stefflers Theorien zum alleinig ursächlichen Temperatureinfluss einer Durchschnittsdifferenz zwischen Innentemperatur und Außentemperatur, der zu einer "Beugung" von Schallwellen mit dadurch veränderter Geschwindigkeit von Schallwellen führen soll, sind abwegig und auch hier irrelevant, denn wirkliche Daten dazu liefert er nicht, nur weitere wilde Spekulationen.
Frage Nr. 6: Was steht genau in Datenblättern des Herstellers PMC zur Munition 9x19mm Parabellum / Luger 124 grain FMJ, aber in den Produktionsjahren vor der Tat?
Die ballistischen Daten mit Toleranzen, wenigstens die Herstellerangaben wären schon mal dazu notwendig, wenn gerichtsfeste Beweise nun geliefert werden sollen.
Wenn Sie schon mit Physik kommen, Herr Steffler, dann aber bitte mit richtiger Physik, gilt übrigens auch bei Anleihen aus dem GVG und der StPO.
Verehrte M.M., Sie schlußfolgern ja erneut nur aus Darstellungen, die Sie doch selber nicht gehört hatten. Und daraus sehe ich bei dem SV Pfoser nicht das, was Sie offenbar sehen wollen, daß er sich vorschnell und völlig einseitig auf etwas festgelegt hatte. Denn er berichtete von Abweichungen einer einheitlichen Bauschaum-Abnahme von unten nach oben, dadurch nahm er doch die Reihenfolge der Tatorte noch nicht vorweg, sondern überließ das dem Gericht, so wie es sich gehört.
Aber sehr enttäuschend ist doch für mich, daß ein RA hier evidente methodische Fehler in den Gutachten seines WAA nicht erkannte, die er an anderer Stelle noch erkannte, als es günstig für sein eigenes Vorhaben war.
Und dieses Verhalten kritisiere ich auch hier.
Im übrigen können m.W. Nebenklagevertreter zwar nicht selber eine Wiederaufnahme beantragen, aber nach Antragsstellung durch den Verurteilten können sie eigene Stellungnahmen noch abgeben.
Was die Nebenklage, oder die gesetzlichen Betreuer von Astrid T. an Schadensersatz und Schmerzensgeld noch beanspruchen könnten, wäre auch mal interessant, und dann kann es evtl. noch schwieriger für Verurteilte und Ehepartner werden, wenn solche Ansprüche gerichtlich und rechtskräftig zugesprochen werden und auch noch vollstreckt werden.
Es ist doch erwartbar gewesen, aus einigen bekannten Justizirrtümern wird hier "messerscharf" geschlossen, auch das Urteil hier ist einer, muß doch einer sein.
Vielleicht kämpft RA Strate hauptsächlich metaphorisch für eine weitere "Kerbe an seinem Colt" nach gegenwärtiger Aktenlage, wer hat schon daran mal gedacht?
Wenn es sagt, "so" hätte A. D. nicht verurteilt werden dürfen, mit Betonung auf das "so", dann müßte er doch denklogisch nicht grundsätzlich etwas gegen eine Verurteilung von A.D. haben und gelassen auf Antwort warten können, denn er wird ja voraussichtlich sowieso bis zum BVerfG gehen bei Ablehnung seines WAA, auch in dieser Sache.
Und auch das scheint er inzwischen doch nach Kassel signalisiert zu haben.
Jetzt wird es damit ja noch absurder. Eine (geschlossene) Kellertüre als "Hindernis" dämpft höhere Frequenzen stärker als tiefere Frequenzen, damit wird die Tonlage eines Frequenzsspektrums verändert. Ein Schuß erzeugt ein ganzes Frequenzspektrum, keine Schwingung als Longitudinalwelle mit nur einer einzigen Frequenz!
Sie verwechseln das vermutlich mit der Brechung beim Übergang zwischen zwei Medien mit unterschiedlichen Schallgeschwindigkeiten. Schallwellen können interferieren (sich überlagern), aber ein Temperaturunterschied beider Medien ist dazu nicht nötig, wie bei dem Beispiel der niederen Temperatur vor und der höheren Temperatur hinter der Tür.
Schallwellen werden auch an festen Kanten gebeugt, ohne daß die Luft als Medium um die Kante herum unterschiedliche Temperaturen hat. Sie schrieben doch von Beugung wegen der Temperatur-Unterschiede der Luft.
Nur bei einer Projektilgeschwindigkeit von ca. 500 m/s, dabei hätte die Mündung Schallwellen als quasistationäre Schallquelle im Abstand von 0,5m zur Tür erzeugt, das Projektil aber während seiner ganzen Flugbahn bis zum Ziel als bewegte Schallquelle.
Eine teilweise Reflexion findet an allen Flächen statt, auch am Mobiliar und an der Decke, auch Absorption ("Dämpfung") ist da dabei, die Beugung braucht aber gar keine Temperaturunterschiede als Voraussetzung, denn sonst könnten Sie doch kein einziges gesprochenes Wort um eine Hausecke herum hören.
Ihre Erklärungen der physikalischen Phänomene bei Schallwellen und Projektilen sind auch voller Phantasie.
Wenn T.F. und andere Kommentatoren ein terminliches Zusammenfallen der mündlichen Urteilsverkündung mit dem Vorlegen der schriftlichen Ausarbeitung erreichen wollen, viel Glück dabei, auch für künftige überlange Verfahren wie das NSU-Verfahren in München.
Die StPO kann nur der Gesetzgeber ändern, oder ist das auch schon wieder ein Bestätigungsfehler?
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