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"PWC" ist lediglich ein Schreibfehler bei RA Strate, den er auch nur erinmal machte auf der 27.
Auch auf der Seite 23 jedoch nicht mehr, da beschäftigt er sich ja mit PMC-Munition. Die Projektilmasse bestimmte der Rechtsmediziner als ca. 8g oder dann 124 grain.
Einen Munitionshersteller "PWC" gibt es doch überhaupt nicht, also wieder frei erfunden.
Wegen folgender Passagen im WAA wären Schallmessungen und Mündungsgeschwindigkeitsmessungen zum Beleg sinnvoll / notwendig gewesen:
RA Strate geht ja davon aus, daß regelmäßig PET-Splitter ausgestoßen werden und es zu frühzeitigen Ladestörungen kommt, weil wegen "der gewaltigen Schubkraft und Bewegungsenergie eines mit Überschallgeschwindigkeit fliegenden 9-mm-Geschosses die PET-Flasche nicht völlig unversehrt bleibt, selbst wenn am Boden mittig ein entsprechend breites Loch ausgestanzt wurde".
So auf der Seite 21 mit der eignen Hervorhebung durch Fettung.
Auch weil sich RA Strate in diesen Passagen im WAA auf einen undämpfbaren Geschoßknall noch bezieht bei den Schüssen, wären beide Messungen sinnvoll / notwendig gewesen:
Unter Punkt 7 auf den Seiten 23 bis 28 wird explizit von "Überschallmunition" auf der Seite 23 im letzten Absatz ausgegangen bzw. werden daran seine eigenen Schlußfolgerungen geknüpft.
Auf der Seite 24 im obersten Absatz geht es Strate um den "entstehenden Lärm", der einen PET-Flaschen-SD mit Bauschaum als Füllmaterial von "vornherein" ungeeignet mache.
Auch da zeigt RA Strate doch, wie zentral der Lärm wegen Überschallschüssen mit "Überschallmunition" sei für ihn.
Auf der Seite 27 unten kommt er auf die Ziffer "137,7", auf der Seite 28 oben auf den unbewerteten Schalldruckpegel "dB". Dieser Wert aber entstand mit Munition höherer Mündungsgeschwindigkeit als die der Tatmunition, und mit einer Lauflänge von 127mm. Hierin steckt ein Schlußfolgerung aus einer falschen Annahme zur Mündungsgeschwindigkeit.
Unter dem Punkt "8. Konsequenzen" auf der Seite 28 kommt dann eine resümierende Schlußfolgerung als letzter Absatz mit dem Ausschluß der Präparierung von Pistole durch einen "Laien", und Festlegung auf eine "Büchsenmacherarbeit" wegen der Laufverkürzung mit Gewindeanbringung zur Montage eines SD.
Denn "beides" könne nur ein "Büchsenmacher vollziehen", siehe Seite 29 oben mit der expliziten "Verlangsamung der Geschossgeschwindigkeit".
Alles geknüpft an vorherige Annahmen aus Bildern von Versuchen mit labilen, unverstärkten PET-Flaschen mit nicht gut haftenden Bauschäumen im Inneren, auch mit sehr engen Bodenöffnungen bei Cachée und damit seinen Ladestörungen und ausgestoßenen Bauschaummengen, Bauschaumgrößen, mit Schußkanallängen und Schußkanaldurchmessern undefinierter Art der Herstellung und ohne genaue Angaben zur geometrischen und oberflächigen Beschaffenheit.
Wer aus so einseitigen Annahmen, die doch der empfohlenen Aufsummierung bereits einzelner empfohlener Maßnahmen der Schweizer Website völlig zuwiderlaufen, dann selber meint, damit bereits zwingende Schlußfolgerungen darüber hinaus ziehen zu können, der müsste doch wissen: ex falso quodlibet.
Das deutlich erkennbare Bemühen eines Auschließens der Verwendung einer PET-Flasche mit Bauschaum-Inhalten als Basis für einen SD für den Eigenbau ohne "Büchsenmacherarbeit" mit "Anbringung eines geeigneten Gewindes" durch einen "Büchsenmacher" hat zu diesen Fehlschlüssen mit verkürzenden Festlegungen auf Annahmen, auch auf vermeintliche Annahmen aus der UA, in der der dortige Begriff "grundsätzlich" auch Spielräume zulässt, und mit Unterlassungen von eigenen Messungen und Variationen gemäß der Website geführt.
