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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch ein anderer Aspekt sollte m.E. nicht aus jeder Dikussion ferngehalten werden:
Die Erziehungswissenschaften heben ja auch die frühen sozialen Prägungen als lebenslange bedeutende Faktoren für das Sozialverhalten eines jeden Menschen hervor. Wer da also besonders Gewalt in den zwischenmenschlichen Beziehungen erfahren hatte, der hat eine andere Prägung erhalten, als ein anderer. Auf für das Verhältnis der Geschlechter untereinander trifft das ebenfalls zu.
Prägung bedeutet ja nicht Determinismus, aber Korrelationen ergeben sich daraus. Auch die Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates ist eine Kulturleistung in den demokratischen Staaten gewesen, die sich über einen langen Zeitraum hinweg erstreckte in Mitteleuropa, ebenso die Anerkennung einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, so wie wir sie kennen. Die zukünftige Delinquenz bei anders geprägten Menschen in den o.g. Bereichen korreliert dann ebenfalls empirisch mit deren Prägung, und auch das wird sich über einen längeren Zeitraum vermutlich noch erstrecken, wenn eine Integration diese kulturellen Bereiche ausklammert.
Die Polizeipraktiker sehen das m.W. ähnlich voraus.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
die doch sehr unscharfe Bezeichnung einer reinen Anzeigenstatistik mit "Kriminalstatistik" ist m.E. schon von Übel.
Warum nicht gleichzeitig aber eine Anklagenstatistik und auch noch eine Urteilsstatistik zusammen mit der Anzeigenstatistik jährlich vorgestellt werden, bleibt mir ein Rätsel, denn dadurch könnte die Kriminalität als Ganzes doch noch wesentlich transparenter gemacht werden.
Was aber die Bezugswerte, also die Grundwerte einer jeden Prozentrechnung anlangt, da erscheint es mir nicht zwingend zu sein, von der Zahl der sich im jeweiligen Gebiet aufhaltenden Personen abzugehen und auf die Zahl der Wohnungen überzugehen.
Denn wenn in einer Single-Wohnung eingebrochen wurde z.B., dann ist lediglich eine Person davon direkt betroffen, evtl. auch noch dadurch schwer traumatisiert, bei einer Wohnung einer vierköpfigen Familie dagegen wären ja vier Personen direkt davon betroffen, die Auswirkungen auf eine Bevölkerung insgesamt in deren eigenem Sicherheitsgefühl wären aber durch einen einzigen Einbruchs vermutlich daher doch wesentlich größer, als im anderen Fall.
Die Täter-Risiken beim Einbruchsdelikt, verurteilt zu werden, sind ja doch sehr gering, wer also sich als Einreisender nur kurz hier aufhält, evtl. mit unklarer Identität, um während dieser Zeit viele Einbrüche zu begehen als ein Intensivtäter, auch dessen Beitrag zur Kriminalität hier ist statistisch gesehen ein anderer, als der Beitrag einer hier sich lebenslang aufhaltenden Person, die ja auch noch über das BZR weiter erfaßt wird und dann auch einmal später schwer bestraft werden kann.
Auch da sehe ich doch nicht geringe Unterschiede.
Beste Grüße
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wir haben etwas aneinander vorbei diskutiert. Auch die Steuerungsunfähigkeit zum Zeitpunkt einer Tatausführung ist retrospektiv durch eine Exploration ja nicht mit absoluter Bestimmtheit zu beweisen, auch da muß von fehlender Beweisbarkeit ausgegangen werden, auch wenn Gerichte häufig Entscheidungen dazu treffen auf Grund solcher rein retrospektiver Gutachten.
Alle Fragestellungen mit "ist es völlig auszuschließen" sind m. E. eben nicht nur da mehr als fragwürdig.
Für eine solche Tat, wie jetzt erst in Grafing geschehen, muß ein Mensch ja nicht unbedingt steuerungsunfähig im Sinn der §§20,21 StGB sein. In Grafing spricht zwar sehr vieles dafür, aber vorher war das eben auch nicht vorauszusehen mit ebenfalls absoluter Bestimmtheit. Darum ging es mir.
Ich hatte ja ein Beispiel einer Verhandlung für die Diskussion auch angeführt gehabt. Der berühmte "Kommissar Zufall" wollte es, daß ich diesen zur Bewährung Verurteilten kürzlich darauf ansprechen konnte. Was er mir dazu dann alles sagte, das aber bleibt sein und mein Geheimnis.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Doch, Herr Steffler!