Die Kritik, die M.M. / P.P. bisher nicht sieht, ist damit m.E. bereits ausreichend erklärt, auch in Bezug auf fehlende eigene Schallmessungen, sowie auch eignene Geschoß-Geschwindigkeitsmessungen im WAA in den dortigen 3 Gutachten von SV Winkelsdorf und SV Cachée.
Was in Foren aber anonym von Besuchern mit explizit "nur Bauschaumstaub" und mit "nur Staub rausfällt" geschrieben wurde, kann m.E. keine Beweiskraft haben für ein Wiederaufnahmeverfahren im Additions- und Probationsverfahren, ist auch so nicht im WAA als Zitat, Bezug oder Anlage eines seriösen SV oder eines zur Wahrheitspflicht von Richtern belehrten Zeugen enthalten.
Darauf können Entscheidungen in Kassel nach Recht und Gesetz zur Wiederaufnahme nicht gestüzt werden.
Angenehme Nachtruhe.
Wieder so eine alte Behauptung aaus OF mit der "Freak Wave", die auch längst schon ausdiskutiert ist.
Gab es so etwas schon bei ähnlichen Schüssen in Berichten der seiösen Literatur?
(Meereswelllen sind hier nicht vergleichbar, die alte Geschichte mit dem Schiff ist auch bekannt, bevor die nun wieder kommt.)
Sorry, da ist zuletzt etwas im Text gedoppelt worden.
Auch wenn Sie das gerne so hätten, hatte doch auch SV Winkeldorf mit seinen Angaben das nicht belegt.
So eine kleine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit erzeugt aber keinen ohrenbetäubenden Lärm im Verhältnis zu einem Schuß mit genau so einer geringen Unterschreitung der Schallgeschwindigkeit. Das ist eine reine Fabel aus dieser Kampagne gegen das Urteil mit Fakes und mit diesem Popanz der "Überschallcharakteristik".
Auch SV Cachée ist alle Beweise zu diesem Popanz mit Messungen doch schuldig geblieben, er hätte das aber doch machen können zum Beweis.
Niemand der Zeugen hatte außerdem eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschusses aus größerer Distanz, wenn da dann Geschoßknall und Mündungsknall zeitlich separiert wahrgenommen werden können und sich von der Tonlage noch unterscheiden.
Eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschuß mit großer Mündungsgeschwindigkeit und aus größerer Distanz besteht aus zeitlich getrennten, meßtechnisch erfaßbaren Anteilen von Geschoß- und Mündungsknall, plus der mechanischen Geräusche der Waffe oder noch plus dem Kugeleinschlag.
Auch wenn Sie das gerne so hätten, hatte doch auch SV Winkeldorf mit seinen Angaben das nicht belegt.
So eine kleine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit erzeugt aber keinen ohrenbetäubenden Lärm im Verhältnis zu einem Schuß mit genau so einer geringen Unterschreitung der Schallgeschwindigkeit. Das ist eine reine Fabel aus dieser Kampagne gegen das Urteil mit Fakes und mit diesem Popanz der "Überschallcharakteristik".
Auch SV Cachée ist alle Beweise zu diesem Popanz mit Messungen doch schuldig geblieben, er hätte das aber doch machen können zum Beweis.
Niemand der Zeugen hatte außerdem eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschusses aus größerer Distanz, wenn da dann Geschoßknall und Mündungsknall zeitlich separiert wahrgenommen werden können.
Mit 1150 fps wird die Munition PMC Bronze FMJ 115 Grain angegeben, ist ja nicht die Tatmunition.
Daneben gibt es diese Munition als PMC Bronze JHP 115 Grain mit angegebenen 1160 fps, mit Hohlspitz-Teilmantel-Projektil, ist auch nicht die Tatmunition.
Die Abkürzungen stehen auch da: https://www.schuetzenzunft-tessin.de/wissenswertes/geschosse/
Beides scheidet aus als Tatmunition nach den Gutachten in der HV, auch im WAA auf der Seite 23 steht das doch so.
Aber die Schlußfolgerungen daraus sind dort völlig daneben geraten, unter der Rubrik "unlogischer Schluß" einzuordnen.