Denn der Begriff "Überschallmunition" suggeriert nur, das Projektil würde auch immer die Schallgeschwindigkeit überschreiten. Das tut es aber nur bei einer Standard-Waffe.
Das aber kann durch eine Modifikation an einer Standard-Waffe auch verhindert werden.
Normale MG-Munition aus dem WK II zum Beispiel, ins Feuer geworfen, machte nur "Plopp", das Projektil flog auch ungefähr nur 30 m weit, im MG verschossen aber hatte das eine V-Null von mehr als der doppelten Schallgeschwindigkeit mit mehreren km Reichweite.
Nachkriegs-Kinder haben das auch ausprobiert, da ja noch viel Munition damals zu finden war, wenn man nur tauchen konnte.
Die Treibladung selber in den gegurteten MG-Patronen, die ich kannte, sah aus wie Spaghetti und diese "Spaghetti" brannten einzeln auch recht langsam ab.
Mit einer modifizierten P38 müßte Unterschall auch problemlos zu erreichen sein, damit auch die Schalldämpfung, auch bei der sog. "Überschallmunition".
MfG
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Steffler,
die Beweisaufnahme mit den mißglückten Versuchen einer Rekonstruktion jedenfalls hat das im Urteil geschilderte Geschehen m.E. nicht zwingend nahegelegt. Warum das aber in der Revision nicht als ein Rechtsfehler angesehen wurde mit einer Zurückverweisung, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Ob das die freie Beweiswürdigung der Kammer trotzdem hergab, müssen die BGH-Richter aber positiv entschieden haben.
Darüber bin ich erstaunt, auch wenn ich in der Frage der grundsätzlichen Machbarkeit einer Schalldämpfung auf dieser Basis eine andere Meinung als Sie vertrete.
Offensichtlich ist man vor Gericht und auf hoher See nicht wirklich sicher, das allerdings erstaunt mich nun wirklich nicht mehr, auch nichts Neues .......
MfG
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Meines Erachtens hätte die Nachstellung eines Geschehens mit 10 Schüssen, den Bauschaum-Dämpfern (einem oder mehreren), einer Pistole P38 und den aufgefundenen Spuren auch einmal realisiert werden müssen, zumindest mit guter Annäherung. Das ist aber meines Wissens so nicht geschehen.
Bei einem noch laufenden Prozeß vor einer anderen Kammer hatten mich die waffentechnischen Kenntnisse, die dort im Prozeß bei Beteiligten zu erkennen waren, auch nicht gerade überzeugt.
Da kam es zu erheblichen Augenverletzungen bei einer Geschädigten durch einen Schuß aus einer Schreckschußpistole mit dem Kaliber 9 mm der Firma Rhöm, die in Augenschein genommen wurde.
Dazu wurde ein Sachverständiger des HLKA noch schnell telephonisch geladen während der laufenden Verhandlung, der die Waffe mitbrachte.
Sehen Sie sich dazu auch bitte mal dieses Video und auch noch die nachfolgenden Videos an, die auch noch illegale Aktivitäten zeigen:
Schusstest / Gasdruckvergleich 8mm und 9mm SSW an Melonen (SSW vs. Melone)
https://www.youtube.com/watch?v=z37lPoOKYa0
Der Gasdruck ist also erheblich, auch bei diesen Waffen, mit aufgesetztem Schießbecher können damit auch Leuchtkugeln weit verschossen werden.
Das heißt, Bauschaum-Partikel können also auch weit fliegen beim scharfen Schuß durch den noch wirksamen Gasdruck, je nach Beschaffenheit, also Größe und Masse bzw. Dichte dieser Polyurethan-Partikel.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zu Aluminium in Spreng- und Zündstoffen gebe ich mal noch Hinweise (im Internet auffindbar), weil das ja eine gewisse Rolle bei den Spuren gespielt hatte:
Gmelins Handbuch der Anorganischen Chemie 8. Auflage
Aluminium Teil A - Lieferung 2
Suchen dann u.a. nach Ammonal auf der Seite 35
Weiter auch suchen in:
Stoffdatenblätter wichtiger Explosivstoffe - Dr. Rainer Haas
Kein sehr gebräuchlicher Explosivstoff dagegen ist das Thermit, das ja ebenfalls Aluminium enthält und in erster Linie zum Schweißen dient.
Ich meine, alle Spezialisten und Experten - auch die Juristen - denken auch nicht immer an alle Möglichkeiten, da gibt es ja auch die sog. "Betriebsblindheit", oder die sog. "déformation professionnelle".
(Nach WP : " ...... bezeichnet die Neigung, eine berufs- oder fachbedingte Methode oder Perspektive unbewusst über ihren Geltungsbereich hinaus auf andere Themen und Situationen anzuwenden, in denen sie zu eingeengter Sichtweise, Fehlurteilen oder sozial unangemessenem Verhalten führen kann.")
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch in diesem Fall soll(te) doch Recht gesprochen werden, die StPO gibt den Rahmen vor. Mit der Herstellung der Öffentlichkeit hat man es in Darmstadt manchmal nicht so genau genommen, denn Öffentlichkeit kann ja Kritik bedeuten, besonders, wenn Prozeßbeobachter selber die StPO kennen, sich auch die Sachverständigen genau anhören und auch da nicht völlig ahnungslos sind.
Dazu müssen aber die Verfahrens-relevanten gesprochenen Worte aller Beteiligten, Aussagen und Vorträge in der Verhandlung auch für das Publikum hörbar sein, mindestens die Videos ebenfalls für das Publikum auch noch sichtbar sein.
Auch die richterliche Unabhängigkeit hat Grenzen, über die auch in Darmstadt nachzudenken ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Steffler,
eine Wiederaufnahme braucht schon handfeste Darlegungen, da sind sicher nun auch die wirklichen Experten der Ballistik am Zuge.
Zwei kleine Hinweise, die Sie auch selber finden können:
Zu den Druckverhältnissen in der Waffe bis zur Mündung und danach:
M. Tschannen - Einführung in die Innenballistik
Ihrer Einschätzung zum "Bauschaum-Dämpfer" kann ich nicht folgen, ein solcher ist m.E. technisch machbar, nach Versuchen auch einsetzbar, selbst für 10 Schüsse. Den Beweis dafür allerdings kann ich wegen des WaffG nicht antreten.
Zu Spurenbildern:
C. Courts - "Triple contrast" in der experimentellen und molekularen Ballistik
Sehr interessante Lektüren m.E., die Aussagen bei der Polizei zum Hören der Schüsse hatten ebenfalls noch Fragen offengelassen, die nicht alle beantwortet sind.
Bis Ende dieses Jahres werden wir vielleicht wissen, wie es mit dem Antrag zur Wiederaufnahme weitergegangen ist.
Zur Frage, was wirklich geschehen ist, werden Sie von mir keine Spekulation (Fiktionen als Gedankenspiele sind ja immer möglich) oder eine Überzeugung lesen können, auch wie die Bauschaum-Partikel letztlich zu werten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Rudolphi
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Verehrter Vor-Kommentator gaestchen,
mein rein fiktives Szenario ist ja der komplementäre Gegenentwurf zum anderen Szenario von Herrn Steffler, in dem der Angeklagte unschuldig ist, vor der HV aussagte, im Prozeß aber schwieg und dann verurteilt wurde. Da greife ich Sie auch auf, Sie werden es merken.
In meinem Szenario als ein theoretisches Gedankenspiel hat der Angeklagte aber entweder a) noch einen Tat-ausführenden Komplizen gehabt, der kann jetzt davon profitieren, daß sich die Ermittlungen irgendwann auf den Angeklagten konzentrierten mit Anklageerhebung. Oder b) der Angeklagte schafft es, wieder rechtzeitig zurückzufahren, um die Tat selber auszuführen. Nach längerer Zeit werden ja viele Spuren kalt bzw. andere verräterische Aufnahmen von Überwachungskameras gelöscht, die Todeszeitpunkte sind ja sehr vage geblieben. Der Angeklagte sitzt auch das halbe Jahr in U-Haft vor der HV locker ab, von dem Sie ebenfalls schrieben, und wird aber freigesprochen nach seinem Coup in der HV, obwohl er ein Täter ist. Denn das Ganze war ein raffiniertes und abgekartetes Spiel gewesen, damit wäre das nahezu perfekte Verbrechen gelungen, also von "saublöd" könnte da auch keine Rede sein. Alles genau komplementär ausgedacht zum anderen Szenario mit Ihrer Hilfe und Ihren Stichworten. Zeitgewinnung war ein Ziel und eine irreführende Legende ein Hilfsmittel dazu.
Betonung: Ein reines Gedankenspiel, sonst nichts, ohne jeden Anspruch auf Bezug zur Realität.
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