Zu den Toleranzen, die ja sehr hoch wären mit angeblich 100 fps, wobei Toleranzen immer als +/- Werte anzugeben sind:
1. Vor Gericht oder hier ebenfalls belegen.
2. Damit wären doch Unterschallschüsse ohne weiteres möglich, auch Überschallschüsse mit voller Lauflänge einer P38 bei den mutmaßlichen Temperaturen innerhalb und außerhalb des Tathauses.
Und was sollte das denn nun widerlegen oder beweisen? Wer doch etwas Ahnung vom Schießen hat bei der ganzen Tatplanung, der probiert eine Pistole mit Munition aus einer Packung zusammen aus und kann sich danach richten und den Waffenlauf einer P38 und die Munition PMC 124 grain FMJ immer noch relativ einfach machbar anpassen nach seinen eigenen Test, wenn er es für erforderlich hält für dieses Mord-Vorhaben.
Zufälligkeiten und Risiken will doch ein intelligenter Täter nach Möglichkeit ausschließen bei so einem Mord-Vorhaben, das gelingt aber nicht immer perfekt.
Auf zwei Aspekte gehe ich aber noch ein.
Offenbar war der Täter kein Profi, darauf deuten auch 6 Schüsse auf Herrn Toll hin, er hatte aber den unbedingten Vernichtungswillen einer 3-köpfigen Familie.
Ein Trugschluß:
Wer eine begrenzte Wirkungssdauer eines PET-SD selber bemerkt durch seine Tests, der verwendet dann doch eine zweite, gleiche Ausführung und nicht mehr die erste. !0 Schuß insgesamt waren auch vermutlich nicht vorgesehen für diese Taten in 3 Stockwerken.
Wie ein "Profi" diese Taten vielleicht ausgeführt hätte spricht doch nicht gegen A.D., deutet jedenfalls nicht auf einen Hells Angel hin.
Nicht zwingend so "ohrenbetäubend" wie Sie immer behaupten, siehe Tabellen SV Winkelsdorf, bei seinen angeführten Tiefst-Temperaturdaten auf der Seite 20 für die Umgebung von Babenhausen wäre selbst bei angenommenen 7°C die Schallgeschwindigkeit 335,4 m/s.
Ob 7°C bei einem Haus in Babenhausen vor der Tür zum Souterrain erreicht wurde, ist schon nicht ganz sicher.
Die Werksangabe beträgt 338,3 m/s für die Mündungsgeschwindigkeit, das ist gerade mal ca. 1% mehr als die Angabe bei Winkelsdorf für die Schallgeschwindigekit, liegt im Toleranzbereich, bei verkürztem Lauf sowieso kein Thema.
Werte bei Langwaffen für die Mündungsgeschwindigkeiten sind eben ganz anders. Dann ist der Ort vor der Tür doch abgeschirmt durch seine Lage. Diese Tür ist aber auch nicht "schallldicht" gewesen, das ist auch keine Frage.
Auf andere Behauptungen erenut zu antworten, erspare ich mir, ist aber alles vorher in Kommentaren nachzulesen.
Herr Dr. Wacker, den ich mehrfach anführt, hatte zu Babenhausen nichts Konkretes ausgeführt und auch da lohnt es sich, genau nachzulesen.
Den "Überschallcharakter" einer Munition hier als Argument gegen einen PET-Flaschen-SD zu gebrauchen ist so, wie den "guten Charakter" gegen eine Täterschaft eines Menschen als Argument zu gebrauchen.
Ich bestritt doch nie, daß es Unklarheiten im Urteil gibt. Aber auch 10 Schüsse hintereinander mit einem einzigen PET-Flaschen-SD abzugeben mit der richtigen Ausführung dieses SD ist m.E. möglich und wäre auch durch Versuch nachweisbar, die tatsächliche Laborierung der verwendeten Tatmunition kann außerdem niemand mehr feststellen, ebenfalls entsprachen die tatsächlichen Mündungsgeschwindigkeiten bei jedem der 10 Schüsse nicht zwingend der Werksangabe der Mündungsgeschwindigkeit. Wie laut jeder der 10 Schüsse damals war, ist auch danach nicht mehr ganz genau feststellbar, kann nur angenähert vermutet werden.
SV Winkelsdorf hatte Vermutungen dazu angestellt.
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